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Die Bayerische Presse. Nr. 212. Würzburg, 4. September 1850.

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[Spaltenumbruch] ein ziemlich getreues Bild jener Gegenden bietet.
Die Kroniologen werden über mehrere ausgegra-
bene Schädel von Ureinwohnern Chilis, an de-
nen der camper'sche Gesichtswinkel dem eines Af-
fen nahe kommt, staunen. Wir dürfen in Kürze
einem ausführlichen wissenschaftlichen Reisebericht
über diese noch wenig bekannten Gegenden, nach
welchen bereits großartige Auswanderungsprojekte
gehen, entgegensehen.

München, 1. Sept. Ein Art. der " Allge-
meinen Zeitung" vom 31. August bespricht die
Aufstellung eines Armeekorps, welches den Titel
"bayerisches Beobachtungs=Korps am Main" füh-
ren soll. Dieß bedarf der Berichtigung. Die
vorgenommene militärische Anordnung ist nichts
weiter, als die Zusammenziehung einer Brigarde,
deren Kommandant in Aschaffenburg bereits sei-
nen Sitz hat. Es klingt doch zu pompös, eine
Brigade als Armeekorps darzustellen. Der Titel
aber: "bayerisches Beobachtungskorps" ist ledig-
lich eine Erfindung, indem er in keinem dienst-
lichen Erlasse vorkömmt. Uebrigens wird die zu-
sammengezogene Brigade ihre Herbstexerzitien vor-
nehmen.

München, 2. Sept. Bezüglich des von dem
Staatsministerium der Finanzen mit der bayeri-
schen Hypotheken= und Wechselbank abgeschlossenen
Vertrags wegen Uebernahme des neuen Eisenbahn-
Anlehens vernehme ich folgendes Nähere: Die
Bank ist vorerst nur verpflichtet, Obligationen
im Betrage von2 1 / 2 Mill. Gulden zu überneh-
men, und in einem bestimmten Zeitraume steht
ihr dann das Recht zu, den weitern Betrag ganz
theilweise oder auch gar nicht zu übernehmen. Die
Bank übernimmt die 5proz. Obligationen ( welche
gegenwärtig etwas über pari stehn ) zu pari und
erhält als Provision den Zins von zwei Mona-
ten == 50 kr. pr. Hundert.

München, 2. Sept. Wenn nicht anders noch
bestimmt wird, so wird Se. Maj. der König in
der zweiten Hälfte dieses Monats die Jagden zu
Berg und Berchtesgaden abhalten und sich dann
zum Oktoberfest hierher begeben. -- Se. Maj.
der König Otto von Griechenland wird dem Ver-
nehmen nach schon früher Hohenschwangau ver-
lassen, sich nach Aschaffenburg begeben und mit
den kgl. Eltern zum Oktoberfeste hierher kommen.

Schleswig=holsteinische Ange-
legenheiten
.

Kiel, 30. August. Wie man hört, hat die
Statthalterschaft ihre Absicht, die Landesversamm-
lung in den ersten Tagen des nächsten Monats
einzuberufen, wiederum aufgegeben, vermuthlich
weil die an die Staatskasse eingezahlten freiwilli-
gen Beiträge so wie die geschehene Erstattung ei-
nes Theils der für die Reichstruppen im Jahre
1840 verausgabten Verpflegungsgelder von der
Eröffnung anderweitiger finanzieller Hilfsquellen
augenblicklich noch abzusehen erlauben. Meiner
Ansicht nach ist diese Thatsache nur geeignet, ei-
nen günstigen Eindruck im Lande zu machen und
dem Volke die Ueberzeugung zu gewähren, daß
im Staatshaushalt Ordnung und Sparsamkeit
die maßgebenden Prinzipien sind.

   

Kiel, 31. August. Gestern Mittag zeigte sich
vor unserem Hafen eine größere Anzahl von rus-
sischen Kriegsschiffen. Mehrere sind wieder abge-
segelt, aber andere blieben und scheinen hier Sta-
tion nehmen zu wollen, so daß gegenwärtig 8
russische Kriegsschiffe nebst einer dänischen Fregatte
eine Linie vor unserm Hafen bilden. Wie man
hört, steht in der Nähe von Eckernförde eine große
Menge Belagerungsgeschütz und gestern sollen
Dänen bei Bülck gelandet sein, oder eine Lan-
dung versucht haben, wonach man eine Unterneh-
mung gegen Friedrichsort noch immer fur mög-
lich halten könnte. Die Russen würden bei einer
solchen wohl von der bisherigen indirekten zur di-
rekten Jntervention übergehen; die Londoner Con-
ferenzen und namentlich die Reden des Großfür-
sten Constantin in Kopenhagen geben zu derarti-
gen Vermuthungen ein Recht.

   
[Spaltenumbruch]

Altona, 31. August. Gestern Abend einge-
troffenen Berichten zufolge soll in der Gegend
von Holzbunge gestern ein kleines Patrouillenge-
fecht stattgefunden haben; ein, nach andern
einige Dänen sollen gefangen genommen worden
sein.

