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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Viertes Vierteljahr.

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Die Voraussetzungen einer nationalen Sammlungspolitik

Reichsfarben haben, die amtliche schwarz-rot-goldene, die altüberlieferte schwarz¬
weiß-rote und daneben die rote Fahne der Internationale, ist ein Ausdruck
unserer Zerrissenheit in Gruppen, die nichts mehr miteinander gemein haben
wollen. Wir gehen auseinander in der Beurteilung unserer Geschichte wie wir
in der Beurteilung der für die Zukunft einzuschlagenden Wege auseinandergehen.
Feiertage, die die eine Gruppe begehrt, sind den andern ein Ärgernis oder eine
Torheit. Die Sprache der Parteien gegeneinander ist heftiger denn je; es ist kein
Wunder, wenn aus solcher Verhetzung schlimme Taten herausgeboren werden:
von der Sprengung von Volksversammlungen und Störung parteipolitischer Ver¬
anstaltungen angefangen bis zum politischen Mord.

Gegen diese politische Agitation ist, wie bekannt, die Neichsregierung mit
einer Energie eingeschritten, wie wir sie in Deutschland seit langem nicht mehr
gewöhnt gewesen sind. Bis zu den Preßverordnungen Bismarcks vom 1. Juni
1863 muß man zurückgehen, um Ähnliches zu finden. Denn das Sozialistengesetz
beruhte, wie der Name besagt, nicht aus einer Verordnung, sondern war ein
zwischen dem Bundesrat und dem zu diesem Zweck neu gewählten Reichstag ver¬
einbartes Gesetz; es darf daran erinnert werden, daß auch damals das allgemeine,
gleiche, direkte und geheime Wahlrecht zum Reichstag bestand. Wer aus dem Stand¬
punkt steht, daß der Staat die notwendige Form alles gesellschaftlichen Lebens ist,
wird auch einer seiner parteipolitischer Richtung nicht entsprechenden Negierung das
Recht zubilligen, die rechtlich bestehende Staatsverfassung mit allen ihr zu Gebote
stehenden gesetzlichen Mitteln zu schützen. Eine Regierung, die diesen Mut nicht
aufbringt, ist verloren. Nur sollten sie und die hinter ihr stehenden Parteien dann
auch den Mut haben, offen einzugestehen, daß sie im Interesse der Autorität des
Staates von ihren obrigkeitlichen Befugnissen Gebrauch machen, statt mit dem
gefährlichen Schlagwort der Freiheit ihrer Handlungsweise ein vermeintlich demo¬
kratisches Mäntelchen umzuhängen. Es ist doch einfach unwahr, daß ein Staat,
und sei er der freiheitlichste und demokratischste, ohne Autorität bestehen kann;
und diese Autorität bedeutet zweierlei: die Achtung des Staatsbürgers vor dem
Staat und seinen Organen auf der einen Seite, und auf der andern Seite die
Fähigkeit des Staates, wenigstens die äußere Form dieser Achtung, den Gehorsam
gegen die staatlichen Anordnungen zu erzwingen und Ungehorsam zu strafen.

Damit ist schon die Frage berührt, die sich dem aufdrängt, der der Ne¬
gierung das Recht zu energischen Maßregeln zuerkennt. Hat denn die Regierung
die nötige Autorität, um die Matzregeln auch durchzuführen? Bismarck hat
seinerzeit die Preßverordnung sehr bald zurücknehmen müssen, obwohl doch damals
die monarchische Staatsgewalt fester begründet war als unsere heutige Reichs¬
gewalt. Die Mehrheit des Volkes, auf die sich der Reichskanzler berufen kann,
ist zahlenmäßig sehr schwach und innerlich keineswegs einig; denn darüber gibt
sich doch wohl niemand Illusionen hin, daß die Unabhängigen und Kommunisten
die Verordnung vom 29. August nur soweit billigen, wie sie gegen die Reaktion
von rechts gerichtet ist, daß sie sich aber keineswegs ehrlich für den Schutz der
Weimarer Reichsverfassung begeistern.

