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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Sondern ist ein Schade vnd grewlicher Jammer / der vber die Natur gehet / vnd als ein schwere Last dieselbige auffs allerhefftigste drücket vnd belästiget.

Matth. 1. erkläret der Engel / daß die Erbsünde nicht deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey. Dann er spricht außdrücklich / daß Jesus sein Volck werde selig machen von jhren Sünden. Die Sünde / spricht er / werde der Sohn Gottes wegnemmen / die Menschen aber werde er von Sünden selig machen. Daher auch August: de natura & gratia, cap. 20. recht colligiert: Peccata quippe, a quibus dicit Euangelion saluum faciendum populum Christi, Substantiae non sunt. Das ist: Die Sünden / von welchen das Euangelion sagt / daß Christi Volck soll selig gemacht werden / sindt nicht Substantiae, das ist / Wesen / etc.

1. Timoth. 1. spricht der Apostel: Christus Jesus sey in die Welt kommen / die Sünder selig zu machen / sagt nicht: Die Sünde selig zu machen / wie er dann müste gethan haben / wo er gehalten / daß die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / oder Leib vnd Seele selbst were.

Dieser Sprücheweren / beyde auß dem alten vnd newen Testament / viel mehr wider die grewliche Lehr / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey / eynzuführen / wöllens aber an diesem Ohrt bey erzehlten Zeugnüssen bewenden lassen. Dann der Christliche Leser auß vorermelten gnugsam vernemmen kan / was er von deß Gegentheils Lehre halten soll / wann er sich nicht mutwillig will verführen vnd betriegen lassen.

Examen Irenaei. B. ij. fac. 2.

Es beschüldigtaber das Gegentheil das Concordi Buch bald zum Anfang / als solte es keine außdrückliche Beschreibung der Erbsünde nach dem Gesetz Gottes setzen: Sondern erst im 6. Artickel / vom dritten Gebrauch deß Gesetzes / erklären / was Erbsünde sey / etc. Nun bedarff diese Calumnia nicht viel Widerlegens / sintemal der Artickel von der Erbsünde dermassen die Erbsünde / was sie eygentlich sey / auß vnd nach Gottes Wort beschreibet / daß

Sondern ist ein Schade vnd grewlicher Jammer / der vber die Natur gehet / vnd als ein schwere Last dieselbige auffs allerhefftigste drücket vnd belästiget.

Matth. 1. erkläret der Engel / daß die Erbsünde nicht deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey. Dann er spricht außdrücklich / daß Jesus sein Volck werde selig machen von jhren Sünden. Die Sünde / spricht er / werde der Sohn Gottes wegnemmen / die Menschen aber werde er von Sünden selig machen. Daher auch August: de natura & gratia, cap. 20. recht colligiert: Peccata quippe, à quibus dicit Euangelion saluum faciendum populum Christi, Substantiae non sunt. Das ist: Die Sünden / von welchen das Euangelion sagt / daß Christi Volck soll selig gemacht werden / sindt nicht Substantiae, das ist / Wesen / etc.

1. Timoth. 1. spricht der Apostel: Christus Jesus sey in die Welt kom̃en / die Sünder selig zu machen / sagt nicht: Die Sünde selig zu machen / wie er dann müste gethan haben / wo er gehalten / daß die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / oder Leib vnd Seele selbst were.

Dieser Sprücheweren / beyde auß dem alten vnd newen Testament / viel mehr wider die grewliche Lehr / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey / eynzuführen / wöllens aber an diesem Ohrt bey erzehlten Zeugnüssen bewenden lassen. Dann der Christliche Leser auß vorermelten gnugsam vernemmen kan / was er von deß Gegentheils Lehre halten soll / wann er sich nicht mutwillig will verführen vnd betriegen lassen.

Examen Irenaei. B. ij. fac. 2.

Es beschüldigtaber das Gegentheil das Concordi Buch bald zum Anfang / als solte es keine außdrückliche Beschreibung der Erbsünde nach dem Gesetz Gottes setzen: Sondern erst im 6. Artickel / vom dritten Gebrauch deß Gesetzes / erklären / was Erbsünde sey / etc. Nun bedarff diese Calumnia nicht viel Widerlegens / sintemal der Artickel von der Erbsünde dermassen die Erbsünde / was sie eygentlich sey / auß vnd nach Gottes Wort beschreibet / daß

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/20>, abgerufen am 01.05.2024.