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Mainzer Journal. Nr. 39. Mainz, 24. Juli 1848.

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Beilage zum Mainzer Journal.


Nro 39. Montag, den 24. Juli. 1848.
[Abbildung]
[Beginn Spaltensatz]
Deutschland.

Wien 19. Juli. ( Z. H. ) Der gestrige parlamentarische
Kampf hatte einen höchst bedauerlichen Straßenexceß zur nächsten
Folge. Als nämlich der Abgeordnete Rieger aus Prag, der
den Antrag gestellt hatte, die Präsidentenwahl zu verschieben, die
Kammer verließ, wurde er von einer kleinen Menschenmenge mit
den Worten begrüßt: "Dieser will unsern Reichstag unmöglich
machen." Unter Zischen verfolgten sie ihn durch einige Straßen.
Jn der Kammer bildete dieses Ereigniß heute den Gegenstand
lebhafter Debatten; die Böhmen äußerten, daß bei einem
Wiederholungsfalle der Reichstag nicht in Wien
abgehalten werden könnte.
Goldmark äußerte, die Kam-
mer möge ihre Mißbilligung über dieses Ereigniß aussprechen;
was einstimmig angenommen wurde. Der Justizminister Bach
beantragte, daß er morgen über die Unverletzlichkeit der Depu-
tirten einen Gesetzentwurf vorlegen wolle. [ Die Herren werden
auf einmal schrecklich reizbar, wenn "das Volk" sie auszischt! ]

sqrt Berlin 22. Juli. Die außerordentlichen Regierungsbe-
vollmächtigten an den preußischen Universitäten, hervorgerufen
durch die im Jahre 1819 erlassenen Ausnahmegesetze des deut-
schen Bundes und so eine Art von Polizeispitzel, sind in dieser
ihrer Eigenschaft quiescirt worden. Sie haben jedoch bis zur
definitiven Ordnung der Universitätsangelegenheiten noch auf
ihrem Posten zu verbleiben.

Hannover 20. Juli. Der hiesige Volksverein hat die nach-
folgende Adresse an den deutschen Reichstag in Frankfurt erlassen:
"Die unterzeichneten Bewohner der K. Residenzstadt Hannover
fühlen sich gedrungen, der constituirenden Reichsversammlung
folgendes zu erklären: Es hat, wie bekannt, K. Gesammt=Minist.
am 7. Juli an die in der Zeit versammelten Stände ein Schreiben
erlassen, worin über die Stellung Hannovers der constituirenden
Versammlung und der Reichsgewalt gegenüber sich eine Ansicht
ausspricht, welche das hannöverische Volk als die seinige nicht
anerkennen kann. Es würde sonst dem Hannoveraner eine gleiche
Gefahr drohen, wie zu jener Zeit, wo das Volk nicht Kraft ge-
nug hatte, eine zu Recht bestehende Verfassung aufrecht zu erhal-
ten. Solche Gefahr, solcher Schein des Festhaltens an engherzigen
sonderbündischen Bestrebungen kann nur abgewandt werden,
wenn der Erklärung des K. Gesammt=Minist. eine entschiedene
Erklärung des Volks entgegentritt, wenn öffentlich Zeugniß ab-
gelegt wird, das das Ministerium, welches jenes beklagenswerthe
Schreiben erließ, nicht im Sinne des Volkes gehandelt habe.
Unsere Abgeordneten in der constituirenden Reichsversammlung
haben mit nur weniger Ausnahme eine Erklärung abgegeben,
die wir als völlig passend bezeichnen müssen und der wir unsere
Beistimmung nicht versagen können. Von verschiedenen Orten
des Landes hat sich gleichfalls die Stimme des Volks über den
[unleserliches Material - 8 Zeichen fehlen]Schrittt des Ministeriums kundgegeben. Wir wollen und dürfen
darin nicht zurückbleiben. Man soll uns nicht den Vorwurf
machen, daß wir, Bewohner der Residenz, nicht im Stande
seyen uns eine selbstständige Meinung über die politischen Zustände
des Vaterlandes zu bewahren. Wir sehen uns deshalb veranlaßt
in Bezug auf das Schreiben des Gesammt=Minist. vom 7. Juli
zu erklären, 1 ) die Wahl des Reichsverwesers ist von der Natio-
nalversammlung auf vollkommen rechtsverbindliche Weise voll-
zogen und über alle formelle wie materielle Bedenken für jetzt und
alle Zukunft erhaben. 2 ) Die Nationalversammlung ist durch
das souveräne Volk mit Einstimmung der Regierungen als eine
constituirende erwählt, hinfolglich allein competent, die Verfas-
sung Deutschlands zu schaffen. 3 ) Wir unterwerfen uns den An-
ordnungen der provisorischen Centralgewalt und den Beschlüssen
der Nationalversammlung. 4 ) Wir vertrauen zu der National-
versammlung, daß sie bei dem neuen Verfassungswerke die Selbst-
ständigkeit der einzelnen Länder nur insoweit beschränken werde,
als es die vorherrschende Rücksicht auf die Einheit und Macht
Deutschlands erheischt. Hannover, den 20. Juli 1848.

