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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu besorgen, daß die Me-

Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu besorgen, daß die Me-

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[401/0437] Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu besorgen, daß die Me-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/437>, abgerufen am 15.05.2024.