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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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gesagt wird / das diß die summa sey derlehre / welche wir aus GottesAnno 1550. 1551. gnad eintrechtiglich vna voce lehren / vnd das diese erzehlung der lehre / oder repetitio, eintrechtig sey / mit der Confession oder bekentnis / so dem Keyser Anno 1530. zu Augspurg vberantwortet ist.

HAt derhalben dazumal / vnter den vnsern niemand weder Obrigkeit noch Vnterthanen / vnd weder Theologus noch Politicus dencken können / oder wollen / das in obgedachter repetition jrgend etwas / so auff den Zwinglischen vnd Caluinischen schlag gehen / oder gezogen werden möchte / versteckt sein solte. Denn auch in der Augspurgischen Confession / so Anno 1530. vbergeben / der Zwinglianer jrrthumb / wie droben ausfürlich vnd gnugsam erwiesen / mit klaren worten verworffen vnd ausgesatzt worden. Vnd Anno 1551. wie die repetition confessionis geschrieben / ist in vnsern Kirchen niemands gewest / der die Zwinglische meinung öffentlich gelehret / gefüret / oder verteidiget habe / wie die vnterschreibung vnd namen der Superintendenten klar gnug ausweiset / welche alle dem Zwinglischen jrrthumb von hertzen feind gewesen sind. So hat man auchCaluint Gottslesterung ist aus vnsern Kirchen durch reine lehre allzeit verworffen worden. in vnsern Kirchen / damals mit deß Caluini vergleichung / die er im vorigen jahre mit den Schweitzern gemacht (Das der leib vnd das blut Christi so weit vnd fern von vns / die wir allhie auff Erden das Abendmal mit dem gesegneten brod vnd wein / nach deß HErren einsetzung halten / abwesend sey / so weit vnd fern der Himel von der Erden ist) nicht allein nichts zuthun haben wollen / sondern dieselbe ist als ein Teuffels lehre / von allen reinen Predigern je vnd allwege gemieden / gestrafft / vnd verdampt / vnd durch Gottes wort vnd krafft zu schanden gemacht worden. Das ist aber gleichwol darneben war / vnd kan nicht geleugnet werden / das bey vielen guten Leuten dazumal allerley gedancken / argwohn vnd nachfrage erreget sein / was doch die vrsach sein müste / das in offtgemelter repetition, die bekandten gemeinen Lutherischen phrases vnd reden / so biß daher in vnseren Kirchen vom heiligen Abendmal gebreuchlich gewesen / nicht auch gefüret vnd gebraucht würden. Derhalben weil auch für nötig vnd gut angesehen / das zum zeugnis gewisser warer einhelligkeit der lehre / in allen vnsern Kirchen / auch andere stende vnserer Kirchen jhre bekentnis vnd confessiones fassen / vnd dem Concilio vbergeben möchten: So hat die Wirtenbergische Confessio (welche hernachWirtenbergische vnd Strasburgische Confessio. Anno 1552. den 24. Januarij dem Concilio zu Trident vberantwortet ist / dazu sich auch die Straßburgische Kirche bekennet / wie denn dauon wegen mit D. Brentio / auch D. Johannes Marbachius von Straßburg dahin gesand worden) eben das stücke / welches Philippus in offtgedachter repetition allzu kurtz vnd dunckel gesetzt / alßbald deutlicher vnd mit diesen worten erkleret: Von der substantz deß Abendmals halten vnd lehren wir / das der ware leib Christi mit

gesagt wird / das diß die summa sey derlehre / welche wir aus GottesAnno 1550. 1551. gnad eintrechtiglich vna voce lehren / vnd das diese erzehlung der lehre / oder repetitio, eintrechtig sey / mit der Confession oder bekentnis / so dem Keyser Anno 1530. zu Augspurg vberantwortet ist.