Göttingen 19. Juli. ( W. Z. ) Die hiesige Bürgerversamm-
lung hat gestern Abend fast einstimmig folgende Adresse an
die Nationalversammlung
beschlossen: "Obschon wir
durch den unterzeichneten Vorstand und Ausschuß unserer Bür-
gerversammlung vertretenen Bürger und Einwohner der Uni-
versitätsstadt Göttingen wünschten, die deutsche Nationalver-
sammlung in Frankfurt möchte bei der Ernennung des provisori-
[Spaltenumbruch] schen Verwalters der executiven Centralgewalt für das deutsche
Reich die Verantwortlichkeit desselben gegen sie und seine Ver-
pflichtung ihre Beschlüsse zu vollziehen ausdrücklich bestimmt ha-
ben, so fügen wir uns gleichwohl auch der ohne diese wünschens-
werthen Bedingungen einmal geschehenen Wahl des provisorischen
Reichsverwesers, wie jedem andern Beschlusse der constituirenden
Versammlung als einem Gesetze des einzigen dermalen zu Recht
bestehenden, aus gesetzlichen Wahlen hervorgegangenen Organs
der deuschen Volksgewalt. Wir achten es für unsere unverbrüch-
liche Bürgerpflicht, bei dieser Anerkennung und Unterwerfung
zu beharren, und unseres Orts nichts zu versäumen, um ihr
faktische Geltung zu verschaffen. Jn diesem Entschlusse, als dem
unter den obwaltenden Umständen allein gesetzlich zulässigen,
werden wir durch keine entgegengesetzte Erklärung, woher sie
immer kommen und mit welchen Drohungen sie begleitet seyn
möge, uns beirren oder wankend machen lassen. Vielmehr wer-
den wir jede solche Erklärung als eine gesetzwidrige Auflehnung
gegen das anerkannte Princip der Nationaleinheit und der Son-
veränetät des deutschen Volkes und als einen Versuch, die Be-
festigung der allersehnten Ordnung und Ruhe im Vaterland zu
hintertreiben, entschieden zurückweisen. Zur gesetzlichen Durch-
führung dieses Beschlusses wird Gott durch die Kraft der guten
Sache uns helfen."

# # Mainz 24. Juli. Wie wir vernehmen, ist die gestrige
Volksversammlung in Kranichstein durch den von Darmstadt
und der Umgebung aufgebotenen Zuzug ( unter welchem sich beson-
ders viele in Civil gekleidete Offiziere, Beamte, Schauspieler und
Polizeidiener bemerklich gemacht haben sollen ) gewaltsam unter-
brochen und es sind die demokratischen Redner von der Tribüne
förmlich heruntergeschrieen worden. Die Rheinhessen zogen darauf
weg und hielten an einem etwa eine Viertelstunde entfernten Punkte
ihre Landsgemeinde. Wir mißbilligen dieses Verfahren im höch-
sten Grade: einem freien Manne gebührt die freie Rede, und
was dem Einen recht, ist dem Andern billig! Gewiß wäre
es viel vernünftiger gewesen, wenn das Darmstädter Volk
es zu einer ruhigen Debatte und Abstimmung hätte kommen
lassen: war es, wie es scheint, in der Majorität, so hätte
ihm ja der Sieg nicht entgehen können, und die Niederlage
der demokratisch=republikanischen Partei wäre dann viel glän-
zender gewesen. Auch hier waren gestern Abend an den Stadt-
thoren ganz besondere Vorsichtsmaßregeln ergriffen worden. So
viel für einstweilen; andere Berichte, vielleicht von einem an-
deren Standpunkte aus, werden uns wohl noch zukommen.

