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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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dem Allerhöchsten in der Stille mögen dienen, und ihn vor euer und gemeiner Stadt beständiges Wohlergehen anruffen können. Es ist bekannt, daß wir bey denen euch bishero zugestossenen Zufällen, und der euch dabey geleisteten Assistenz, gnugsam erwiesen, daß wir darunter nicht unsern Vortheil, sondern einig und allein eure Conservation und Libertät, ohne alle andere Neben-Absehen, gesuchet, wir werden auch bey dieser Maxime ferner fest verbleiben, und halten uns dannenhero um so viel mehr versichert, daß ihr uns in diesem unsern so innocenten Desiderio, worinnen das gröste Genügen bestehet, so uns von euch iemahln gegeben werden kan, nicht zuwider seyn werdet, dadurch nicht allein ermeldte Reformirte Einwohner, wo möglich, zu noch mehrer Treue und Liebe gegen gemeiner Stadt werden bewogen, sondern auch Nahrung und Gewerbe, so durch Gewissens-Freyheit in allen Republiquen sehr befördert zu werden pfleget, ausser Zweifel einen mercklichen Anwachs gewinnen werden, da hingegen insonderheit zu erwegen fället, was für einen Stoß die Kauffmannschafft und der Handel nehmen würde, wenn, das GOtt in Gnaden verhüte, bey abermahl entstehender Unruhe diese Leute, wenn sie sich, zu Verrichtung ihres Gottesdienstes, in Altena einfinden möchten, beym Kopffe genommen, und hinweg geführet werden: Ihr könnet auch versichert seyn, daß wir und unsere gesammte Churfürstliche Posterität diese Willfahrung nicht vergessen, sondern, gleichwie wir uns bishero vor euch allemahl sonderlich interessiret, also wir solches auch alsdenn noch um so vielmehr thun, und gleichsam durch ein neues Band uns darzu werden

dem Allerhöchsten in der Stille mögen dienen, und ihn vor euer und gemeiner Stadt beständiges Wohlergehen anruffen können. Es ist bekannt, daß wir bey denen euch bishero zugestossenen Zufällen, und der euch dabey geleisteten Assistenz, gnugsam erwiesen, daß wir darunter nicht unsern Vortheil, sondern einig und allein eure Conservation und Libertät, ohne alle andere Neben-Absehen, gesuchet, wir werden auch bey dieser Maxime ferner fest verbleiben, und halten uns dannenhero um so viel mehr versichert, daß ihr uns in diesem unsern so innocenten Desiderio, worinnen das gröste Genügen bestehet, so uns von euch iemahln gegeben werden kan, nicht zuwider seyn werdet, dadurch nicht allein ermeldte Reformirte Einwohner, wo möglich, zu noch mehrer Treue und Liebe gegen gemeiner Stadt werden bewogen, sondern auch Nahrung und Gewerbe, so durch Gewissens-Freyheit in allen Republiquen sehr befördert zu werden pfleget, ausser Zweifel einen mercklichen Anwachs gewinnen werden, da hingegen insonderheit zu erwegen fället, was für einen Stoß die Kauffmannschafft und der Handel nehmen würde, wenn, das GOtt in Gnaden verhüte, bey abermahl entstehender Unruhe diese Leute, wenn sie sich, zu Verrichtung ihres Gottesdienstes, in Altena einfinden möchten, beym Kopffe genommen, und hinweg geführet werden: Ihr könnet auch versichert seyn, daß wir und unsere gesammte Churfürstliche Posterität diese Willfahrung nicht vergessen, sondern, gleichwie wir uns bishero vor euch allemahl sonderlich interessiret, also wir solches auch alsdenn noch um so vielmehr thun, und gleichsam durch ein neues Band uns darzu werden

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[250/0286] dem Allerhöchsten in der Stille mögen dienen, und ihn vor euer und gemeiner Stadt beständiges Wohlergehen anruffen können. Es ist bekannt, daß wir bey denen euch bishero zugestossenen Zufällen, und der euch dabey geleisteten Assistenz, gnugsam erwiesen, daß wir darunter nicht unsern Vortheil, sondern einig und allein eure Conservation und Libertät, ohne alle andere Neben-Absehen, gesuchet, wir werden auch bey dieser Maxime ferner fest verbleiben, und halten uns dannenhero um so viel mehr versichert, daß ihr uns in diesem unsern so innocenten Desiderio, worinnen das gröste Genügen bestehet, so uns von euch iemahln gegeben werden kan, nicht zuwider seyn werdet, dadurch nicht allein ermeldte Reformirte Einwohner, wo möglich, zu noch mehrer Treue und Liebe gegen gemeiner Stadt werden bewogen, sondern auch Nahrung und Gewerbe, so durch Gewissens-Freyheit in allen Republiquen sehr befördert zu werden pfleget, ausser Zweifel einen mercklichen Anwachs gewinnen werden, da hingegen insonderheit zu erwegen fället, was für einen Stoß die Kauffmannschafft und der Handel nehmen würde, wenn, das GOtt in Gnaden verhüte, bey abermahl entstehender Unruhe diese Leute, wenn sie sich, zu Verrichtung ihres Gottesdienstes, in Altena einfinden möchten, beym Kopffe genommen, und hinweg geführet werden: Ihr könnet auch versichert seyn, daß wir und unsere gesammte Churfürstliche Posterität diese Willfahrung nicht vergessen, sondern, gleichwie wir uns bishero vor euch allemahl sonderlich interessiret, also wir solches auch alsdenn noch um so vielmehr thun, und gleichsam durch ein neues Band uns darzu werden

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/286>, abgerufen am 02.05.2024.