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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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ter nemen / jr Scham zu blössen / denn es ist jre nechste Blutfreunden / vnd ist ein Laster. Du solt auch deines Weibes Schwester nicht nemen / neben jr jre Scham zu blössen / jr zu wider / weil sie noch lebet.

Du solt nicht zum Weibe gehen weil sie jre Kranckheit hat / in jrer Vnreinigkeit jre Scham zu blössen.

Du solt auch nicht bey deines nechsten Weibe liegen / sie zubesamen / damit du dich an jr verunreinigest.

Du solt auch deines samens nicht geben / das es dem Molech verbrand werde / das du nicht entheiligest den Namen deines Gottes. Denn ich bin dein HERR.

ter nemen / jr Scham zu blössen / denn es ist jre nechste Blutfreunden / vnd ist ein Laster. Du solt auch deines Weibes Schwester nicht nemen / neben jr jre Scham zu blössen / jr zu wider / weil sie noch lebet.

Du solt nicht zum Weibe gehen weil sie jre Kranckheit hat / in jrer Vnreinigkeit jre Scham zu blössen.

Du solt auch nicht bey deines nechsten Weibe liegen / sie zubesamen / damit du dich an jr verunreinigest.

Du solt auch deines samens nicht geben / das es dem Molech verbrand werde / das du nicht entheiligest den Namen deines Gottes. Denn ich bin dein HERR.

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[0012] ter nemen / jr Scham zu blössen / denn es ist jre nechste Blutfreunden / vnd ist ein Laster. Du solt auch deines Weibes Schwester nicht nemen / neben jr jre Scham zu blössen / jr zu wider / weil sie noch lebet. Du solt nicht zum Weibe gehen weil sie jre Kranckheit hat / in jrer Vnreinigkeit jre Scham zu blössen. Du solt auch nicht bey deines nechsten Weibe liegen / sie zubesamen / damit du dich an jr verunreinigest. Du solt auch deines samens nicht geben / das es dem Molech verbrand werde / das du nicht entheiligest den Namen deines Gottes. Denn ich bin dein HERR.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/12>, abgerufen am 28.04.2024.