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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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nen zu offenbarer Empörung treiben mußte, wenn die
Ehrfurcht vor der Maske der gesetzlichen Formen einen
Augenblick wich: und diese war um so mehr in Gefahr,
da das Gefühl durch heuchlerische Beobachtung des Ge-
setzes in scheinbares Unrecht gebracht zu seyn, zu den
allerempörendsten gehört. Aber vielfach gefährlicher
ward der Versuch hier, weil der Eid dessen Heiligkeit
allein dem Consul bey einem solchen Unternehmen Ge-
horsam verschaffen konnte, nicht der Person des Cincin-
natus geschworen war; hatten sich die Soldaten des
Dictator M. Valerius durch diesen Umstand berechtigt
geglaubt sich dem Gehorsam der Consuln zu entziehen
welche den Befehl seines Heers übernahmen, so war es
wahrscheinlich daß auch dieses Heer sich des Beyspicls
erinnern, und vielleicht den Consul sogar feindlich be-
handeln würde. Daher mag dem Senat vor der Aus-
führung das Bild der Gefahr furchtbarer erschienen seyn
als ihr Muth ertrug: daher endigten diese drohenden
Vorbereitungen mit einem Vergleich: daß die Tribu-
nen während des gegenwärtigen Jahrs das vorgeschla-
gene Gesetz ruhen lassen wollten, wenn die Consuln kein
Heer aus der Stadt führten. Ein solcher Vergleich
nach solchen nicht leicht vergessenen Drohungen war ein
Sieg der Plebejer: diese Gefahr konnte nicht wieder
ernenert werden. Jährlich wurden die nämlichen Tri-
bunen wieder erwählt, und es ließ sich nicht erwarten
daß die Mißbilligung welche der Senat jetzt gegen alle
Wiedererwählungen aussprach, gerichtet gegen die tri-
bunicischen, bey diesen beachtet werden würde. Daher

nen zu offenbarer Empoͤrung treiben mußte, wenn die
Ehrfurcht vor der Maske der geſetzlichen Formen einen
Augenblick wich: und dieſe war um ſo mehr in Gefahr,
da das Gefuͤhl durch heuchleriſche Beobachtung des Ge-
ſetzes in ſcheinbares Unrecht gebracht zu ſeyn, zu den
allerempoͤrendſten gehoͤrt. Aber vielfach gefaͤhrlicher
ward der Verſuch hier, weil der Eid deſſen Heiligkeit
allein dem Conſul bey einem ſolchen Unternehmen Ge-
horſam verſchaffen konnte, nicht der Perſon des Cincin-
natus geſchworen war; hatten ſich die Soldaten des
Dictator M. Valerius durch dieſen Umſtand berechtigt
geglaubt ſich dem Gehorſam der Conſuln zu entziehen
welche den Befehl ſeines Heers uͤbernahmen, ſo war es
wahrſcheinlich daß auch dieſes Heer ſich des Beyſpicls
erinnern, und vielleicht den Conſul ſogar feindlich be-
handeln wuͤrde. Daher mag dem Senat vor der Aus-
fuͤhrung das Bild der Gefahr furchtbarer erſchienen ſeyn
als ihr Muth ertrug: daher endigten dieſe drohenden
Vorbereitungen mit einem Vergleich: daß die Tribu-
nen waͤhrend des gegenwaͤrtigen Jahrs das vorgeſchla-
gene Geſetz ruhen laſſen wollten, wenn die Conſuln kein
Heer aus der Stadt fuͤhrten. Ein ſolcher Vergleich
nach ſolchen nicht leicht vergeſſenen Drohungen war ein
Sieg der Plebejer: dieſe Gefahr konnte nicht wieder
ernenert werden. Jaͤhrlich wurden die naͤmlichen Tri-
bunen wieder erwaͤhlt, und es ließ ſich nicht erwarten
daß die Mißbilligung welche der Senat jetzt gegen alle
Wiedererwaͤhlungen ausſprach, gerichtet gegen die tri-
buniciſchen, bey dieſen beachtet werden wuͤrde. Daher

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[62/0078] nen zu offenbarer Empoͤrung treiben mußte, wenn die Ehrfurcht vor der Maske der geſetzlichen Formen einen Augenblick wich: und dieſe war um ſo mehr in Gefahr, da das Gefuͤhl durch heuchleriſche Beobachtung des Ge- ſetzes in ſcheinbares Unrecht gebracht zu ſeyn, zu den allerempoͤrendſten gehoͤrt. Aber vielfach gefaͤhrlicher ward der Verſuch hier, weil der Eid deſſen Heiligkeit allein dem Conſul bey einem ſolchen Unternehmen Ge- horſam verſchaffen konnte, nicht der Perſon des Cincin- natus geſchworen war; hatten ſich die Soldaten des Dictator M. Valerius durch dieſen Umſtand berechtigt geglaubt ſich dem Gehorſam der Conſuln zu entziehen welche den Befehl ſeines Heers uͤbernahmen, ſo war es wahrſcheinlich daß auch dieſes Heer ſich des Beyſpicls erinnern, und vielleicht den Conſul ſogar feindlich be- handeln wuͤrde. Daher mag dem Senat vor der Aus- fuͤhrung das Bild der Gefahr furchtbarer erſchienen ſeyn als ihr Muth ertrug: daher endigten dieſe drohenden Vorbereitungen mit einem Vergleich: daß die Tribu- nen waͤhrend des gegenwaͤrtigen Jahrs das vorgeſchla- gene Geſetz ruhen laſſen wollten, wenn die Conſuln kein Heer aus der Stadt fuͤhrten. Ein ſolcher Vergleich nach ſolchen nicht leicht vergeſſenen Drohungen war ein Sieg der Plebejer: dieſe Gefahr konnte nicht wieder ernenert werden. Jaͤhrlich wurden die naͤmlichen Tri- bunen wieder erwaͤhlt, und es ließ ſich nicht erwarten daß die Mißbilligung welche der Senat jetzt gegen alle Wiedererwaͤhlungen ausſprach, gerichtet gegen die tri- buniciſchen, bey dieſen beachtet werden wuͤrde. Daher

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/78>, abgerufen am 30.04.2024.