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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von Anlegung und Gründung
mal auf keine andere Art ihr Vermögen in dergleichen
Unternehmungen wagen, wenn sie nicht Monopolia
oder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegung
andrer Fabriken dieser Art in Wege stehen und mithin
den blühenden Zustand dieser Nahrungsgeschäfte ver-
hindern. Was aber am meisten zu erwägen ist; so schnei-
den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denen
Meistern und Arbeitern den Lohn so knapp zu, daß sie
kaum das Leben kümmerlich durchbringen können. Die-
ses verhindert, daß weder fremde geschickte Arbeiter
in dem Lande sich etabliren, noch sich die Landeseinge-
bohrnen diesen Nahrungsgeschäften ergeben. Länder
und Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen ist, wer-
den nicht stark gesuchet. Wenn man alles dieses erwä-
get; so darf man schwehrlich erwarten, daß man auf
diesem Wege zu einen blühenden Zustande der Manu-
facturen und Fabriken gelangen wird.

2) Gesell-
schaften zur
Anlegung
sind nur bey
denen Fa-
briken, nicht
aber bey
Manufactu-
ren anzura-
then.

Wenn man sich statt der einzelnen Entreprenneurs
der Gesellschaften bedienet, um solche Werke unterneh-
men zu laßen; so hat man alles dieses weit weniger zu
befürchten. Wenn sich viele vermögende Leute in eine
Gesellschaft mit einander vereinigen, um eine wichtige
Fabrike anzulegen; so können sie eher ein ansehnliches
Capital zusammen bringen. Wenn hier ein Mitglied
zu Grunde gehet; so schadet dieses der Fabrike nichts,
indem dessen Stelle leicht wieder ersetzet wird. Eine
solche Gesellschaft stirbt niemals aus. Viele Augen
können allemal mehr als zwey Augen sehen. Wenn

ein

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
mal auf keine andere Art ihr Vermoͤgen in dergleichen
Unternehmungen wagen, wenn ſie nicht Monopolia
oder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegung
andrer Fabriken dieſer Art in Wege ſtehen und mithin
den bluͤhenden Zuſtand dieſer Nahrungsgeſchaͤfte ver-
hindern. Was aber am meiſten zu erwaͤgen iſt; ſo ſchnei-
den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denen
Meiſtern und Arbeitern den Lohn ſo knapp zu, daß ſie
kaum das Leben kuͤmmerlich durchbringen koͤnnen. Die-
ſes verhindert, daß weder fremde geſchickte Arbeiter
in dem Lande ſich etabliren, noch ſich die Landeseinge-
bohrnen dieſen Nahrungsgeſchaͤften ergeben. Laͤnder
und Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen iſt, wer-
den nicht ſtark geſuchet. Wenn man alles dieſes erwaͤ-
get; ſo darf man ſchwehrlich erwarten, daß man auf
dieſem Wege zu einen bluͤhenden Zuſtande der Manu-
facturen und Fabriken gelangen wird.

2) Geſell-
ſchaften zur
Anlegung
ſind nur bey
denen Fa-
briken, nicht
aber bey
Manufactu-
ren anzura-
then.

Wenn man ſich ſtatt der einzelnen Entreprenneurs
der Geſellſchaften bedienet, um ſolche Werke unterneh-
men zu laßen; ſo hat man alles dieſes weit weniger zu
befuͤrchten. Wenn ſich viele vermoͤgende Leute in eine
Geſellſchaft mit einander vereinigen, um eine wichtige
Fabrike anzulegen; ſo koͤnnen ſie eher ein anſehnliches
Capital zuſammen bringen. Wenn hier ein Mitglied
zu Grunde gehet; ſo ſchadet dieſes der Fabrike nichts,
indem deſſen Stelle leicht wieder erſetzet wird. Eine
ſolche Geſellſchaft ſtirbt niemals aus. Viele Augen
koͤnnen allemal mehr als zwey Augen ſehen. Wenn

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[92/0120] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung mal auf keine andere Art ihr Vermoͤgen in dergleichen Unternehmungen wagen, wenn ſie nicht Monopolia oder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegung andrer Fabriken dieſer Art in Wege ſtehen und mithin den bluͤhenden Zuſtand dieſer Nahrungsgeſchaͤfte ver- hindern. Was aber am meiſten zu erwaͤgen iſt; ſo ſchnei- den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denen Meiſtern und Arbeitern den Lohn ſo knapp zu, daß ſie kaum das Leben kuͤmmerlich durchbringen koͤnnen. Die- ſes verhindert, daß weder fremde geſchickte Arbeiter in dem Lande ſich etabliren, noch ſich die Landeseinge- bohrnen dieſen Nahrungsgeſchaͤften ergeben. Laͤnder und Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen iſt, wer- den nicht ſtark geſuchet. Wenn man alles dieſes erwaͤ- get; ſo darf man ſchwehrlich erwarten, daß man auf dieſem Wege zu einen bluͤhenden Zuſtande der Manu- facturen und Fabriken gelangen wird. Wenn man ſich ſtatt der einzelnen Entreprenneurs der Geſellſchaften bedienet, um ſolche Werke unterneh- men zu laßen; ſo hat man alles dieſes weit weniger zu befuͤrchten. Wenn ſich viele vermoͤgende Leute in eine Geſellſchaft mit einander vereinigen, um eine wichtige Fabrike anzulegen; ſo koͤnnen ſie eher ein anſehnliches Capital zuſammen bringen. Wenn hier ein Mitglied zu Grunde gehet; ſo ſchadet dieſes der Fabrike nichts, indem deſſen Stelle leicht wieder erſetzet wird. Eine ſolche Geſellſchaft ſtirbt niemals aus. Viele Augen koͤnnen allemal mehr als zwey Augen ſehen. Wenn ein

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/120>, abgerufen am 30.04.2024.