Frankfurt 19. Juli. ( N. C. ) Man darf nicht erwarten, daß
die Verhandlungen des deutschen Gewerbe=Congresses
in der parlamentarischen Ordnung vor sich gehen, die wir, frei-
lich auch nicht ohne Ausnahme, in der Nationalversammlung
gewohnt sind. Der Römer wird in dieser Beziehung nicht mit der
Paulskirche rivalisiren können, denn Deutschland hat nur Einen
Gagern.
Zwischen der Paulskirche und dem Römer findet auch
unter Anderm der Unterschied statt, daß dort nur zwei Handwer-
ker und sonst fast lauter Gelehrte, hier fast lauter Handwerker und
nur Ein Schriftsteller gezählt werden. Der Letztere fungirt als
Protokollführer. Die Nationalversammlung fängt an, sich von
der großen Wichtigkeit dieser Zusammenkunft der Vertreter des
deutschen Mittelstandes zu überzeugen. Gestern theilte der Vor-
sitzende, der hiesige Metzgermeister May, die Antwort des Hrn. v.
Gagern auf die vom Congreß an die Nationalversammlung ein-
gereichte Adresse mit. Diese Antwort lautet sehr erfreulich; es
geht aus ihr hervor, daß die verfassunggebende Nationalversamm-
lung mit Wohlwollen und schönen Erwartungen auf den Congreß
blickt und von ihm hofft, daß er dem schwankenden Zustande unse-
res politischen Lebens einen nicht unwesentlichen neuen Halt geben
werde. Herr von Gagern hat der Deputation die Versicherung
ertheilt, daß die Nationalversammlung durchaus nicht so unbe-
dingt für die Gewerbefreiheit sei, wie Dieß einzelnen Reden nach
scheinen möge, daß vielmehr bedeutende und viele Stimmen sich
zu Gunsten der Gewerbeordnung aussprechen würden und bereits
kund gäben; die Handwerker sollten nicht besorgen, daß Beschlüsse
würden gefaßt werden, welche ihr Wohl und Jnteresse auf's
Spiel sezten. Diese Antwort hat Vertrauen erregt und ist ganz
geeignet, den Congreßmitgliedern einen Muth einzuflößen, den
nicht Jeder mitgebracht haben mag. Heute statteten die Ausschüsse
des Congresses Bericht ab. Die Verhandlung drehte sich haupt-
[Ende Spaltensatz]

Beilage zum Mainzer Journal.


Nro 39. Montag, den 24. Juli. 1848.
[Abbildung]
[Beginn Spaltensatz]
Deutschland.

Wien 19. Juli. ( Z. H. ) Der gestrige parlamentarische
Kampf hatte einen höchst bedauerlichen Straßenexceß zur nächsten
Folge. Als nämlich der Abgeordnete Rieger aus Prag, der
den Antrag gestellt hatte, die Präsidentenwahl zu verschieben, die
Kammer verließ, wurde er von einer kleinen Menschenmenge mit
den Worten begrüßt: „Dieser will unsern Reichstag unmöglich
machen.“ Unter Zischen verfolgten sie ihn durch einige Straßen.
Jn der Kammer bildete dieses Ereigniß heute den Gegenstand
lebhafter Debatten; die Böhmen äußerten, daß bei einem
Wiederholungsfalle der Reichstag nicht in Wien
abgehalten werden könnte.
Goldmark äußerte, die Kam-
mer möge ihre Mißbilligung über dieses Ereigniß aussprechen;
was einstimmig angenommen wurde. Der Justizminister Bach
beantragte, daß er morgen über die Unverletzlichkeit der Depu-
tirten einen Gesetzentwurf vorlegen wolle. [ Die Herren werden
auf einmal schrecklich reizbar, wenn „das Volk“ sie auszischt! ]

