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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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liche vntergang des Stams Benjamin / desgleichen Sichem / Troja / Corinthus / Theba / vnd andere vnzehliche Historien zeugen gewaltig / das Gott fest vber der Regel helt zun Hebreern. Die Hurer vnd Ehebrecher wird Gott richten. Auch schonet Gott des trefflichen Königes Dauids nicht / weil er sich mit Vnzucht beflecket / sondern füret ein Vnglück nach dem andern vber jn.

Denn Gott wil in seinem Volck / das nach seinem Namen genennet wird / aller ding keine Vnzucht noch vnreinigkeit leiden. Darumb wollet jr Pfarherr stets mit straffen / warnen / vermanen / vnd leren anhalten / bey ewren Zuhörern / die Exempel Göttliches Zorns / wider die Vnzüchtige / furtragen / sie vnterrichten was Gottes Wille ist / damit ein jglicher wisse seinen Leib in Zucht / Ehre / vnd Heiligung zu bewaren / vnd wir in diesem Lande Preussen / eine heilige gemeine Gottes sein / darinne Gott selbs wohne / in reinem Hertzen vnd warem Glauben anruffen / auch stets mit freudigem bekentnis seines seligmachenden Worts vnd heiligen gehorsam gerühmet vnd gepreiset werde. Darzu verleihe Gott seine Gnade vmb seines eingebornen Sons Jesu Christi willen durch seinen heiligen Geist / AMEN. Datum Königssperg in Preussen / den 15. Aprilis / Anno 1574.

Tilemanus Heßhusius / Doctor / Ewer Mitdiener am Euangelio Jesu Christi.

liche vntergang des Stams Benjamin / desgleichen Sichem / Troja / Corinthus / Theba / vnd andere vnzehliche Historien zeugen gewaltig / das Gott fest vber der Regel helt zun Hebreern. Die Hurer vnd Ehebrecher wird Gott richten. Auch schonet Gott des trefflichen Königes Dauids nicht / weil er sich mit Vnzucht beflecket / sondern füret ein Vnglück nach dem andern vber jn.

Denn Gott wil in seinem Volck / das nach seinem Namen genennet wird / aller ding keine Vnzucht noch vnreinigkeit leiden. Darumb wollet jr Pfarherr stets mit straffen / warnen / vermanen / vnd leren anhalten / bey ewren Zuhörern / die Exempel Göttliches Zorns / wider die Vnzüchtige / furtragen / sie vnterrichten was Gottes Wille ist / damit ein jglicher wisse seinen Leib in Zucht / Ehre / vnd Heiligung zu bewaren / vnd wir in diesem Lande Preussen / eine heilige gemeine Gottes sein / darinne Gott selbs wohne / in reinem Hertzen vnd warem Glauben anruffen / auch stets mit freudigem bekentnis seines seligmachenden Worts vnd heiligen gehorsam gerühmet vnd gepreiset werde. Darzu verleihe Gott seine Gnade vmb seines eingebornen Sons Jesu Christi willen durch seinen heiligen Geist / AMEN. Datum Königssperg in Preussen / den 15. Aprilis / Anno 1574.

Tilemanus Heßhusius / Doctor / Ewer Mitdiener am Euangelio Jesu Christi.

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[0050] liche vntergang des Stams Benjamin / desgleichen Sichem / Troja / Corinthus / Theba / vnd andere vnzehliche Historien zeugen gewaltig / das Gott fest vber der Regel helt zun Hebreern. Die Hurer vnd Ehebrecher wird Gott richten. Auch schonet Gott des trefflichen Königes Dauids nicht / weil er sich mit Vnzucht beflecket / sondern füret ein Vnglück nach dem andern vber jn. Denn Gott wil in seinem Volck / das nach seinem Namen genennet wird / aller ding keine Vnzucht noch vnreinigkeit leiden. Darumb wollet jr Pfarherr stets mit straffen / warnen / vermanen / vnd leren anhalten / bey ewren Zuhörern / die Exempel Göttliches Zorns / wider die Vnzüchtige / furtragen / sie vnterrichten was Gottes Wille ist / damit ein jglicher wisse seinen Leib in Zucht / Ehre / vnd Heiligung zu bewaren / vnd wir in diesem Lande Preussen / eine heilige gemeine Gottes sein / darinne Gott selbs wohne / in reinem Hertzen vnd warem Glauben anruffen / auch stets mit freudigem bekentnis seines seligmachenden Worts vnd heiligen gehorsam gerühmet vnd gepreiset werde. Darzu verleihe Gott seine Gnade vmb seines eingebornen Sons Jesu Christi willen durch seinen heiligen Geist / AMEN. Datum Königssperg in Preussen / den 15. Aprilis / Anno 1574. Tilemanus Heßhusius / Doctor / Ewer Mitdiener am Euangelio Jesu Christi.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/50>, abgerufen am 28.04.2024.