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Immermann, Karl: Münchhausen. Bd. 4. Düsseldorf, 1839.

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daher höheren Ortes an, von da geschah eine
Rückfrage noch weiter hinauf und die Bescheidung
erfolgte erst nach mehreren Wochen. Sie ging
dahin, daß allerdings, um die Sache aufzuklären,
die nöthigen Vernehmungen geschehen sollten.

Gerade kurz vor den Tagen, von welchen hier
die Rede ist, war jene Bescheidung eingetroffen.

Besichtigungen wurden daher vorgenommen,
Zeugen abgehört und diese Dinge brachten die An-
gelegenheit wieder in das Gedächtniß der Menschen
zurück. Die sonderbare Art von Macht, welche
der Hofschulze ausgeübt, kam zur Sprache, der
einäugige Frevler hatte kein Hehl, daß er seinem
Feinde das Schwert an einen verborgenen Ort weg-
gethan habe und obgleich dieser Thatumstand kaum
ein Verbrechen, sondern mehr nur einen Muth-
willen darstellte, so war er es doch gerade, und
was mit ihm zusammenhing, wodurch die Leute
am meisten beschäftigt wurden. Man verwunderte
sich, daß ein Uraltes, längst Verschollenes sich wie
eine unabhängige Macht im Staate hatte hinstellen
können.

Auch der Name des Diaconus gerieth auf die
Zeugenliste. Die Untersuchung ruhte in den Hän-

daher höheren Ortes an, von da geſchah eine
Rückfrage noch weiter hinauf und die Beſcheidung
erfolgte erſt nach mehreren Wochen. Sie ging
dahin, daß allerdings, um die Sache aufzuklären,
die nöthigen Vernehmungen geſchehen ſollten.

Gerade kurz vor den Tagen, von welchen hier
die Rede iſt, war jene Beſcheidung eingetroffen.

Beſichtigungen wurden daher vorgenommen,
Zeugen abgehört und dieſe Dinge brachten die An-
gelegenheit wieder in das Gedächtniß der Menſchen
zurück. Die ſonderbare Art von Macht, welche
der Hofſchulze ausgeübt, kam zur Sprache, der
einäugige Frevler hatte kein Hehl, daß er ſeinem
Feinde das Schwert an einen verborgenen Ort weg-
gethan habe und obgleich dieſer Thatumſtand kaum
ein Verbrechen, ſondern mehr nur einen Muth-
willen darſtellte, ſo war er es doch gerade, und
was mit ihm zuſammenhing, wodurch die Leute
am meiſten beſchäftigt wurden. Man verwunderte
ſich, daß ein Uraltes, längſt Verſchollenes ſich wie
eine unabhängige Macht im Staate hatte hinſtellen
können.

Auch der Name des Diaconus gerieth auf die
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[231/0243] daher höheren Ortes an, von da geſchah eine Rückfrage noch weiter hinauf und die Beſcheidung erfolgte erſt nach mehreren Wochen. Sie ging dahin, daß allerdings, um die Sache aufzuklären, die nöthigen Vernehmungen geſchehen ſollten. Gerade kurz vor den Tagen, von welchen hier die Rede iſt, war jene Beſcheidung eingetroffen. Beſichtigungen wurden daher vorgenommen, Zeugen abgehört und dieſe Dinge brachten die An- gelegenheit wieder in das Gedächtniß der Menſchen zurück. Die ſonderbare Art von Macht, welche der Hofſchulze ausgeübt, kam zur Sprache, der einäugige Frevler hatte kein Hehl, daß er ſeinem Feinde das Schwert an einen verborgenen Ort weg- gethan habe und obgleich dieſer Thatumſtand kaum ein Verbrechen, ſondern mehr nur einen Muth- willen darſtellte, ſo war er es doch gerade, und was mit ihm zuſammenhing, wodurch die Leute am meiſten beſchäftigt wurden. Man verwunderte ſich, daß ein Uraltes, längſt Verſchollenes ſich wie eine unabhängige Macht im Staate hatte hinſtellen können. Auch der Name des Diaconus gerieth auf die Zeugenliſte. Die Unterſuchung ruhte in den Hän-

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Zitationshilfe: Immermann, Karl: Münchhausen. Bd. 4. Düsseldorf, 1839, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/immermann_muenchhausen04_1839/243>, abgerufen am 29.04.2024.