√ Berlin 22. Juli. Die außerordentlichen Regierungsbe-
vollmächtigten an den preußischen Universitäten, hervorgerufen
durch die im Jahre 1819 erlassenen Ausnahmegesetze des deut-
schen Bundes und so eine Art von Polizeispitzel, sind in dieser
ihrer Eigenschaft quiescirt worden. Sie haben jedoch bis zur
definitiven Ordnung der Universitätsangelegenheiten noch auf
ihrem Posten zu verbleiben.

Hannover 20. Juli. Der hiesige Volksverein hat die nach-
folgende Adresse an den deutschen Reichstag in Frankfurt erlassen:
„Die unterzeichneten Bewohner der K. Residenzstadt Hannover
fühlen sich gedrungen, der constituirenden Reichsversammlung
folgendes zu erklären: Es hat, wie bekannt, K. Gesammt=Minist.
am 7. Juli an die in der Zeit versammelten Stände ein Schreiben
erlassen, worin über die Stellung Hannovers der constituirenden
Versammlung und der Reichsgewalt gegenüber sich eine Ansicht
ausspricht, welche das hannöverische Volk als die seinige nicht
anerkennen kann. Es würde sonst dem Hannoveraner eine gleiche
Gefahr drohen, wie zu jener Zeit, wo das Volk nicht Kraft ge-
nug hatte, eine zu Recht bestehende Verfassung aufrecht zu erhal-
ten. Solche Gefahr, solcher Schein des Festhaltens an engherzigen
sonderbündischen Bestrebungen kann nur abgewandt werden,
wenn der Erklärung des K. Gesammt=Minist. eine entschiedene
Erklärung des Volks entgegentritt, wenn öffentlich Zeugniß ab-
gelegt wird, das das Ministerium, welches jenes beklagenswerthe
Schreiben erließ, nicht im Sinne des Volkes gehandelt habe.
Unsere Abgeordneten in der constituirenden Reichsversammlung
haben mit nur weniger Ausnahme eine Erklärung abgegeben,
die wir als völlig passend bezeichnen müssen und der wir unsere
Beistimmung nicht versagen können. Von verschiedenen Orten
des Landes hat sich gleichfalls die Stimme des Volks über den
[unleserliches Material – 8 Zeichen fehlen]Schrittt des Ministeriums kundgegeben. Wir wollen und dürfen
darin nicht zurückbleiben. Man soll uns nicht den Vorwurf
machen, daß wir, Bewohner der Residenz, nicht im Stande
seyen uns eine selbstständige Meinung über die politischen Zustände
des Vaterlandes zu bewahren. Wir sehen uns deshalb veranlaßt
in Bezug auf das Schreiben des Gesammt=Minist. vom 7. Juli
zu erklären, 1 ) die Wahl des Reichsverwesers ist von der Natio-
nalversammlung auf vollkommen rechtsverbindliche Weise voll-
zogen und über alle formelle wie materielle Bedenken für jetzt und
alle Zukunft erhaben. 2 ) Die Nationalversammlung ist durch
das souveräne Volk mit Einstimmung der Regierungen als eine
constituirende erwählt, hinfolglich allein competent, die Verfas-
sung Deutschlands zu schaffen. 3 ) Wir unterwerfen uns den An-
ordnungen der provisorischen Centralgewalt und den Beschlüssen
der Nationalversammlung. 4 ) Wir vertrauen zu der National-
versammlung, daß sie bei dem neuen Verfassungswerke die Selbst-
ständigkeit der einzelnen Länder nur insoweit beschränken werde,
als es die vorherrschende Rücksicht auf die Einheit und Macht
Deutschlands erheischt. Hannover, den 20. Juli 1848.

