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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

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Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch.
ihren Magazinen unter japanischem Siegel verwahrt werden. Und so brachte uns also diese
wieder erworbene Freiheit wirklich mehr Nachtheil, als die vorige so unangeneme Taxation,
da es weit weniger nachtheilig ist, eine große Ladung mit mäßigem Gewin, als eine klei-
nere mit etwas größerem Gewin zu verkaufen. Um der Sache das Ansehn zu geben, als
wäre diese Einschränkung nicht aus Abneigung gegen unsre Nation, sondern blos aus Sorge
für die nöthige Landespolizey eingeführt worden; so wurde auch der Handel der weit zahlrei-
chern sinesischen Nation auf eine gewisse Summe nemlich 600,000 Tails eingeschränkt. Die
Erfindung dieses klugen Mittels, unsern Handel einzuschränken, ohne daß dadurch die einmal im
Namen des Kaisers uns ertheilte Freiheit zurükgenommen werden durfte, und ohne daß die
Fremden hätten bewogen werden können, das Land ganz zu verlassen, (welches man sehr
fürchtete,) -- dieses Mittel, sage ich, fand bei Hofe ungemeinen Beifal, und die Gou-
verneurs zu Nangasacki trugen zur Belohnung den so ansehnlichen Titel Came davon.

Die Holländer wusten noch nichts von dieser so nachtheiligen Einschränkung, als
ihre Schiffe mit vielen Waaren beladen im Herbst 1685 hier zu Nangasacki einliefen. Die
Freude über ihre glükliche Ankunft war desto größer, da man durch die erhaltene Freiheit
unsrer Handlung sich nun wieder ihre güldne Periode versprach. Kaum aber hatte man mit
Ausladung des ersten Schiffs den Anfang gemacht; so kam auch schon zu uns, wie zu den
Sinesern, ein hinkender Bote von Hofe mit der traurigen Nachricht, daß wir auf hohen Be-
fehl nicht über die bestimte Summe verkaufen solten. Damit nun außerdem kein Schleich-
handel getrieben werden könte, muste alles ausgeladen, und was man von den übrigen
Schiffen ans Land brachte, nach alter Gewohnheit aufs genaueste durchsucht, aufgezeichnet
und in die Pakhäuser gebracht werden. Hier wird es zwar unter unsern Schlössern, aber
auch unter japanischen Siegeln verwahrt, ohne deren Erlaubnis und Gegenwart wir nie
hineingehn dürfen.

Die uns jezt festgesezte jährliche Summe des Verkaufs beträgt nach holländischem
Gelde zehn und eine halbe Tonne Goldes, und nach japanischem Gelde 300 Kisten Silber
d. i. 300,000 Sju Momi oder Tails (welches leztre fremde Wort die Holländer hier zuerst
eingeführt haben) welche 50,000 güldene Cobang ausmachen, jeden nach seinem höchsten
Werth zu 60 Momi oder Maas Silber gerechnet. Da aber der edlen Compagme der
Cobang zu 68 Maas aufgedrungen worden, und die Bezahlung der erlaubten Quantität
einzuführender Waaren nach dieser Rechnung bestimt wird; so beträgt die Summe von
300,000 Tails in der That nur 260,000 Tails Silbermünze. Hierin hat indes die Nan-
gasackische Regierung ein Mittel gefunden, den hier so sehr geplagten holländischen Bedien-
ten einige Vergeltung für ihre harte Behandlung zu verschaffen. Jhnen ist nemlich verstat-
tet worden, zu ihrem Privatgewin einige Güter einzuführen und zu verkaufen, aber nicht wie

