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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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sein alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ordentlich fur vnd fur geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / widerumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.

Nach der früe Predigt sol durch das Volck die heiligen zehen Gebot / oder das Vater vnser etc. gesungen werden.

Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnterwegen gelassen / aber vor der Predigt / ein oder zwen deudsche Psalm gesungen werden.

Darnach wenn die erste Predigt vnd Gesang geendiget / so sol zur Mess oder Communio geleutet / vnd sie angefangen werden / welches zu sieben vhren geschehen sol.

Es sollen die Pastores vnd Kirchendiener / so Messe halten wollen / wenn Communicant en verhanden sein / nicht blos mit jren gewöhnlichen Kleidern / sondern in jrem Ornatu Ecclesiastico / als / Alben / Caseln vnd Messgewandt / fein ehrlich / vnd mit grosser andacht / vnd anruffung des Sons Gottes / vor den Altar tretten / vnd das Officium Missae anfahen / halten vnd verrichten.

sein alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ordentlich fur vnd fur geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / widerumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.

Nach der früe Predigt sol durch das Volck die heiligen zehen Gebot / oder das Vater vnser etc. gesungen werden.

Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnterwegen gelassen / aber vor der Predigt / ein oder zwen deudsche Psalm gesungen werden.

Darnach wenn die erste Predigt vnd Gesang geendiget / so sol zur Mess oder Communio geleutet / vnd sie angefangen werden / welches zu sieben vhren geschehen sol.

Es sollen die Pastores vnd Kirchendiener / so Messe halten wollen / wenn Communicant en verhanden sein / nicht blos mit jren gewöhnlichen Kleidern / sondern in jrem Ornatu Ecclesiastico / als / Alben / Caseln vnd Messgewandt / fein ehrlich / vnd mit grosser andacht / vnd anruffung des Sons Gottes / vor den Altar tretten / vnd das Officium Missae anfahen / halten vnd verrichten.

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[0039] sein alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ordentlich fur vnd fur geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / widerumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden. Nach der früe Predigt sol durch das Volck die heiligen zehen Gebot / oder das Vater vnser etc. gesungen werden. Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnterwegen gelassen / aber vor der Predigt / ein oder zwen deudsche Psalm gesungen werden. Darnach wenn die erste Predigt vnd Gesang geendiget / so sol zur Mess oder Communio geleutet / vnd sie angefangen werden / welches zu sieben vhren geschehen sol. Es sollen die Pastores vnd Kirchendiener / so Messe halten wollen / wenn Communicant en verhanden sein / nicht blos mit jren gewöhnlichen Kleidern / sondern in jrem Ornatu Ecclesiastico / als / Alben / Caseln vnd Messgewandt / fein ehrlich / vnd mit grosser andacht / vnd anruffung des Sons Gottes / vor den Altar tretten / vnd das Officium Missae anfahen / halten vnd verrichten.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/39>, abgerufen am 28.04.2024.