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St. Galler Volksblatt. Nr. 62, Uznach, 03. 08. 1892.

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[Spaltenumbruch]
St. Gallisches.



-- * Samuel Hilf!

Ein Einsender in der "Ostschweiz"
möchte dem neuen "Zivilbestattungsgesetz" das Mäntelchen
"christlicher Charitas" umhängen. Eitle Liebesmühe!
Es braucht doch fruchtbar wenig Verstand dazu, um eingesehen
zu haben, daß das Gesetz nicht aus "christlicher Nächstenliebe",
sondern aus grundsätzlichem Haß gegen die christliche Be-
erdigung,
nach den bekannten Rezepten der Freimaurerei und
des antichristlichen Sozialismus hervorgegangen. Der Staats-
beitrag von Fr. 15 bildete gewissermaßen nur eine Art Be-
stechung, um es den Großräthen ab dem Lande annehmbarer
zu machen. Die Mitwirkung| einiger konservativer Führer war
eine Konzession an die Sozialdemokraten. Was hat aber das Volk
von diesen "Speckartikeln", die es mit seinem Steuerbeutel
doppelt bezahlen muß? Statt einer Wohlfahrt nach unten, ist
es vielmehr eine Ungerechtigkeit für den Bauern- und Mittel-
stand überhaupt, der ja nicht blos für die Armen, sondern
auch für die Reichen herhalten muß; denn auch die Reichen
sollen auf Kosten der Gemeinde beerdiget werden und nicht blos
die Armen. Auch die Leichenverbrennung hat doch spottwenig
mit der "christlichen Charitas" zu thun. Hat man aber
einmal auch den Mittelstand, in dem fast allein noch die christ-
liche Tradition mit ihren Wurzeln der Religion und der Moral
etwelchen Halt hat, decimirt, so wird man bald bei "Mathä
am Letzten" sein.

Von der Weltgeschichte scheint der Herr in der "Ostschweiz"
gleichfalls einen sehr dunkeln Begriff zu haben, sonst würde er
nicht behaupten wollen, die französische Revolution sei deswegen
entstanden, weil man für die untern Volksklassen nichts
gethan habe
. O Röhrle! Weißt Du denn nicht, daß die
französische Revolution aus der antichristlichen Literatur
(Voltaire, Encyclopedisten u. dgl.) hervorgegangen und daß die
Gottesleugnerei in Form einer ausgeschämten Straßendirne auf
dem Altar gehoben wurde? Die "Noth" in den untern
Klassen war offenbar sehr unschuldig an den blutigen Opfern
der franz. Revolution; nicht aber der hohe Wohlfahrts-
Ausschuß
in den hohen Kreisen. Si tacuisses, lieber Freund!
philosophus mansisses!

-- Regierungsrathsverhandlungen vom 29. Juli 1892.

Der st. gallischen Fohlenweiden-Genossenschaft wird an die Kosten
einer projektirten Alpverbesserung auf Unterbächen, Gemeinde Ebnat, ein
Staatsbeitrag von 25 Proz. zugesichert; zugleich wird beim Bundesrath
das Gesuch um Zuerkennung eines gleichhohen Bundesbeitrages gestellt.

An 18 Elementargeschädigte aus verschiedenen Gemeinden werden
aus der Kantonshülfskasse Unterstützungen im Gesammtbetrage von
Fr. 1240 verabfolgt.

Dem Bundesrath wird über die für das Jahr 1893 projektirten
Schutzbauten an Wildwassern Bericht erstattet.

Die vom Kantonsingenieur ausgearbeiteten Planvorlagen für eine
neue Verbauung des Auerbaches bei Eichberg werden genehmigt und
dem Bundesrath zur Prüfung und behufs Erwirkung einer Bundes-
subvention vorgelegt.

Dem Krankenhaus Wattwil wird ein Staatsbeitrag von Fr. 3000
zuerkannt.

