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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 25. Rudolstadt, 23. März 1847.

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[Spaltenumbruch] kurze Zeit nicht leben zu können, so verschiebe Deine Ueberfahrt, bis
Landungsplätze im weiten Weltmeere eingerichtet sein werden, welche
täglich das Nöthige liefern. Willst Du das nicht abwarten, so laß
Dir genügen, und Dich auch nicht abschrecken durch die verschrieene
Rohheit der Seeleute. Wenn Du sie ruhig beobachtest, wirst Du finden,
daß sie, mit wenigen Ausnahmen, ein gemüthliches Völkchen sind.
Doch laß Dir rathen; denke nicht, daß Jemand, der in rohe betheerte
Stoffe gekleidet ist und harte, schwielige Hände hat, nothwendig ein
rohes Gemüth, ein hartes Herz haben müsse. Behandle den roh
scheinenden Matrosen immerhin mit einer gewissen Achtung, mit Ver-
trauen, und Deine Verhältnisse zu ihm werden sich ganz leidlich ge-
stalten, sein kräftiger Händedruck ohne viele Worte wird Dir eine
sichere Bürgschaft gewähren. Bist Du ihm hinderlich bei seinen Ge-
schäften, so könnte es sich wohl ereignen, daß Du mit einem tüchtigen
Puff zur Seite geschoben würdest. Wenn Du dieses Verfahren richtig
zu beurtheilen Dich bemühest, wirst Du es doch so roh nicht finden,
als es Dir augenblicklich schien; denn ein höfliches Bitten, den nöthigen
Raum zu geben, würde Dich ganz gewiß zu einer höflichen Erwiede-
rung veranlaßt haben, und diese gegenseitigen Höflichkeiten hätten
Zeit hingenommen, welche angewandt werden mußte, um das Schiff
vor Beschädigung, vielleicht vor dem Untergange zu bewahren, also
um Dein Leben zu retten. Nimm daher den Puff geduldig hin, denke,
daß die Verzögerung irgend eines Geschäfts der Schiffsmannschaft um
nur eine Minute Dir großen Nachtheil bringen kann. Denke, daß
es etwas ganz anderes ist, wenn der Matrose im heftigsten Sturme,
unter flammenden Blitzen, in Regengüssen, die ihn in einem Augen-
blicke bis auf die Haut durchnässen, an den Raaen und den Wanden
( Schiffsleitern ) herum hängt, als wenn Du auf einer recht fest stehen-
den Leiter einen Birnbaum ersteigest, um dessen saftige Frucht für
Deinen leckern Gaumen, oder für Dein harrendes Liebchen zu pflücken.
Aus solchen Rücksichten wirst Du schon einen Scherz des Seemanns
ertragen können, ohne Dich verletzt zu fühlen, ohne ihn roh zu nennen.

Dann betrage Dich auch so, daß der vermeintlich rohe Seemann
Dich achten kann. Vermeide Streit mit Deinen Reisegefährten, sei
mäßig in Deinen Genüssen, und laß es Dir angelegen sein, daß
Dein Aufenthaltsort, daß Zwischendeck, nicht einem Saustalle gleiche.
Jn dieser Beziehung hat Mancher dem Schiffsführer etwas zur Last
legen wollen, aber gewiß mit Unrecht. Wenn die Ermahnungen des-
selben hier nicht helfen, was soll dann helfen? The cat of nine tails,
wie im Englischen das neunriemige Jnstrument heißt, welches auf den
Schiffen Gehorsam erpressen soll, darf gegen Passagiere doch wohl
nicht angewandt werden. --

Die Seereise verdient es wahrlich nicht, daß der Auswanderer
auf diese seine größte Sorge lenkt, denn nur selten verunglückt ein
Schiff, und die Bremer Schiffe werden hinlänglich mit Proviant ver-
sorgt. Unsere Passagiere haben niemals Noth gelitten, und Wasser
konnten sie trinken, so oft sie wollten. --

Aber beim Landen in Amerika sieht es anders aus. Wer Geld
genug mitbrachte, um sich ankaufen zu können, hatte nur dafür zu sorgen,
daß er nicht in die Hände der ihn umschwärmenden Betrüger fiel,
und seine Sorgen wurden bedeutend vermindert, wenn er vor seiner
Landung schon wußte, wohin er sich zu wenden hatte. Wem dagegen
eine angemessene Geldsumme fehlte, um den Landungsplatz verlassen
zu können, der kam gewöhnlich in große Bedrängniß. Nur sehr
wenige von unsern Passagieren fanden bald nach ihrer Landung ein
Unterkommen, recht viele wären gern mit unserm Schiffe zurückgekehrt,
wenn sie die dazu nöthigen Mittel gehabt hätten. Der Zudrang in
den Küstenstädten ist zu groß. Jm Jnnern ist der Broderwerb viel-
leicht weniger schwierig, doch das kann ich nicht beurtheilen, weil ich
über die besuchten Hafenstädte nicht hinaus gekommen bin.

