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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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Zu Kampf um die Vstsee

basierend auf die Vorgänge von 1908, sich der Hoffnung hingegeben, daß England
nach einem siegreichen Kriege wiederum ein Interesse zur Einmischung in die
Ostseefragen haben und Schweden zum Zwecke der Einlösung des russischen Ver-
sprechens zur Seite stehen würde" (a. a. O. S. 17). Inzwischen waren zwei Tat¬
sachen eingetreten, die die Lage an der Ostsee von Grund aus änderten: Rußland
schied nach der Einnahme von Riga und der Inseln im Nigaischen Meerbusen
durch die deutsche Armee aus der Reihe der Kämpfenden aus, und Finnland
machte sich unter Zustimmung Deutschlands, Schwedens und, was in unserem
Zusammenhange sehr wichtig ist, auch Rußlands, selbständig. Die schwedische
Regierung erweist sich den neuen Tatsachen gegenüber als völlig ungerüstet. Auf
den finnischen Hilferuf gegen die Banden der Bolschewiki verhält sie sich ablehnend,
la, der der sozialdemokratischen Partei ungehörige Kriegsminister Palmstjernci ver¬
bietet unter Androhung der Verabschiedung ohne Pension, daß Offiziere als Frei¬
willige in die finnische Weiße Garde eintreten. Als am 31. Dezember 1917
"713!) erwachsene aländische Männer und Frauen" dem König von Schweden
ihren "lebhaften Wunsch" nach Vereinigung mit Schweden unterbreiteten, ant¬
wortete der König, "daß die schwedische Regierung einen Weg finden würde,
um . . ., wenn möglich im Einverständnis mit einem freien und selbständigen
Finnland, die Schwierigkeiten für die Verwirklichung des Wunsches der Aland-
bevölkerung zu überwinden". Aber erst am 23. Februar 1918 wurde ein schwedisches
Vewachungsbatcüllon zur Evakuierung der Russen und der finnischen Weißen
Garde und zu einem Vortrage zwischen den drei beteiligten militärischen Befehls¬
habern in Stockholm nach den Alandinseln eingeschifft.

So hat die schwedische Regierung tatsächlich keinen autoritativen Schritt
unternommen, um einen größeren Einfluß auf die politische Lage zu gewinnen.
Wenn die Alandfrage gegenwärtig überhaupt noch völkerrechtlich besteht und
Schweden dabei mitsprechen darf, so darf es sich dafür bei Deutschland bedanken,
das dafür gesorgt hat. Schon bei den Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk
hat Herr von Kühlmann erklärt, daß Deutschland geneigt sei, unter Beteiligung
der der Ostsee anliegenden Staaten diese Inseln im breitesten Sinne zu neutralisieren.

Als am 6. März 1918 eine größere deutsche Streitmacht auf Aland landete,
überreichte der deutsche Gesandte in Stockholm folgende Erklärungen:

"Die Landung auf Aland erfolgt in Ausführung des van Finnland an Deutschland
gerichteten Hilsegesuches; sie erfolgt, um die Alandinseln bei den militärischen Operationen
Zu benutzen; sie'soll begrenzt werden durch Errichtung einer Etappenstation. Schweden soll
nicht Mindere werden, seine Humanitären Aufgaben auf Aland weiter durchzuführen.
Deutschland erklärte, es habe keinerlei territoriale Interessen auf Aland. Deutschland er¬
kennt die vitalen Interessen Schwedens auf Aland an und ist der Meinung, daß die Aland¬
srage im engsten Einvernehmen mit Schweden geregelt werden müsse."

Im übrigen wird die gegenwärtige Rechtslage in der Alandfrage bestimmt
durch deu Artikel VI des deutsch-russischen und den Artikel 30 des deutsch-finnischen
Jriedensvertrages.

Abgesehen von der Verpflichtung der Räumung der Alandinseln von
russischen Truppen enthält Artikel VI des erstgenannten Vertrages folgenden Passus:

"Die auf den Alandinseln angelegten Befestigungen sind sobald als möglich zu ent¬
fernen, über die dauernde Nichtbefestigung dieser Inseln sowie über ihre sonstige Behand¬
lung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen
Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden zu treffen; es besteht Einverständnis darüber,
daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzuzuziehen
kein würden."

Der Artikel 30 des deutsch-finnischen Vertrages lautet:

"Die vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß die auf den Alandinseln an¬
gelegten Befestigungen sobald als möglich zu entfernen und die dauernde Nichtbefestigung
dieser Inseln wie ihre sonstige Behandlung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht
durch ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden
regeln sind; hierzu werden auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliccerstaaten
Ostsee hinzuzuziehen sein."


