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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

denk preußischen Despotismus befreit werde, ist es nötig, daß Gerechtigkeit den
Völkern werde, welche heute unter einer Last von Kriegsschulden zusammenbrechen,
die sich auf mehr als dreißig Milliarden Pfund Sterling beläuft und die sie auf
sich genommen haben, um die Freiheit zu retten. Gerechtigkeit muß den Millionen
Lebewesen werden, denen deutsche Barbarei Heim, Land, Schiffe und Gut ge¬
plündert und zerstört hat. Deswegen haben die verbündeten und asioziieiten
Regierungen mit Nachdruck erklärt, daß Deutschland als Vorbedingung des Ver¬
trages ein Werk der Wiedergutmachung bis zur äußersten Grenze seiner Leistungs¬
fähigkeit übernehmen muß' denn die Wiedergutmachung der Schäden, die man
verursacht hat, ist das Wesen der Gerechtigkeit, Aus diesem Grunde bestehen sie
darauf, daß die Personen, die für den deutschen Angriff sowie für die Akte der
Barbarei und Unmenschlichkeit, die deutscherseits die Kriegführung entehrt haben,
ant offenkundigsten verantwortlich sind, einer Gerechtigkeit überliefert werden, die
ihnen gegenüber bisher im eigenen Lande nicht zur Anwendung gebracht worden
ist. Aus diesem Grunde muß sich Deutschland auch für einige Jahre gewissen
Beschränkungen und gewissen Sonderabrnachnngeu unterwerfen.






In Anwendung dieser Prinzipien haben die alliierten und assoziierten
Mächte Vorkehrungen getroffen, um Polen als unabhängigen Staat wiederherzu¬
stellen, mit "einem freien und sicheren Zugang zum Meere". Alle° die "Terri¬
torien, welche von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung bewohnt sind", sind Polen
zuerkannt worden; alle die Territorien, welche von einer deutschen Mehrheit
bewohnt sind, außer einigen isolierten Städten und einigen Kolonien, welche auf
kürzlich mit Gewalt expropriierten Ländern errichtet sind und mitten in unzweifel¬
haft polnischen Gebieten liegen, sind Deutschland überlassen worden. Überall, wo
der Volkswille zweifelhaft ist, ist eine Volksabstimmung vorgesehen worden. Die
Stadt Danzig wird die Verfassung einer Freistadt erhalten, Ihre Einwohner
werden autonom sein; sie werden nicht unter der Herrschaft Polens sein und
keinen Teil des polnischen Staates bilden. Polen wird gewisse wirtschaftliche
Rechte in Danzig erhalten. Die Stadt selbst ist von Deutschland abgetrennt
worden, weil es keine andere Möglichkeit gab, um jenen "freien und sicheren
Zugang zum Meere" zu schaffen, welchen Deutschland abzutreten versprochen hatte.

Die deutschen Gegenvorschläge, widersprechen vollkommen der Grundlage,
die für den Friedensschluß angenommen wurde. Sie laufen darauf hinaus, daß
starke Mehrheiten von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung unter der Herrschaft
Deutschlands behalten werden. Sie verweigern einen freien Zugang zum Meere
einer Nation von mehr als zwanzig Millionen Einwohnern, deren Landsleuts
den ganzen nach der Küste führenden Weg entlang in der Majorität sind, um
die Landverbindungen zwischen Ost- und Westpreußen aufrechtzuerhalten, deren
Verkehr sich immer in erster Linie über Meer abgewickelt hat. Diese Gegenvor¬
schläge können daher von den alliierten und assoziierten Mächten nicht angenommen
werden. Jedoch hat die deutsche Note eine Berichtigung gerechtfertigt, welche auch
stattfinden wird. Unter Berücksichtigung der Versicherung, daß Oberschlesien, ob¬
gleich von einer Mehrheit Polen im Verhältnis 2:1 bewohnt (eine Million zwei-
hundcrtfüufzigtauscnd gegen sechshundertfünfzigtausknd nach der deutschen Volks¬
zählung von 1910). deutsch bleiben will, willigen die Mächte darin ein, daß die
Antwort auf die Frage, ob Oberschlesien einen Trit Deutschlands oder Polens
bilden soll, durch die Abstimmung der Einwohner selbst entschieden werde.






Dis feindliche Mantelnvte schließt folgendermaßen:

Zum Schluß müssen die alliierten und assoziierten Mächte klar feststellen,
daß diese Note und die ihm beigefügte Denkschrift ihr letztes Wort bedeuten.