   

Kassel, 2. Sept. Die auf heute Morgen 8
Uhr berufene Ständeversammlung wurde vom
Präsidenten nur eröffnet, um folgende vom Land-
tagskommissär verlesene, die Auflösung der gegen-
wärtigen Versammlung betreffende Aktenstücke zu
vernehmen: Von Gottes Gnaden Wir Friedrich
Wilhelm I., Kurfürst und souveräner Landgraf
von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu
Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Jsenburg, Graf
zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und
Schaumburg ec. ec. ertheilen hiermit dem Land-
tagskommissär, Assessor Ednard von Göddäus hier-
selbst, Vollmacht und Auftrag, die Verkündigung
Unserer hierbei folgenden Verordnung vom heuti-
gen Tage, die Auflösung der gegenwärtigen Stän-
deversammlung betreffend, zu bewirken, und da-
rauf zu achten, daß nach dieser Verkündigung die
landständischen Verrichtungen alsbald suspendirt
werden. Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändi-
gen Unterschrift und des beigedrückten Staatssie-
gels gegeben zu Kassel am 1. September 1850.
( L. S. ) Friedrich Wilhelm. vdt. Hassenpflng. --
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I.,
Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen,
Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Ha-
nau, Fritzlar und Jsenburg, Graf zu Katzeneln-
bogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaum-
burg ec. finden Uns, nach Anhörung Unseres Ge-
sammtstaatsministeriums und in Gemäßheit des §
83 der Verfassungsurkunde bewogen, Folgendes
zu verordnen: § 1. Die gegenwärtige Ständever-
sammlung wird hierdurch aufgelöset und von dem
Augenblick der Verkündigung dieser Verordnung
hört die Wirksamkeit derselben auf. § 2. Es
wird die Wahl neuer Stände verordnet, deren
Einberufung binnen der nächsten sechs Monate von
heute an erfolgen soll, und es wird deßhalb von
Unserem Ministerium des Jnneren in Gemäßheit
des § 81 der Verfassungsurkunde das Nöthige
zeitig erlassen werden. Alle, welche es angeht,
haben sich hiernach gebührend zu achten. -- Ur-
kundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift
und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu
Kassel am 1. September 1850. ( L. S. ) Friedrich
Wilhelm. vdt. Hassenpflug. vdt. Lometsch. vdt.
Haynau. vdt. Baumbach. -- Nachdem hiermit
die Ständeversammlung für geschlossen erklärt war,
trennte sich die Versammlung mit einem Hoch
auf die Landesverfassung. Auf der Gallerie ließen
sich einige Unfertigkeiten hören; u. A. der Ruf:
Fluch dem Hassenpflug!

Berlin, 31. August. Die ministerielle "Const.
Corresp." enthält Folgendes: Die mehrfach er-
wähnten Haussuchungen und Beschlagnahmen an
Papieren, welche in neuester Zeit bei verschiede-
nen Führern der demokratischen Partei in Meck-
lenburg stattgefunden, haben, dem Vernehmen
nach, bis zur Evidenz herausstellt, daß die dadurch
entdeckte geheime Verbindung den Zweck des Um-
sturzes aller in Deutschland bestehenden Regierun-
gen und der Errichtung einer Förderätiv=Republik
gehabt hat.

   
Frankreich.

Paris, 26. August. Seit lange wurde der
heilige Ludwigstag nicht mit so großem Gepränge
in Fontainebleau begangen, wie gestern. Zwischen
20--25,000 Einwohner von Paris hatten sich
dabei eingefunden, darunter der Schreiber dieser
Zeilen. Die öffentlichen Belustigungen jeder Art
begannen um 11 Uhr Vormittags und dauerten
beinahe ununterbrochen bis nach Mitternacht. An-
ziehend war vorzüglich das Carroussel, welches
von den Offizieren und Unteroffizieren des achten
Husaren=Regiments in der Erwartung, daß Lud-
wig Napoleon nach Fontainebleau kommen würde,
organisirt worden war, und zwar nach dem Mu-
[Spaltenumbruch] ster desjenigen, das vor einem Jahre zu Ehren
des Präsidenten der Republik von der Kavallerie-
schule zu Saumur veranstaltet ward. Ein Esca-
dron=Chrf befehligte vier Quadrillen, jede zu 16
Reiter, welche auch die verschiedenen Farben des
an der Spitze der Lanze angebrachten Fähnleins
die vier Quadrillen bezeichneten. Die Pferde, die
schönsten aus dem Regimente gewählt, hatten die
Haare mit seidenen Bändern und Quasten ge-
flochten und die Hufe vergoldet. Die Reiter tru-
gen die glänzende und elegante Hrsaren=Uniform
ihres Regimentes, blaue Beinkleider mit weißem
Dollman und goldenen Schnüren. Das Carroussel
begann mit den schwersten Bravourübungen der
hohen Reitkunst, wobei man nicht wußte, ob man
mehr die Gelenkigkeit der Pferde oder die Ge-
wandtheit der Reiter bewundern sollte. Dann
ging man zum Ringelspiel über, wobei eine Qua-
drille sich so sehr auszeichnete, daß nicht ein ein-
ziger Reiter die Ringe verfehlte. Ebenso gelungen
waren die Exercitien mit dem Säbel, indem wäh-
rend eines einzigen Ganges mancher Reiter drei
Mohrenköpfe im gestreckten Gallop auf seinen
Säbel aufspießte. Das gestrige Caroussel liefert
den sprechendsten Beweis, wie sehr bei der fran-
zösischen Kavallerie die echten Traditionen der
Reitkunst mit Vorliebe gepflegt werden, und wie
überhaupt die Reitkunst die vorzüglichste Rolle bei
der Abrichtnng der Mannschaft bildet, indem in
den gestrigen Quardillen sogar einfache Korporäle
neben ihren Offizieren sich producirten, und letz-
teren an Gewandtheit mit nichten nachstanden.
Ein bloßer Wachtmeister hat vielmehr den ersten
Preis davongetragen. Es wäre zu wünschen, daß
man in allen Ländern die Kavallerie durch der-
gleichen Uebungen vervollkommne, wie in Frank-
reich; denn, wie mir gestern ein Escadron = Chef
versicherte, bestehen in jeder französischen Kaval-
lerie = Regiment mehrere Professoren der hohen
Reitkunst, und beim Avencement gilt die darin
gewonnene Fertigkeit als besonderer Empfehlungs-
Titel.

