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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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es nicht wol klärer in solcher Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung. Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag. 260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgischen Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan.

Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vnd gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nemmlich / die Natur / Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Arguments nicht bestehet in Signo vniuersali. Denn das verderbte Wesen im Menschen / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber darumm die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in Lutheri Worten. Da es auch sonderlich

es nicht wol klärer in solcher Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung. Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag. 260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgischẽ Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan.

Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vñ gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nem̃lich / die Natur / Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Argumẽts nicht bestehet in Signo vniuersali. Deñ das verderbte Wesen im Menschẽ / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber darum̃ die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in Lutheri Wortẽ. Da es auch sonderlich

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[5/0021] es nicht wol klärer in solcher Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung. Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag. 260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgischẽ Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan. Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vñ gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nem̃lich / die Natur / Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Argumẽts nicht bestehet in Signo vniuersali. Deñ das verderbte Wesen im Menschẽ / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber darum̃ die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in Lutheri Wortẽ. Da es auch sonderlich

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/21>, abgerufen am 30.04.2024.