Jn Adelaide, in Südaustralien, war es nicht so. Alle
unsere Passagiere fanden bald guten Verdienst, so
guten, daß selbst bemittelte Leute es vorzogen, sich
[Spaltenumbruch] nicht sogleich anzukaufen, sondern Dienste zu nehmen,
um sich so erst mit den Verhältnissen bekannt zu machen.

Es scheint auch in vielen andern Beziehungen ( schönes Klima ) dort
besser zu sein, und wenn mir mal die Neigung kommen sollte, eine
Landratte zu werden, so würde ich mich jedenfalls in Südaustralien
niederlassen, dem Lande, welches mir nach seinem Klima,
wie nach seinen sonstigen Verhältnissen mehr zusagte,
als irgend eines, das ich bisher sah
.

   
Der neue Zolltarif
der Vereinigten Staaten von Nordamerika.
( Jn Kraft getreten am 1. December 1846. )

Anstatt der bisherigen Besteuerung, sollen Einfuhrzoll ad valorem
-- dem Werthe nach -- bezahlen:

die Waaren sub A 100 Procent. die Waaren sub E 20 Procent.
""" B 40 " " " " F 15 "
" " " C 30 " " " " G 10 "
" " " D 25 " " " " H 5"

Sect. 2. Die, im Tarif I. bezeichneten Waaren können vom
1. Decbr. 1846 an zollfrei eingeführt werden.
Sect. 3. Die, in den erwähnten Tarifen nicht angeführten
Waaren sollen bei der Einfuhr einen Zoll von 20% ad valorem
zahlen.
Sect. 4. Wenn die Factura, oder die Zollangabe nicht das
Gewicht, Ouantum, oder Maaß der Waaren enthält, so sollen diese
auf Kosten des Eigners, Commissionairs oder Empfängers gewogen,
gemessen oder geroyt werden.
Sect. 5. Statt der bisherigen Ausfuhrprämie, soll vom 1.
Decbr. an bei der Ausfuhr der mit fremdem Salz gepökelten Fische
aus den Fischereien der Ver. Staaten ein Rückzoll vergütet werden,
welcher dem Eingangszolle des Salzes gleichkommt, aber nicht mehr.
Sect. 6. Waaren, welche nach der Annahme dieses Gesetzes
importirt sind und die am 2. Decbr. 1846 etwa noch im Entrepot
liegen, sollen keinen andern Zoll bezahlen, als wenn sie nach jenem
Tage eingeführt worden wären.
Sect. 7. Waaren, welche von diesseits des Vorgebirges der
guten Hoffnung und des Vorgebirges Horn importirt sind, dürfen,
anstatt 60 Tage, und diejenigen von jenseits dieser beiden Punkte,
anstatt 90 Tage, ein Jahr lang im Entrepot liegen bleiben.
Sect. 8. Der Eigner, oder Empfänger von Waaren kann den
Facturabetrag bis zum wirklichen Einkaufspreis der Waaren auf dem
Abladungsplatze erhöhen und die Unkosten dazuschlagen, um den Kosten-
preis im Einfuhrhafen zu bestimmen, wo ihr Werth jedoch nach den
bestehenden Gesetzen geschätzt wird, und wenn der Werth auf 10%
mehr als der angegebene geschätzt wird, so sind, außer dem gewöhn-
lichen Zoll, noch 20% vom geschätzten Werthe zu erlegen. Es ver-
steht sich jedoch, daß der Zoll auf keinen Fall von einer kleinern Summe,
als vom Facturabetrage genommen werden soll.
Sect. 9. bezieht sich auf den Eid ec. der Angestellten.
Sect. 10. Kein Beamter oder Angestellter der Marine darf
zu verzollende Waaren in Schiffen der Ver. Staaten einführen.
Sect. 11. Alle früheren Gesetze, soweit sie diesen Verfügungen
widerstreiten, sind aufgehoben.
Tarif A. ( 100% ad valorem. )

Alle Arten Branntwein und Spirituosa aus Getreide und anderen
Substanzen.