ehmals

Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
ihren Magazinen unter japaniſchem Siegel verwahrt werden. Und ſo brachte uns alſo dieſe
wieder erworbene Freiheit wirklich mehr Nachtheil, als die vorige ſo unangeneme Taxation,
da es weit weniger nachtheilig iſt, eine große Ladung mit maͤßigem Gewin, als eine klei-
nere mit etwas groͤßerem Gewin zu verkaufen. Um der Sache das Anſehn zu geben, als
waͤre dieſe Einſchraͤnkung nicht aus Abneigung gegen unſre Nation, ſondern blos aus Sorge
fuͤr die noͤthige Landespolizey eingefuͤhrt worden; ſo wurde auch der Handel der weit zahlrei-
chern ſineſiſchen Nation auf eine gewiſſe Summe nemlich 600,000 Tails eingeſchraͤnkt. Die
Erfindung dieſes klugen Mittels, unſern Handel einzuſchraͤnken, ohne daß dadurch die einmal im
Namen des Kaiſers uns ertheilte Freiheit zuruͤkgenommen werden durfte, und ohne daß die
Fremden haͤtten bewogen werden koͤnnen, das Land ganz zu verlaſſen, (welches man ſehr
fuͤrchtete,) — dieſes Mittel, ſage ich, fand bei Hofe ungemeinen Beifal, und die Gou-
verneurs zu Nangaſacki trugen zur Belohnung den ſo anſehnlichen Titel Came davon.

Die Hollaͤnder wuſten noch nichts von dieſer ſo nachtheiligen Einſchraͤnkung, als
ihre Schiffe mit vielen Waaren beladen im Herbſt 1685 hier zu Nangaſacki einliefen. Die
Freude uͤber ihre gluͤkliche Ankunft war deſto groͤßer, da man durch die erhaltene Freiheit
unſrer Handlung ſich nun wieder ihre guͤldne Periode verſprach. Kaum aber hatte man mit
Ausladung des erſten Schiffs den Anfang gemacht; ſo kam auch ſchon zu uns, wie zu den
Sineſern, ein hinkender Bote von Hofe mit der traurigen Nachricht, daß wir auf hohen Be-
fehl nicht uͤber die beſtimte Summe verkaufen ſolten. Damit nun außerdem kein Schleich-
handel getrieben werden koͤnte, muſte alles ausgeladen, und was man von den uͤbrigen
Schiffen ans Land brachte, nach alter Gewohnheit aufs genaueſte durchſucht, aufgezeichnet
und in die Pakhaͤuſer gebracht werden. Hier wird es zwar unter unſern Schloͤſſern, aber
auch unter japaniſchen Siegeln verwahrt, ohne deren Erlaubnis und Gegenwart wir nie
hineingehn duͤrfen.

