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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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zucht / Blutschande / vnd verbotene Vermischung zürnet / vnd so wol mit der ewigen Verdamnis drawet / als mit mancherley schweren zeitlichen plagen straffet. Derwegen gebüret vns Predigern / vnd Dienern Göttliches Worts / das wir vnsere befohlene Schefflin vom heiligen Ehestande trewlich vnd fleissig vnterrichten / Gottes befehl jnen verkündigen / seinen Zorn wider allerley Vnzucht / mit ernst fürhalten / vnd jedermenniglich zu Zucht / vnd Erbarkeit vermanen / damit Gottes Name bey vns nicht gelestert / die grossen schweren Landstraffen durch die grewliche Laster der Vnzucht nicht geheuffet / vnd die tegliche Anruffung / so aus reinen vnbefleckten Gewissen geschehen sol / nicht verhindert werde. Trewe Gottselige Pfarherr sollen jrer Gemeine den hohen Spruch Christi offt fürtragen / Matth. 5. Selig sind die reines Hertzens sind / denn sie werden Gott schawen / Daraus folget / das die / so vnzüchtige / vnreine Hertzen / vnd Gewissen haben / Gott nicht schawen / sondern mit blindheit sollen geschlagen werden. Auch spricht die Epistel zun Hebreern / Die Hurer / vnd Ehebrecher / wird Gott richten.

Neben solcher ernsten warnung / vnd verma-

zucht / Blutschande / vnd verbotene Vermischung zürnet / vnd so wol mit der ewigen Verdamnis drawet / als mit mancherley schweren zeitlichen plagen straffet. Derwegen gebüret vns Predigern / vnd Dienern Göttliches Worts / das wir vnsere befohlene Schefflin vom heiligen Ehestande trewlich vnd fleissig vnterrichten / Gottes befehl jnen verkündigen / seinen Zorn wider allerley Vnzucht / mit ernst fürhalten / vnd jedermenniglich zu Zucht / vnd Erbarkeit vermanen / damit Gottes Name bey vns nicht gelestert / die grossen schweren Landstraffen durch die grewliche Laster der Vnzucht nicht geheuffet / vnd die tegliche Anruffung / so aus reinen vnbefleckten Gewissen geschehen sol / nicht verhindert werde. Trewe Gottselige Pfarherr sollen jrer Gemeine den hohen Spruch Christi offt fürtragen / Matth. 5. Selig sind die reines Hertzens sind / denn sie werden Gott schawen / Daraus folget / das die / so vnzüchtige / vnreine Hertzen / vnd Gewissen haben / Gott nicht schawen / sondern mit blindheit sollen geschlagen werden. Auch spricht die Epistel zun Hebreern / Die Hurer / vnd Ehebrecher / wird Gott richten.

Neben solcher ernsten warnung / vnd verma-

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[0004] zucht / Blutschande / vnd verbotene Vermischung zürnet / vnd so wol mit der ewigen Verdamnis drawet / als mit mancherley schweren zeitlichen plagen straffet. Derwegen gebüret vns Predigern / vnd Dienern Göttliches Worts / das wir vnsere befohlene Schefflin vom heiligen Ehestande trewlich vnd fleissig vnterrichten / Gottes befehl jnen verkündigen / seinen Zorn wider allerley Vnzucht / mit ernst fürhalten / vnd jedermenniglich zu Zucht / vnd Erbarkeit vermanen / damit Gottes Name bey vns nicht gelestert / die grossen schweren Landstraffen durch die grewliche Laster der Vnzucht nicht geheuffet / vnd die tegliche Anruffung / so aus reinen vnbefleckten Gewissen geschehen sol / nicht verhindert werde. Trewe Gottselige Pfarherr sollen jrer Gemeine den hohen Spruch Christi offt fürtragen / Matth. 5. Selig sind die reines Hertzens sind / denn sie werden Gott schawen / Daraus folget / das die / so vnzüchtige / vnreine Hertzen / vnd Gewissen haben / Gott nicht schawen / sondern mit blindheit sollen geschlagen werden. Auch spricht die Epistel zun Hebreern / Die Hurer / vnd Ehebrecher / wird Gott richten. Neben solcher ernsten warnung / vnd verma-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/4>, abgerufen am 28.04.2024.