Und mag auch diese Mehrheit groß genug sein, um den staatlichen Ver¬
waltungsapparat zu leiten und Verurteilungen und Verbote zu erzielen, so bleibt
doch die alte Wahrheit bestehen, daß mit Verboten und Verfolgungen eine geistige


Die Voraussetzungen einer nationalen Sammlungspolitik

Reichsfarben haben, die amtliche schwarz-rot-goldene, die altüberlieferte schwarz¬
weiß-rote und daneben die rote Fahne der Internationale, ist ein Ausdruck
unserer Zerrissenheit in Gruppen, die nichts mehr miteinander gemein haben
wollen. Wir gehen auseinander in der Beurteilung unserer Geschichte wie wir
in der Beurteilung der für die Zukunft einzuschlagenden Wege auseinandergehen.
Feiertage, die die eine Gruppe begehrt, sind den andern ein Ärgernis oder eine
Torheit. Die Sprache der Parteien gegeneinander ist heftiger denn je; es ist kein
Wunder, wenn aus solcher Verhetzung schlimme Taten herausgeboren werden:
von der Sprengung von Volksversammlungen und Störung parteipolitischer Ver¬
anstaltungen angefangen bis zum politischen Mord.

Gegen diese politische Agitation ist, wie bekannt, die Neichsregierung mit
einer Energie eingeschritten, wie wir sie in Deutschland seit langem nicht mehr
gewöhnt gewesen sind. Bis zu den Preßverordnungen Bismarcks vom 1. Juni
1863 muß man zurückgehen, um Ähnliches zu finden. Denn das Sozialistengesetz
beruhte, wie der Name besagt, nicht aus einer Verordnung, sondern war ein
zwischen dem Bundesrat und dem zu diesem Zweck neu gewählten Reichstag ver¬
einbartes Gesetz; es darf daran erinnert werden, daß auch damals das allgemeine,
gleiche, direkte und geheime Wahlrecht zum Reichstag bestand. Wer aus dem Stand¬
punkt steht, daß der Staat die notwendige Form alles gesellschaftlichen Lebens ist,
wird auch einer seiner parteipolitischer Richtung nicht entsprechenden Negierung das
Recht zubilligen, die rechtlich bestehende Staatsverfassung mit allen ihr zu Gebote
stehenden gesetzlichen Mitteln zu schützen. Eine Regierung, die diesen Mut nicht
aufbringt, ist verloren. Nur sollten sie und die hinter ihr stehenden Parteien dann
auch den Mut haben, offen einzugestehen, daß sie im Interesse der Autorität des
Staates von ihren obrigkeitlichen Befugnissen Gebrauch machen, statt mit dem
gefährlichen Schlagwort der Freiheit ihrer Handlungsweise ein vermeintlich demo¬
kratisches Mäntelchen umzuhängen. Es ist doch einfach unwahr, daß ein Staat,
und sei er der freiheitlichste und demokratischste, ohne Autorität bestehen kann;
und diese Autorität bedeutet zweierlei: die Achtung des Staatsbürgers vor dem
Staat und seinen Organen auf der einen Seite, und auf der andern Seite die
Fähigkeit des Staates, wenigstens die äußere Form dieser Achtung, den Gehorsam
gegen die staatlichen Anordnungen zu erzwingen und Ungehorsam zu strafen.

Damit ist schon die Frage berührt, die sich dem aufdrängt, der der Ne¬
gierung das Recht zu energischen Maßregeln zuerkennt. Hat denn die Regierung
die nötige Autorität, um die Matzregeln auch durchzuführen? Bismarck hat
seinerzeit die Preßverordnung sehr bald zurücknehmen müssen, obwohl doch damals
die monarchische Staatsgewalt fester begründet war als unsere heutige Reichs¬
gewalt. Die Mehrheit des Volkes, auf die sich der Reichskanzler berufen kann,
ist zahlenmäßig sehr schwach und innerlich keineswegs einig; denn darüber gibt
sich doch wohl niemand Illusionen hin, daß die Unabhängigen und Kommunisten
die Verordnung vom 29. August nur soweit billigen, wie sie gegen die Reaktion
von rechts gerichtet ist, daß sie sich aber keineswegs ehrlich für den Schutz der
Weimarer Reichsverfassung begeistern.

Und mag auch diese Mehrheit groß genug sein, um den staatlichen Ver¬
waltungsapparat zu leiten und Verurteilungen und Verbote zu erzielen, so bleibt
doch die alte Wahrheit bestehen, daß mit Verboten und Verfolgungen eine geistige


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339548/76>, abgerufen am 15.05.2024.