"men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre "die gebührende Genugthuung samt Ersetzung "alles daraus entsprungenen Schadens angedey- "hen zu lassen".
Wie wenig aber dieser Fürst diss Lob verdient, und dass man nicht in einer und eben derselben Sache und zu eben der Zeit zugleich gerecht und ungerecht seyn könne, hat der Erfolg be- wiesen.
Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs- Hof-Rath liess, über eine würklich rühmli- che Handlung eines Fürsten, in den Entwurf des an ihn zu erlassenden Rescripts ein ziem- lich fettes Lob einfliessen. Der nun auch ver- storbene damalige Präsident von Hagen fand die Portion zu stark, und rügte es mit dem wei- sen Ausspruch: Ein Kayser muss nie zu viel loben und zu viel schelten.
Eine von einem König oder Fürsten seinem Land, einer Gemeine, Gesellschaft oder einem einzelen würdigen Mann bewiesene Wohlthat bedarf eben nicht eines so diplomatischen Beweises, wie die Geschenke, die Friedrich II. in Preussen verschiedenen seiner Provinzen und
„men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre „die gebührende Genugthuung samt Ersetzung „alles daraus entsprungenen Schadens angedey- „hen zu laſsen„.
Wie wenig aber dieser Fürst diſs Lob verdient, und daſs man nicht in einer und eben derselben Sache und zu eben der Zeit zugleich gerecht und ungerecht seyn könne, hat der Erfolg be- wiesen.
Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs- Hof-Rath lieſs, über eine würklich rühmli- che Handlung eines Fürsten, in den Entwurf des an ihn zu erlassenden Rescripts ein ziem- lich fettes Lob einfliessen. Der nun auch ver- storbene damalige Präsident von Hagen fand die Portion zu stark, und rügte es mit dem wei- sen Ausspruch: Ein Kayser muſs nie zu viel loben und zu viel schelten.
Eine von einem König oder Fürsten seinem Land, einer Gemeine, Gesellschaft oder einem einzelen würdigen Mann bewiesene Wohlthat bedarf eben nicht eines so diplomatischen Beweises, wie die Geschenke, die Friedrich II. in Preussen verschiedenen seiner Provinzen und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0091"n="85"/>„men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre<lb/>„die gebührende Genugthuung samt Ersetzung<lb/>„alles daraus entsprungenen Schadens angedey-<lb/>„hen zu laſsen„.</p><lb/><p>Wie wenig aber dieser Fürst diſs Lob verdient,<lb/>
und daſs man nicht in einer und eben derselben<lb/>
Sache und zu eben der Zeit zugleich gerecht<lb/>
und ungerecht seyn könne, hat der Erfolg be-<lb/>
wiesen.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p>Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs-<lb/>
Hof-Rath lieſs, über eine würklich rühmli-<lb/>
che Handlung eines Fürsten, in den Entwurf<lb/>
des an ihn zu erlassenden Rescripts ein ziem-<lb/>
lich fettes Lob einfliessen. Der nun auch ver-<lb/>
storbene damalige Präsident <hirendition="#i"><hirendition="#g">von Hagen</hi></hi> fand<lb/>
die Portion zu stark, und rügte es mit dem wei-<lb/>
sen Ausspruch: Ein Kayser muſs nie zu viel<lb/><hirendition="#i"><hirendition="#g">loben</hi></hi> und zu viel <hirendition="#i"><hirendition="#g">schelten</hi></hi>.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p>Eine von einem König oder Fürsten seinem<lb/>
Land, einer Gemeine, Gesellschaft oder einem<lb/>
einzelen würdigen Mann bewiesene Wohlthat<lb/>
bedarf eben nicht eines so <hirendition="#i"><hirendition="#g">diplomatischen<lb/>
Beweises</hi>,</hi> wie die Geschenke, die Friedrich II.<lb/>
in Preussen verschiedenen seiner Provinzen und<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[85/0091]
„men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre
„die gebührende Genugthuung samt Ersetzung
„alles daraus entsprungenen Schadens angedey-
„hen zu laſsen„.
Wie wenig aber dieser Fürst diſs Lob verdient,
und daſs man nicht in einer und eben derselben
Sache und zu eben der Zeit zugleich gerecht
und ungerecht seyn könne, hat der Erfolg be-
wiesen.
Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs-
Hof-Rath lieſs, über eine würklich rühmli-
che Handlung eines Fürsten, in den Entwurf
des an ihn zu erlassenden Rescripts ein ziem-
lich fettes Lob einfliessen. Der nun auch ver-
storbene damalige Präsident von Hagen fand
die Portion zu stark, und rügte es mit dem wei-
sen Ausspruch: Ein Kayser muſs nie zu viel
loben und zu viel schelten.
Eine von einem König oder Fürsten seinem
Land, einer Gemeine, Gesellschaft oder einem
einzelen würdigen Mann bewiesene Wohlthat
bedarf eben nicht eines so diplomatischen
Beweises, wie die Geschenke, die Friedrich II.
in Preussen verschiedenen seiner Provinzen und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/91>, abgerufen am 27.04.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.