[Spaltenumbruch] kurze Zeit nicht leben zu können, so verschiebe Deine Ueberfahrt, bis
Landungsplätze im weiten Weltmeere eingerichtet sein werden, welche
täglich das Nöthige liefern. Willst Du das nicht abwarten, so laß
Dir genügen, und Dich auch nicht abschrecken durch die verschrieene
Rohheit der Seeleute. Wenn Du sie ruhig beobachtest, wirst Du finden,
daß sie, mit wenigen Ausnahmen, ein gemüthliches Völkchen sind.
Doch laß Dir rathen; denke nicht, daß Jemand, der in rohe betheerte
Stoffe gekleidet ist und harte, schwielige Hände hat, nothwendig ein
rohes Gemüth, ein hartes Herz haben müsse. Behandle den roh
scheinenden Matrosen immerhin mit einer gewissen Achtung, mit Ver-
trauen, und Deine Verhältnisse zu ihm werden sich ganz leidlich ge-
stalten, sein kräftiger Händedruck ohne viele Worte wird Dir eine
sichere Bürgschaft gewähren. Bist Du ihm hinderlich bei seinen Ge-
schäften, so könnte es sich wohl ereignen, daß Du mit einem tüchtigen
Puff zur Seite geschoben würdest. Wenn Du dieses Verfahren richtig
zu beurtheilen Dich bemühest, wirst Du es doch so roh nicht finden,
als es Dir augenblicklich schien; denn ein höfliches Bitten, den nöthigen
Raum zu geben, würde Dich ganz gewiß zu einer höflichen Erwiede-
rung veranlaßt haben, und diese gegenseitigen Höflichkeiten hätten
Zeit hingenommen, welche angewandt werden mußte, um das Schiff
vor Beschädigung, vielleicht vor dem Untergange zu bewahren, also
um Dein Leben zu retten. Nimm daher den Puff geduldig hin, denke,
daß die Verzögerung irgend eines Geschäfts der Schiffsmannschaft um
nur eine Minute Dir großen Nachtheil bringen kann. Denke, daß
es etwas ganz anderes ist, wenn der Matrose im heftigsten Sturme,
unter flammenden Blitzen, in Regengüssen, die ihn in einem Augen-
blicke bis auf die Haut durchnässen, an den Raaen und den Wanden
( Schiffsleitern ) herum hängt, als wenn Du auf einer recht fest stehen-
den Leiter einen Birnbaum ersteigest, um dessen saftige Frucht für
Deinen leckern Gaumen, oder für Dein harrendes Liebchen zu pflücken.
Aus solchen Rücksichten wirst Du schon einen Scherz des Seemanns
ertragen können, ohne Dich verletzt zu fühlen, ohne ihn roh zu nennen.

Dann betrage Dich auch so, daß der vermeintlich rohe Seemann
Dich achten kann. Vermeide Streit mit Deinen Reisegefährten, sei
mäßig in Deinen Genüssen, und laß es Dir angelegen sein, daß
Dein Aufenthaltsort, daß Zwischendeck, nicht einem Saustalle gleiche.
Jn dieser Beziehung hat Mancher dem Schiffsführer etwas zur Last
legen wollen, aber gewiß mit Unrecht. Wenn die Ermahnungen des-
selben hier nicht helfen, was soll dann helfen? The cat of nine tails,
wie im Englischen das neunriemige Jnstrument heißt, welches auf den
Schiffen Gehorsam erpressen soll, darf gegen Passagiere doch wohl
nicht angewandt werden. --

Die Seereise verdient es wahrlich nicht, daß der Auswanderer
auf diese seine größte Sorge lenkt, denn nur selten verunglückt ein
Schiff, und die Bremer Schiffe werden hinlänglich mit Proviant ver-
sorgt. Unsere Passagiere haben niemals Noth gelitten, und Wasser
konnten sie trinken, so oft sie wollten. --

Aber beim Landen in Amerika sieht es anders aus. Wer Geld
genug mitbrachte, um sich ankaufen zu können, hatte nur dafür zu sorgen,
daß er nicht in die Hände der ihn umschwärmenden Betrüger fiel,
und seine Sorgen wurden bedeutend vermindert, wenn er vor seiner
Landung schon wußte, wohin er sich zu wenden hatte. Wem dagegen
eine angemessene Geldsumme fehlte, um den Landungsplatz verlassen
zu können, der kam gewöhnlich in große Bedrängniß. Nur sehr
wenige von unsern Passagieren fanden bald nach ihrer Landung ein
Unterkommen, recht viele wären gern mit unserm Schiffe zurückgekehrt,
wenn sie die dazu nöthigen Mittel gehabt hätten. Der Zudrang in
den Küstenstädten ist zu groß. Jm Jnnern ist der Broderwerb viel-
leicht weniger schwierig, doch das kann ich nicht beurtheilen, weil ich
über die besuchten Hafenstädte nicht hinaus gekommen bin.

