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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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verunreiniget / auff das euch auch nicht das Land ausspeie / wenn jr es verunreiniget / gleich wie es die Heiden hat ausgespeiet die vor euch waren. Denn welche diese Grewel thun / der Seelen sollen ausgerottet werden von jrem Volck. Darumb haltet meine Satzunge / das jr nicht thut nach den grewlichen Sitten / die vor euch waren / das jr nicht verunreiniget werdet / denn ich bin der HERR ewer Gott.

WIder dis Göttliche Gesetz hat kein Mensch / er sey gleich Bapst / oder Keiser macht zu dispensiren / sondern alle die darwider handeln / die fallen in Gottes Zorn / vnd Vngnad / vnd ist die Regel recht. In gradibus Iuris diuini non solum prohibetur contrahendum, sed etiam dirimitur contractum. In den Gliedern so in Gottes Gesetz ausdrücklich verboten sind / wird nicht allein nicht zugelassen das jemand ehelich werde / sondern auch da sichs jemand vnterstanden hette / so wirds doch erkant / das es keine Ehe / sondern Blutschande sey. Müssen derwegen von einander bleiben / darumb das zwischen jnen keine Ehe sein kan.

verunreiniget / auff das euch auch nicht das Land ausspeie / wenn jr es verunreiniget / gleich wie es die Heiden hat ausgespeiet die vor euch waren. Denn welche diese Grewel thun / der Seelen sollen ausgerottet werden von jrem Volck. Darumb haltet meine Satzunge / das jr nicht thut nach den grewlichen Sitten / die vor euch waren / das jr nicht verunreiniget werdet / denn ich bin der HERR ewer Gott.

WIder dis Göttliche Gesetz hat kein Mensch / er sey gleich Bapst / oder Keiser macht zu dispensiren / sondern alle die darwider handeln / die fallen in Gottes Zorn / vnd Vngnad / vnd ist die Regel recht. In gradibus Iuris diuini non solùm prohibetur contrahendum, sed etiam dirimitur contractum. In den Gliedern so in Gottes Gesetz ausdrücklich verboten sind / wird nicht allein nicht zugelassen das jemand ehelich werde / sondern auch da sichs jemand vnterstanden hette / so wirds doch erkant / das es keine Ehe / sondern Blutschande sey. Müssen derwegen von einander bleiben / darumb das zwischen jnen keine Ehe sein kan.

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[0014] verunreiniget / auff das euch auch nicht das Land ausspeie / wenn jr es verunreiniget / gleich wie es die Heiden hat ausgespeiet die vor euch waren. Denn welche diese Grewel thun / der Seelen sollen ausgerottet werden von jrem Volck. Darumb haltet meine Satzunge / das jr nicht thut nach den grewlichen Sitten / die vor euch waren / das jr nicht verunreiniget werdet / denn ich bin der HERR ewer Gott. WIder dis Göttliche Gesetz hat kein Mensch / er sey gleich Bapst / oder Keiser macht zu dispensiren / sondern alle die darwider handeln / die fallen in Gottes Zorn / vnd Vngnad / vnd ist die Regel recht. In gradibus Iuris diuini non solùm prohibetur contrahendum, sed etiam dirimitur contractum. In den Gliedern so in Gottes Gesetz ausdrücklich verboten sind / wird nicht allein nicht zugelassen das jemand ehelich werde / sondern auch da sichs jemand vnterstanden hette / so wirds doch erkant / das es keine Ehe / sondern Blutschande sey. Müssen derwegen von einander bleiben / darumb das zwischen jnen keine Ehe sein kan.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/14>, abgerufen am 28.04.2024.