Göttingen 19. Juli. ( W. Z. ) Die hiesige Bürgerversamm-
lung hat gestern Abend fast einstimmig folgende Adresse an
die Nationalversammlung
beschlossen: „Obschon wir
durch den unterzeichneten Vorstand und Ausschuß unserer Bür-
gerversammlung vertretenen Bürger und Einwohner der Uni-
versitätsstadt Göttingen wünschten, die deutsche Nationalver-
sammlung in Frankfurt möchte bei der Ernennung des provisori-
[Spaltenumbruch] schen Verwalters der executiven Centralgewalt für das deutsche
Reich die Verantwortlichkeit desselben gegen sie und seine Ver-
pflichtung ihre Beschlüsse zu vollziehen ausdrücklich bestimmt ha-
ben, so fügen wir uns gleichwohl auch der ohne diese wünschens-
werthen Bedingungen einmal geschehenen Wahl des provisorischen
Reichsverwesers, wie jedem andern Beschlusse der constituirenden
Versammlung als einem Gesetze des einzigen dermalen zu Recht
bestehenden, aus gesetzlichen Wahlen hervorgegangenen Organs
der deuschen Volksgewalt. Wir achten es für unsere unverbrüch-
liche Bürgerpflicht, bei dieser Anerkennung und Unterwerfung
zu beharren, und unseres Orts nichts zu versäumen, um ihr
faktische Geltung zu verschaffen. Jn diesem Entschlusse, als dem
unter den obwaltenden Umständen allein gesetzlich zulässigen,
werden wir durch keine entgegengesetzte Erklärung, woher sie
immer kommen und mit welchen Drohungen sie begleitet seyn
möge, uns beirren oder wankend machen lassen. Vielmehr wer-
den wir jede solche Erklärung als eine gesetzwidrige Auflehnung
gegen das anerkannte Princip der Nationaleinheit und der Son-
veränetät des deutschen Volkes und als einen Versuch, die Be-
festigung der allersehnten Ordnung und Ruhe im Vaterland zu
hintertreiben, entschieden zurückweisen. Zur gesetzlichen Durch-
führung dieses Beschlusses wird Gott durch die Kraft der guten
Sache uns helfen.“

# # Mainz 24. Juli. Wie wir vernehmen, ist die gestrige
Volksversammlung in Kranichstein durch den von Darmstadt
und der Umgebung aufgebotenen Zuzug ( unter welchem sich beson-
ders viele in Civil gekleidete Offiziere, Beamte, Schauspieler und
Polizeidiener bemerklich gemacht haben sollen ) gewaltsam unter-
brochen und es sind die demokratischen Redner von der Tribüne
förmlich heruntergeschrieen worden. Die Rheinhessen zogen darauf
weg und hielten an einem etwa eine Viertelstunde entfernten Punkte
ihre Landsgemeinde. Wir mißbilligen dieses Verfahren im höch-
sten Grade: einem freien Manne gebührt die freie Rede, und
was dem Einen recht, ist dem Andern billig! Gewiß wäre
es viel vernünftiger gewesen, wenn das Darmstädter Volk
es zu einer ruhigen Debatte und Abstimmung hätte kommen
lassen: war es, wie es scheint, in der Majorität, so hätte
ihm ja der Sieg nicht entgehen können, und die Niederlage
der demokratisch=republikanischen Partei wäre dann viel glän-
zender gewesen. Auch hier waren gestern Abend an den Stadt-
thoren ganz besondere Vorsichtsmaßregeln ergriffen worden. So
viel für einstweilen; andere Berichte, vielleicht von einem an-
deren Standpunkte aus, werden uns wohl noch zukommen.