-- Der Regierungsrath hat unterm 22. Juli d. I. in
theilweiser Revision der Hebammenordnung behufs noth-
wendiger Weiterbildung von älteren Hebammen Repetitions-
kurse vorgeschrieben, welchen nach und nach alle diejenigen
Hebammen beizuwohnen haben, welche in den letzten 10 Jahren
weder eine Prüfung noch einen solchen Kurs durchgemacht haben.
Diese Kurse sollen die Dauer einer Woche haben und in der
Regel im Frühjahr und im Herbst für eine Zahl von 20 Theil-
nehmerinnen in St. Gallen stattfinden. Die Aufforderung zur
Theilnahme geschieht auf Anordnung der Sanitätskommission
durch die betreffenden Bezirksärzte. Außer dem Unterrichte wird
eine Nachschau über den Zustand der Berufsgeräthschaften der
Repeditionsschülerinnen vorgenommen werden.

-- Das Kantonsgericht hält am 30. August einen
Plenaraugenschein in Uznach, am 31. August ist Präsidial-
augenschein in Weesen, vom 1. bis und mit 20. September
Sitzung im Kantonsgerichtssaal in St. Gallen.

-- Cäcilianisches.

Für die Abhaltung des kantonalen
Cäcilienvereinsfestes in Flums ist nun schon ordentlich vor-
gearbeitet. Das Programm ist fertig gestellt. Das Fest soll
Montag, den 10. Oktober 1. Jahres abgehalten werden. Ver-
schiedene Umstände wirkten mit, daß der Zeitpunkt der Ab-
haltung hinausgeschoben werden mußte. Am Vorabend des be-
sagten Tages (Sonntag Abend) ist die erste Produktion mit
Andacht, an welcher sich die Chöre von Flums, Wallenstadt,
Berschis, eventuell Mels sich betheiligen werden. Am Festtage
selber wird der Chor von Chur das Requiem und der Chor von
Uznach eine Messe (von Stehle?) beim Hochamt vortragen, woran
sich Einzelproduktionen von Chören aus dem Bezirk sich an-
schließen werden. Nachmittags (den 10.) ist Vesper von Kühne,
vorgetragen von den Chören des Bezirkes.

-- St. Gallen.

Die st. gallische Sanitätskommission
hat sich durch die leidige Ueberhandnahme der Maul- und
Klauenseuche in Innerrhoden veranlaßt gesehen, den Verkehr
zwischen dem Kanton St. Gallen, bezw. dem Rheinthal und
Werdenberg und den an diese Landestheile anstoßenden inner-
rhodischen Alpen zu sperren. Der Besuch des Hohenkastens vom
st. gallischen Gebiete aus ist nicht gestattet und auch der Abstieg
gegen diese Seite durchaus verwehrt. Die Gefährde, welche in
einer Verschleppung der Krankheit auf hierseitiges Gebiet ent-
stehen würde, ist eine so enorme, daß wohl gehofft werden darf,
es werde der Verfügung der genannten Behörde strenge Nach-
achtung zu theil.

-- St. Gallen. Erdbeben.

Montag Morgen 5
Uhr wurde hier ein starker Erdstoß in der Richtung von Westen
nach Osten verspürt. Während man denselben in Goßau 3
Minuten vor 5 Uhr gewahrte, wurde er hier um 5 Uhr und
in Altstätten um 5 Uhr 10 Min. bemerkt und zwar überall
mit gleicher Heftigkeit, so daß in den Zimmern die Möbel stark
gewiegt wurden und die Wände und Mauern krachten.

-- Goßau.

Die Volksversammlung vom letzten Sonn-
tag in Sachen des Beerdigungsgesetzes war überaus zahlreich
besucht. In sachlicher und sehr gewandter Weise referirten
Herr Dr. Thürlemann gegen und Herr Schuhmacher für das
Gesetz. In der Diskussion vertraten die Herren Nationalrath
Staub, Gemeindeammann Ruggli, Kantonsrath Högger, Land-
wirth Niedermann und Gerichtsschreiber Geeser den gegnerischen,
[Spaltenumbruch] Herr Scherrer und Redaktor Baumberger den annehmenden
Standpunkt. -- Goßau wird ohne Zweifel verwerfen.