Jn Adelaide, in Südaustralien, war es nicht so. Alle
unsere Passagiere fanden bald guten Verdienst, so
guten, daß selbst bemittelte Leute es vorzogen, sich
[Spaltenumbruch] nicht sogleich anzukaufen, sondern Dienste zu nehmen,
um sich so erst mit den Verhältnissen bekannt zu machen.

Es scheint auch in vielen andern Beziehungen ( schönes Klima ) dort
besser zu sein, und wenn mir mal die Neigung kommen sollte, eine
Landratte zu werden, so würde ich mich jedenfalls in Südaustralien
niederlassen, dem Lande, welches mir nach seinem Klima,
wie nach seinen sonstigen Verhältnissen mehr zusagte,
als irgend eines, das ich bisher sah
.

   
Der neue Zolltarif
der Vereinigten Staaten von Nordamerika.
( Jn Kraft getreten am 1. December 1846. )

Anstatt der bisherigen Besteuerung, sollen Einfuhrzoll ad valorem
-- dem Werthe nach -- bezahlen:

die Waaren sub A 100 Procent. die Waaren sub E 20 Procent.
B 40 F 15
C 30 G 10
D 25 H 5

Sect. 2. Die, im Tarif I. bezeichneten Waaren können vom
1. Decbr. 1846 an zollfrei eingeführt werden.
Sect. 3. Die, in den erwähnten Tarifen nicht angeführten
Waaren sollen bei der Einfuhr einen Zoll von 20% ad valorem
zahlen.
Sect. 4. Wenn die Factura, oder die Zollangabe nicht das
Gewicht, Ouantum, oder Maaß der Waaren enthält, so sollen diese
auf Kosten des Eigners, Commissionairs oder Empfängers gewogen,
gemessen oder geroyt werden.
Sect. 5. Statt der bisherigen Ausfuhrprämie, soll vom 1.
Decbr. an bei der Ausfuhr der mit fremdem Salz gepökelten Fische
aus den Fischereien der Ver. Staaten ein Rückzoll vergütet werden,
welcher dem Eingangszolle des Salzes gleichkommt, aber nicht mehr.
Sect. 6. Waaren, welche nach der Annahme dieses Gesetzes
importirt sind und die am 2. Decbr. 1846 etwa noch im Entrepot
liegen, sollen keinen andern Zoll bezahlen, als wenn sie nach jenem
Tage eingeführt worden wären.
Sect. 7. Waaren, welche von diesseits des Vorgebirges der
guten Hoffnung und des Vorgebirges Horn importirt sind, dürfen,
anstatt 60 Tage, und diejenigen von jenseits dieser beiden Punkte,
anstatt 90 Tage, ein Jahr lang im Entrepot liegen bleiben.
Sect. 8. Der Eigner, oder Empfänger von Waaren kann den
Facturabetrag bis zum wirklichen Einkaufspreis der Waaren auf dem
Abladungsplatze erhöhen und die Unkosten dazuschlagen, um den Kosten-
preis im Einfuhrhafen zu bestimmen, wo ihr Werth jedoch nach den
bestehenden Gesetzen geschätzt wird, und wenn der Werth auf 10%
mehr als der angegebene geschätzt wird, so sind, außer dem gewöhn-
lichen Zoll, noch 20% vom geschätzten Werthe zu erlegen. Es ver-
steht sich jedoch, daß der Zoll auf keinen Fall von einer kleinern Summe,
als vom Facturabetrage genommen werden soll.
Sect. 9. bezieht sich auf den Eid ec. der Angestellten.
Sect. 10. Kein Beamter oder Angestellter der Marine darf
zu verzollende Waaren in Schiffen der Ver. Staaten einführen.
Sect. 11. Alle früheren Gesetze, soweit sie diesen Verfügungen
widerstreiten, sind aufgehoben.
Tarif A. ( 100% ad valorem. )

Alle Arten Branntwein und Spirituosa aus Getreide und anderen
Substanzen.