Zu Kampf um die Vstsee

basierend auf die Vorgänge von 1908, sich der Hoffnung hingegeben, daß England
nach einem siegreichen Kriege wiederum ein Interesse zur Einmischung in die
Ostseefragen haben und Schweden zum Zwecke der Einlösung des russischen Ver-
sprechens zur Seite stehen würde" (a. a. O. S. 17). Inzwischen waren zwei Tat¬
sachen eingetreten, die die Lage an der Ostsee von Grund aus änderten: Rußland
schied nach der Einnahme von Riga und der Inseln im Nigaischen Meerbusen
durch die deutsche Armee aus der Reihe der Kämpfenden aus, und Finnland
machte sich unter Zustimmung Deutschlands, Schwedens und, was in unserem
Zusammenhange sehr wichtig ist, auch Rußlands, selbständig. Die schwedische
Regierung erweist sich den neuen Tatsachen gegenüber als völlig ungerüstet. Auf
den finnischen Hilferuf gegen die Banden der Bolschewiki verhält sie sich ablehnend,
la, der der sozialdemokratischen Partei ungehörige Kriegsminister Palmstjernci ver¬
bietet unter Androhung der Verabschiedung ohne Pension, daß Offiziere als Frei¬
willige in die finnische Weiße Garde eintreten. Als am 31. Dezember 1917
»713!) erwachsene aländische Männer und Frauen" dem König von Schweden
ihren „lebhaften Wunsch" nach Vereinigung mit Schweden unterbreiteten, ant¬
wortete der König, „daß die schwedische Regierung einen Weg finden würde,
um . . ., wenn möglich im Einverständnis mit einem freien und selbständigen
Finnland, die Schwierigkeiten für die Verwirklichung des Wunsches der Aland-
bevölkerung zu überwinden". Aber erst am 23. Februar 1918 wurde ein schwedisches
Vewachungsbatcüllon zur Evakuierung der Russen und der finnischen Weißen
Garde und zu einem Vortrage zwischen den drei beteiligten militärischen Befehls¬
habern in Stockholm nach den Alandinseln eingeschifft.

So hat die schwedische Regierung tatsächlich keinen autoritativen Schritt
unternommen, um einen größeren Einfluß auf die politische Lage zu gewinnen.
Wenn die Alandfrage gegenwärtig überhaupt noch völkerrechtlich besteht und
Schweden dabei mitsprechen darf, so darf es sich dafür bei Deutschland bedanken,
das dafür gesorgt hat. Schon bei den Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk
hat Herr von Kühlmann erklärt, daß Deutschland geneigt sei, unter Beteiligung
der der Ostsee anliegenden Staaten diese Inseln im breitesten Sinne zu neutralisieren.

Als am 6. März 1918 eine größere deutsche Streitmacht auf Aland landete,
überreichte der deutsche Gesandte in Stockholm folgende Erklärungen:

„Die Landung auf Aland erfolgt in Ausführung des van Finnland an Deutschland
gerichteten Hilsegesuches; sie erfolgt, um die Alandinseln bei den militärischen Operationen
Zu benutzen; sie'soll begrenzt werden durch Errichtung einer Etappenstation. Schweden soll
nicht Mindere werden, seine Humanitären Aufgaben auf Aland weiter durchzuführen.
Deutschland erklärte, es habe keinerlei territoriale Interessen auf Aland. Deutschland er¬
kennt die vitalen Interessen Schwedens auf Aland an und ist der Meinung, daß die Aland¬
srage im engsten Einvernehmen mit Schweden geregelt werden müsse."

Im übrigen wird die gegenwärtige Rechtslage in der Alandfrage bestimmt
durch deu Artikel VI des deutsch-russischen und den Artikel 30 des deutsch-finnischen
Jriedensvertrages.

Abgesehen von der Verpflichtung der Räumung der Alandinseln von
russischen Truppen enthält Artikel VI des erstgenannten Vertrages folgenden Passus:

„Die auf den Alandinseln angelegten Befestigungen sind sobald als möglich zu ent¬
fernen, über die dauernde Nichtbefestigung dieser Inseln sowie über ihre sonstige Behand¬
lung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen
Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden zu treffen; es besteht Einverständnis darüber,
daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzuzuziehen
kein würden."

Der Artikel 30 des deutsch-finnischen Vertrages lautet:

„Die vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß die auf den Alandinseln an¬
gelegten Befestigungen sobald als möglich zu entfernen und die dauernde Nichtbefestigung
dieser Inseln wie ihre sonstige Behandlung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht
durch ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden
regeln sind; hierzu werden auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliccerstaaten
Ostsee hinzuzuziehen sein."


