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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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deutschböhmischen Sprachinseln keine Enklavestellung, sondern lediglich völkische'
Gebietsiorperschaft im Rahmen von Bezirken, Kreisen oder Gemeinden und
somit nur nationale Selbstverwaltung zugebilligt wird.

Es heißt, der .Völkerbundesvertrag wird für die Sprachinseln besondere
Bestimmungen treffen. Von welcher Volkszahl diese nationalen territorialen
Befugnisse abhängig gemacht werden, ist äußerst unsicher; sowohl die Abgrenzung
nach oben, wie solche nach unten wird noch Gegenstand lebhafter Auseinander-
setzungen bilden. In Wien selbst kamen leider schon Bedenklichkeiten zutage (so
in der Sitzung der Nationalversammlung vom 14. November 191L), ob eine
Enklavebildung der deutschen Sprachinseln im tschecho-hio walischen Staate unter
Anschluß derselben an Oesterreich überhaupt ausführbar sein dürfte. Wie auch
die Entscheidung fällt, für größere Sprachinseln mit territorial leidlich durch¬
führbarer Abrundung muß vor dem Friedenskongreß das Selbstbestinunungsrecht
mit allen Folgerungen als Forderung aufrecht erhalten bleiben. Dem Friedens¬
kongreß und dem Völkerbundsvertrage mag im Falle der Ablehnung das Odium
zufallen, daß es -- dem Nationalprinzip zuwider -- Teile eines Volkes gegen
seinen Willen unter fremde Oberherrschaft zwingt. Daß für die meisten deutsch¬
böhmischen Sprachinseln geographische Lage und Älngliederungsverhältnisse
besonderer und verschiedener Natur sind, sollen nachstehende Bietrachtungen
darlegen.

Auf flüchtigem Blick erscheint es eine kaum zu bewältigende Aufgabe, den
inmitten fremden Volkstums gelegenen völkischen Gemeinschaften gesicherten
staatlichen Anschluß an ihre Volksgenossen zu schaffen. Doch die Durchführung,
sorgfältig umgrenzter Enklaven, die zu, ihrem nationalen Schutze unter deutsch-
böhmische Gebietshoheit zu stellen wären, gehört nicht zu den Unmöglichkeiten,
wenn es sich nicht um gar zu kleine und abgelegene, völlig in der fremden Volks¬
masse verlorene Siedlu'ngsherde handelt.

Räumlich von: Hauptlande getrennte kleinere Landesteile find bei einigem,
vvganisatorifchen Geschick Wohl mit einem mehr oder minder fern gelegenen
Staate in wohlgefügten. Verbände zu erhalten. Das lehrt ein Blick auf die
Rheinpfalz oder Hohenzollern, mehr noch auf -- über weite Räume versprengte --
thüringische, oldenburgische, waldecksche und andere kleinstaatliche Gebietsteile.
Die Kleinstaaterei, die in ihren den Gesamtstaat lähmenden Miniaturformen
durch den neuen deutschen republikanischen Staatenverband ohne Zweifel weg¬
gefegt wird, baut.man heute sicher nicht gern an anderen Stellen wieder aus.
'Für Deutschböhmen aber steht die Bewahrung deutschen Volkstums im Spiele
und regiert keine historische Reminiszenz oder ein dynastisches Wohl. So spricht
Nichts gegen den technisch durchführbaren Wog, dem Verwaltnngsappcirate des
Mutterlandes versprengte Volksteile anzufügen, alles für die Notwendigkeit, für
gangbare Mittel des Anschlusses nichts unversucht zu lassen. Gerade da in der
Darbietung einer wohlgefügten Verbindung mit der völkischen geistigen Nähr¬
quelle die richtige Abwehr gegen Auf-Säugung gefährdeter isolierter Punkte zu
suchen ist, wird es Aufgabe der führenden Politischen Kreise sein müssen, jene
Sprachinseln unter keinen Umständen politisch aufzugeben und somit der
Tschechisicrung zu überlassen.

Die Reichstagswahlordnung von 1907 und die Kreiseinteilnng von 191ö
hatten auch die deutschböhmischen Enklaven territorial fest umgrenzt und an die
nächstgelegenen deutscheu Bezirke für die Wahlen und Aufgaben der Verwaltungs-
geschüfte anzugliedern gewußt. So war im Südosten Stecken, der nördliche Teil
der Iglauer Sprachinseln, gleich der von Neubistritz, mit dein östlichen Wahlkreise
des schmalen, aber zusammenhängenden deutschen Siedlungsbandes Neuern--
Grätzer (als Bezirk 126) verbunden, während im Nordosten Nokitnitz mit dem
Landeskroner Streifen Verknüpfung gefunden hatte.

Wir haben im einzelnen bei Deutschböhmen folgende Sprachinseln ins
Auge zu fassen. Beginnen wir im Süden, so liegt zunächst die schwächste vor
uns: die der zwölf- deutschen Gemeinden von Budweis. Ursprünglich rein,
deutsch, sind sie von tschechischen Schwärmen mehr und mehr überzogen worden,.


deutschböhmischen Sprachinseln keine Enklavestellung, sondern lediglich völkische'
Gebietsiorperschaft im Rahmen von Bezirken, Kreisen oder Gemeinden und
somit nur nationale Selbstverwaltung zugebilligt wird.

