[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.So streit in der Lere fürfiele. Item: Ehesachen. Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor / sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jnen der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu bessern / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Rhat / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren. So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewig keit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüch der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd stra- So streit in der Lere fürfiele. Item: Ehesachen. Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor / sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jnen der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu bessern / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Rhat / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren. So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewig keit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüch der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd stra- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0020"/> <p>So streit in der Lere fürfiele.</p> </div> <div> <head>Item:</head><lb/> <p>Ehesachen.</p> <p>Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor / sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jnen der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu bessern / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Rhat / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren.</p> <p>So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewig keit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüch der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd stra- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0020]
So streit in der Lere fürfiele.
Item:
Ehesachen.
Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor / sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jnen der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu bessern / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Rhat / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren.
So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewig keit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüch der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd stra-
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/20>, abgerufen am 28.11.2023. |