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[Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 1. Berlin, 1817.

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Strafe freigesprochen und eilte mit seiner Gior¬
gina
auf das Vachsche Schloß, wo ihm der
edle wohlthätige Graf im Nebengebäude eine
Wohnung einräumte, von ihm nur die geringen
Jagddienste fordernd, die des Grafen persönliche
Liebhaberei nothwendig machte. Auch die Ge¬
richtskosten bezahlte der Graf, so daß Andres
und Giorgina in dem ungekränkten Besitz ihres
Vermögens blieben.

Der Prozeß wider den verruchten Ignaz
Denner
nahm jetzt eine ganz andere Wendung.
Die Begebenheit auf der Gerichtsstätte schien ihn
ganz umgewandelt zu haben. Sein höhnender
teuflischer Stolz war gebeugt, und aus seinem
zerknirschten Innern brachen Geständnisse hervor,
die den Richtern das Haar sträubten. Denner
klagte sich selbst mit allen Zeichen tiefer Reue des
Bündnisses mit dem Satan an, das er von seiner
frühen Jugendzeit unterhalten, und so wurde
vorzüglich hierauf die fernere Untersuchung mit
dem Zutritt dazu verordneter Geistlichkeit gerich¬

Strafe freigeſprochen und eilte mit ſeiner Gior¬
gina
auf das Vachſche Schloß, wo ihm der
edle wohlthaͤtige Graf im Nebengebaͤude eine
Wohnung einraͤumte, von ihm nur die geringen
Jagddienſte fordernd, die des Grafen perſoͤnliche
Liebhaberei nothwendig machte. Auch die Ge¬
richtskoſten bezahlte der Graf, ſo daß Andres
und Giorgina in dem ungekraͤnkten Beſitz ihres
Vermoͤgens blieben.

Der Prozeß wider den verruchten Ignaz
Denner
nahm jetzt eine ganz andere Wendung.
Die Begebenheit auf der Gerichtsſtaͤtte ſchien ihn
ganz umgewandelt zu haben. Sein hoͤhnender
teufliſcher Stolz war gebeugt, und aus ſeinem
zerknirſchten Innern brachen Geſtaͤndniſſe hervor,
die den Richtern das Haar ſtraͤubten. Denner
klagte ſich ſelbſt mit allen Zeichen tiefer Reue des
Buͤndniſſes mit dem Satan an, das er von ſeiner
fruͤhen Jugendzeit unterhalten, und ſo wurde
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[175/0183] Strafe freigeſprochen und eilte mit ſeiner Gior¬ gina auf das Vachſche Schloß, wo ihm der edle wohlthaͤtige Graf im Nebengebaͤude eine Wohnung einraͤumte, von ihm nur die geringen Jagddienſte fordernd, die des Grafen perſoͤnliche Liebhaberei nothwendig machte. Auch die Ge¬ richtskoſten bezahlte der Graf, ſo daß Andres und Giorgina in dem ungekraͤnkten Beſitz ihres Vermoͤgens blieben. Der Prozeß wider den verruchten Ignaz Denner nahm jetzt eine ganz andere Wendung. Die Begebenheit auf der Gerichtsſtaͤtte ſchien ihn ganz umgewandelt zu haben. Sein hoͤhnender teufliſcher Stolz war gebeugt, und aus ſeinem zerknirſchten Innern brachen Geſtaͤndniſſe hervor, die den Richtern das Haar ſtraͤubten. Denner klagte ſich ſelbſt mit allen Zeichen tiefer Reue des Buͤndniſſes mit dem Satan an, das er von ſeiner fruͤhen Jugendzeit unterhalten, und ſo wurde vorzuͤglich hierauf die fernere Unterſuchung mit dem Zutritt dazu verordneter Geiſtlichkeit gerich¬

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Zitationshilfe: [Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 1. Berlin, 1817, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_nachtstuecke01_1817/183>, abgerufen am 01.05.2024.