Materialien zur ostdeutschen Frage

denk preußischen Despotismus befreit werde, ist es nötig, daß Gerechtigkeit den
Völkern werde, welche heute unter einer Last von Kriegsschulden zusammenbrechen,
die sich auf mehr als dreißig Milliarden Pfund Sterling beläuft und die sie auf
sich genommen haben, um die Freiheit zu retten. Gerechtigkeit muß den Millionen
Lebewesen werden, denen deutsche Barbarei Heim, Land, Schiffe und Gut ge¬
plündert und zerstört hat. Deswegen haben die verbündeten und asioziieiten
Regierungen mit Nachdruck erklärt, daß Deutschland als Vorbedingung des Ver¬
trages ein Werk der Wiedergutmachung bis zur äußersten Grenze seiner Leistungs¬
fähigkeit übernehmen muß' denn die Wiedergutmachung der Schäden, die man
verursacht hat, ist das Wesen der Gerechtigkeit, Aus diesem Grunde bestehen sie
darauf, daß die Personen, die für den deutschen Angriff sowie für die Akte der
Barbarei und Unmenschlichkeit, die deutscherseits die Kriegführung entehrt haben,
ant offenkundigsten verantwortlich sind, einer Gerechtigkeit überliefert werden, die
ihnen gegenüber bisher im eigenen Lande nicht zur Anwendung gebracht worden
ist. Aus diesem Grunde muß sich Deutschland auch für einige Jahre gewissen
Beschränkungen und gewissen Sonderabrnachnngeu unterwerfen.






In Anwendung dieser Prinzipien haben die alliierten und assoziierten
Mächte Vorkehrungen getroffen, um Polen als unabhängigen Staat wiederherzu¬
stellen, mit „einem freien und sicheren Zugang zum Meere". Alle° die „Terri¬
torien, welche von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung bewohnt sind", sind Polen
zuerkannt worden; alle die Territorien, welche von einer deutschen Mehrheit
bewohnt sind, außer einigen isolierten Städten und einigen Kolonien, welche auf
kürzlich mit Gewalt expropriierten Ländern errichtet sind und mitten in unzweifel¬
haft polnischen Gebieten liegen, sind Deutschland überlassen worden. Überall, wo
der Volkswille zweifelhaft ist, ist eine Volksabstimmung vorgesehen worden. Die
Stadt Danzig wird die Verfassung einer Freistadt erhalten, Ihre Einwohner
werden autonom sein; sie werden nicht unter der Herrschaft Polens sein und
keinen Teil des polnischen Staates bilden. Polen wird gewisse wirtschaftliche
Rechte in Danzig erhalten. Die Stadt selbst ist von Deutschland abgetrennt
worden, weil es keine andere Möglichkeit gab, um jenen „freien und sicheren
Zugang zum Meere" zu schaffen, welchen Deutschland abzutreten versprochen hatte.

Die deutschen Gegenvorschläge, widersprechen vollkommen der Grundlage,
die für den Friedensschluß angenommen wurde. Sie laufen darauf hinaus, daß
starke Mehrheiten von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung unter der Herrschaft
Deutschlands behalten werden. Sie verweigern einen freien Zugang zum Meere
einer Nation von mehr als zwanzig Millionen Einwohnern, deren Landsleuts
den ganzen nach der Küste führenden Weg entlang in der Majorität sind, um
die Landverbindungen zwischen Ost- und Westpreußen aufrechtzuerhalten, deren
Verkehr sich immer in erster Linie über Meer abgewickelt hat. Diese Gegenvor¬
schläge können daher von den alliierten und assoziierten Mächten nicht angenommen
werden. Jedoch hat die deutsche Note eine Berichtigung gerechtfertigt, welche auch
stattfinden wird. Unter Berücksichtigung der Versicherung, daß Oberschlesien, ob¬
gleich von einer Mehrheit Polen im Verhältnis 2:1 bewohnt (eine Million zwei-
hundcrtfüufzigtauscnd gegen sechshundertfünfzigtausknd nach der deutschen Volks¬
zählung von 1910). deutsch bleiben will, willigen die Mächte darin ein, daß die
Antwort auf die Frage, ob Oberschlesien einen Trit Deutschlands oder Polens
bilden soll, durch die Abstimmung der Einwohner selbst entschieden werde.






Dis feindliche Mantelnvte schließt folgendermaßen:

Zum Schluß müssen die alliierten und assoziierten Mächte klar feststellen,
daß diese Note und die ihm beigefügte Denkschrift ihr letztes Wort bedeuten.