Aus der Schweiz, 25. August wird der "D.
Vksh." geschrieben: Die Petition des Freiburger
Volkes um Wiedereinsetzung in seine bundesmäßi-
gen Rechte ist jetzt dem vollen Jnhalt nach durch
die Blätter bekannt worden. Die Unterzeichner
verlangen: "daß die Verfassung des Cantons
Freiburg dem Volke zur freien Abstimmung vor-
gelegt werde ( und zwar ohne das Begehren einer
die Gewissen widerrechtlich belästigenden Eideslei-
stung ) , -- oder daß die Bundesversammlung neue
und ganz freie Wahlen anordne, unter der Ga-
rantie und der Oberaufsicht von eidgenössischen
Commissarien, oder daß endlich die Bundesver-
sammlung auf jede ihr beliebige Weise für den
Canton eine neue Landesverfassung instituire."
Diese Alternativen sind nach dem Stande der
Dinge nicht ganz gut gewählt; das Begehren
hätte, bestimmt und bündig, ausschließlich dahin
gestellt werden sollen, daß die Verfassung der Ab-
stimmung des Volkes unterstellt und im Fall ih-
rer Verwerfung demselben die freie Wahl eines
Verfassungsrathes gewährt werde. Die in der
Schweiz waltende Parteiherrschaft ist durch das
Aktenstück buchstäblich an den Pranger gestellt; --
denn ein Hauptgrundsatz der neuen Bundesverfas-
sung ist's, daß jeder Canton nach einer Verfas-
sung regiert und verwaltet werde, die ausdrücklich
von der Mehrheit des Volkes angenommen sei
und jederzeit nach ihrem Belieben revidirt werden
könne. Um nun den Usurpatoren von Freiburg
ihre Parteiherrschaft zu sichern, hat man für die-
sen Canton eine Ausnahme von jenen Grundre-
geln gemacht. Die Schamlosigkeit wurde in die-
sem Punkte auf die Spitze getrieben, indem die
Assecuranz zu Gunsten eines Großen Rathes aus-
gesprochen wurde, der sich selbst -- ohne Zustim-
mung des Volkes -- seine Amtszeit auf neun
Jahre festgesetzt und verordnet hat, daß vor Ab-
lauf dieser Frist weder eine Erneuerung des Gro-
ßen Rathes, noch eine Revision der Cantonalver-
fassung statthaben könne. Was würde man von
einem deutschen Ministerium sagen, das sich auf

[Spaltenumbruch] ein ziemlich getreues Bild jener Gegenden bietet.
Die Kroniologen werden über mehrere ausgegra-
bene Schädel von Ureinwohnern Chilis, an de-
nen der camper'sche Gesichtswinkel dem eines Af-
fen nahe kommt, staunen. Wir dürfen in Kürze
einem ausführlichen wissenschaftlichen Reisebericht
über diese noch wenig bekannten Gegenden, nach
welchen bereits großartige Auswanderungsprojekte
gehen, entgegensehen.

München, 1. Sept. Ein Art. der „ Allge-
meinen Zeitung“ vom 31. August bespricht die
Aufstellung eines Armeekorps, welches den Titel
„bayerisches Beobachtungs=Korps am Main“ füh-
ren soll. Dieß bedarf der Berichtigung. Die
vorgenommene militärische Anordnung ist nichts
weiter, als die Zusammenziehung einer Brigarde,
deren Kommandant in Aschaffenburg bereits sei-
nen Sitz hat. Es klingt doch zu pompös, eine
Brigade als Armeekorps darzustellen. Der Titel
aber: „bayerisches Beobachtungskorps“ ist ledig-
lich eine Erfindung, indem er in keinem dienst-
lichen Erlasse vorkömmt. Uebrigens wird die zu-
sammengezogene Brigade ihre Herbstexerzitien vor-
nehmen.