Gestern referirte Herr
Kurer von St. Fiden vor einer Versammlung von zirka 80
Mann über das Beerdigungsgesetz. Die Mehrheit soll gegen
das Gesetz sein.

Die heutige Volksversamm-
lung zur Besprechung des Beerdigungsgesetzes war von ca. 200
Mann besucht. Gegen das Gesetz sprachen die HH. Bezirks-
ammann Schönenberger, Pfarrer Kellenberger von Bütschwil,
Pfarrer Bühler und Lehrer Köppel, während Hr. Kantonsrath
Meßmer für dasselbe eintrat. Eine Abstimmung fand nicht
statt. Nach den Beifallsbezeugungen zu urtheilen, war eine
Mehrheit gegen das Gesetz.

Bei dem heftigen Gewitter von
gestern Nacht schlug der Blitz in das Haus des Landwirthes
Scherrer in Botsberg, jedoch ohne zu zünden. Das Kamin
wurde total zertrümmert und im angebauten Stalle eine Kuh
erschlagen.

-- Mels.

Die veranstaltete "Volksversammlung" zur
Besprechung des Beerdigungsgesetzes war von ca. 60 (!) Mann
besucht.

-- Kathol. Gesellenverein.

Sonntag den 30. Aug.
begehen die kath. Gesellenvereine Wil, St. Gallen und
Rorschach gemeinsam in Wil das 25jährige Stiftungsfest,
verbunden mit der Weihe einer neuen Vereinsfahne für den
Verein von Wil.

-- Die Drahtseilbahn Ragaz-Wartenstein wurde
am 1. August eröffnet. Bei der Kollaudation fanden sowohl
die Gesammtanlage, der Unterbau mit dem stattlich repräsen-
tirenden 7 Bogen-Viadukt und den 2 Tunels als auch der
solid angelegte Oberbau (Eisenschwellen, Schienen, Zahnstangen,
Seilführung und Ausweichung) große Anerkennung. Gut be-
währten sich desgleichen die 2 Wagen, jeder eingetheilt in ein
Koupe erster Klasse für 8 Personen und 2 Koupe's zweiter
Klasse, von diesen das eine zu 8 Sitzplätzen und das andere
zu 12 Stehplätzen. Für Ragaz-Pfäfers wird diese Drahtseil-
bahn eine angenehme und vortheilhafte Neuerung sein.

-- Flums.

Der 29. Juli war für die Gemeinde Flums
ein wahrer Unglückstag, schreibt man der "N. Gl. Ztg." Eine
Frau Lori hatte mit Petrol Feuer angemacht und ließ die
damit gefüllte Kanne zu nahe am Feuer stehen. Auf einmal
gab es einen Knall, die Kanne zerplatzte, und Frau Lori stand
in hellen Flammen. Sie verbrannte sich gräßlich. Die linke
Hand soll ganz schwarz aussehen und die Muskeln an Leib
und Armen hingen in Fetzen herunter.

Ein 3--4jähriger Knabe von Herrn Maler Gämperli fiel
heute mit einem Teller so unglücklich zu Boden, daß er auf
einer Scherbe des Tellers die Nase entzwei schnitt und die
Stirn nicht unerheblich verletzte.

Auf dem hiesigen Bahnhof schoben einige Arbeiter einen
Wagen, welchen sie beladen hatten, vorwärts, um einem andern
Platz zu machen. Auf einmal hörten sie einen Jammerruf,
und als sie nachsahen, gewahrten sie einen Knaben, welcher
hinten aufgesessen und heruntergefallen war, mit einem Bein
im Rade. Schwer verletzt wurde er nach Hause verbracht. --

-- In der Nähe von Flums fand am Samstag ein
Felsabsturz statt und verschüttete mehrere weidende Kühe.

-- * Amden.

