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Magirus, Johannes: Christliche und getreue Warnung vor dem falschen calvinischen Wegweiser Georg Hanfelds. Tübingen, 1592.

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Nun ist wol wahr / daß durch die Rechte Gottes auch werd verstanden der Göttliche gewalt / vnd vnentliche Allmächtige Maiestet Gottes / es würdt aber erstlich gefragt / ob die göttliche Maiestet gegenwertig oder abwesend die Creaturen regiere / wie ein König abwesend Land vnd Leut regieret. Antwort / gegenwertig in allweg / Dann Gott sagt im Propheten: Ich erfülle Himmel vnnd Erden. Vnd Paulus schreibt / daß Gott nicht weit sey von vnser jedem. Darauß folgt / daß die Rechte Gottes (obs gleich Hanfeld nicht vom ewigen Sohn GOttes verstehen will) allenthalben gegenwertig sey / dieweil der Sohn Gottes vnd seine Rechte / dabey er sitzt / nicht können gescheiden werden. Darnach dörffte ich dem Hanfeld auch zugeben / daß er durch das sitzen zur Rechten Gottes das Priester vnd Richterampt Christi verstehen möchte: Ich frag aber / ob zu disem Ampt die Göttliche Allmächtige Maiestet (dauon oben gesagt) notwendiglich erfordert werde? Antwort / ja in allweg / Dann kein entlicher gemeßner gewalt kan die Christlich Kirch schützen / dem Teuffel / der Welt / Tod vnd Hellen abwehren / sonder es muß solches die einige Allmächtige Krafft Gottes thun. So frag ich nun zum dritten / nach welcher Natur Christus zur Rechten Gottes sey gesetzt worden / das ist / solchen göttlichen gewalt zu verrichtung des Priesterlichen vnd Richterlichen Ampts hab empfangen? Antwort / Hanfeld bekennet / daß ers nach dero Natur empfangen / nach welcher er vnser Haupt / Priester / vnd König sey / vnd nach welcher er sonderlich im Himmel bey den Engeln vnnd Heiligen wohne. Kan also auß Hanfelds eignen worten geschlossen werden / daß Christus auch nach seiner menschlichen Natur zur Rechten Gottes sitze / göttlichen Allmächtigen gewalt habe / alles gegenwertig regiere. Oder er muß bekennen / daß er auch dem Sohn Gottes einen gemeßnen gewalt gebe / vnnd jhn in den vermeinten Himmel der Engel vnd Heiligen / der vber allen sichtbarn Himmeln sein solle / einschliesse. Od / welches vil gläublicher / seine gottlose meinung von der Rechten nit darff offentlich bekennen / sond vnter solcher Sophisterey wölle verbergen.

Dagegen ist vnser einfältiger Glaub vnnd Bekanntnus von disem Artickel: daß die Rechte GOttes sey der ewige / vnendtliche gewalt GOttes / dadurch er gegenwertig alles regiere / (welches Hanfeld jetz auch bekennet) vnnd daß zu diser Rechten Gottes Christus gesetzt worden sey / nicht nach seiner Göttlichen Natur / sonder nach der angenommenen menschlichen Natur / also daß er nun mehr nach beiden Naturen alles gegenwertig regiere im Himmel vnd auff Erden. Dann die Göttliche Natur hat

Nun ist wol wahr / daß durch die Rechte Gottes auch werd verstanden der Göttliche gewalt / vñ vnentliche Allmächtige Maiestet Gottes / es würdt aber erstlich gefragt / ob die göttliche Maiestet gegenwertig oder abwesend die Creaturen regiere / wie ein König abwesend Land vnd Leut regieret. Antwort / gegenwertig in allweg / Dann Gott sagt im Propheten: Ich erfülle Himmel vnnd Erden. Vnd Paulus schreibt / daß Gott nicht weit sey von vnser jedem. Darauß folgt / daß die Rechte Gottes (obs gleich Hanfeld nicht vom ewigen Sohn GOttes verstehen will) allenthalben gegenwertig sey / dieweil der Sohn Gottes vnd seine Rechte / dabey er sitzt / nicht können gescheiden werden. Darnach dörffte ich dem Hanfeld auch zugeben / daß er durch das sitzen zur Rechten Gottes das Priester vñ Richterampt Christi verstehen möchte: Ich frag aber / ob zu disem Ampt die Göttliche Allmächtige Maiestet (dauon oben gesagt) notwendiglich erfordert werde? Antwort / ja in allweg / Dañ kein entlicher gemeßner gewalt kan die Christlich Kirch schützen / dem Teuffel / der Welt / Tod vñ Hellen abwehren / sonder es muß solches die einige Allmächtige Krafft Gottes thun. So frag ich nun zum dritten / nach welcher Natur Christus zur Rechten Gottes sey gesetzt worden / das ist / solchen göttlichen gewalt zu verrichtung des Priesterlichen vnd Richterlichen Ampts hab empfangen? Antwort / Hanfeld bekennet / daß ers nach dero Natur empfangen / nach welcher er vnser Haupt / Priester / vnd König sey / vnd nach welcher er sonderlich im Himmel bey den Engeln vnnd Heiligen wohne. Kan also auß Hanfelds eignen worten geschlossen werden / daß Christus auch nach seiner menschlichen Natur zur Rechten Gottes sitze / göttlichen Allmächtigen gewalt habe / alles gegenwertig regiere. Oder er muß bekennẽ / daß er auch dem Sohn Gottes einen gemeßnen gewalt gebe / vnnd jhn in den vermeinten Himmel der Engel vnd Heiligen / der vber allen sichtbarn Himmeln sein solle / einschliesse. Oď / welches vil gläublicher / seine gottlose meinung von der Rechtẽ nit darff offentlich bekennẽ / sonď vnter solcher Sophisterey wölle verbergẽ.