München, 2. Sept. Bezüglich des von dem
Staatsministerium der Finanzen mit der bayeri-
schen Hypotheken= und Wechselbank abgeschlossenen
Vertrags wegen Uebernahme des neuen Eisenbahn-
Anlehens vernehme ich folgendes Nähere: Die
Bank ist vorerst nur verpflichtet, Obligationen
im Betrage von2 1 / 2 Mill. Gulden zu überneh-
men, und in einem bestimmten Zeitraume steht
ihr dann das Recht zu, den weitern Betrag ganz
theilweise oder auch gar nicht zu übernehmen. Die
Bank übernimmt die 5proz. Obligationen ( welche
gegenwärtig etwas über pari stehn ) zu pari und
erhält als Provision den Zins von zwei Mona-
ten == 50 kr. pr. Hundert.

München, 2. Sept. Wenn nicht anders noch
bestimmt wird, so wird Se. Maj. der König in
der zweiten Hälfte dieses Monats die Jagden zu
Berg und Berchtesgaden abhalten und sich dann
zum Oktoberfest hierher begeben. -- Se. Maj.
der König Otto von Griechenland wird dem Ver-
nehmen nach schon früher Hohenschwangau ver-
lassen, sich nach Aschaffenburg begeben und mit
den kgl. Eltern zum Oktoberfeste hierher kommen.

Schleswig=holsteinische Ange-
legenheiten
.

Kiel, 30. August. Wie man hört, hat die
Statthalterschaft ihre Absicht, die Landesversamm-
lung in den ersten Tagen des nächsten Monats
einzuberufen, wiederum aufgegeben, vermuthlich
weil die an die Staatskasse eingezahlten freiwilli-
gen Beiträge so wie die geschehene Erstattung ei-
nes Theils der für die Reichstruppen im Jahre
1840 verausgabten Verpflegungsgelder von der
Eröffnung anderweitiger finanzieller Hilfsquellen
augenblicklich noch abzusehen erlauben. Meiner
Ansicht nach ist diese Thatsache nur geeignet, ei-
nen günstigen Eindruck im Lande zu machen und
dem Volke die Ueberzeugung zu gewähren, daß
im Staatshaushalt Ordnung und Sparsamkeit
die maßgebenden Prinzipien sind.

   

Kiel, 31. August. Gestern Mittag zeigte sich
vor unserem Hafen eine größere Anzahl von rus-
sischen Kriegsschiffen. Mehrere sind wieder abge-
segelt, aber andere blieben und scheinen hier Sta-
tion nehmen zu wollen, so daß gegenwärtig 8
russische Kriegsschiffe nebst einer dänischen Fregatte
eine Linie vor unserm Hafen bilden. Wie man
hört, steht in der Nähe von Eckernförde eine große
Menge Belagerungsgeschütz und gestern sollen
Dänen bei Bülck gelandet sein, oder eine Lan-
dung versucht haben, wonach man eine Unterneh-
mung gegen Friedrichsort noch immer fur mög-
lich halten könnte. Die Russen würden bei einer
solchen wohl von der bisherigen indirekten zur di-
rekten Jntervention übergehen; die Londoner Con-
ferenzen und namentlich die Reden des Großfür-
sten Constantin in Kopenhagen geben zu derarti-
gen Vermuthungen ein Recht.

   
[Spaltenumbruch]

Altona, 31. August. Gestern Abend einge-
troffenen Berichten zufolge soll in der Gegend
von Holzbunge gestern ein kleines Patrouillenge-
fecht stattgefunden haben; ein, nach andern
einige Dänen sollen gefangen genommen worden
sein.

   

Kassel, 2. Sept. Die auf heute Morgen 8
Uhr berufene Ständeversammlung wurde vom
Präsidenten nur eröffnet, um folgende vom Land-
tagskommissär verlesene, die Auflösung der gegen-
wärtigen Versammlung betreffende Aktenstücke zu
vernehmen: Von Gottes Gnaden Wir Friedrich
Wilhelm I., Kurfürst und souveräner Landgraf
von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu
Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Jsenburg, Graf
zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und
Schaumburg ec. ec. ertheilen hiermit dem Land-
tagskommissär, Assessor Ednard von Göddäus hier-
selbst, Vollmacht und Auftrag, die Verkündigung
Unserer hierbei folgenden Verordnung vom heuti-
gen Tage, die Auflösung der gegenwärtigen Stän-
deversammlung betreffend, zu bewirken, und da-
rauf zu achten, daß nach dieser Verkündigung die
landständischen Verrichtungen alsbald suspendirt
werden. Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändi-
gen Unterschrift und des beigedrückten Staatssie-
gels gegeben zu Kassel am 1. September 1850.
( L. S. ) Friedrich Wilhelm. vdt. Hassenpflng. --
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I.,
Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen,
Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Ha-
nau, Fritzlar und Jsenburg, Graf zu Katzeneln-
bogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaum-
burg ec. finden Uns, nach Anhörung Unseres Ge-
sammtstaatsministeriums und in Gemäßheit des §
83 der Verfassungsurkunde bewogen, Folgendes
zu verordnen: § 1. Die gegenwärtige Ständever-
sammlung wird hierdurch aufgelöset und von dem
Augenblick der Verkündigung dieser Verordnung
hört die Wirksamkeit derselben auf. § 2. Es
wird die Wahl neuer Stände verordnet, deren
Einberufung binnen der nächsten sechs Monate von
heute an erfolgen soll, und es wird deßhalb von
Unserem Ministerium des Jnneren in Gemäßheit
des § 81 der Verfassungsurkunde das Nöthige
zeitig erlassen werden. Alle, welche es angeht,
haben sich hiernach gebührend zu achten. -- Ur-
kundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift
und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu
Kassel am 1. September 1850. ( L. S. ) Friedrich
Wilhelm. vdt. Hassenpflug. vdt. Lometsch. vdt.
Haynau. vdt. Baumbach. -- Nachdem hiermit
die Ständeversammlung für geschlossen erklärt war,
trennte sich die Versammlung mit einem Hoch
auf die Landesverfassung. Auf der Gallerie ließen
sich einige Unfertigkeiten hören; u. A. der Ruf:
Fluch dem Hassenpflug!

