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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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Der Freiherr vom Stein als Erneuerer des berufsständischen Gedankens

dienen können, dessen kühnen, heute so zeitgemäßen Bau sein nachgelassenes "Testament
eines Deutschen" (1381) enthält. ,

Steins größter Feind nächst dem Jakobinertum ist füglich das allmächtige,
zentralisierte Beamtentum. Ohne eine bodenständige Verfassung kann der Beamten-
apparat keinen Staat durch Zeiten schwerer Krisen hindurchretten. "Von seinen
öffentlichen Beamten darf der Regent in großen Verwicklungen keinen kräftigen
Schutz erwarten, denn wir sehen den großen Hausen derselben sich vor der Über¬
macht beugen, dem Sieger huldigen." "Wahre Anhänglichkeit an den Staat ruht
in der Brust des angesessenen Bürgers, weniger in der des besoldeten Mietlings, fest
und unerschüttert." Der Regent findet bei einer Veamtenherrschcift wenig Unter¬
stützung gegen die öffentliche Meinung, vielmehr paktiert das Beamtentum auf seine
Unkosten mit dieser, und bei den Regierten erzeugt es Widerstand und Lauheit.
Immer wieder bricht die leidenschaftliche Abneigung des Standesherrn gegen die
Staatsbureaukratie durch, die er auf der Stufenleiter des Staatsdienstes bis in die
höchsten Stellungen kennen gelernt hat. Er wirft ihr "gehaltlose Papiertätigkeit",
Schwerfälligkeit, Abhängigkeit von oben, Kostspieligkeit und Einseitigkeit vor. Sie
sucht "die ganze Nation zu Gesindel zu verwandeln". Die reine Bureaukratie ist
"buchgclehrt und aktenempirisch"; sie schöpft ihre Leitsätze nicht aus dem Leben, ist
an kein Interesse der Bevölkerung gebunden, neigt zur Shstemsucht und den
Meinungen einzelner und wechselt ihr System von heute auf morgen.

Auch hier ist der ethische Gesichtspunkt für Stein entscheidend, nicht irgendein
revolutionärer Freiheits- und Machtkitzel. Durch moralische Kräfte soll die Ver¬
fassung des (armen und zersplitterten) preußischen Staates den Mangel an physischer
Kraft ersetzen. Nur auf dieser moralischen Kraft kann Landesverteidigung und
Finanzsystem beruhen. Die Bereitwilligkeit zu den großen Opfern, die beides er¬
fordert, kann allein durch Gemeinsinn erreicht werden. "Der Gemeinsinn bildet sich
nu,r durch unmittelbare Teilnahme am Öffentlichen; er entspringt aus der Liebe
zur Genossenschaft, deren Mitglied man ist, und erhebt sich durch sie
Zur Vaterlandslieb e."

So führt die berufsständische Volksvertretung den Staat zwischen der Skhlla
der "reinen Veamtcnregierung" und der Charybdis des westlichen Parlamentarismus
hindurch. "Die Einwirkung der französischen Revolution, die Bemühungen der
Schreiber und Pressen, ihrem Gewerbe Nahrung zu verschaffen, indem sie alles, was
den Dünkel, die Eigenliebe, den Ehrgeiz und die Habsucht reizen und ihnen
schmeicheln können, unter allerlei Formen vortragen", müssen vom Staat abgewehrt
werden, denn ihre Anerkennung führte dahin, "die Progression des nie
still stehenden menschlichen Begehrens stufenweise und endlich so
SU vermehren, daß der Staat sein Willfahrungsvermögen erschöpft und sich auf der
öefährlichen Grenze findet, wo ihm mit Gewalt auch das letzte entrissen wird
und die Revolution die Periode der Anarchie erreicht". Das
^lügt wie eine Vorausschau der jüngsten Ereignisse; es ist die deutliche Erkenntnis,
daß die konsequente Demokratie letzten Endes zur Anarchie führen muß.