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[185/0003] kurze Zeit nicht leben zu können, so verschiebe Deine Ueberfahrt, bis Landungsplätze im weiten Weltmeere eingerichtet sein werden, welche täglich das Nöthige liefern. Willst Du das nicht abwarten, so laß Dir genügen, und Dich auch nicht abschrecken durch die verschrieene Rohheit der Seeleute. Wenn Du sie ruhig beobachtest, wirst Du finden, daß sie, mit wenigen Ausnahmen, ein gemüthliches Völkchen sind. Doch laß Dir rathen; denke nicht, daß Jemand, der in rohe betheerte Stoffe gekleidet ist und harte, schwielige Hände hat, nothwendig ein rohes Gemüth, ein hartes Herz haben müsse. Behandle den roh scheinenden Matrosen immerhin mit einer gewissen Achtung, mit Ver- trauen, und Deine Verhältnisse zu ihm werden sich ganz leidlich ge- stalten, sein kräftiger Händedruck ohne viele Worte wird Dir eine sichere Bürgschaft gewähren. Bist Du ihm hinderlich bei seinen Ge- schäften, so könnte es sich wohl ereignen, daß Du mit einem tüchtigen Puff zur Seite geschoben würdest. Wenn Du dieses Verfahren richtig zu beurtheilen Dich bemühest, wirst Du es doch so roh nicht finden, als es Dir augenblicklich schien; denn ein höfliches Bitten, den nöthigen Raum zu geben, würde Dich ganz gewiß zu einer höflichen Erwiede- rung veranlaßt haben, und diese gegenseitigen Höflichkeiten hätten Zeit hingenommen, welche angewandt werden mußte, um das Schiff vor Beschädigung, vielleicht vor dem Untergange zu bewahren, also um Dein Leben zu retten. Nimm daher den Puff geduldig hin, denke, daß die Verzögerung irgend eines Geschäfts der Schiffsmannschaft um nur eine Minute Dir großen Nachtheil bringen kann. Denke, daß es etwas ganz anderes ist, wenn der Matrose im heftigsten Sturme, unter flammenden Blitzen, in Regengüssen, die ihn in einem Augen- blicke bis auf die Haut durchnässen, an den Raaen und den Wanden ( Schiffsleitern ) herum hängt, als wenn Du auf einer recht fest stehen- den Leiter einen Birnbaum ersteigest, um dessen saftige Frucht für Deinen leckern Gaumen, oder für Dein harrendes Liebchen zu pflücken. Aus solchen Rücksichten wirst Du schon einen Scherz des Seemanns ertragen können, ohne Dich verletzt zu fühlen, ohne ihn roh zu nennen. Dann betrage Dich auch so, daß der vermeintlich rohe Seemann Dich achten kann. Vermeide Streit mit Deinen Reisegefährten, sei mäßig in Deinen Genüssen, und laß es Dir angelegen sein, daß Dein Aufenthaltsort, daß Zwischendeck, nicht einem Saustalle gleiche. Jn dieser Beziehung hat Mancher dem Schiffsführer etwas zur Last legen wollen, aber gewiß mit Unrecht. Wenn die Ermahnungen des- selben hier nicht helfen, was soll dann helfen? The cat of nine tails, wie im Englischen das neunriemige Jnstrument heißt, welches auf den Schiffen Gehorsam erpressen soll, darf gegen Passagiere doch wohl nicht angewandt werden. -- Die Seereise verdient es wahrlich nicht, daß der Auswanderer auf diese seine größte Sorge lenkt, denn nur selten verunglückt ein Schiff, und die Bremer Schiffe werden hinlänglich mit Proviant ver- sorgt. Unsere Passagiere haben niemals Noth gelitten, und Wasser konnten sie trinken, so oft sie wollten. -- Aber beim Landen in Amerika sieht es anders aus. Wer Geld genug mitbrachte, um sich ankaufen zu können, hatte nur dafür zu sorgen, daß er nicht in die Hände der ihn umschwärmenden Betrüger fiel, und seine Sorgen wurden bedeutend vermindert, wenn er vor seiner Landung schon wußte, wohin er sich zu wenden hatte. Wem dagegen eine angemessene Geldsumme fehlte, um den Landungsplatz verlassen zu können, der kam gewöhnlich in große Bedrängniß. Nur sehr wenige von unsern Passagieren fanden