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[Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 1. Berlin, 1817.

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eine Erbschaft, die seinem Weibe von Neapel
aus zugefallen, erhob. Schnell eilte er fort
und überzeugte sich, als er nur Andres sah,
sogleich von der Wahrheit seiner Vermuthung.
Durch die eifrigen Bemühungen des wackern Kauf¬
manns und des jungen Grafen von Vach wurde
Andres Aufenthalt in Frankfurt bis auf die
Stunde ausgemittelt, dadurch aber seine völlige
Unschuld an dem Raubmorde dargethan. Den¬
ner
selbst gestand nun die Richtigkeit der Angabe
des Andres über das Verhältniß mit ihm und
meinte nur, der Satan müsse ihn geblendet ha¬
ben; denn in der That hätte er geglaubt, An¬
dres
fechte auf dem Vachschen Schloß an seiner
Seite. Für die erzwungene Theilnahme an der
Ausplünderung des Pachterhofes, so wie für die
gesetzwidrige Rettung Denner's, hatte, nach dem
Ausspruch der Richter, Andres genug gebüßt
durch das lange harte Gefängniß und durch die
ausgestandene Marter und Todesangst; er wurde
daher durch Urteil und Recht von jeder weiteren

eine Erbſchaft, die ſeinem Weibe von Neapel
aus zugefallen, erhob. Schnell eilte er fort
und uͤberzeugte ſich, als er nur Andres ſah,
ſogleich von der Wahrheit ſeiner Vermuthung.
Durch die eifrigen Bemuͤhungen des wackern Kauf¬
manns und des jungen Grafen von Vach wurde
Andres Aufenthalt in Frankfurt bis auf die
Stunde ausgemittelt, dadurch aber ſeine voͤllige
Unſchuld an dem Raubmorde dargethan. Den¬
ner
ſelbſt geſtand nun die Richtigkeit der Angabe
des Andres uͤber das Verhaͤltniß mit ihm und
meinte nur, der Satan muͤſſe ihn geblendet ha¬
ben; denn in der That haͤtte er geglaubt, An¬
dres
fechte auf dem Vachſchen Schloß an ſeiner
Seite. Fuͤr die erzwungene Theilnahme an der
Auspluͤnderung des Pachterhofes, ſo wie fuͤr die
geſetzwidrige Rettung Denner's, hatte, nach dem
Ausſpruch der Richter, Andres genug gebuͤßt
durch das lange harte Gefaͤngniß und durch die
ausgeſtandene Marter und Todesangſt; er wurde
daher durch Urteil und Recht von jeder weiteren

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[174/0182] eine Erbſchaft, die ſeinem Weibe von Neapel aus zugefallen, erhob. Schnell eilte er fort und uͤberzeugte ſich, als er nur Andres ſah, ſogleich von der Wahrheit ſeiner Vermuthung. Durch die eifrigen Bemuͤhungen des wackern Kauf¬ manns und des jungen Grafen von Vach wurde Andres Aufenthalt in Frankfurt bis auf die Stunde ausgemittelt, dadurch aber ſeine voͤllige Unſchuld an dem Raubmorde dargethan. Den¬ ner ſelbſt geſtand nun die Richtigkeit der Angabe des Andres uͤber das Verhaͤltniß mit ihm und meinte nur, der Satan muͤſſe ihn geblendet ha¬ ben; denn in der That haͤtte er geglaubt, An¬ dres fechte auf dem Vachſchen Schloß an ſeiner Seite. Fuͤr die erzwungene Theilnahme an der Auspluͤnderung des Pachterhofes, ſo wie fuͤr die geſetzwidrige Rettung Denner's, hatte, nach dem Ausſpruch der Richter, Andres genug gebuͤßt durch das lange harte Gefaͤngniß und durch die ausgeſtandene Marter und Todesangſt; er wurde daher durch Urteil und Recht von jeder weiteren

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Zitationshilfe: [Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 1. Berlin, 1817, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_nachtstuecke01_1817/182>, abgerufen am 01.05.2024.