Natürlich bedarf auch eine berufsständische Volksvertretung einer Abgrenzung
der Rechte und Pflichten zwischen Volksvertretung und Staatsgewalt, aber die
öffentliche Tätigkeit (Regierung, Verwaltung und Beaufsichtigung) soll nach Steins
bedanken zwischen Volk und Staatsbehörden geteilt werden, so daß beide mit


Der Freiherr vom Stein als Erneuerer des berufsständischen Gedankens

dienen können, dessen kühnen, heute so zeitgemäßen Bau sein nachgelassenes „Testament
eines Deutschen" (1381) enthält. ,

Steins größter Feind nächst dem Jakobinertum ist füglich das allmächtige,
zentralisierte Beamtentum. Ohne eine bodenständige Verfassung kann der Beamten-
apparat keinen Staat durch Zeiten schwerer Krisen hindurchretten. „Von seinen
öffentlichen Beamten darf der Regent in großen Verwicklungen keinen kräftigen
Schutz erwarten, denn wir sehen den großen Hausen derselben sich vor der Über¬
macht beugen, dem Sieger huldigen." „Wahre Anhänglichkeit an den Staat ruht
in der Brust des angesessenen Bürgers, weniger in der des besoldeten Mietlings, fest
und unerschüttert." Der Regent findet bei einer Veamtenherrschcift wenig Unter¬
stützung gegen die öffentliche Meinung, vielmehr paktiert das Beamtentum auf seine
Unkosten mit dieser, und bei den Regierten erzeugt es Widerstand und Lauheit.
Immer wieder bricht die leidenschaftliche Abneigung des Standesherrn gegen die
Staatsbureaukratie durch, die er auf der Stufenleiter des Staatsdienstes bis in die
höchsten Stellungen kennen gelernt hat. Er wirft ihr „gehaltlose Papiertätigkeit",
Schwerfälligkeit, Abhängigkeit von oben, Kostspieligkeit und Einseitigkeit vor. Sie
sucht „die ganze Nation zu Gesindel zu verwandeln". Die reine Bureaukratie ist
„buchgclehrt und aktenempirisch"; sie schöpft ihre Leitsätze nicht aus dem Leben, ist
an kein Interesse der Bevölkerung gebunden, neigt zur Shstemsucht und den
Meinungen einzelner und wechselt ihr System von heute auf morgen.

Auch hier ist der ethische Gesichtspunkt für Stein entscheidend, nicht irgendein
revolutionärer Freiheits- und Machtkitzel. Durch moralische Kräfte soll die Ver¬
fassung des (armen und zersplitterten) preußischen Staates den Mangel an physischer
Kraft ersetzen. Nur auf dieser moralischen Kraft kann Landesverteidigung und
Finanzsystem beruhen. Die Bereitwilligkeit zu den großen Opfern, die beides er¬
fordert, kann allein durch Gemeinsinn erreicht werden. „Der Gemeinsinn bildet sich
nu,r durch unmittelbare Teilnahme am Öffentlichen; er entspringt aus der Liebe
zur Genossenschaft, deren Mitglied man ist, und erhebt sich durch sie
Zur Vaterlandslieb e."

So führt die berufsständische Volksvertretung den Staat zwischen der Skhlla
der „reinen Veamtcnregierung" und der Charybdis des westlichen Parlamentarismus
hindurch. „Die Einwirkung der französischen Revolution, die Bemühungen der
Schreiber und Pressen, ihrem Gewerbe Nahrung zu verschaffen, indem sie alles, was
den Dünkel, die Eigenliebe, den Ehrgeiz und die Habsucht reizen und ihnen
schmeicheln können, unter allerlei Formen vortragen", müssen vom Staat abgewehrt
werden, denn ihre Anerkennung führte dahin, „die Progression des nie
still stehenden menschlichen Begehrens stufenweise und endlich so
SU vermehren, daß der Staat sein Willfahrungsvermögen erschöpft und sich auf der
öefährlichen Grenze findet, wo ihm mit Gewalt auch das letzte entrissen wird
und die Revolution die Periode der Anarchie erreicht". Das
^lügt wie eine Vorausschau der jüngsten Ereignisse; es ist die deutliche Erkenntnis,
daß die konsequente Demokratie letzten Endes zur Anarchie führen muß.

