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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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Reichswehr und Reichster

Zwei Waffen, die schwere Artillerie und die Fliegerei, durften nach den Ve-
siimmungen des Friedensvertmgcs nicht und in das neue Fricdcnsheer übernommen
werden. Im Herzen des deutschen Volkes werden sie weiterleben; ihre Ruhmes¬
taten im Kriege machen sie unvergeßlich.

Als wichtigsten Posten mußten wir aber auf dem Verlustkonto des Jahres
1920 die endgültige gesetzliche Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht hundelt. Noch
ist weiten Kreisen der Nation das Verständnis für die Tragweite dieser Maßnahme
verschlossen. Noch immer gibt es Deutsche, die die Aufhebung der allgemeinen
Wehrpflicht als einen Fortschritt begrüßen, weil sie in ihr lediglich eine Einrichtung
sehen, die vom Einzelnen schwere Opfer fordert und der Allgemeinheit Arbeitskräfte
entzieht. Die Erkenntnis, daß die Aufhebung der Wehrpflicht für uns Deutsche
nicht nur einen schweren Verlust an Wehrkraft, sondern vor allem einen noch
viel empfindlicheren Verlust an Volkskraft bedeutet, wird leider nicht lange
auf sich warten lassen. Nicht nur auf militärischem Gebiete, sondern im ganzen
öffentlichen Leben und im Wirtschaftsleben wird sich nur allzu bald der durch
den Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht bedingte Rückgang an körperlicher
Leistungsfähigkeit und an Disziplinierung des Körpers und des Willens fühlbar
machen, vielleicht beim deutschen Volke mehr, als dies bei einer anderen Nation
^er Fall wäre. Die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht als Schule für die
deutsche Nation wird erst dann voll erkannt und gewürdigt werden, wenn sich die
Folgen ihrer Abschaffung fühlbar machen.

Die bange Frage nach dem, was nun an Stelle des im Frieden und Kriege
bewährten Volksheeres treten soll, wird jeden guten, für die Sicherheit der Grenzen
und die Ruhe im Innern des Reiches besorgten Deutschen bewegen. Wir sind heute
noch nicht imstande, die Frage endgültig zu beantworten.

Der ungeheuere Umfang und die Mannigfaltigkeit der Geschäfte, die seit dein
Zusammenbruch auf Regierung und gesetzgebenden Körperschaften lasten, haben
dazu geführt, daß trotz des dauernden Drängens des Neichswehrministers am
1. Januar 1921 das neue Heer ohne genügende gesetzliche Grundlagen und ohne
endgültigen Haushalt ins Leben treten muß. Ganz abgesehen von den sachlichen
Erschwerungen und Unzuträglichkeiten, die dieser Zustand zur Folge hat, bedeutet
er eine neue schwere Belastung des Opfermutes und des Patriotismus der Soldaten
aller Dienstgrade. Man bedenke, was es heißt, eine unkündbare Verpflichtung auf
i2 oder 25 Jahre eingehen zu müssen, ohne die Rechte und Pflichten zu kennen,
die aus diesem Dienstverhältnisse entspringen. Aber es gibt keinen anderen Aus¬
weg: auf der einen Seite das Gebot des Feindbundes, daß es vom 1. Januar 192!
ab nur noch langfristig verpflichtete Soldaten in Deutschland geben darf, auf der
anderen Seite die technische Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Erledigung der Ge-
setzesvorlagcn. Der deutsche Soldat wird auch diese neue Belastung tragen, aber er
hat Anspruch darauf, daß die Nation sich darüber klar ist, welche Anforderungen
sie an die Opferfreudigkeit ihrer Soldaten stellt.

Wir kennen wohl den äußeren Nahmen unseres künftigen Neichsheeres, wie
er uns durch die Verfassung und den Friedensvertrag von Versailles vorgeschrieben
ist. aber zu einem Urteil über die wichtigste Frage, die Frage nach der Leistungs¬
fähigkeit und nach dem inneren Wert des künftigen Heeres, fehlen uns zur Zeit
noch alle Grundlagen.


