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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Viertes Vierteljahr.

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Die russische Himgsrsnot und das internationale Hilfswsrk

andere Beförderungsmittel werden die Expediton von den schwierigen Transport-
Verhältnissen im Lands unabhängig machen. Der Expedition ist seitens der
Sowjetregierung volle Sicherheit und Bewegungsfreiheit zugesagt worden.

Die "American Relief Association" ist eine Organisation des Amerikanischen
Roten Kreuzes. Sie steht unter dem Vorsitz Hoovers und hat ihre Hilfstätigkeit
auf Grund eines Abkommens, das mit der Sowjeiregierung in Riga abge¬
schlossen wurde, bereits aufgenommen. Die Sowjetregierung verpflichtete sich zur
Freilassung sämtlicher in Sowjetrußland gefangenen Amerikaner. Sie gab die
Versicherung ab, daß die amerikanische Hilfe lediglich den Kranken und Kindern
zugute kommen, die Note Armee aber von der Belieferung ausgeschlossen sein
solle, andererseits aber versprachen die Amerikaner, sich jeder politischen Tätigkeit
zu enthalten. Auf Grund des Abkommens wurden von den Amerikanern in den
Hmigergegenden örtliche Hilfskomitees gebildet, die zu gleichen Teilen aus Ange-
hörigen der "American Relief Association" und aus Mitgliedern der russischen
kommunistischen Partei bestehen. Letztere haben lediglich die Aufgabe, die Tätig¬
keit der Komitees in politischer Beziehung zu überwachen. Die amerikanische
Hilfe, mit deren Leitung in Rußland der frühere Oberkommissar der Verwaltung
in Tiflis, der amerikanische Oberst W. R. Hascell, beauftragt wurde, beschränkt
sich zunächst nur aus die Ernährung von etwa einer Million Kinder und der
Kriegsinvaliden, auf die Einrichtung von Suppenküchen in Petersburg und
Moskau für die dort befindlichen Flüchtlinge aus dem Wolgagebiet und auf die
Bekämpfung von Seuchen in den Hmigergegenden. Die amerikanische Hilfs¬
aktion ist in vollem Gange. Große Züge mit Lebensmitteln sind von Riga aus
in das Hungergebiet abgegangen und dort auch größtenteils eingetroffen. Nur
einzelne wurden unterwegs von Angehörigen der Roten Armee geplündert. Im
ganzen scheint sich das Arbeiten der Amerikaner mit den Sowje!behörden reibungs¬
los zu vollziehen.

Die Hilfsaktion des Internationalen Noten Kreuzes in Genf setzte aus Ver¬
anlassung der tschechoslowakischen Regierung ein. An ihrer Spitze stand Gustav
Ador. Die unmittelbare Leitung und Organisation aber lag in der Hand des
bekannten norwegischen Forschers Professor Frithjof Raufen, der bereits seit der
durch seine Vermittlung erfolgten Regelung des Gefangenenaustausches mit der
Sowjeiregierung in engen Beziehungen stand. Sie arbeitete zusammen mit dem
Völkerbund. Raufen reiste nach Moskau und schloß mit der Sowjetregierung
einen Vertrag "b, in dem diese Raufen die gleichen Vorrechte wie Hoover ge¬
währte, sich mit der Bildung eines internaiionalen.Kontrollausschusses einver¬
standen erklärte, zur Durchführung des Hilfswerks aber die Gewährung eines
internationalen Kredits von damals zehn Millionen Papiermark und die Ober¬
aufsicht der Sowjet forderte. Das Abkommen fand trotz des warmen, geradezu
an Weltfremdheit grenzenden Eintretens Frithjof Nansens für die Sowjetregierung
vor dem Präsidium des Internationalen Roten Kreuzes wie des Völkerbundes
nicht deren Einwilligung. Diese stellten sich auf den Standpunkt, daß vor Ein¬
setzen einer Hilfsaktion die Untersuchung der Verhältnisse im Hungergebiet durch
eine internationale Kommission unerläßlich sei.