Natürlich bedarf auch eine berufsständische Volksvertretung einer Abgrenzung
der Rechte und Pflichten zwischen Volksvertretung und Staatsgewalt, aber die
öffentliche Tätigkeit (Regierung, Verwaltung und Beaufsichtigung) soll nach Steins
bedanken zwischen Volk und Staatsbehörden geteilt werden, so daß beide mit


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[0177] Der Freiherr vom Stein als Erneuerer des berufsständischen Gedankens dienen können, dessen kühnen, heute so zeitgemäßen Bau sein nachgelassenes „Testament eines Deutschen" (1381) enthält. , Steins größter Feind nächst dem Jakobinertum ist füglich das allmächtige, zentralisierte Beamtentum. Ohne eine bodenständige Verfassung kann der Beamten- apparat keinen Staat durch Zeiten schwerer Krisen hindurchretten. „Von seinen öffentlichen Beamten darf der Regent in großen Verwicklungen keinen kräftigen Schutz erwarten, denn wir sehen den großen Hausen derselben sich vor der Über¬ macht beugen, dem Sieger huldigen." „Wahre Anhänglichkeit an den Staat ruht in der Brust des angesessenen Bürgers, weniger in der des besoldeten Mietlings, fest und unerschüttert." Der Regent findet bei einer Veamtenherrschcift wenig Unter¬ stützung gegen die öffentliche Meinung, vielmehr paktiert das Beamtentum auf seine Unkosten mit dieser, und bei den Regierten erzeugt es Widerstand und Lauheit. Immer wieder bricht die leidenschaftliche Abneigung des Standesherrn gegen die Staatsbureaukratie durch, die er auf der Stufenleiter des Staatsdienstes bis in die höchsten Stellungen kennen gelernt hat. Er wirft ihr „gehaltlose Papiertätigkeit", Schwerfälligkeit, Abhängigkeit von oben, Kostspieligkeit und Einseitigkeit vor. Sie sucht „die ganze Nation zu Gesindel zu verwandeln". Die reine Bureaukratie ist „buchgclehrt und aktenempirisch"; sie schöpft ihre Leitsätze nicht aus dem Leben, ist an kein Interesse der Bevölkerung gebunden, neigt zur Shstemsucht und den Meinungen einzelner und wechselt ihr System von heute auf morgen. Auch hier ist der ethische Gesichtspunkt für Stein entscheidend, nicht irgendein revolutionärer Freiheits- und Machtkitzel. Durch moralische Kräfte soll die Ver¬ fassung des (armen und zersplitterten) preußischen Staates den Mangel an physischer Kraft ersetzen. Nur auf dieser moralischen Kraft kann Landesverteidigung und Finanzsystem beruhen. Die Bereitwilligkeit zu den großen Opfern, die beides er¬ fordert, kann allein durch Gemeinsinn erreicht werden. „Der Gemeinsinn bildet sich nu,r durch unmittelbare Teilnahme am Öffentlichen; er entspringt aus der Liebe zur Genossenschaft, deren Mitglied man ist, und erhebt sich durch sie Zur Vaterlandslieb e." So führt die berufsständische Volksvertretung den Staat zwischen der Skhlla der „reinen Veamtcnregierung" und der Charybdis des westlichen Parlamentarismus hindurch. „Die Einwirkung der französischen Revolution, die Bemühungen der Schreiber und Pressen, ihrem Gewerbe Nahrung zu verschaffen, indem sie alles, was den Dünkel, die Eigenliebe, den Ehrgeiz und die Habsucht reizen und ihnen schmeicheln können, unter allerlei Formen vortragen", müssen vom Staat abgewehrt werden, denn ihre Anerkennung führte dahin, „die Progression des nie still stehenden menschlichen Begehrens stufenweise und endlich so SU vermehren, daß der Staat sein Willfahrungsvermögen erschöpft und sich auf der öefährlichen Grenze findet, wo ihm mit Gewalt auch das letzte entrissen wird und die Revolution die Periode der Anarchie erreicht". Das ^lügt wie eine Vorausschau der jüngsten Ereignisse; es ist die deutliche Erkenntnis, daß die konsequente Demokratie letzten Endes zur Anarchie führen muß. Natürlich bedarf auch eine berufsständische Volksvertretung einer Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen Volksvertretung und Staatsgewalt, aber die öffentliche Tätigkeit (Regierung, Verwaltung und Beaufsichtigung) soll nach Steins bedanken zwischen Volk und Staatsbehörden geteilt werden, so daß beide mit

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/177>, abgerufen am 05.06.2024.