Reichswehr und Reichster

Zwei Waffen, die schwere Artillerie und die Fliegerei, durften nach den Ve-
siimmungen des Friedensvertmgcs nicht und in das neue Fricdcnsheer übernommen
werden. Im Herzen des deutschen Volkes werden sie weiterleben; ihre Ruhmes¬
taten im Kriege machen sie unvergeßlich.

Als wichtigsten Posten mußten wir aber auf dem Verlustkonto des Jahres
1920 die endgültige gesetzliche Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht hundelt. Noch
ist weiten Kreisen der Nation das Verständnis für die Tragweite dieser Maßnahme
verschlossen. Noch immer gibt es Deutsche, die die Aufhebung der allgemeinen
Wehrpflicht als einen Fortschritt begrüßen, weil sie in ihr lediglich eine Einrichtung
sehen, die vom Einzelnen schwere Opfer fordert und der Allgemeinheit Arbeitskräfte
entzieht. Die Erkenntnis, daß die Aufhebung der Wehrpflicht für uns Deutsche
nicht nur einen schweren Verlust an Wehrkraft, sondern vor allem einen noch
viel empfindlicheren Verlust an Volkskraft bedeutet, wird leider nicht lange
auf sich warten lassen. Nicht nur auf militärischem Gebiete, sondern im ganzen
öffentlichen Leben und im Wirtschaftsleben wird sich nur allzu bald der durch
den Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht bedingte Rückgang an körperlicher
Leistungsfähigkeit und an Disziplinierung des Körpers und des Willens fühlbar
machen, vielleicht beim deutschen Volke mehr, als dies bei einer anderen Nation
^er Fall wäre. Die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht als Schule für die
deutsche Nation wird erst dann voll erkannt und gewürdigt werden, wenn sich die
Folgen ihrer Abschaffung fühlbar machen.

Die bange Frage nach dem, was nun an Stelle des im Frieden und Kriege
bewährten Volksheeres treten soll, wird jeden guten, für die Sicherheit der Grenzen
und die Ruhe im Innern des Reiches besorgten Deutschen bewegen. Wir sind heute
noch nicht imstande, die Frage endgültig zu beantworten.

Der ungeheuere Umfang und die Mannigfaltigkeit der Geschäfte, die seit dein
Zusammenbruch auf Regierung und gesetzgebenden Körperschaften lasten, haben
dazu geführt, daß trotz des dauernden Drängens des Neichswehrministers am
1. Januar 1921 das neue Heer ohne genügende gesetzliche Grundlagen und ohne
endgültigen Haushalt ins Leben treten muß. Ganz abgesehen von den sachlichen
Erschwerungen und Unzuträglichkeiten, die dieser Zustand zur Folge hat, bedeutet
er eine neue schwere Belastung des Opfermutes und des Patriotismus der Soldaten
aller Dienstgrade. Man bedenke, was es heißt, eine unkündbare Verpflichtung auf
i2 oder 25 Jahre eingehen zu müssen, ohne die Rechte und Pflichten zu kennen,
die aus diesem Dienstverhältnisse entspringen. Aber es gibt keinen anderen Aus¬
weg: auf der einen Seite das Gebot des Feindbundes, daß es vom 1. Januar 192!
ab nur noch langfristig verpflichtete Soldaten in Deutschland geben darf, auf der
anderen Seite die technische Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Erledigung der Ge-
setzesvorlagcn. Der deutsche Soldat wird auch diese neue Belastung tragen, aber er
hat Anspruch darauf, daß die Nation sich darüber klar ist, welche Anforderungen
sie an die Opferfreudigkeit ihrer Soldaten stellt.

Wir kennen wohl den äußeren Nahmen unseres künftigen Neichsheeres, wie
er uns durch die Verfassung und den Friedensvertrag von Versailles vorgeschrieben
ist. aber zu einem Urteil über die wichtigste Frage, die Frage nach der Leistungs¬
fähigkeit und nach dem inneren Wert des künftigen Heeres, fehlen uns zur Zeit
noch alle Grundlagen.