/ Auf dem gleichen Standpunkt stand die angeblich internationale, in Wirk-
lichkeit interalliierte Hilfsaktion des Obersten Rates, die aus der letzten Sitzung


Die russische Himgsrsnot und das internationale Hilfswsrk

andere Beförderungsmittel werden die Expediton von den schwierigen Transport-
Verhältnissen im Lands unabhängig machen. Der Expedition ist seitens der
Sowjetregierung volle Sicherheit und Bewegungsfreiheit zugesagt worden.

Die „American Relief Association" ist eine Organisation des Amerikanischen
Roten Kreuzes. Sie steht unter dem Vorsitz Hoovers und hat ihre Hilfstätigkeit
auf Grund eines Abkommens, das mit der Sowjeiregierung in Riga abge¬
schlossen wurde, bereits aufgenommen. Die Sowjetregierung verpflichtete sich zur
Freilassung sämtlicher in Sowjetrußland gefangenen Amerikaner. Sie gab die
Versicherung ab, daß die amerikanische Hilfe lediglich den Kranken und Kindern
zugute kommen, die Note Armee aber von der Belieferung ausgeschlossen sein
solle, andererseits aber versprachen die Amerikaner, sich jeder politischen Tätigkeit
zu enthalten. Auf Grund des Abkommens wurden von den Amerikanern in den
Hmigergegenden örtliche Hilfskomitees gebildet, die zu gleichen Teilen aus Ange-
hörigen der „American Relief Association" und aus Mitgliedern der russischen
kommunistischen Partei bestehen. Letztere haben lediglich die Aufgabe, die Tätig¬
keit der Komitees in politischer Beziehung zu überwachen. Die amerikanische
Hilfe, mit deren Leitung in Rußland der frühere Oberkommissar der Verwaltung
in Tiflis, der amerikanische Oberst W. R. Hascell, beauftragt wurde, beschränkt
sich zunächst nur aus die Ernährung von etwa einer Million Kinder und der
Kriegsinvaliden, auf die Einrichtung von Suppenküchen in Petersburg und
Moskau für die dort befindlichen Flüchtlinge aus dem Wolgagebiet und auf die
Bekämpfung von Seuchen in den Hmigergegenden. Die amerikanische Hilfs¬
aktion ist in vollem Gange. Große Züge mit Lebensmitteln sind von Riga aus
in das Hungergebiet abgegangen und dort auch größtenteils eingetroffen. Nur
einzelne wurden unterwegs von Angehörigen der Roten Armee geplündert. Im
ganzen scheint sich das Arbeiten der Amerikaner mit den Sowje!behörden reibungs¬
los zu vollziehen.

Die Hilfsaktion des Internationalen Noten Kreuzes in Genf setzte aus Ver¬
anlassung der tschechoslowakischen Regierung ein. An ihrer Spitze stand Gustav
Ador. Die unmittelbare Leitung und Organisation aber lag in der Hand des
bekannten norwegischen Forschers Professor Frithjof Raufen, der bereits seit der
durch seine Vermittlung erfolgten Regelung des Gefangenenaustausches mit der
Sowjeiregierung in engen Beziehungen stand. Sie arbeitete zusammen mit dem
Völkerbund. Raufen reiste nach Moskau und schloß mit der Sowjetregierung
einen Vertrag «b, in dem diese Raufen die gleichen Vorrechte wie Hoover ge¬
währte, sich mit der Bildung eines internaiionalen.Kontrollausschusses einver¬
standen erklärte, zur Durchführung des Hilfswerks aber die Gewährung eines
internationalen Kredits von damals zehn Millionen Papiermark und die Ober¬
aufsicht der Sowjet forderte. Das Abkommen fand trotz des warmen, geradezu
an Weltfremdheit grenzenden Eintretens Frithjof Nansens für die Sowjetregierung
vor dem Präsidium des Internationalen Roten Kreuzes wie des Völkerbundes
nicht deren Einwilligung. Diese stellten sich auf den Standpunkt, daß vor Ein¬
setzen einer Hilfsaktion die Untersuchung der Verhältnisse im Hungergebiet durch
eine internationale Kommission unerläßlich sei.