Berlin, 31. August. Die ministerielle „Const.
Corresp.“ enthält Folgendes: Die mehrfach er-
wähnten Haussuchungen und Beschlagnahmen an
Papieren, welche in neuester Zeit bei verschiede-
nen Führern der demokratischen Partei in Meck-
lenburg stattgefunden, haben, dem Vernehmen
nach, bis zur Evidenz herausstellt, daß die dadurch
entdeckte geheime Verbindung den Zweck des Um-
sturzes aller in Deutschland bestehenden Regierun-
gen und der Errichtung einer Förderätiv=Republik
gehabt hat.

   
Frankreich.

Paris, 26. August. Seit lange wurde der
heilige Ludwigstag nicht mit so großem Gepränge
in Fontainebleau begangen, wie gestern. Zwischen
20--25,000 Einwohner von Paris hatten sich
dabei eingefunden, darunter der Schreiber dieser
Zeilen. Die öffentlichen Belustigungen jeder Art
begannen um 11 Uhr Vormittags und dauerten
beinahe ununterbrochen bis nach Mitternacht. An-
ziehend war vorzüglich das Carroussel, welches
von den Offizieren und Unteroffizieren des achten
Husaren=Regiments in der Erwartung, daß Lud-
wig Napoleon nach Fontainebleau kommen würde,
organisirt worden war, und zwar nach dem Mu-
[Spaltenumbruch] ster desjenigen, das vor einem Jahre zu Ehren
des Präsidenten der Republik von der Kavallerie-
schule zu Saumur veranstaltet ward. Ein Esca-
dron=Chrf befehligte vier Quadrillen, jede zu 16
Reiter, welche auch die verschiedenen Farben des
an der Spitze der Lanze angebrachten Fähnleins
die vier Quadrillen bezeichneten. Die Pferde, die
schönsten aus dem Regimente gewählt, hatten die
Haare mit seidenen Bändern und Quasten ge-
flochten und die Hufe vergoldet. Die Reiter tru-
gen die glänzende und elegante Hrsaren=Uniform
ihres Regimentes, blaue Beinkleider mit weißem
Dollman und goldenen Schnüren. Das Carroussel
begann mit den schwersten Bravourübungen der
hohen Reitkunst, wobei man nicht wußte, ob man
mehr die Gelenkigkeit der Pferde oder die Ge-
wandtheit der Reiter bewundern sollte. Dann
ging man zum Ringelspiel über, wobei eine Qua-
drille sich so sehr auszeichnete, daß nicht ein ein-
ziger Reiter die Ringe verfehlte. Ebenso gelungen
waren die Exercitien mit dem Säbel, indem wäh-
rend eines einzigen Ganges mancher Reiter drei
Mohrenköpfe im gestreckten Gallop auf seinen
Säbel aufspießte. Das gestrige Caroussel liefert
den sprechendsten Beweis, wie sehr bei der fran-
zösischen Kavallerie die echten Traditionen der
Reitkunst mit Vorliebe gepflegt werden, und wie
überhaupt die Reitkunst die vorzüglichste Rolle bei
der Abrichtnng der Mannschaft bildet, indem in
den gestrigen Quardillen sogar einfache Korporäle
neben ihren Offizieren sich producirten, und letz-
teren an Gewandtheit mit nichten nachstanden.
Ein bloßer Wachtmeister hat vielmehr den ersten
Preis davongetragen. Es wäre zu wünschen, daß
man in allen Ländern die Kavallerie durch der-
gleichen Uebungen vervollkommne, wie in Frank-
reich; denn, wie mir gestern ein Escadron = Chef
versicherte, bestehen in jeder französischen Kaval-
lerie = Regiment mehrere Professoren der hohen
Reitkunst, und beim Avencement gilt die darin
gewonnene Fertigkeit als besonderer Empfehlungs-
Titel.

