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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1550. 1551.dem brod gegenwertig sey / vnd werde / wie auch sein wares blut / im Abendmal ausgetheilet / vnd wir verwerffen die / welche sagen / Das brod vnd wein im Abendmal / sein nur zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi / etc.

Misbrauch der Wittenbergischen Repetition.

DIeweil aber hernach die Sacramentirer die Wittenbergische repetition auff jhre meinung gefüret / angezogen vnd gebraucht / haben die Protestirenden Stende niemals sich einmütiglich vnd semptlich dazu bekennet / vnd darauff referiren wollen / sondern haben wiederumb die Augspurgische Confession / so Anno 1530. vberantwortet / für die hand genommen / wie hernach in ordnung dieser erzehlung ferner folgen wird.

In Polen gros zwitracht von Caluinisten erreget.

WIr wollen aber jetzt nach gelegenheit an diesem ort nur kürtzlich diß mit nemen / wie nemlich nach etlichen jahren in Polen / Littawen vnd anderßwo / solche vergleichung oder conciliation fürgenomen / (weil daselbst vnter denen / so vom Bapstumb abgetretten / die Lutherischen vnd Caluinischen hefftig wieder einander gewesen im Artickel vom Abendmal) das beyde theil allein also / vnd mit denen worten dauon reden solten / wie in gedachter repetition stehet / vnd möchte jedes theil vnter den worten derselben repetition, seine meinung wol haben vnd behalten / sie sey Lutherisch oder Caluinisch / allein / das kein theil das ander öffentlich eines jrrthumbs beschuldigen / viel weniger Nichtige Conciliatio, alles vnglücks vrsach.eins wieder das ander sich in zanck vnd streit einlassen solte. Solche conciliation hat so viel gewircket vnd ausgerichtet / das ein groß / ja das nötigste theil oder stücke deß Predigampts (nemlich das straffampt / da das köstliche von dem schnöden sol gescheiden werden / Jeremiae 15. Vnd da man die Schäfflein Christi für der frembden stimme trewlich warnen / Johan 10. vnd also nicht allein lehren / sondern auch dem Wolff wehren sol) bey jhnen eingestellet vnd auffgehaben ist / vnd der meiste theil endlich zum theil gar Zwinglisch oder Caluinisch / zum theil wiederumb Bäpstisch worden / zum theil allerley auch vormals verdampte oder newlich erfundene grewliche Ketzerey vnd jrrthumb angenommen / vnnd ein kleiner wentziger theil bey reiner rechten lehr geblieben ist. Denn bey solchen conciliationibus ist auch / vnd erfolget solch ein vnseliger ausgang / wie die allgemeine erfarung ausweiset.

Buceri tod.

WEiter ist auch diß allhie zuvermelden / das Martinus Bucerus in Engelland Anno 1551. im Monat Februario zu Cameritz gestorben / eben da er angefangen von deß HErrn Nachtmal zuschreiben / vnd hat zwar jederman gemeinet / er würde seine meinung deutlich ohn vmbschweiff das letzte mal herfür geben. Aber dasselbige angefangene schreiben hat er nicht vollendet / sondern ist durch den Todt vbereilet / So fern aber er darinn kommen / ist er dabey verhar-

Anno 1550. 1551.dem brod gegenwertig sey / vnd werde / wie auch sein wares blut / im Abendmal ausgetheilet / vnd wir verwerffen die / welche sagen / Das brod vnd wein im Abendmal / sein nur zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi / etc.

Misbrauch der Wittẽbergischen Repetition.

DIeweil aber hernach die Sacramentirer die Wittenbergische repetition auff jhre meinung gefüret / angezogen vñ gebraucht / haben die Protestirenden Stende niemals sich einmütiglich vnd semptlich dazu bekennet / vnd darauff referiren wollen / sondern haben wiederumb die Augspurgische Confession / so Anno 1530. vberantwortet / für die hand genommen / wie hernach in ordnung dieser erzehlung ferner folgen wird.

In Polen gros zwitracht von Caluinisten erreget.