/ Auf dem gleichen Standpunkt stand die angeblich internationale, in Wirk-
lichkeit interalliierte Hilfsaktion des Obersten Rates, die aus der letzten Sitzung


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[0310] Die russische Himgsrsnot und das internationale Hilfswsrk andere Beförderungsmittel werden die Expediton von den schwierigen Transport- Verhältnissen im Lands unabhängig machen. Der Expedition ist seitens der Sowjetregierung volle Sicherheit und Bewegungsfreiheit zugesagt worden. Die „American Relief Association" ist eine Organisation des Amerikanischen Roten Kreuzes. Sie steht unter dem Vorsitz Hoovers und hat ihre Hilfstätigkeit auf Grund eines Abkommens, das mit der Sowjeiregierung in Riga abge¬ schlossen wurde, bereits aufgenommen. Die Sowjetregierung verpflichtete sich zur Freilassung sämtlicher in Sowjetrußland gefangenen Amerikaner. Sie gab die Versicherung ab, daß die amerikanische Hilfe lediglich den Kranken und Kindern zugute kommen, die Note Armee aber von der Belieferung ausgeschlossen sein solle, andererseits aber versprachen die Amerikaner, sich jeder politischen Tätigkeit zu enthalten. Auf Grund des Abkommens wurden von den Amerikanern in den Hmigergegenden örtliche Hilfskomitees gebildet, die zu gleichen Teilen aus Ange- hörigen der „American Relief Association" und aus Mitgliedern der russischen kommunistischen Partei bestehen. Letztere haben lediglich die Aufgabe, die Tätig¬ keit der Komitees in politischer Beziehung zu überwachen. Die amerikanische Hilfe, mit deren Leitung in Rußland der frühere Oberkommissar der Verwaltung in Tiflis, der amerikanische Oberst W. R. Hascell, beauftragt wurde, beschränkt sich zunächst nur aus die Ernährung von etwa einer Million Kinder und der Kriegsinvaliden, auf die Einrichtung von Suppenküchen in Petersburg und Moskau für die dort befindlichen Flüchtlinge aus dem Wolgagebiet und auf die Bekämpfung von Seuchen in den Hmigergegenden. Die amerikanische Hilfs¬ aktion ist in vollem Gange. Große Züge mit Lebensmitteln sind von Riga aus in das Hungergebiet abgegangen und dort auch größtenteils eingetroffen. Nur einzelne wurden unterwegs von Angehörigen der Roten Armee geplündert. Im ganzen scheint sich das Arbeiten der Amerikaner mit den Sowje!behörden reibungs¬ los zu vollziehen. Die Hilfsaktion des Internationalen Noten Kreuzes in Genf setzte aus Ver¬ anlassung der tschechoslowakischen Regierung ein. An ihrer Spitze stand Gustav Ador. Die unmittelbare Leitung und Organisation aber lag in der Hand des bekannten norwegischen Forschers Professor Frithjof Raufen, der bereits seit der durch seine Vermittlung erfolgten Regelung des Gefangenenaustausches mit der Sowjeiregierung in engen Beziehungen stand. Sie arbeitete zusammen mit dem Völkerbund. Raufen reiste nach Moskau und schloß mit der Sowjetregierung einen Vertrag «b, in dem diese Raufen die gleichen Vorrechte wie Hoover ge¬ währte, sich mit der Bildung eines internaiionalen.Kontrollausschusses einver¬ standen erklärte, zur Durchführung des Hilfswerks aber die Gewährung eines internationalen Kredits von damals zehn Millionen Papiermark und die Ober¬ aufsicht der Sowjet forderte. Das Abkommen fand trotz des warmen, geradezu an Weltfremdheit grenzenden Eintretens Frithjof Nansens für die Sowjetregierung vor dem Präsidium des Internationalen Roten Kreuzes wie des Völkerbundes nicht deren Einwilligung. Diese stellten sich auf den Standpunkt, daß vor Ein¬ setzen einer Hilfsaktion die Untersuchung der Verhältnisse im Hungergebiet durch eine internationale Kommission unerläßlich sei. / Auf dem gleichen Standpunkt stand die angeblich internationale, in Wirk- lichkeit interalliierte Hilfsaktion des Obersten Rates, die aus der letzten Sitzung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339548/310>, abgerufen am 14.05.2024.