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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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der Manufacturen und Fabriken.
ein Mitglied, welches die Sache genugsam verstehet,
die Hauptdirection führet; so werden die andern ihres
eignen Vortheils wegen die Bücher und die Haushal-
tung fleißig nachsehen. Die Erfahrung hat auch be-
reits in verschiedenen Landen genugsam gezeiget, daß
die von solchen Gesellschaften unternommenen Werke
einen viel bessern Fortgang gehabt haben, als die Un-
ternehmungen einzelner Entreprenneurs. So lange
die obgedachte österreichische große Cattunfabrike ein-
zelne Entreprenneurs gehabt hat: so hat es nie mit
derselben recht fortgewolt. Allein unter der ietzigen
Gesellschaft ist sie gar bald in einen sehr blühenden Zu-
stand gekommen. Jch verstehe aber hier eine einge-
schränkte Gesellschaft, die sich über 6 bis 8 Personen
nicht erstrecket. Wenn man bey solchen Werken eine
Menge von Jnteressenten nach Art der Actien zuläßt,
wo keiner das Recht hat sich um die Haushaltung des
Werkes zu bekümmern, außer auf denen allgemeinen
Zusammenkünften; so kommt alles auf die Geschick-
lichkeit, den Fleiß und die Ehrlichkeit der Directeurs
an; und es werden weise Einrichtungen und Gesetze
erfordert, wenn diese auf solche Art unternommenen
Werke einen guten Fortgang haben sollen. Unter-
dessen will ich solche Gesellschaften nicht ohne alle Ein-
schränkung anrathen. Jch glaube, daß sie nur bey de-
nen Fabriken im eigentlichen Verstande dienlich sind,
oder kurz nur bey allen solchen Werken, wo eine ein-
zige große Fabrike zureichend ist, sowohl das Land zu
versorgen, als auch auswärtige Commercien damit zu
treiben. Bey denen Manufacturen und allen andern

Werken,

der Manufacturen und Fabriken.
ein Mitglied, welches die Sache genugſam verſtehet,
die Hauptdirection fuͤhret; ſo werden die andern ihres
eignen Vortheils wegen die Buͤcher und die Haushal-
tung fleißig nachſehen. Die Erfahrung hat auch be-
reits in verſchiedenen Landen genugſam gezeiget, daß
die von ſolchen Geſellſchaften unternommenen Werke
einen viel beſſern Fortgang gehabt haben, als die Un-
ternehmungen einzelner Entreprenneurs. So lange
die obgedachte oͤſterreichiſche große Cattunfabrike ein-
zelne Entreprenneurs gehabt hat: ſo hat es nie mit
derſelben recht fortgewolt. Allein unter der ietzigen
Geſellſchaft iſt ſie gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu-
ſtand gekommen. Jch verſtehe aber hier eine einge-
ſchraͤnkte Geſellſchaft, die ſich uͤber 6 bis 8 Perſonen
nicht erſtrecket. Wenn man bey ſolchen Werken eine
Menge von Jntereſſenten nach Art der Actien zulaͤßt,
wo keiner das Recht hat ſich um die Haushaltung des
Werkes zu bekuͤmmern, außer auf denen allgemeinen
Zuſammenkuͤnften; ſo kommt alles auf die Geſchick-
lichkeit, den Fleiß und die Ehrlichkeit der Directeurs
an; und es werden weiſe Einrichtungen und Geſetze
erfordert, wenn dieſe auf ſolche Art unternommenen
Werke einen guten Fortgang haben ſollen. Unter-
deſſen will ich ſolche Geſellſchaften nicht ohne alle Ein-
ſchraͤnkung anrathen. Jch glaube, daß ſie nur bey de-
nen Fabriken im eigentlichen Verſtande dienlich ſind,
oder kurz nur bey allen ſolchen Werken, wo eine ein-
zige große Fabrike zureichend iſt, ſowohl das Land zu
verſorgen, als auch auswaͤrtige Commercien damit zu
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[93/0121] der Manufacturen und Fabriken. ein Mitglied, welches die Sache genugſam verſtehet, die Hauptdirection fuͤhret; ſo werden die andern ihres eignen Vortheils wegen die Buͤcher und die Haushal- tung fleißig nachſehen. Die Erfahrung hat auch be- reits in verſchiedenen Landen genugſam gezeiget, daß die von ſolchen Geſellſchaften unternommenen Werke einen viel beſſern Fortgang gehabt haben, als die Un- ternehmungen einzelner Entreprenneurs. So lange die obgedachte oͤſterreichiſche große Cattunfabrike ein- zelne Entreprenneurs gehabt hat: ſo hat es nie mit derſelben recht fortgewolt. Allein unter der ietzigen Geſellſchaft iſt ſie gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu- ſtand gekommen. Jch verſtehe aber hier eine einge- ſchraͤnkte Geſellſchaft, die ſich uͤber 6 bis 8 Perſonen nicht erſtrecket. Wenn man bey ſolchen Werken eine Menge von Jntereſſenten nach Art der Actien zulaͤßt, wo keiner das Recht hat ſich um die Haushaltung des Werkes zu bekuͤmmern, außer auf denen allgemeinen Zuſammenkuͤnften; ſo kommt alles auf die Geſchick- lichkeit, den Fleiß und die Ehrlichkeit der Directeurs an; und es werden weiſe Einrichtungen und Geſetze erfordert, wenn dieſe auf ſolche Art unternommenen Werke einen guten Fortgang haben ſollen. Unter- deſſen will ich ſolche Geſellſchaften nicht ohne alle Ein- ſchraͤnkung anrathen. Jch glaube, daß ſie nur bey de- nen Fabriken im eigentlichen Verſtande dienlich ſind, oder kurz nur bey allen ſolchen Werken, wo eine ein- zige große Fabrike zureichend iſt, ſowohl das Land zu verſorgen, als auch auswaͤrtige Commercien damit zu treiben. Bey denen Manufacturen und allen andern Werken,

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/121>, abgerufen am 30.04.2024.