Die uns jezt feſtgeſezte jaͤhrliche Summe des Verkaufs betraͤgt nach hollaͤndiſchem
Gelde zehn und eine halbe Tonne Goldes, und nach japaniſchem Gelde 300 Kiſten Silber
d. i. 300,000 Sju Momi oder Tails (welches leztre fremde Wort die Hollaͤnder hier zuerſt
eingefuͤhrt haben) welche 50,000 guͤldene Cobang ausmachen, jeden nach ſeinem hoͤchſten
Werth zu 60 Momi oder Maas Silber gerechnet. Da aber der edlen Compagme der
Cobang zu 68 Maas aufgedrungen worden, und die Bezahlung der erlaubten Quantitaͤt
einzufuͤhrender Waaren nach dieſer Rechnung beſtimt wird; ſo betraͤgt die Summe von
300,000 Tails in der That nur 260,000 Tails Silbermuͤnze. Hierin hat indes die Nan-
gaſackiſche Regierung ein Mittel gefunden, den hier ſo ſehr geplagten hollaͤndiſchen Bedien-
ten einige Vergeltung fuͤr ihre harte Behandlung zu verſchaffen. Jhnen iſt nemlich verſtat-
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ehmals
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[110/0124] Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. ihren Magazinen unter japaniſchem Siegel verwahrt werden. Und ſo brachte uns alſo dieſe wieder erworbene Freiheit wirklich mehr Nachtheil, als die vorige ſo unangeneme Taxation, da es weit weniger nachtheilig iſt, eine große Ladung mit maͤßigem Gewin, als eine klei- nere mit etwas groͤßerem Gewin zu verkaufen. Um der Sache das Anſehn zu geben, als waͤre dieſe Einſchraͤnkung nicht aus Abneigung gegen unſre Nation, ſondern blos aus Sorge fuͤr die noͤthige Landespolizey eingefuͤhrt worden; ſo wurde auch der Handel der weit zahlrei- chern ſineſiſchen Nation auf eine gewiſſe Summe nemlich 600,000 Tails eingeſchraͤnkt. Die Erfindung dieſes klugen Mittels, unſern Handel einzuſchraͤnken, ohne daß dadurch die einmal im Namen des Kaiſers uns ertheilte Freiheit zuruͤkgenommen werden durfte, und ohne daß die Fremden haͤtten bewogen werden koͤnnen, das Land ganz zu verlaſſen, (welches man ſehr fuͤrchtete,) — dieſes Mittel, ſage ich, fand bei Hofe ungemeinen Beifal, und die Gou- verneurs zu Nangaſacki trugen zur Belohnung den ſo anſehnlichen Titel Came davon. Die Hollaͤnder wuſten noch nichts von dieſer ſo nachtheiligen Einſchraͤnkung, als ihre Schiffe mit vielen Waaren beladen im Herbſt 1685 hier zu Nangaſacki einliefen. Die Freude uͤber ihre gluͤkliche Ankunft war deſto groͤßer, da man durch die erhaltene Freiheit unſrer Handlung ſich nun wieder ihre guͤldne Periode verſprach. Kaum aber hatte man mit Ausladung des erſten Schiffs den Anfang gemacht; ſo kam auch ſchon zu uns, wie zu den Sineſern, ein hinkender Bote von Hofe mit der traurigen Nachricht, daß wir auf hohen Be- fehl nicht uͤber die beſtimte Summe verkaufen ſolten. Damit nun außerdem kein Schleich- handel getrieben werden koͤnte, muſte alles ausgeladen, und was man von den uͤbrigen Schiffen ans Land brachte, nach alter Gewohnheit aufs genaueſte durchſucht, aufgezeichnet und in die Pakhaͤuſer gebracht werden. Hier wird es zwar unter unſern Schloͤſſern, aber auch unter japaniſchen Siegeln verwahrt, ohne deren Erlaubnis und Gegenwart wir nie hineingehn duͤrfen. Die uns jezt feſtgeſezte jaͤhrliche Summe des Verkaufs betraͤgt nach hollaͤndiſchem Gelde zehn und eine halbe Tonne Goldes, und nach japaniſchem Gelde 300 Kiſten Silber d. i. 300,000 Sju Momi oder Tails (welches leztre fremde Wort die Hollaͤnder hier zuerſt eingefuͤhrt haben) welche 50,000 guͤldene Cobang ausmachen, jeden nach ſeinem hoͤchſten Werth zu 60 Momi oder Maas Silber gerechnet. Da aber der edlen Compagme der Cobang zu 68 Maas aufgedrungen worden, und die Bezahlung der erlaubten Quantitaͤt einzufuͤhrender Waaren nach dieſer Rechnung beſtimt wird; ſo betraͤgt die Summe von 300,000 Tails in der That nur 260,000 Tails Silbermuͤnze. Hierin hat indes die Nan- gaſackiſche Regierung ein Mittel gefunden, den hier ſo ſehr geplagten hollaͤndiſchen Bedien- ten einige Vergeltung fuͤr ihre harte Behandlung zu verſchaffen. Jhnen iſt nemlich verſtat- tet worden, zu ihrem Privatgewin einige Guͤter einzufuͤhren und zu verkaufen, aber nicht wie ehmals

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Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/124>, abgerufen am 01.05.2024.