Es heißt, der .Völkerbundesvertrag wird für die Sprachinseln besondere
Bestimmungen treffen. Von welcher Volkszahl diese nationalen territorialen
Befugnisse abhängig gemacht werden, ist äußerst unsicher; sowohl die Abgrenzung
nach oben, wie solche nach unten wird noch Gegenstand lebhafter Auseinander-
setzungen bilden. In Wien selbst kamen leider schon Bedenklichkeiten zutage (so
in der Sitzung der Nationalversammlung vom 14. November 191L), ob eine
Enklavebildung der deutschen Sprachinseln im tschecho-hio walischen Staate unter
Anschluß derselben an Oesterreich überhaupt ausführbar sein dürfte. Wie auch
die Entscheidung fällt, für größere Sprachinseln mit territorial leidlich durch¬
führbarer Abrundung muß vor dem Friedenskongreß das Selbstbestinunungsrecht
mit allen Folgerungen als Forderung aufrecht erhalten bleiben. Dem Friedens¬
kongreß und dem Völkerbundsvertrage mag im Falle der Ablehnung das Odium
zufallen, daß es — dem Nationalprinzip zuwider — Teile eines Volkes gegen
seinen Willen unter fremde Oberherrschaft zwingt. Daß für die meisten deutsch¬
böhmischen Sprachinseln geographische Lage und Älngliederungsverhältnisse
besonderer und verschiedener Natur sind, sollen nachstehende Bietrachtungen
darlegen.

Auf flüchtigem Blick erscheint es eine kaum zu bewältigende Aufgabe, den
inmitten fremden Volkstums gelegenen völkischen Gemeinschaften gesicherten
staatlichen Anschluß an ihre Volksgenossen zu schaffen. Doch die Durchführung,
sorgfältig umgrenzter Enklaven, die zu, ihrem nationalen Schutze unter deutsch-
böhmische Gebietshoheit zu stellen wären, gehört nicht zu den Unmöglichkeiten,
wenn es sich nicht um gar zu kleine und abgelegene, völlig in der fremden Volks¬
masse verlorene Siedlu'ngsherde handelt.

Räumlich von: Hauptlande getrennte kleinere Landesteile find bei einigem,
vvganisatorifchen Geschick Wohl mit einem mehr oder minder fern gelegenen
Staate in wohlgefügten. Verbände zu erhalten. Das lehrt ein Blick auf die
Rheinpfalz oder Hohenzollern, mehr noch auf — über weite Räume versprengte —
thüringische, oldenburgische, waldecksche und andere kleinstaatliche Gebietsteile.
Die Kleinstaaterei, die in ihren den Gesamtstaat lähmenden Miniaturformen
durch den neuen deutschen republikanischen Staatenverband ohne Zweifel weg¬
gefegt wird, baut.man heute sicher nicht gern an anderen Stellen wieder aus.
'Für Deutschböhmen aber steht die Bewahrung deutschen Volkstums im Spiele
und regiert keine historische Reminiszenz oder ein dynastisches Wohl. So spricht
Nichts gegen den technisch durchführbaren Wog, dem Verwaltnngsappcirate des
Mutterlandes versprengte Volksteile anzufügen, alles für die Notwendigkeit, für
gangbare Mittel des Anschlusses nichts unversucht zu lassen. Gerade da in der
Darbietung einer wohlgefügten Verbindung mit der völkischen geistigen Nähr¬
quelle die richtige Abwehr gegen Auf-Säugung gefährdeter isolierter Punkte zu
suchen ist, wird es Aufgabe der führenden Politischen Kreise sein müssen, jene
Sprachinseln unter keinen Umständen politisch aufzugeben und somit der
Tschechisicrung zu überlassen.

Die Reichstagswahlordnung von 1907 und die Kreiseinteilnng von 191ö
hatten auch die deutschböhmischen Enklaven territorial fest umgrenzt und an die
nächstgelegenen deutscheu Bezirke für die Wahlen und Aufgaben der Verwaltungs-
geschüfte anzugliedern gewußt. So war im Südosten Stecken, der nördliche Teil
der Iglauer Sprachinseln, gleich der von Neubistritz, mit dein östlichen Wahlkreise
des schmalen, aber zusammenhängenden deutschen Siedlungsbandes Neuern—
Grätzer (als Bezirk 126) verbunden, während im Nordosten Nokitnitz mit dem
Landeskroner Streifen Verknüpfung gefunden hatte.

Wir haben im einzelnen bei Deutschböhmen folgende Sprachinseln ins
Auge zu fassen. Beginnen wir im Süden, so liegt zunächst die schwächste vor
uns: die der zwölf- deutschen Gemeinden von Budweis. Ursprünglich rein,
deutsch, sind sie von tschechischen Schwärmen mehr und mehr überzogen worden,.


