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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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hujus an unsers Herrn Brudern Liebden, und uns abgelassenen freund-vetterlichen Gesammt-Schreiben, von ihrer gegen des löblichen Fränckischen Cräysses Ausschreib-Amt, wegen des bey dem letzten Convent zu Nürnberg ausgefallenen Schlusses, gethanenen Erklärung part zu geben, und zugleich, was sie in Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen Garantie, auch allen Falls, und da ietztgedachte Cron weiter in das Reich einbrechen solte, der nöthigen Gegenwehr halber, an übrige dero Herren Mit-Chur-Fürsten, alliirte und correspondirende Stände, abereinst gelangen lassen, in Abschrifft zu communiciren belieben wollen. Gleichwie nun Euer Liebden dero, bey denen bisherigen gefährlichen Conjuncturen, vor des Reichs und gemeinen Wesens gerichtete hohe Sorgfalt, sonderlich auch wegen Beförderung besagten Armistitii, (als welches vor der Hand, bey dem ietzigen verwirreten Zustande, wohl das beste Mittel, das Reich von der sonst augenscheinlich bevorstehenden Gefahr zu erretten, seyn wird) übernommene Bemühung zu dero hohem Nachruhm gereichen: Also leben wir auch der guten Hoffnung, daß, da Ihre Käyserliche Majestät sich zu Annehmung sothanen Armistitii allbereit erkläret, auch sich sonsten im Reich fast überall dazu eine gute Disposition zeigt, es damit in kurtzem zu einem völligen Schlusse gelangen werde. Und ob wir denn wohl, nebst Eurer Liebden, eine hohe Nothwendigkeit zu seyn erachten, daß sothanes Armistitium, um alle fernere Dismembrationes des Reichs abzuwenden, kräfftig guarantirt werde, zumahlen darauf vornehmlich die kräfftige Sicherheit

hujus an unsers Herrn Brudern Liebden, und uns abgelassenen freund-vetterlichen Gesammt-Schreiben, von ihrer gegen des löblichen Fränckischen Cräysses Ausschreib-Amt, wegen des bey dem letzten Convent zu Nürnberg ausgefallenen Schlusses, gethanenen Erklärung part zu geben, und zugleich, was sie in Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen Garantie, auch allen Falls, und da ietztgedachte Cron weiter in das Reich einbrechen solte, der nöthigen Gegenwehr halber, an übrige dero Herren Mit-Chur-Fürsten, alliirte und correspondirende Stände, abereinst gelangen lassen, in Abschrifft zu communiciren belieben wollen. Gleichwie nun Euer Liebden dero, bey denen bisherigen gefährlichen Conjuncturen, vor des Reichs und gemeinen Wesens gerichtete hohe Sorgfalt, sonderlich auch wegen Beförderung besagten Armistitii, (als welches vor der Hand, bey dem ietzigen verwirreten Zustande, wohl das beste Mittel, das Reich von der sonst augenscheinlich bevorstehenden Gefahr zu erretten, seyn wird) übernommene Bemühung zu dero hohem Nachruhm gereichen: Also leben wir auch der guten Hoffnung, daß, da Ihre Käyserliche Majestät sich zu Annehmung sothanen Armistitii allbereit erkläret, auch sich sonsten im Reich fast überall dazu eine gute Disposition zeigt, es damit in kurtzem zu einem völligen Schlusse gelangen werde. Und ob wir denn wohl, nebst Eurer Liebden, eine hohe Nothwendigkeit zu seyn erachten, daß sothanes Armistitium, um alle fernere Dismembrationes des Reichs abzuwenden, kräfftig guarantirt werde, zumahlen darauf vornehmlich die kräfftige Sicherheit

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[183/0219] hujus an unsers Herrn Brudern Liebden, und uns abgelassenen freund-vetterlichen Gesammt-Schreiben, von ihrer gegen des löblichen Fränckischen Cräysses Ausschreib-Amt, wegen des bey dem letzten Convent zu Nürnberg ausgefallenen Schlusses, gethanenen Erklärung part zu geben, und zugleich, was sie in Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen Garantie, auch allen Falls, und da ietztgedachte Cron weiter in das Reich einbrechen solte, der nöthigen Gegenwehr halber, an übrige dero Herren Mit-Chur-Fürsten, alliirte und correspondirende Stände, abereinst gelangen lassen, in Abschrifft zu communiciren belieben wollen. Gleichwie nun Euer Liebden dero, bey denen bisherigen gefährlichen Conjuncturen, vor des Reichs und gemeinen Wesens gerichtete hohe Sorgfalt, sonderlich auch wegen Beförderung besagten Armistitii, (als welches vor der Hand, bey dem ietzigen verwirreten Zustande, wohl das beste Mittel, das Reich von der sonst augenscheinlich bevorstehenden Gefahr zu erretten, seyn wird) übernommene Bemühung zu dero hohem Nachruhm gereichen: Also leben wir auch der guten Hoffnung, daß, da Ihre Käyserliche Majestät sich zu Annehmung sothanen Armistitii allbereit erkläret, auch sich sonsten im Reich fast überall dazu eine gute Disposition zeigt, es damit in kurtzem zu einem völligen Schlusse gelangen werde. Und ob wir denn wohl, nebst Eurer Liebden, eine hohe Nothwendigkeit zu seyn erachten, daß sothanes Armistitium, um alle fernere Dismembrationes des Reichs abzuwenden, kräfftig guarantirt werde, zumahlen darauf vornehmlich die kräfftige Sicherheit

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/219>, abgerufen am 03.05.2024.