Frankfurt 19. Juli. ( N. C. ) Man darf nicht erwarten, daß
die Verhandlungen des deutschen Gewerbe=Congresses
in der parlamentarischen Ordnung vor sich gehen, die wir, frei-
lich auch nicht ohne Ausnahme, in der Nationalversammlung
gewohnt sind. Der Römer wird in dieser Beziehung nicht mit der
Paulskirche rivalisiren können, denn Deutschland hat nur Einen
Gagern.
Zwischen der Paulskirche und dem Römer findet auch
unter Anderm der Unterschied statt, daß dort nur zwei Handwer-
ker und sonst fast lauter Gelehrte, hier fast lauter Handwerker und
nur Ein Schriftsteller gezählt werden. Der Letztere fungirt als
Protokollführer. Die Nationalversammlung fängt an, sich von
der großen Wichtigkeit dieser Zusammenkunft der Vertreter des
deutschen Mittelstandes zu überzeugen. Gestern theilte der Vor-
sitzende, der hiesige Metzgermeister May, die Antwort des Hrn. v.
Gagern auf die vom Congreß an die Nationalversammlung ein-
gereichte Adresse mit. Diese Antwort lautet sehr erfreulich; es
geht aus ihr hervor, daß die verfassunggebende Nationalversamm-
lung mit Wohlwollen und schönen Erwartungen auf den Congreß
blickt und von ihm hofft, daß er dem schwankenden Zustande unse-
res politischen Lebens einen nicht unwesentlichen neuen Halt geben
werde. Herr von Gagern hat der Deputation die Versicherung
ertheilt, daß die Nationalversammlung durchaus nicht so unbe-
dingt für die Gewerbefreiheit sei, wie Dieß einzelnen Reden nach
scheinen möge, daß vielmehr bedeutende und viele Stimmen sich
zu Gunsten der Gewerbeordnung aussprechen würden und bereits
kund gäben; die Handwerker sollten nicht besorgen, daß Beschlüsse
würden gefaßt werden, welche ihr Wohl und Jnteresse auf's
Spiel sezten. Diese Antwort hat Vertrauen erregt und ist ganz
geeignet, den Congreßmitgliedern einen Muth einzuflößen, den
nicht Jeder mitgebracht haben mag. Heute statteten die Ausschüsse
des Congresses Bericht ab. Die Verhandlung drehte sich haupt-
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[0005] Beilage zum Mainzer Journal. Nro 39. Montag, den 24. Juli. 1848. [Abbildung] Deutschland. Wien 19. Juli. ( Z. H. ) Der gestrige parlamentarische Kampf hatte einen höchst bedauerlichen Straßenexceß zur nächsten Folge. Als nämlich der Abgeordnete Rieger aus Prag, der den Antrag gestellt hatte, die Präsidentenwahl zu verschieben, die Kammer verließ, wurde er von einer kleinen Menschenmenge mit den Worten begrüßt: „Dieser will unsern Reichstag unmöglich machen.“ Unter Zischen verfolgten sie ihn durch einige Straßen. Jn der Kammer bildete dieses Ereigniß heute den Gegenstand lebhafter Debatten; die Böhmen äußerten, daß bei einem Wiederholungsfalle der Reichstag nicht in Wien abgehalten werden könnte. Goldmark äußerte, die Kam- mer möge ihre Mißbilligung über dieses Ereigniß aussprechen; was einstimmig angenommen wurde. Der Justizminister Bach beantragte, daß er morgen über die Unverletzlichkeit der Depu- tirten einen Gesetzentwurf vorlegen wolle. [ Die Herren werden auf einmal schrecklich reizbar, wenn „das Volk“ sie auszischt! ] √ Berlin 22. Juli. Die außerordentlichen Regierungsbe- vollmächtigten an den preußischen Universitäten, hervorgerufen durch die im Jahre 1819 erlassenen Ausnahmegesetze des deut- schen Bundes und so eine Art von Polizeispitzel, sind in dieser ihrer Eigenschaft quiescirt worden. Sie haben jedoch bis zur definitiven Ordnung der Universitätsangelegenheiten noch auf ihrem Posten zu verbleiben. Hannover 20. Juli. Der hiesige Volksverein hat die nach- folgende Adresse an den deutschen Reichstag in Frankfurt erlassen: „Die unterzeichneten Bewohner der K. Residenzstadt Hannover fühlen sich gedrungen, der constituirenden Reichsversammlung folgendes zu erklären: Es hat, wie