Aus der Schweiz, 25. August wird der „D.
Vksh.“ geschrieben: Die Petition des Freiburger
Volkes um Wiedereinsetzung in seine bundesmäßi-
gen Rechte ist jetzt dem vollen Jnhalt nach durch
die Blätter bekannt worden. Die Unterzeichner
verlangen: „daß die Verfassung des Cantons
Freiburg dem Volke zur freien Abstimmung vor-
gelegt werde ( und zwar ohne das Begehren einer
die Gewissen widerrechtlich belästigenden Eideslei-
stung ) , -- oder daß die Bundesversammlung neue
und ganz freie Wahlen anordne, unter der Ga-
rantie und der Oberaufsicht von eidgenössischen
Commissarien, oder daß endlich die Bundesver-
sammlung auf jede ihr beliebige Weise für den
Canton eine neue Landesverfassung instituire.“
Diese Alternativen sind nach dem Stande der
Dinge nicht ganz gut gewählt; das Begehren
hätte, bestimmt und bündig, ausschließlich dahin
gestellt werden sollen, daß die Verfassung der Ab-
stimmung des Volkes unterstellt und im Fall ih-
rer Verwerfung demselben die freie Wahl eines
Verfassungsrathes gewährt werde. Die in der
Schweiz waltende Parteiherrschaft ist durch das
Aktenstück buchstäblich an den Pranger gestellt; --
denn ein Hauptgrundsatz der neuen Bundesverfas-
sung ist's, daß jeder Canton nach einer Verfas-
sung regiert und verwaltet werde, die ausdrücklich
von der Mehrheit des Volkes angenommen sei
und jederzeit nach ihrem Belieben revidirt werden
könne. Um nun den Usurpatoren von Freiburg
ihre Parteiherrschaft zu sichern, hat man für die-
sen Canton eine Ausnahme von jenen Grundre-
geln gemacht. Die Schamlosigkeit wurde in die-
sem Punkte auf die Spitze getrieben, indem die
Assecuranz zu Gunsten eines Großen Rathes aus-
gesprochen wurde, der sich selbst -- ohne Zustim-
mung des Volkes -- seine Amtszeit auf neun
Jahre festgesetzt und verordnet hat, daß vor Ab-
lauf dieser Frist weder eine Erneuerung des Gro-
ßen Rathes, noch eine Revision der Cantonalver-
fassung statthaben könne. Was würde man von
einem deutschen Ministerium sagen, das sich auf