Dagegen ist vnser einfältiger Glaub vnnd Bekanntnus von disem Artickel: daß die Rechte GOttes sey der ewige / vnendtliche gewalt GOttes / dadurch er gegenwertig alles regiere / (welches Hanfeld jetz auch bekennet) vnnd daß zu diser Rechten Gottes Christus gesetzt worden sey / nicht nach seiner Göttlichen Natur / sonder nach der angenommenen menschlichen Natur / also daß er nun mehr nach beiden Naturen alles gegenwertig regiere im Himmel vnd auff Erden. Dann die Göttliche Natur hat

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                     folgt / daß die Rechte Gottes (obs gleich Hanfeld nicht vom ewigen Sohn GOttes
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[20/0022] Nun ist wol wahr / daß durch die Rechte Gottes auch werd verstanden der Göttliche gewalt / vñ vnentliche Allmächtige Maiestet Gottes / es würdt aber erstlich gefragt / ob die göttliche Maiestet gegenwertig oder abwesend die Creaturen regiere / wie ein König abwesend Land vnd Leut regieret. Antwort / gegenwertig in allweg / Dann Gott sagt im Propheten: Ich erfülle Himmel vnnd Erden. Vnd Paulus schreibt / daß Gott nicht weit sey von vnser jedem. Darauß folgt / daß die Rechte Gottes (obs gleich Hanfeld nicht vom ewigen Sohn GOttes verstehen will) allenthalben gegenwertig sey / dieweil der Sohn Gottes vnd seine Rechte / dabey er sitzt / nicht können gescheiden werden. Darnach dörffte ich dem Hanfeld auch zugeben / daß er durch das sitzen zur Rechten Gottes das Priester vñ Richterampt Christi verstehen möchte: Ich frag aber / ob zu disem Ampt die Göttliche Allmächtige Maiestet (dauon oben gesagt) notwendiglich erfordert werde? Antwort / ja in allweg / Dañ kein entlicher gemeßner gewalt kan die Christlich Kirch schützen / dem Teuffel / der Welt / Tod vñ Hellen abwehren / sonder es muß solches die einige Allmächtige Krafft Gottes thun. So frag ich nun zum dritten / nach welcher Natur Christus zur Rechten Gottes sey gesetzt worden / das ist / solchen göttlichen gewalt zu verrichtung des Priesterlichen vnd Richterlichen Ampts hab empfangen? Antwort / Hanfeld bekennet / daß ers nach dero Natur empfangen / nach welcher er vnser Haupt / Priester / vnd König sey / vnd nach welcher er sonderlich im Himmel bey den Engeln vnnd Heiligen wohne. Kan also auß Hanfelds eignen worten geschlossen werden / daß Christus auch nach seiner menschlichen Natur zur Rechten Gottes sitze / göttlichen Allmächtigen gewalt habe / alles gegenwertig regiere. Oder er muß bekennẽ / daß er auch dem Sohn Gottes einen gemeßnen gewalt gebe / vnnd jhn in den vermeinten Himmel der Engel vnd Heiligen / der vber allen sichtbarn Himmeln sein solle / einschliesse. Oď / welches vil gläublicher / seine gottlose meinung von der Rechtẽ nit darff offentlich bekennẽ / sonď vnter solcher Sophisterey wölle verbergẽ. Dagegen ist vnser einfältiger Glaub vnnd Bekanntnus von disem Artickel: daß die Rechte GOttes sey der ewige / vnendtliche gewalt GOttes / dadurch er gegenwertig alles regiere / (welches Hanfeld jetz auch bekennet) vnnd daß zu diser Rechten Gottes Christus gesetzt worden sey / nicht nach seiner Göttlichen Natur / sonder nach der angenommenen menschlichen Natur / also daß er nun mehr nach beiden Naturen alles gegenwertig regiere im Himmel vnd auff Erden. Dann die Göttliche Natur hat

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Christliche und getreue Warnung vor dem falschen calvinischen Wegweiser Georg Hanfelds. Tübingen, 1592, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_warnung_1592/22>, abgerufen am 28.04.2024.