Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.Caput I. Wie durch Abschaffung allerhand Gelegenheiten eine Feuers-Brunst vorzukommen. 1. Auff daß nun zufoderst und für allen Dingen die Gelegenheit zu Feuers-Brunsten verhütet werden möge / so sol ein jeder in seinem Hause die Brandmauren / Feurstette / Camine / Schorsteine / Darren / Brenn- Schmelz- und Back-Ofen / Aesen / Ferbekessel / Brandtwein-Blasen und alle andere dergleichen gefährliche Oerter und Gerethschafften / auch das Brau-Hauß solcher gestalt anlegen und behutsamlich verwahren / daß kein Schade noch Anzündung dahero zubesorgen. 2. Derobehueff dann selbe / bevorab die Schorsteine / nicht von Holtz / Brettern oder Zaunwerck gemachet / sondern mit Steinen auff- und die Schorsteine aus dem Tache geführet werden sollen. 3. Auch sollen die Becker an jhren Backöfen kein höltzern Stenderwerck haben / noch die Rauchlöcher hinten oder oben / sondern forne außgehen lassen / Caput I. Wie durch Abschaffung allerhand Gelegenheiten eine Feuers-Brunst vorzukommen. 1. Auff daß nun zufoderst und für allen Dingen die Gelegenheit zu Feuers-Brunsten verhütet werden möge / so sol ein jeder in seinem Hause die Brandmauren / Feurstette / Camine / Schorsteine / Darren / Brenn- Schmelz- und Back-Ofen / Aesen / Ferbekessel / Brandtwein-Blasen und alle andere dergleichen gefährliche Oerter und Gerethschafften / auch das Brau-Hauß solcher gestalt anlegen und behutsamlich verwahren / daß kein Schade noch Anzündung dahero zubesorgen. 2. Derobehueff dann selbe / bevorab die Schorsteine / nicht von Holtz / Brettern oder Zaunwerck gemachet / sondern mit Steinen auff- und die Schorsteine aus dem Tache geführet werden sollen. 3. Auch sollen die Becker an jhren Backöfen kein höltzern Stenderwerck haben / noch die Rauchlöcher hinten oder oben / sondern forne außgehen lassen / <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0005" n="5"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#aq">Caput I.</hi><lb/> </head> <argument> <p>Wie durch Abschaffung allerhand Gelegenheiten eine Feuers-Brunst vorzukommen.<lb/></p> </argument> <p>1. Auff daß nun zufoderst und für allen Dingen die Gelegenheit zu Feuers-Brunsten verhütet werden möge / so sol ein jeder in seinem Hause die Brandmauren / Feurstette / Camine / Schorsteine / Darren / Brenn- Schmelz- und Back-Ofen / Aesen / Ferbekessel / Brandtwein-Blasen und alle andere dergleichen gefährliche Oerter und Gerethschafften / auch das Brau-Hauß solcher gestalt anlegen und behutsamlich verwahren / daß kein Schade noch Anzündung dahero zubesorgen.</p> <p>2. Derobehueff dann selbe / bevorab die Schorsteine / nicht von Holtz / Brettern oder Zaunwerck gemachet / sondern mit Steinen auff- und die Schorsteine aus dem Tache geführet werden sollen.</p> <p>3. Auch sollen die Becker an jhren Backöfen kein höltzern Stenderwerck haben / noch die Rauchlöcher hinten oder oben / sondern forne außgehen lassen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [5/0005]
Caput I.
Wie durch Abschaffung allerhand Gelegenheiten eine Feuers-Brunst vorzukommen.
1. Auff daß nun zufoderst und für allen Dingen die Gelegenheit zu Feuers-Brunsten verhütet werden möge / so sol ein jeder in seinem Hause die Brandmauren / Feurstette / Camine / Schorsteine / Darren / Brenn- Schmelz- und Back-Ofen / Aesen / Ferbekessel / Brandtwein-Blasen und alle andere dergleichen gefährliche Oerter und Gerethschafften / auch das Brau-Hauß solcher gestalt anlegen und behutsamlich verwahren / daß kein Schade noch Anzündung dahero zubesorgen.
2. Derobehueff dann selbe / bevorab die Schorsteine / nicht von Holtz / Brettern oder Zaunwerck gemachet / sondern mit Steinen auff- und die Schorsteine aus dem Tache geführet werden sollen.
3. Auch sollen die Becker an jhren Backöfen kein höltzern Stenderwerck haben / noch die Rauchlöcher hinten oder oben / sondern forne außgehen lassen /
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Zitationshilfe: | Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/5>, abgerufen am 31.03.2023. |