Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Stadt-Rathe allhie, noch, unsers Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken, mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung, zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno 1686.

Stadt-Rathe allhie, noch, unsers Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken, mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung, zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno 1686.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0260" n="224"/>
Stadt-Rathe allhie, noch, unsers
                     Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche
                     Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder
                     dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest
                     beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht
                     bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren
                     Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender
                     gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also
                     auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende
                     Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen
                     dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion
                     ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt
                     oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst
                     admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade
                     wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection
                     ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken,
                     mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung,
                     zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit
                     unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst
                     verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und
                     Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher
                     Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno
                     1686.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[224/0260] Stadt-Rathe allhie, noch, unsers Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken, mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung, zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno 1686.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/260
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/260>, abgerufen am 05.05.2024.