HAt derhalben dazumal / vnter den vnsern niemand weder Obrigkeit noch Vnterthanen / vnd weder Theologus noch Politicus dencken können / oder wollen / das in obgedachter repetition jrgend etwas / so auff den Zwinglischen vnd Caluinischen schlag gehen / oder gezogen werden möchte / versteckt sein solte. Denn auch in der Augspurgischen Confession / so Anno 1530. vbergeben / der Zwinglianer jrrthumb / wie droben ausfürlich vnd gnugsam erwiesen / mit klaren worten verworffen vnd ausgesatzt worden. Vnd Anno 1551. wie die repetition confessionis geschrieben / ist in vnsern Kirchen niemands gewest / der die Zwinglische meinung öffentlich gelehret / gefüret / oder verteidiget habe / wie die vnterschreibung vnd namen der Superintendenten klar gnug ausweiset / welche alle dem Zwinglischen jrrthumb von hertzen feind gewesen sind. So hat man auchCaluint Gottslesterũg ist aus vnsern Kirchen durch reine lehre allzeit verworffen worden. in vnsern Kirchen / damals mit deß Caluini vergleichung / die er im vorigen jahre mit den Schweitzern gemacht (Das der leib vnd das blut Christi so weit vnd fern von vns / die wir allhie auff Erden das Abendmal mit dem gesegneten brod vnd wein / nach deß HErren einsetzung halten / abwesend sey / so weit vnd fern der Himel von der Erden ist) nicht allein nichts zuthun haben wollen / sondern dieselbe ist als ein Teuffels lehre / von allen reinen Predigern je vnd allwege gemieden / gestrafft / vnd verdampt / vnd durch Gottes wort vnd krafft zu schanden gemacht worden. Das ist aber gleichwol darneben war / vnd kan nicht geleugnet werden / das bey vielen guten Leuten dazumal allerley gedancken / argwohn vnd nachfrage erreget sein / was doch die vrsach sein müste / das in offtgemelter repetition, die bekandten gemeinen Lutherischen phrases vnd reden / so biß daher in vnseren Kirchen vom heiligen Abendmal gebreuchlich gewesen / nicht auch gefüret vnd gebraucht würden. Derhalben weil auch für nötig vnd gut angesehen / das zum zeugnis gewisser warer einhelligkeit der lehre / in allen vnsern Kirchen / auch andere stende vnserer Kirchen jhre bekentnis vnd confessiones fassen / vnd dem Concilio vbergeben möchten: So hat die Wirtenbergische Confessio (welche hernachWirtenbergische vnd Strasburgische Confessio. Anno 1552. den 24. Januarij dem Concilio zu Trident vberantwortet ist / dazu sich auch die Straßburgische Kirche bekennet / wie denn dauon wegen mit D. Brentio / auch D. Johannes Marbachius von Straßburg dahin gesand worden) eben das stücke / welches Philippus in offtgedachter repetition allzu kurtz vnd dunckel gesetzt / alßbald deutlicher vnd mit diesen worten erkleret: Von der substantz deß Abendmals halten vnd lehren wir / das der ware leib Christi mit

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[359/0375] gesagt wird / das diß die summa sey derlehre / welche wir aus Gottes gnad eintrechtiglich vna voce lehren / vnd das diese erzehlung der lehre / oder repetitio, eintrechtig sey / mit der Confession oder bekentnis / so dem Keyser Anno 1530. zu Augspurg vberantwortet ist. Anno 1550. 1551. HAt derhalben dazumal / vnter den vnsern niemand weder Obrigkeit noch Vnterthanen / vnd weder Theologus noch Politicus dencken können / oder wollen / das in obgedachter repetition jrgend etwas / so auff den Zwinglischen vnd Caluinischen schlag gehen / oder gezogen werden möchte / versteckt sein solte. Denn auch in der Augspurgischen Confession / so Anno 1530. vbergeben / der Zwinglianer jrrthumb / wie droben ausfürlich vnd gnugsam erwiesen / mit klaren worten verworffen vnd ausgesatzt worden. Vnd Anno 1551. wie die repetition confessionis geschrieben / ist in vnsern Kirchen niemands gewest / der die Zwinglische meinung öffentlich gelehret / gefüret / oder verteidiget habe / wie die vnterschreibung vnd namen der Superintendenten klar gnug ausweiset / welche alle dem Zwinglischen jrrthumb von hertzen feind gewesen sind. So hat man auch in vnsern Kirchen / damals mit deß Caluini vergleichung / die er im vorigen jahre mit den Schweitzern gemacht (Das der leib vnd das blut Christi so weit vnd fern von vns / die wir allhie auff Erden das Abendmal mit dem gesegneten brod vnd wein / nach deß HErren einsetzung halten / abwesend sey / so weit vnd fern der Himel von der Erden ist) nicht allein nichts zuthun haben wollen / sondern dieselbe ist als ein Teuffels lehre / von allen reinen Predigern je vnd allwege gemieden / gestrafft / vnd verdampt / vnd durch Gottes wort vnd krafft zu schanden gemacht worden. Das ist aber gleichwol darneben war / vnd kan nicht geleugnet werden / das bey vielen guten Leuten dazumal allerley gedancken / argwohn vnd nachfrage erreget sein / was doch die vrsach sein müste / das in offtgemelter repetition, die bekandten gemeinen Lutherischen phrases vnd reden / so biß daher in vnseren Kirchen vom heiligen Abendmal gebreuchlich gewesen / nicht auch gefüret vnd gebraucht würden. Derhalben weil auch für nötig vnd gut angesehen / das zum zeugnis gewisser warer einhelligkeit der lehre / in allen vnsern Kirchen / auch andere stende vnserer Kirchen jhre bekentnis vnd confessiones fassen / vnd dem Concilio vbergeben möchten: So hat die Wirtenbergische Confessio (welche hernach Anno 1552. den 24. Januarij dem Concilio zu Trident vberantwortet ist / dazu sich auch die Straßburgische Kirche bekennet / wie denn dauon wegen mit D. Brentio / auch D. Johannes Marbachius von Straßburg dahin gesand worden) eben das stücke / welches Philippus in offtgedachter repetition allzu kurtz vnd dunckel gesetzt / alßbald deutlicher vnd mit diesen worten erkleret: Von der substantz deß Abendmals halten vnd lehren wir / das der ware leib Christi mit Caluint Gottslesterũg ist aus vnsern Kirchen durch reine lehre allzeit verworffen worden. Wirtenbergische vnd Strasburgische Confessio.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/375>, abgerufen am 06.05.2024.