bald nach ihrer Landung ein Unterkommen, recht viele wären gern mit unserm Schiffe zurückgekehrt, wenn sie die dazu nöthigen Mittel gehabt hätten. Der Zudrang in den Küstenstädten ist zu groß. Jm Jnnern ist der Broderwerb viel- leicht weniger schwierig, doch das kann ich nicht beurtheilen, weil ich über die besuchten Hafenstädte nicht hinaus gekommen bin. Jn Adelaide, in Südaustralien, war es nicht so. Alle unsere Passagiere fanden bald guten Verdienst, so guten, daß selbst bemittelte Leute es vorzogen, sich nicht sogleich anzukaufen, sondern Dienste zu nehmen, um sich so erst mit den Verhältnissen bekannt zu machen. Es scheint auch in vielen andern Beziehungen ( schönes Klima ) dort besser zu sein, und wenn mir mal die Neigung kommen sollte, eine Landratte zu werden, so würde ich mich jedenfalls in Südaustralien niederlassen, dem Lande, welches mir nach seinem Klima, wie nach seinen sonstigen Verhältnissen mehr zusagte, als irgend eines, das ich bisher sah. Bbg. den 22. Febr. 1847. E. Der neue Zolltarif der Vereinigten Staaten von Nordamerika. ( Jn Kraft getreten am 1. December 1846. ) Anstatt der bisherigen Besteuerung, sollen Einfuhrzoll ad valorem -- dem Werthe nach -- bezahlen: die Waaren sub A 100 Procent. die Waaren sub E 20 Procent. „ „ „ B 40 „ „ „ „ F 15 „ „ „ „ C 30 „ „ „ „ G 10 „ „ „ „ D 25 „ „ „ „ H 5 „ Sect. 2. Die, im Tarif I. bezeichneten Waaren können vom 1. Decbr. 1846 an zollfrei eingeführt werden. Sect. 3. Die, in den erwähnten Tarifen nicht angeführten Waaren sollen bei der Einfuhr einen Zoll von 20% ad valorem zahlen. Sect. 4. Wenn die Factura, oder die Zollangabe nicht das Gewicht, Ouantum, oder Maaß der Waaren enthält, so sollen diese auf Kosten des Eigners, Commissionairs oder Empfängers gewogen, gemessen oder geroyt werden. Sect. 5. Statt der bisherigen Ausfuhrprämie, soll vom 1. Decbr. an bei der Ausfuhr der mit fremdem Salz gepökelten Fische aus den Fischereien der Ver. Staaten ein Rückzoll vergütet werden, welcher dem Eingangszolle des Salzes gleichkommt, aber nicht mehr. Sect. 6. Waaren, welche nach der Annahme dieses Gesetzes importirt sind und die am 2. Decbr. 1846 etwa noch im Entrepot liegen, sollen keinen andern Zoll bezahlen, als wenn sie nach jenem Tage eingeführt worden wären. Sect. 7. Waaren, welche von diesseits des Vorgebirges der guten Hoffnung und des Vorgebirges Horn importirt sind, dürfen, anstatt 60 Tage, und diejenigen von jenseits dieser beiden Punkte, anstatt 90 Tage, ein Jahr lang im Entrepot liegen bleiben. Sect. 8. Der Eigner, oder Empfänger von Waaren kann den Facturabetrag bis zum wirklichen Einkaufspreis der Waaren auf dem Abladungsplatze erhöhen und die Unkosten dazuschlagen, um den Kosten- preis im Einfuhrhafen zu bestimmen, wo ihr Werth jedoch nach den bestehenden Gesetzen geschätzt wird, und wenn der Werth auf 10% mehr als der angegebene geschätzt wird, so sind, außer dem gewöhn- lichen Zoll, noch 20% vom geschätzten Werthe zu erlegen. Es ver- steht sich jedoch, daß der Zoll auf keinen Fall von einer kleinern Summe, als vom Facturabetrage genommen werden soll. Sect. 9. bezieht sich auf den Eid ec. der Angestellten. Sect. 10. Kein Beamter oder Angestellter der Marine darf zu verzollende Waaren in Schiffen der Ver. Staaten einführen. Sect. 11. Alle früheren Gesetze, soweit sie diesen Verfügungen widerstreiten, sind aufgehoben. Tarif A. ( 100% ad valorem. ) Alle Arten Branntwein und Spirituosa aus Getreide und anderen Substanzen.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 25. Rudolstadt, 23. März 1847, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer25_1847/3>, abgerufen am 29.04.2024.