bekannt, K. Gesammt=Minist. am 7. Juli an die in der Zeit versammelten Stände ein Schreiben erlassen, worin über die Stellung Hannovers der constituirenden Versammlung und der Reichsgewalt gegenüber sich eine Ansicht ausspricht, welche das hannöverische Volk als die seinige nicht anerkennen kann. Es würde sonst dem Hannoveraner eine gleiche Gefahr drohen, wie zu jener Zeit, wo das Volk nicht Kraft ge- nug hatte, eine zu Recht bestehende Verfassung aufrecht zu erhal- ten. Solche Gefahr, solcher Schein des Festhaltens an engherzigen sonderbündischen Bestrebungen kann nur abgewandt werden, wenn der Erklärung des K. Gesammt=Minist. eine entschiedene Erklärung des Volks entgegentritt, wenn öffentlich Zeugniß ab- gelegt wird, das das Ministerium, welches jenes beklagenswerthe Schreiben erließ, nicht im Sinne des Volkes gehandelt habe. Unsere Abgeordneten in der constituirenden Reichsversammlung haben mit nur weniger Ausnahme eine Erklärung abgegeben, die wir als völlig passend bezeichnen müssen und der wir unsere Beistimmung nicht versagen können. Von verschiedenen Orten des Landes hat sich gleichfalls die Stimme des Volks über den ________Schrittt des Ministeriums kundgegeben. Wir wollen und dürfen darin nicht zurückbleiben. Man soll uns nicht den Vorwurf machen, daß wir, Bewohner der Residenz, nicht im Stande seyen uns eine selbstständige Meinung über die politischen Zustände des Vaterlandes zu bewahren. Wir sehen uns deshalb veranlaßt in Bezug auf das Schreiben des Gesammt=Minist. vom 7. Juli zu erklären, 1 ) die Wahl des Reichsverwesers ist von der Natio- nalversammlung auf vollkommen rechtsverbindliche Weise voll- zogen und über alle formelle wie materielle Bedenken für jetzt und alle Zukunft erhaben. 2 ) Die Nationalversammlung ist durch das souveräne Volk mit Einstimmung der Regierungen als eine constituirende erwählt, hinfolglich allein competent, die Verfas- sung Deutschlands zu schaffen. 3 ) Wir unterwerfen uns den An- ordnungen der provisorischen Centralgewalt und den Beschlüssen der Nationalversammlung. 4 ) Wir vertrauen zu der National- versammlung, daß sie bei dem neuen Verfassungswerke die Selbst- ständigkeit der einzelnen Länder nur insoweit beschränken werde, als es die vorherrschende Rücksicht auf die Einheit und Macht Deutschlands erheischt. Hannover, den 20. Juli 1848. Göttingen 19. Juli. ( W. Z. ) Die hiesige Bürgerversamm- lung hat gestern Abend fast einstimmig folgende Adresse an die Nationalversammlung beschlossen: „Obschon wir durch den unterzeichneten Vorstand und Ausschuß unserer Bür- gerversammlung vertretenen Bürger und Einwohner der Uni- versitätsstadt Göttingen wünschten, die deutsche Nationalver- sammlung in Frankfurt möchte bei der Ernennung des provisori- schen Verwalters der executiven Centralgewalt für das deutsche Reich die Verantwortlichkeit desselben gegen sie und seine Ver- pflichtung ihre Beschlüsse zu vollziehen ausdrücklich bestimmt ha- ben, so fügen wir uns gleichwohl auch der ohne diese wünschens- werthen Bedingungen einmal geschehenen Wahl des provisorischen Reichsverwesers, wie jedem andern Beschlusse der constituirenden Versammlung als einem Gesetze des einzigen dermalen zu Recht bestehenden, aus gesetzlichen Wahlen hervorgegangenen Organs der deuschen Volksgewalt. Wir achten es für unsere unverbrüch- liche Bürgerpflicht, bei dieser Anerkennung und Unterwerfung zu beharren, und unseres Orts nichts zu versäumen, um ihr faktische Geltung zu verschaffen. Jn diesem Entschlusse, als dem unter den obwaltenden Umständen allein gesetzlich zulässigen, werden wir durch keine entgegengesetzte Erklärung, woher sie immer kommen und mit welchen Drohungen sie begleitet seyn möge, uns beirren oder wankend machen lassen. Vielmehr wer- den wir jede solche Erklärung als eine gesetzwidrige Auflehnung gegen das anerkannte Princip der Nationaleinheit und der Son- veränetät des deutschen Volkes und als einen Versuch, die Be- festigung der allersehnten Ordnung und Ruhe im Vaterland zu hintertreiben, entschieden zurückweisen. Zur gesetzlichen Durch- führung dieses Beschlusses wird Gott durch die Kraft der guten Sache uns helfen.