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[0386] Reichswehr und Reichster Zwei Waffen, die schwere Artillerie und die Fliegerei, durften nach den Ve- siimmungen des Friedensvertmgcs nicht und in das neue Fricdcnsheer übernommen werden. Im Herzen des deutschen Volkes werden sie weiterleben; ihre Ruhmes¬ taten im Kriege machen sie unvergeßlich. Als wichtigsten Posten mußten wir aber auf dem Verlustkonto des Jahres 1920 die endgültige gesetzliche Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht hundelt. Noch ist weiten Kreisen der Nation das Verständnis für die Tragweite dieser Maßnahme verschlossen. Noch immer gibt es Deutsche, die die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht als einen Fortschritt begrüßen, weil sie in ihr lediglich eine Einrichtung sehen, die vom Einzelnen schwere Opfer fordert und der Allgemeinheit Arbeitskräfte entzieht. Die Erkenntnis, daß die Aufhebung der Wehrpflicht für uns Deutsche nicht nur einen schweren Verlust an Wehrkraft, sondern vor allem einen noch viel empfindlicheren Verlust an Volkskraft bedeutet, wird leider nicht lange auf sich warten lassen. Nicht nur auf militärischem Gebiete, sondern im ganzen öffentlichen Leben und im Wirtschaftsleben wird sich nur allzu bald der durch den Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht bedingte Rückgang an körperlicher Leistungsfähigkeit und an Disziplinierung des Körpers und des Willens fühlbar machen, vielleicht beim deutschen Volke mehr, als dies bei einer anderen Nation ^er Fall wäre. Die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht als Schule für die deutsche Nation wird erst dann voll erkannt und gewürdigt werden, wenn sich die Folgen ihrer Abschaffung fühlbar machen. Die bange Frage nach dem, was nun an Stelle des im Frieden und Kriege bewährten Volksheeres treten soll, wird jeden guten, für die Sicherheit der Grenzen und die Ruhe im Innern des Reiches besorgten Deutschen bewegen. Wir sind heute noch nicht imstande, die Frage endgültig zu beantworten. Der ungeheuere Umfang und die Mannigfaltigkeit der Geschäfte, die seit dein Zusammenbruch auf Regierung und gesetzgebenden Körperschaften lasten, haben dazu geführt, daß trotz des dauernden Drängens des Neichswehrministers am 1. Januar 1921 das neue Heer ohne genügende gesetzliche Grundlagen und ohne endgültigen Haushalt ins Leben treten muß. Ganz abgesehen von den sachlichen Erschwerungen und Unzuträglichkeiten, die dieser Zustand zur Folge hat, bedeutet er eine neue schwere Belastung des Opfermutes und des Patriotismus der Soldaten aller Dienstgrade. Man bedenke, was es heißt, eine unkündbare Verpflichtung auf i2 oder 25 Jahre eingehen zu müssen, ohne die Rechte und Pflichten zu kennen, die aus diesem Dienstverhältnisse entspringen. Aber es gibt keinen anderen Aus¬ weg: auf der einen Seite das Gebot des Feindbundes, daß es vom 1. Januar 192! ab nur noch langfristig verpflichtete Soldaten in Deutschland geben darf, auf der anderen Seite die technische Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Erledigung der Ge- setzesvorlagcn. Der deutsche Soldat wird auch diese neue Belastung tragen, aber er hat Anspruch darauf, daß die Nation sich darüber klar ist, welche Anforderungen sie an die Opferfreudigkeit ihrer Soldaten stellt. Wir kennen wohl den äußeren Nahmen unseres künftigen Neichsheeres, wie er uns durch die Verfassung und den Friedensvertrag von Versailles vorgeschrieben ist. aber zu einem Urteil über die wichtigste Frage, die Frage nach der Leistungs¬ fähigkeit und nach dem inneren Wert des künftigen Heeres, fehlen uns zur Zeit noch alle Grundlagen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/386>, abgerufen am 15.06.2024.