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[0049] deutschböhmischen Sprachinseln keine Enklavestellung, sondern lediglich völkische' Gebietsiorperschaft im Rahmen von Bezirken, Kreisen oder Gemeinden und somit nur nationale Selbstverwaltung zugebilligt wird. Es heißt, der .Völkerbundesvertrag wird für die Sprachinseln besondere Bestimmungen treffen. Von welcher Volkszahl diese nationalen territorialen Befugnisse abhängig gemacht werden, ist äußerst unsicher; sowohl die Abgrenzung nach oben, wie solche nach unten wird noch Gegenstand lebhafter Auseinander- setzungen bilden. In Wien selbst kamen leider schon Bedenklichkeiten zutage (so in der Sitzung der Nationalversammlung vom 14. November 191L), ob eine Enklavebildung der deutschen Sprachinseln im tschecho-hio walischen Staate unter Anschluß derselben an Oesterreich überhaupt ausführbar sein dürfte. Wie auch die Entscheidung fällt, für größere Sprachinseln mit territorial leidlich durch¬ führbarer Abrundung muß vor dem Friedenskongreß das Selbstbestinunungsrecht mit allen Folgerungen als Forderung aufrecht erhalten bleiben. Dem Friedens¬ kongreß und dem Völkerbundsvertrage mag im Falle der Ablehnung das Odium zufallen, daß es — dem Nationalprinzip zuwider — Teile eines Volkes gegen seinen Willen unter fremde Oberherrschaft zwingt. Daß für die meisten deutsch¬ böhmischen Sprachinseln geographische Lage und Älngliederungsverhältnisse besonderer und verschiedener Natur sind, sollen nachstehende Bietrachtungen darlegen. Auf flüchtigem Blick erscheint es eine kaum zu bewältigende Aufgabe, den inmitten fremden Volkstums gelegenen völkischen Gemeinschaften gesicherten staatlichen Anschluß an ihre Volksgenossen zu schaffen. Doch die Durchführung, sorgfältig umgrenzter Enklaven, die zu, ihrem nationalen Schutze unter deutsch- böhmische Gebietshoheit zu stellen wären, gehört nicht zu den Unmöglichkeiten, wenn es sich nicht um gar zu kleine und abgelegene, völlig in der fremden Volks¬ masse verlorene Siedlu'ngsherde handelt. Räumlich von: Hauptlande getrennte kleinere Landesteile find bei einigem, vvganisatorifchen Geschick Wohl mit einem mehr oder minder fern gelegenen Staate in wohlgefügten. Verbände zu erhalten. Das lehrt ein Blick auf die Rheinpfalz oder Hohenzollern, mehr noch auf — über weite Räume versprengte — thüringische, oldenburgische, waldecksche und andere kleinstaatliche Gebietsteile. Die Kleinstaaterei, die in ihren den Gesamtstaat lähmenden Miniaturformen durch den neuen deutschen republikanischen Staatenverband ohne Zweifel weg¬ gefegt wird, baut.man heute sicher nicht gern an anderen Stellen wieder aus. 'Für Deutschböhmen aber steht die Bewahrung deutschen Volkstums im Spiele und regiert keine historische Reminiszenz oder ein dynastisches Wohl. So spricht Nichts gegen den technisch durchführbaren Wog, dem Verwaltnngsappcirate des Mutterlandes versprengte Volksteile anzufügen, alles für die Notwendigkeit, für gangbare Mittel des Anschlusses nichts unversucht zu lassen. Gerade da in der Darbietung einer wohlgefügten Verbindung mit der völkischen geistigen Nähr¬ quelle die richtige Abwehr gegen Auf-Säugung gefährdeter isolierter Punkte zu suchen ist, wird es Aufgabe der führenden Politischen Kreise sein müssen, jene Sprachinseln unter keinen Umständen politisch aufzugeben und somit der Tschechisicrung zu überlassen. Die Reichstagswahlordnung von 1907 und die Kreiseinteilnng von 191ö hatten auch die deutschböhmischen Enklaven territorial fest umgrenzt und an die nächstgelegenen deutscheu Bezirke für die Wahlen und Aufgaben der Verwaltungs- geschüfte anzugliedern gewußt. So war im Südosten Stecken, der nördliche Teil der Iglauer Sprachinseln, gleich der von Neubistritz, mit dein östlichen Wahlkreise des schmalen, aber zusammenhängenden deutschen Siedlungsbandes Neuern— Grätzer (als Bezirk 126) verbunden, während im Nordosten Nokitnitz mit dem Landeskroner Streifen Verknüpfung gefunden hatte. Wir haben im einzelnen bei Deutschböhmen folgende Sprachinseln ins Auge zu fassen. Beginnen wir im Süden, so liegt zunächst die schwächste vor uns: die der zwölf- deutschen Gemeinden von Budweis. Ursprünglich rein, deutsch, sind sie von tschechischen Schwärmen mehr und mehr überzogen worden,.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/49>, abgerufen am 15.05.2024.