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[0550] Materialien zur ostdeutschen Frage denk preußischen Despotismus befreit werde, ist es nötig, daß Gerechtigkeit den Völkern werde, welche heute unter einer Last von Kriegsschulden zusammenbrechen, die sich auf mehr als dreißig Milliarden Pfund Sterling beläuft und die sie auf sich genommen haben, um die Freiheit zu retten. Gerechtigkeit muß den Millionen Lebewesen werden, denen deutsche Barbarei Heim, Land, Schiffe und Gut ge¬ plündert und zerstört hat. Deswegen haben die verbündeten und asioziieiten Regierungen mit Nachdruck erklärt, daß Deutschland als Vorbedingung des Ver¬ trages ein Werk der Wiedergutmachung bis zur äußersten Grenze seiner Leistungs¬ fähigkeit übernehmen muß' denn die Wiedergutmachung der Schäden, die man verursacht hat, ist das Wesen der Gerechtigkeit, Aus diesem Grunde bestehen sie darauf, daß die Personen, die für den deutschen Angriff sowie für die Akte der Barbarei und Unmenschlichkeit, die deutscherseits die Kriegführung entehrt haben, ant offenkundigsten verantwortlich sind, einer Gerechtigkeit überliefert werden, die ihnen gegenüber bisher im eigenen Lande nicht zur Anwendung gebracht worden ist. Aus diesem Grunde muß sich Deutschland auch für einige Jahre gewissen Beschränkungen und gewissen Sonderabrnachnngeu unterwerfen. In Anwendung dieser Prinzipien haben die alliierten und assoziierten Mächte Vorkehrungen getroffen, um Polen als unabhängigen Staat wiederherzu¬ stellen, mit „einem freien und sicheren Zugang zum Meere". Alle° die „Terri¬ torien, welche von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung bewohnt sind", sind Polen zuerkannt worden; alle die Territorien, welche von einer deutschen Mehrheit bewohnt sind, außer einigen isolierten Städten und einigen Kolonien, welche auf kürzlich mit Gewalt expropriierten Ländern errichtet sind und mitten in unzweifel¬ haft polnischen Gebieten liegen, sind Deutschland überlassen worden. Überall, wo der Volkswille zweifelhaft ist, ist eine Volksabstimmung vorgesehen worden. Die Stadt Danzig wird die Verfassung einer Freistadt erhalten, Ihre Einwohner werden autonom sein; sie werden nicht unter der Herrschaft Polens sein und keinen Teil des polnischen Staates bilden. Polen wird gewisse wirtschaftliche Rechte in Danzig erhalten. Die Stadt selbst ist von Deutschland abgetrennt worden, weil es keine andere Möglichkeit gab, um jenen „freien und sicheren Zugang zum Meere" zu schaffen, welchen Deutschland abzutreten versprochen hatte. Die deutschen Gegenvorschläge, widersprechen vollkommen der Grundlage, die für den Friedensschluß angenommen wurde. Sie laufen darauf hinaus, daß starke Mehrheiten von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung unter der Herrschaft Deutschlands behalten werden. Sie verweigern einen freien Zugang zum Meere einer Nation von mehr als zwanzig Millionen Einwohnern, deren Landsleuts den ganzen nach der Küste führenden Weg entlang in der Majorität sind, um die Landverbindungen zwischen Ost- und Westpreußen aufrechtzuerhalten, deren Verkehr sich immer in erster Linie über Meer abgewickelt hat. Diese Gegenvor¬ schläge können daher von den alliierten und assoziierten Mächten nicht angenommen werden. Jedoch hat die deutsche Note eine Berichtigung gerechtfertigt, welche auch stattfinden wird. Unter Berücksichtigung der Versicherung, daß Oberschlesien, ob¬ gleich von einer Mehrheit Polen im Verhältnis 2:1 bewohnt (eine Million zwei- hundcrtfüufzigtauscnd gegen sechshundertfünfzigtausknd nach der deutschen Volks¬ zählung von 1910). deutsch bleiben will, willigen die Mächte darin ein, daß die Antwort auf die Frage, ob Oberschlesien einen Trit Deutschlands oder Polens bilden soll, durch die Abstimmung der Einwohner selbst entschieden werde. Dis feindliche Mantelnvte schließt folgendermaßen: Zum Schluß müssen die alliierten und assoziierten Mächte klar feststellen, daß diese Note und die ihm beigefügte Denkschrift ihr letztes Wort bedeuten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/550>, abgerufen am 15.05.2024.