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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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und Wohlfahrt desselben beruhet, und da es hieran ermangeln solte, beregter Stillstand wenig Vortheil bringen dürffte. Alldieweil es iedoch auch an dem, daß das Reich dieses Puncts halber mit der Cron Franckreich zu tractiren endlich nicht nöthig, sondern darunter vor sich selbst zu statuiren, und die Nothdurfft zu beobachten hat, folglich besagter Punct unter der Römischen Käyserlichen Majestät und denen Ständen des Reichs, auch andern bey dem Werck interessirten Puissancen auszumachen seyn wird: So werden hoffentlich auch Eure Liebden, gleichwie wir unser Seits, für das rathsamste, und gestalten Sachen nach höchstnöthig ermessen, daß dieser Deliberation halber vielbedeutete Stillstands-Handlung nicht zu retardiren, sondern weil man an Seiten des Reichs, wenn zuförderst mit ermeldter Cron Franckreich es in so weit zur Richtigkeit gediehen, daß von derselben vor der Hand keine weitere Gefahr zu besorgen, mit desto freyerm Muth, auch hoffentlich ohne Separation derer mit Franckreich bisher engagirten Mit-Stände, wie man seiner künfftigen Sicherheit zu prospiciren, wird überlegen, und die Guarantie bester Massen fest stellen können, selbige nur ie eher ie lieber zur Endschafft zu bringen sey. Wir finden auch um so mehr Ursache, Eure Liebden hiemit zum fleißigsten zu ersuchen, daß sie ihre wohlvermögende Officia hierzu noch ferner anzuwenden belieben wollen, alldieweil nicht allein die schon vor geraumer Zeit in hiesiger Nachbarschafft sich hervor gethane bekannte Obstacula, unsere, zu Erhaltung des Reichs Würde, Ehre und Securität, iederzeit geführte aufrichtige Intentiones zu Wercke zu richten, uns bis

und Wohlfahrt desselben beruhet, und da es hieran ermangeln solte, beregter Stillstand wenig Vortheil bringen dürffte. Alldieweil es iedoch auch an dem, daß das Reich dieses Puncts halber mit der Cron Franckreich zu tractiren endlich nicht nöthig, sondern darunter vor sich selbst zu statuiren, und die Nothdurfft zu beobachten hat, folglich besagter Punct unter der Römischen Käyserlichen Majestät und denen Ständen des Reichs, auch andern bey dem Werck interessirten Puissancen auszumachen seyn wird: So werden hoffentlich auch Eure Liebden, gleichwie wir unser Seits, für das rathsamste, und gestalten Sachen nach höchstnöthig ermessen, daß dieser Deliberation halber vielbedeutete Stillstands-Handlung nicht zu retardiren, sondern weil man an Seiten des Reichs, wenn zuförderst mit ermeldter Cron Franckreich es in so weit zur Richtigkeit gediehen, daß von derselben vor der Hand keine weitere Gefahr zu besorgen, mit desto freyerm Muth, auch hoffentlich ohne Separation derer mit Franckreich bisher engagirten Mit-Stände, wie man seiner künfftigen Sicherheit zu prospiciren, wird überlegen, und die Guarantie bester Massen fest stellen können, selbige nur ie eher ie lieber zur Endschafft zu bringen sey. Wir finden auch um so mehr Ursache, Eure Liebden hiemit zum fleißigsten zu ersuchen, daß sie ihre wohlvermögende Officia hierzu noch ferner anzuwenden belieben wollen, alldieweil nicht allein die schon vor geraumer Zeit in hiesiger Nachbarschafft sich hervor gethane bekannte Obstacula, unsere, zu Erhaltung des Reichs Würde, Ehre und Securität, iederzeit geführte aufrichtige Intentiones zu Wercke zu richten, uns bis

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[184/0220] und Wohlfahrt desselben beruhet, und da es hieran ermangeln solte, beregter Stillstand wenig Vortheil bringen dürffte. Alldieweil es iedoch auch an dem, daß das Reich dieses Puncts halber mit der Cron Franckreich zu tractiren endlich nicht nöthig, sondern darunter vor sich selbst zu statuiren, und die Nothdurfft zu beobachten hat, folglich besagter Punct unter der Römischen Käyserlichen Majestät und denen Ständen des Reichs, auch andern bey dem Werck interessirten Puissancen auszumachen seyn wird: So werden hoffentlich auch Eure Liebden, gleichwie wir unser Seits, für das rathsamste, und gestalten Sachen nach höchstnöthig ermessen, daß dieser Deliberation halber vielbedeutete Stillstands-Handlung nicht zu retardiren, sondern weil man an Seiten des Reichs, wenn zuförderst mit ermeldter Cron Franckreich es in so weit zur Richtigkeit gediehen, daß von derselben vor der Hand keine weitere Gefahr zu besorgen, mit desto freyerm Muth, auch hoffentlich ohne Separation derer mit Franckreich bisher engagirten Mit-Stände, wie man seiner künfftigen Sicherheit zu prospiciren, wird überlegen, und die Guarantie bester Massen fest stellen können, selbige nur ie eher ie lieber zur Endschafft zu bringen sey. Wir finden auch um so mehr Ursache, Eure Liebden hiemit zum fleißigsten zu ersuchen, daß sie ihre wohlvermögende Officia hierzu noch ferner anzuwenden belieben wollen, alldieweil nicht allein die schon vor geraumer Zeit in hiesiger Nachbarschafft sich hervor gethane bekannte Obstacula, unsere, zu Erhaltung des Reichs Würde, Ehre und Securität, iederzeit geführte aufrichtige Intentiones zu Wercke zu richten, uns bis

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/220>, abgerufen am 27.04.2024.