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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Du solt nicht bey Knaben liegen / wie beim Weibe / denn es ist ein Grewel. Du solt auch bey keinem Thier liegen / das du mit jm verunreiniget werdest / vnd kein Weib sol mit einem Thier zu schaffen haben / denn es ist ein Grewel.

Ir solt euch in dieser keinem verunreinigen / denn in diesen allem haben sich verunreiniget die Heiden / die ich fur euch her wil ausstossen / vnd das Land dadurch verunreiniget ist / vnd ich wil jre Missethat an jnen heimsuchen / das das Land seine Einwoner ausspeie. Darumb haltet meine Satzung / vnd Rechte / vnd thut dieser Grewel keine / weder der Einheimische / noch der Frembling vnter euch. Denn alle solche Grewel haben die Leute dieses Landes gethan die vor euch waren / vnd haben das Land

Du solt nicht bey Knaben liegen / wie beim Weibe / denn es ist ein Grewel. Du solt auch bey keinem Thier liegen / das du mit jm verunreiniget werdest / vnd kein Weib sol mit einem Thier zu schaffen haben / denn es ist ein Grewel.

Ir solt euch in dieser keinem verunreinigen / denn in diesen allem haben sich verunreiniget die Heiden / die ich fur euch her wil ausstossen / vnd das Land dadurch verunreiniget ist / vnd ich wil jre Missethat an jnen heimsuchen / das das Land seine Einwoner ausspeie. Darumb haltet meine Satzung / vnd Rechte / vnd thut dieser Grewel keine / weder der Einheimische / noch der Frembling vnter euch. Denn alle solche Grewel haben die Leute dieses Landes gethan die vor euch waren / vnd haben das Land

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[0013] Du solt nicht bey Knaben liegen / wie beim Weibe / denn es ist ein Grewel. Du solt auch bey keinem Thier liegen / das du mit jm verunreiniget werdest / vnd kein Weib sol mit einem Thier zu schaffen haben / denn es ist ein Grewel. Ir solt euch in dieser keinem verunreinigen / denn in diesen allem haben sich verunreiniget die Heiden / die ich fur euch her wil ausstossen / vnd das Land dadurch verunreiniget ist / vnd ich wil jre Missethat an jnen heimsuchen / das das Land seine Einwoner ausspeie. Darumb haltet meine Satzung / vnd Rechte / vnd thut dieser Grewel keine / weder der Einheimische / noch der Frembling vnter euch. Denn alle solche Grewel haben die Leute dieses Landes gethan die vor euch waren / vnd haben das Land

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/13>, abgerufen am 28.04.2024.