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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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thode, deren sich Eure Liebden gebrauchen, solches nicht fördern, sondern vielmehr hindern, und Franckreich nur dadurch Gelegenheit bekommen werde, durch seine Emissarios Troublen und Collisiones im Reiche zu erregen, und wohl gar die zu Augspurg geschehene Wahl eines Römischen Königs anzufechten; Denn es gar wohl seyn, und mit einander bestehen kan, daß Eurer Liebden wohlgemeynte Intention durch des Feindes Partiquen, bey gegenwärtigen Conjuncturen, zu Hervorbringung eines höchst-schädlichen und widrigen Effects mißbrauchet werden möchte. Wir stellen dahin, ob und wie weit Euer Liebden auf das eine oder das andere, so wir ihro hierdurch zu repraesentiren, der Nothdurfft erachtet, Reflexion werden machen wollen, dessen sind wir aber gewiß, daß alle diejenigen, so das Werck mit unpartheyischen Augen ansehen wollen, uns nicht, wie Eure Liebden thun, imputiren werden, daß wir durch unsere in diesem Chur-Negotio geführte Consilia zu innerlicher Zerrüttung im Reich, und zu des allgemeinen Feindes Vortheil Ursache und Anlaß gegeben, sondern daß wir vielmehr dieses unsern gantzen Zweck bey der Sache seyn lassen, und redlich dahin cooperiret, wie Ihrer Käyserlichen Majestät bey dem Wercke so hoch engagirte Autorität mainteniret, des Churfürstlichen Collegii Praeeminenz und Respect befördert, die Defension des Reichs wider desselben ietzige Feinde facilitirt, und eine gute beständige Harmonie zwischen des Reichs höchstem Haupt und Gliedern, auch diesen unter sich selbst gestifftet werden möge. In welchem Tramite wir auch ferner fort-

thode, deren sich Eure Liebden gebrauchen, solches nicht fördern, sondern vielmehr hindern, und Franckreich nur dadurch Gelegenheit bekommen werde, durch seine Emissarios Troublen und Collisiones im Reiche zu erregen, und wohl gar die zu Augspurg geschehene Wahl eines Römischen Königs anzufechten; Denn es gar wohl seyn, und mit einander bestehen kan, daß Eurer Liebden wohlgemeynte Intention durch des Feindes Partiquen, bey gegenwärtigen Conjuncturen, zu Hervorbringung eines höchst-schädlichen und widrigen Effects mißbrauchet werden möchte. Wir stellen dahin, ob und wie weit Euer Liebden auf das eine oder das andere, so wir ihro hierdurch zu repraesentiren, der Nothdurfft erachtet, Reflexion werden machen wollen, dessen sind wir aber gewiß, daß alle diejenigen, so das Werck mit unpartheyischen Augen ansehen wollen, uns nicht, wie Eure Liebden thun, imputiren werden, daß wir durch unsere in diesem Chur-Negotio geführte Consilia zu innerlicher Zerrüttung im Reich, und zu des allgemeinen Feindes Vortheil Ursache und Anlaß gegeben, sondern daß wir vielmehr dieses unsern gantzen Zweck bey der Sache seyn lassen, und redlich dahin cooperiret, wie Ihrer Käyserlichen Majestät bey dem Wercke so hoch engagirte Autorität mainteniret, des Churfürstlichen Collegii Praeeminenz und Respect befördert, die Defension des Reichs wider desselben ietzige Feinde facilitirt, und eine gute beständige Harmonie zwischen des Reichs höchstem Haupt und Gliedern, auch diesen unter sich selbst gestifftet werden möge. In welchem Tramite wir auch ferner fort-

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[402/0438] thode, deren sich Eure Liebden gebrauchen, solches nicht fördern, sondern vielmehr hindern, und Franckreich nur dadurch Gelegenheit bekommen werde, durch seine Emissarios Troublen und Collisiones im Reiche zu erregen, und wohl gar die zu Augspurg geschehene Wahl eines Römischen Königs anzufechten; Denn es gar wohl seyn, und mit einander bestehen kan, daß Eurer Liebden wohlgemeynte Intention durch des Feindes Partiquen, bey gegenwärtigen Conjuncturen, zu Hervorbringung eines höchst-schädlichen und widrigen Effects mißbrauchet werden möchte. Wir stellen dahin, ob und wie weit Euer Liebden auf das eine oder das andere, so wir ihro hierdurch zu repraesentiren, der Nothdurfft erachtet, Reflexion werden machen wollen, dessen sind wir aber gewiß, daß alle diejenigen, so das Werck mit unpartheyischen Augen ansehen wollen, uns nicht, wie Eure Liebden thun, imputiren werden, daß wir durch unsere in diesem Chur-Negotio geführte Consilia zu innerlicher Zerrüttung im Reich, und zu des allgemeinen Feindes Vortheil Ursache und Anlaß gegeben, sondern daß wir vielmehr dieses unsern gantzen Zweck bey der Sache seyn lassen, und redlich dahin cooperiret, wie Ihrer Käyserlichen Majestät bey dem Wercke so hoch engagirte Autorität mainteniret, des Churfürstlichen Collegii Praeeminenz und Respect befördert, die Defension des Reichs wider desselben ietzige Feinde facilitirt, und eine gute beständige Harmonie zwischen des Reichs höchstem Haupt und Gliedern, auch diesen unter sich selbst gestifftet werden möge. In welchem Tramite wir auch ferner fort-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/438>, abgerufen am 29.04.2024.