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[0209] Zu Kampf um die Vstsee basierend auf die Vorgänge von 1908, sich der Hoffnung hingegeben, daß England nach einem siegreichen Kriege wiederum ein Interesse zur Einmischung in die Ostseefragen haben und Schweden zum Zwecke der Einlösung des russischen Ver- sprechens zur Seite stehen würde" (a. a. O. S. 17). Inzwischen waren zwei Tat¬ sachen eingetreten, die die Lage an der Ostsee von Grund aus änderten: Rußland schied nach der Einnahme von Riga und der Inseln im Nigaischen Meerbusen durch die deutsche Armee aus der Reihe der Kämpfenden aus, und Finnland machte sich unter Zustimmung Deutschlands, Schwedens und, was in unserem Zusammenhange sehr wichtig ist, auch Rußlands, selbständig. Die schwedische Regierung erweist sich den neuen Tatsachen gegenüber als völlig ungerüstet. Auf den finnischen Hilferuf gegen die Banden der Bolschewiki verhält sie sich ablehnend, la, der der sozialdemokratischen Partei ungehörige Kriegsminister Palmstjernci ver¬ bietet unter Androhung der Verabschiedung ohne Pension, daß Offiziere als Frei¬ willige in die finnische Weiße Garde eintreten. Als am 31. Dezember 1917 »713!) erwachsene aländische Männer und Frauen" dem König von Schweden ihren „lebhaften Wunsch" nach Vereinigung mit Schweden unterbreiteten, ant¬ wortete der König, „daß die schwedische Regierung einen Weg finden würde, um . . ., wenn möglich im Einverständnis mit einem freien und selbständigen Finnland, die Schwierigkeiten für die Verwirklichung des Wunsches der Aland- bevölkerung zu überwinden". Aber erst am 23. Februar 1918 wurde ein schwedisches Vewachungsbatcüllon zur Evakuierung der Russen und der finnischen Weißen Garde und zu einem Vortrage zwischen den drei beteiligten militärischen Befehls¬ habern in Stockholm nach den Alandinseln eingeschifft. So hat die schwedische Regierung tatsächlich keinen autoritativen Schritt unternommen, um einen größeren Einfluß auf die politische Lage zu gewinnen. Wenn die Alandfrage gegenwärtig überhaupt noch völkerrechtlich besteht und Schweden dabei mitsprechen darf, so darf es sich dafür bei Deutschland bedanken, das dafür gesorgt hat. Schon bei den Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk hat Herr von Kühlmann erklärt, daß Deutschland geneigt sei, unter Beteiligung der der Ostsee anliegenden Staaten diese Inseln im breitesten Sinne zu neutralisieren. Als am 6. März 1918 eine größere deutsche Streitmacht auf Aland landete, überreichte der deutsche Gesandte in Stockholm folgende Erklärungen: „Die Landung auf Aland erfolgt in Ausführung des van Finnland an Deutschland gerichteten Hilsegesuches; sie erfolgt, um die Alandinseln bei den militärischen Operationen Zu benutzen; sie'soll begrenzt werden durch Errichtung einer Etappenstation. Schweden soll nicht Mindere werden, seine Humanitären Aufgaben auf Aland weiter durchzuführen. Deutschland erklärte, es habe keinerlei territoriale Interessen auf Aland. Deutschland er¬ kennt die vitalen Interessen Schwedens auf Aland an und ist der Meinung, daß die Aland¬ srage im engsten Einvernehmen mit Schweden geregelt werden müsse." Im übrigen wird die gegenwärtige Rechtslage in der Alandfrage bestimmt durch deu Artikel VI des deutsch-russischen und den Artikel 30 des deutsch-finnischen Jriedensvertrages. Abgesehen von der Verpflichtung der Räumung der Alandinseln von russischen Truppen enthält Artikel VI des erstgenannten Vertrages folgenden Passus: „Die auf den Alandinseln angelegten Befestigungen sind sobald als möglich zu ent¬ fernen, über die dauernde Nichtbefestigung dieser Inseln sowie über ihre sonstige Behand¬ lung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden zu treffen; es besteht Einverständnis darüber, daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzuzuziehen kein würden." Der Artikel 30 des deutsch-finnischen Vertrages lautet: „Die vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß die auf den Alandinseln an¬ gelegten Befestigungen sobald als möglich zu entfernen und die dauernde Nichtbefestigung dieser Inseln wie ihre sonstige Behandlung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht durch ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden regeln sind; hierzu werden auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliccerstaaten Ostsee hinzuzuziehen sein."

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/209>, abgerufen am 15.06.2024.