WIr wollen aber jetzt nach gelegenheit an diesem ort nur kürtzlich diß mit nemen / wie nemlich nach etlichen jahren in Polen / Littawen vnd anderßwo / solche vergleichung oder conciliation fürgenomen / (weil daselbst vnter denen / so vom Bapstumb abgetretten / die Lutherischen vnd Caluinischen hefftig wieder einander gewesen im Artickel vom Abendmal) das beyde theil allein also / vnd mit denen worten dauon reden solten / wie in gedachter repetition stehet / vnd möchte jedes theil vnter den worten derselben repetition, seine meinung wol haben vnd behalten / sie sey Lutherisch oder Caluinisch / allein / das kein theil das ander öffentlich eines jrrthumbs beschuldigen / viel weniger Nichtige Cõciliatio, alles vnglücks vrsach.eins wieder das ander sich in zanck vnd streit einlassen solte. Solche conciliation hat so viel gewircket vnd ausgerichtet / das ein groß / ja das nötigste theil oder stücke deß Predigampts (nemlich das straffampt / da das köstliche von dem schnöden sol gescheiden werden / Jeremiae 15. Vnd da man die Schäfflein Christi für der frembden stimme trewlich warnen / Johan 10. vnd also nicht allein lehren / sondern auch dem Wolff wehren sol) bey jhnen eingestellet vnd auffgehaben ist / vnd der meiste theil endlich zum theil gar Zwinglisch oder Caluinisch / zum theil wiederumb Bäpstisch worden / zum theil allerley auch vormals verdampte oder newlich erfundene grewliche Ketzerey vnd jrrthumb angenommen / vnnd ein kleiner wentziger theil bey reiner rechten lehr geblieben ist. Denn bey solchen conciliationibus ist auch / vnd erfolget solch ein vnseliger ausgang / wie die allgemeine erfarung ausweiset.

Buceri tod.

WEiter ist auch diß allhie zuvermelden / das Martinus Bucerus in Engelland Anno 1551. im Monat Februario zu Cameritz gestorben / eben da er angefangen von deß HErrn Nachtmal zuschreiben / vnd hat zwar jederman gemeinet / er würde seine meinung deutlich ohn vmbschweiff das letzte mal herfür geben. Aber dasselbige angefangene schreiben hat er nicht vollendet / sondern ist durch den Todt vbereilet / So fern aber er darinn kommen / ist er dabey verhar-

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[360/0376] dem brod gegenwertig sey / vnd werde / wie auch sein wares blut / im Abendmal ausgetheilet / vnd wir verwerffen die / welche sagen / Das brod vnd wein im Abendmal / sein nur zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi / etc. Anno 1550. 1551. DIeweil aber hernach die Sacramentirer die Wittenbergische repetition auff jhre meinung gefüret / angezogen vñ gebraucht / haben die Protestirenden Stende niemals sich einmütiglich vnd semptlich dazu bekennet / vnd darauff referiren wollen / sondern haben wiederumb die Augspurgische Confession / so Anno 1530. vberantwortet / für die hand genommen / wie hernach in ordnung dieser erzehlung ferner folgen wird. WIr wollen aber jetzt nach gelegenheit an diesem ort nur kürtzlich diß mit nemen / wie nemlich nach etlichen jahren in Polen / Littawen vnd anderßwo / solche vergleichung oder conciliation fürgenomen / (weil daselbst vnter denen / so vom Bapstumb abgetretten / die Lutherischen vnd Caluinischen hefftig wieder einander gewesen im Artickel vom Abendmal) das beyde theil allein also / vnd mit denen worten dauon reden solten / wie in gedachter repetition stehet / vnd möchte jedes theil vnter den worten derselben repetition, seine meinung wol haben vnd behalten / sie sey Lutherisch oder Caluinisch / allein / das kein theil das ander öffentlich eines jrrthumbs beschuldigen / viel weniger eins wieder das ander sich in zanck vnd streit einlassen solte. Solche conciliation hat so viel gewircket vnd ausgerichtet / das ein groß / ja das nötigste theil oder stücke deß Predigampts (nemlich das straffampt / da das köstliche von dem schnöden sol gescheiden werden / Jeremiae 15. Vnd da man die Schäfflein Christi für der frembden stimme trewlich warnen / Johan 10. vnd also nicht allein lehren / sondern auch dem Wolff wehren sol) bey jhnen eingestellet vnd auffgehaben ist / vnd der meiste theil endlich zum theil gar Zwinglisch oder Caluinisch / zum theil wiederumb Bäpstisch worden / zum theil allerley auch vormals verdampte oder newlich erfundene grewliche Ketzerey vnd jrrthumb angenommen / vnnd ein kleiner wentziger theil bey reiner rechten lehr geblieben ist. Denn bey solchen conciliationibus ist auch / vnd erfolget solch ein vnseliger ausgang / wie die allgemeine erfarung ausweiset. Nichtige Cõciliatio, alles vnglücks vrsach. WEiter ist auch diß allhie zuvermelden / das Martinus Bucerus in Engelland Anno 1551. im Monat Februario zu Cameritz gestorben / eben da er angefangen von deß HErrn Nachtmal zuschreiben / vnd hat zwar jederman gemeinet / er würde seine meinung deutlich ohn vmbschweiff das letzte mal herfür geben. Aber dasselbige angefangene schreiben hat er nicht vollendet / sondern ist durch den Todt vbereilet / So fern aber er darinn kommen / ist er dabey verhar-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/376>, abgerufen am 29.04.2024.