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[0002] ein ziemlich getreues Bild jener Gegenden bietet. Die Kroniologen werden über mehrere ausgegra- bene Schädel von Ureinwohnern Chilis, an de- nen der camper'sche Gesichtswinkel dem eines Af- fen nahe kommt, staunen. Wir dürfen in Kürze einem ausführlichen wissenschaftlichen Reisebericht über diese noch wenig bekannten Gegenden, nach welchen bereits großartige Auswanderungsprojekte gehen, entgegensehen. München, 1. Sept. Ein Art. der „ Allge- meinen Zeitung“ vom 31. August bespricht die Aufstellung eines Armeekorps, welches den Titel „bayerisches Beobachtungs=Korps am Main“ füh- ren soll. Dieß bedarf der Berichtigung. Die vorgenommene militärische Anordnung ist nichts weiter, als die Zusammenziehung einer Brigarde, deren Kommandant in Aschaffenburg bereits sei- nen Sitz hat. Es klingt doch zu pompös, eine Brigade als Armeekorps darzustellen. Der Titel aber: „bayerisches Beobachtungskorps“ ist ledig- lich eine Erfindung, indem er in keinem dienst- lichen Erlasse vorkömmt. Uebrigens wird die zu- sammengezogene Brigade ihre Herbstexerzitien vor- nehmen. ( N. M. Z. ) München, 2. Sept. Bezüglich des von dem Staatsministerium der Finanzen mit der bayeri- schen Hypotheken= und Wechselbank abgeschlossenen Vertrags wegen Uebernahme des neuen Eisenbahn- Anlehens vernehme ich folgendes Nähere: Die Bank ist vorerst nur verpflichtet, Obligationen im Betrage von2 1 / 2 Mill. Gulden zu überneh- men, und in einem bestimmten Zeitraume steht ihr dann das Recht zu, den weitern Betrag ganz theilweise oder auch gar nicht zu übernehmen. Die Bank übernimmt die 5proz. Obligationen ( welche gegenwärtig etwas über pari stehn ) zu pari und erhält als Provision den Zins von zwei Mona- ten == 50 kr. pr. Hundert. ( N. Korr. ) München, 2. Sept. Wenn nicht anders noch bestimmt wird, so wird Se. Maj. der König in der zweiten Hälfte dieses Monats die Jagden zu Berg und Berchtesgaden abhalten und sich dann zum Oktoberfest hierher begeben. -- Se. Maj. der König Otto von Griechenland wird dem Ver- nehmen nach schon früher Hohenschwangau ver- lassen, sich nach Aschaffenburg begeben und mit den kgl. Eltern zum Oktoberfeste hierher kommen. Schleswig=holsteinische Ange- legenheiten . Kiel, 30. August. Wie man hört, hat die Statthalterschaft ihre Absicht, die Landesversamm- lung in den ersten Tagen des nächsten Monats einzuberufen, wiederum aufgegeben, vermuthlich weil die an die Staatskasse eingezahlten freiwilli- gen Beiträge so wie die geschehene Erstattung ei- nes Theils der für die Reichstruppen im Jahre 1840 verausgabten Verpflegungsgelder von der Eröffnung anderweitiger finanzieller Hilfsquellen augenblicklich noch abzusehen erlauben. Meiner Ansicht nach ist diese Thatsache nur geeignet, ei- nen günstigen Eindruck im Lande zu machen und dem Volke die Ueberzeugung zu gewähren, daß im Staatshaushalt Ordnung und Sparsamkeit die maßgebenden Prinzipien sind. ) H. N. ) Kiel, 31. August. Gestern Mittag zeigte sich vor unserem Hafen eine größere Anzahl von rus- sischen Kriegsschiffen. Mehrere sind wieder abge- segelt, aber andere blieben und scheinen hier Sta- tion nehmen zu wollen, so daß gegenwärtig 8 russische Kriegsschiffe nebst einer dänischen Fregatte eine Linie vor unserm Hafen bilden. Wie man hört, steht in der Nähe von Eckernförde eine große Menge Belagerungsgeschütz und gestern sollen Dänen bei Bülck gelandet sein, oder eine Lan- dung versucht haben, wonach man eine Unterneh- mung gegen Friedrichsort noch immer fur mög- lich halten könnte. Die Russen würden bei einer solchen wohl von der bisherigen indirekten zur di- rekten Jntervention übergehen; die Londoner Con- ferenzen und namentlich die Reden des Großfür- sten Constantin in Kopenhagen geben zu derarti- gen Vermuthungen ein Recht. ( H. B.=H. ) Altona, 31. August. Gestern Abend einge- troffenen Berichten zufolge soll in der Gegend von Holzbunge gestern ein kleines Patrouillenge- fecht stattgefunden haben; ein, nach andern einige Dänen sollen gefangen genommen worden sein. ( H. B.=H. ) Kassel, 2. Sept. Die auf heute Morgen 8 Uhr berufene Ständeversammlung wurde vom Präsidenten nur eröffnet, um folgende vom Land- tagskommissär verlesene, die Auflösung der gegen- wärtigen Versammlung betreffende Aktenstücke zu vernehmen: Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I., Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Jsenburg, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg ec. ec. ertheilen hiermit dem Land- tagskommissär, Assessor Ednard von Göddäus hier- selbst, Vollmacht und Auftrag, die Verkündigung Unserer hierbei folgenden Verordnung vom heuti- gen Tage, die Auflösung der gegenwärtigen Stän- deversammlung betreffend, zu bewirken, und da- rauf zu achten, daß nach dieser Verkündigung die landständischen Verrichtungen alsbald suspendirt werden. Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändi- gen Unterschrift und des beigedrückten Staatssie- gels gegeben zu Kassel am 1. September 1850. ( L. S. ) Friedrich Wilhelm. vdt. Hassenpflng. -- Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I., Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Ha- nau, Fritzlar und Jsenburg, Graf zu Katzeneln- bogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaum- burg ec. finden Uns, nach Anhörung Unseres Ge- sammtstaatsministeriums und in Gemäßheit des § 83 der Verfassungsurkunde bewogen, Folgendes zu verordnen: § 1. Die gegenwärtige Ständever- sammlung wird hierdurch aufgelöset und von dem Augenblick der Verkündigung dieser Verordnung hört die Wirksamkeit derselben auf. § 2. Es wird die Wahl neuer Stände verordnet, deren Einberufung binnen der nächsten sechs Monate von heute an erfolgen soll, und es wird deßhalb von Unserem Ministerium des Jnneren in Gemäßheit des § 81 der Verfassungsurkunde das Nöthige zeitig erlassen werden. Alle, welche es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten. -- Ur- kundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Kassel am 1. September 1850. ( L. S. ) Friedrich Wilhelm. vdt. Hassenpflug. vdt. Lometsch. vdt. Haynau. vdt. Baumbach. -- Nachdem hiermit die Ständeversammlung für geschlossen erklärt war, trennte sich die Versammlung mit einem Hoch auf die Landesverfassung. Auf der Gallerie ließen sich einige Unfertigkeiten hören; u. A. der Ruf: Fluch dem Hassenpflug! Berlin, 31. August. Die ministerielle „Const. Corresp.