“ # # Mainz 24. Juli. Wie wir vernehmen, ist die gestrige Volksversammlung in Kranichstein durch den von Darmstadt und der Umgebung aufgebotenen Zuzug ( unter welchem sich beson- ders viele in Civil gekleidete Offiziere, Beamte, Schauspieler und Polizeidiener bemerklich gemacht haben sollen ) gewaltsam unter- brochen und es sind die demokratischen Redner von der Tribüne förmlich heruntergeschrieen worden. Die Rheinhessen zogen darauf weg und hielten an einem etwa eine Viertelstunde entfernten Punkte ihre Landsgemeinde. Wir mißbilligen dieses Verfahren im höch- sten Grade: einem freien Manne gebührt die freie Rede, und was dem Einen recht, ist dem Andern billig! Gewiß wäre es viel vernünftiger gewesen, wenn das Darmstädter Volk es zu einer ruhigen Debatte und Abstimmung hätte kommen lassen: war es, wie es scheint, in der Majorität, so hätte ihm ja der Sieg nicht entgehen können, und die Niederlage der demokratisch=republikanischen Partei wäre dann viel glän- zender gewesen. Auch hier waren gestern Abend an den Stadt- thoren ganz besondere Vorsichtsmaßregeln ergriffen worden. So viel für einstweilen; andere Berichte, vielleicht von einem an- deren Standpunkte aus, werden uns wohl noch zukommen. Frankfurt 19. Juli. ( N. C. ) Man darf nicht erwarten, daß die Verhandlungen des deutschen Gewerbe=Congresses in der parlamentarischen Ordnung vor sich gehen, die wir, frei- lich auch nicht ohne Ausnahme, in der Nationalversammlung gewohnt sind. Der Römer wird in dieser Beziehung nicht mit der Paulskirche rivalisiren können, denn Deutschland hat nur Einen Gagern. Zwischen der Paulskirche und dem Römer findet auch unter Anderm der Unterschied statt, daß dort nur zwei Handwer- ker und sonst fast lauter Gelehrte, hier fast lauter Handwerker und nur Ein Schriftsteller gezählt werden. Der Letztere fungirt als Protokollführer. Die Nationalversammlung fängt an, sich von der großen Wichtigkeit dieser Zusammenkunft der Vertreter des deutschen Mittelstandes zu überzeugen. Gestern theilte der Vor- sitzende, der hiesige Metzgermeister May, die Antwort des Hrn. v. Gagern auf die vom Congreß an die Nationalversammlung ein- gereichte Adresse mit. Diese Antwort lautet sehr erfreulich; es geht aus ihr hervor, daß die verfassunggebende Nationalversamm- lung mit Wohlwollen und schönen Erwartungen auf den Congreß blickt und von ihm hofft, daß er dem schwankenden Zustande unse- res politischen Lebens einen nicht unwesentlichen neuen Halt geben werde. Herr von Gagern hat der Deputation die Versicherung ertheilt, daß die Nationalversammlung durchaus nicht so unbe- dingt für die Gewerbefreiheit sei, wie Dieß einzelnen Reden nach scheinen möge, daß vielmehr bedeutende und viele Stimmen sich zu Gunsten der Gewerbeordnung aussprechen würden und bereits kund gäben; die Handwerker sollten nicht besorgen, daß Beschlüsse würden gefaßt werden, welche ihr Wohl und Jnteresse auf's Spiel sezten. Diese Antwort hat Vertrauen erregt und ist ganz geeignet, den Congreßmitgliedern einen Muth einzuflößen, den nicht Jeder mitgebracht haben mag. Heute statteten die Ausschüsse des Congresses Bericht ab. Die Verhandlung drehte sich haupt-

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 39. Mainz, 24. Juli 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal039_1848/5>, abgerufen am 28.04.2024.