“ enthält Folgendes: Die mehrfach er- wähnten Haussuchungen und Beschlagnahmen an Papieren, welche in neuester Zeit bei verschiede- nen Führern der demokratischen Partei in Meck- lenburg stattgefunden, haben, dem Vernehmen nach, bis zur Evidenz herausstellt, daß die dadurch entdeckte geheime Verbindung den Zweck des Um- sturzes aller in Deutschland bestehenden Regierun- gen und der Errichtung einer Förderätiv=Republik gehabt hat. ( N. Pr. Z. ) Frankreich. Paris, 26. August. Seit lange wurde der heilige Ludwigstag nicht mit so großem Gepränge in Fontainebleau begangen, wie gestern. Zwischen 20--25,000 Einwohner von Paris hatten sich dabei eingefunden, darunter der Schreiber dieser Zeilen. Die öffentlichen Belustigungen jeder Art begannen um 11 Uhr Vormittags und dauerten beinahe ununterbrochen bis nach Mitternacht. An- ziehend war vorzüglich das Carroussel, welches von den Offizieren und Unteroffizieren des achten Husaren=Regiments in der Erwartung, daß Lud- wig Napoleon nach Fontainebleau kommen würde, organisirt worden war, und zwar nach dem Mu- ster desjenigen, das vor einem Jahre zu Ehren des Präsidenten der Republik von der Kavallerie- schule zu Saumur veranstaltet ward. Ein Esca- dron=Chrf befehligte vier Quadrillen, jede zu 16 Reiter, welche auch die verschiedenen Farben des an der Spitze der Lanze angebrachten Fähnleins die vier Quadrillen bezeichneten. Die Pferde, die schönsten aus dem Regimente gewählt, hatten die Haare mit seidenen Bändern und Quasten ge- flochten und die Hufe vergoldet. Die Reiter tru- gen die glänzende und elegante Hrsaren=Uniform ihres Regimentes, blaue Beinkleider mit weißem Dollman und goldenen Schnüren. Das Carroussel begann mit den schwersten Bravourübungen der hohen Reitkunst, wobei man nicht wußte, ob man mehr die Gelenkigkeit der Pferde oder die Ge- wandtheit der Reiter bewundern sollte. Dann ging man zum Ringelspiel über, wobei eine Qua- drille sich so sehr auszeichnete, daß nicht ein ein- ziger Reiter die Ringe verfehlte. Ebenso gelungen waren die Exercitien mit dem Säbel, indem wäh- rend eines einzigen Ganges mancher Reiter drei Mohrenköpfe im gestreckten Gallop auf seinen Säbel aufspießte. Das gestrige Caroussel liefert den sprechendsten Beweis, wie sehr bei der fran- zösischen Kavallerie die echten Traditionen der Reitkunst mit Vorliebe gepflegt werden, und wie überhaupt die Reitkunst die vorzüglichste Rolle bei der Abrichtnng der Mannschaft bildet, indem in den gestrigen Quardillen sogar einfache Korporäle neben ihren Offizieren sich producirten, und letz- teren an Gewandtheit mit nichten nachstanden. Ein bloßer Wachtmeister hat vielmehr den ersten Preis davongetragen. Es wäre zu wünschen, daß man in allen Ländern die Kavallerie durch der- gleichen Uebungen vervollkommne, wie in Frank- reich; denn, wie mir gestern ein Escadron = Chef versicherte, bestehen in jeder französischen Kaval- lerie = Regiment mehrere Professoren der hohen Reitkunst, und beim Avencement gilt die darin gewonnene Fertigkeit als besonderer Empfehlungs- Titel. Aus der Schweiz, 25. August wird der „D. Vksh.“ geschrieben: Die Petition des Freiburger Volkes um Wiedereinsetzung in seine bundesmäßi- gen Rechte ist jetzt dem vollen Jnhalt nach durch die Blätter bekannt worden. Die Unterzeichner verlangen: „daß die Verfassung des Cantons Freiburg dem Volke zur freien Abstimmung vor- gelegt werde ( und zwar ohne das Begehren einer die Gewissen widerrechtlich belästigenden Eideslei- stung ) , -- oder daß die Bundesversammlung neue und ganz freie Wahlen anordne, unter der Ga- rantie und der Oberaufsicht von eidgenössischen Commissarien, oder daß endlich die Bundesver- sammlung auf jede ihr beliebige Weise für den Canton eine neue Landesverfassung instituire.“ Diese Alternativen sind nach dem Stande der Dinge nicht ganz gut gewählt; das Begehren hätte, bestimmt und bündig, ausschließlich dahin gestellt werden sollen, daß die Verfassung der Ab- stimmung des Volkes unterstellt und im Fall ih- rer Verwerfung demselben die freie Wahl eines Verfassungsrathes gewährt werde. Die in der Schweiz waltende Parteiherrschaft ist durch das Aktenstück buchstäblich an den Pranger gestellt; -- denn ein Hauptgrundsatz der neuen Bundesverfas- sung ist's, daß jeder Canton nach einer Verfas- sung regiert und verwaltet werde, die ausdrücklich von der Mehrheit des Volkes angenommen sei und jederzeit nach ihrem Belieben revidirt werden könne. Um nun den Usurpatoren von Freiburg ihre Parteiherrschaft zu sichern, hat man für die- sen Canton eine Ausnahme von jenen Grundre- geln gemacht. Die Schamlosigkeit wurde in die- sem Punkte auf die Spitze getrieben, indem die Assecuranz zu Gunsten eines Großen Rathes aus- gesprochen wurde, der sich selbst -- ohne Zustim- mung des Volkes -- seine Amtszeit auf neun Jahre festgesetzt und verordnet hat, daß vor Ab- lauf dieser Frist weder eine Erneuerung des Gro- ßen Rathes, noch eine Revision der Cantonalver- fassung statthaben könne. Was würde man von einem deutschen Ministerium sagen, das sich auf

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 212. Würzburg, 4. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische212_1850/2>, abgerufen am 29.04.2024.