Heute (1. August) langte der sehnlich
erwartete erste Postwagen an, festlich bekränzt und von Böller-
schüssen begrüßt. Das ganze Dorf war beflaggt. Als erste
Passagiere stiegen aus ein fremder Herr und eine Dame
(Touristen). Ammons abgehärtete kräftige Bewohner werden
wohl noch lange den Weg zu Fuß machen, dagegen werden
wohl Aerzte, Kranke, Reisende gerne das Postroß benutzen. --
Morgens 5 Uhr vernahm man hier 3 starke Erdstöße, die mit
dumpfem unterirdischem Donner verbunden waren.

-- Amden.

Der am 1. August begonnene Doppel-Post-
kurs zwischen Amden und Weesen wird so ausgeführt, daß der
zweispännige Postwagen Morgens um 5 Uhr 15 Minuten und
Nachmittags um 3 Uhr 30 Minuten von Amden abfährt, von
wo er jeweilen nach 3 Viertelstunden am Bahnhof in Weesen
eintrifft. Die Rückfahrt von hier, je um 10 Uhr 10 Minuten
Vormittags und 4 Uhr 30 Minuten Nachmittags, wird in 1
Stunde nnd 25 Minuten vollzogen.

-- Weesen.

(Korresp.)

Die Berggemeinde Amden hat
endlich die Schranken der Isolirung gebrochen. Durch die Post,
die den 2. d. M. ihren Kurs eröffnete, ist sie in den Bund der
zivilisirten Welt getreten und zum Theil auf die Höhe ihrer er-
sehnten irdischen Wünsche gelangt. Das goldene Zeitalter rückt
nun in die Gemeinde ein. Licht, Fortschritt und alle ihre
Schwestern brauchen jetzt vor dem strengen Wege auf Amon's
Höhen und vor dem Schwitzen nicht zu schaudern; sie können
nun auf schönen und weich gepolsterten Sitzen dorthin gelangen
und ihre Tabernakula aufschlagen. Die Faktoren, welche die
Verbindung mit der Außenwelt vermitteln, übersteigen alle Er-
wartungen. Man erwartete eine Kalesche aus den ersten Zeiten
der turntaxischen Erfindung, schwere Mecklenburger und in dem
Postillon einen aus der französischen Revolution stammenden
Invaliden und statt dessen erblickte man eine feine, moderne,
zwar etwas schwerfällige Kutsche, feurige Rosse a la ächte Araber,
die Karl May mit seinem Freunde Halef bei seinem Ritte
durch die Wüste sicher nicht verschmäht hätte, und einen Rosse-
lenker, der sein Metier gründlich versteht. Diese Fürsorge der
hohen Postverwaltung für das Publikum ist kein Wunder; die
Menschen wollen ja fein und modern sogar in den Himmel
spedirt werden! Die Brautfahrt ging durch die Straßen des
Städtchens und unter Bewunderung vieler Zuschauer flott von
Statten. Der erste Eindruck berechtigt zu der sicheren Er-
wartung, daß die Post das reiselustige Publikum befriedigen
werde. Wohl, auf nach Amden, man braucht nicht zu Fuß zu
gehen und der Genuß, den die Schönheit der Natur dem Auge
dort bietet, wiegt die geringen Kosten der Reise tausendfach auf!

-- Uznach.

Den 1. August, Morgens nach 5 Uhr, ver-
spürte man hier ein Erdbeben, nach einem von halb 12 bis
1 Uhr vorausgegangenen intensiven Gewitter. Der Erdstoß
wurde in der ganzen Ost- und Zentralschweiz mehr oder
weniger beobachtet.




[Spaltenumbruch]
Zweites offenes Wort an den leitenden Ausschuß der
konservativen Partei des Kantons St. Gallen.



(Schluß.)

Wir verwerfen das neue Gesetz ferner auch, weil es den
Gemeinden wieder eine bedeutende Steuerlast aufbürdet. Sie
meinen zwar, das habe nicht viel zu bedeuten, da ja der Staat
im Durchschnitt zwei Drittheile der Kosten auf sich nimmt.
Ist es möglich, daß einsichtige Staatsmänner so etwas hinschreiben
können! Woher nimmt denn der Staat das Geld? Woher
anders als aus den Geldbeuteln der Bürger? Also haben die
neuen Lasten des Staates wohl etwas zu bedeuten für die Bürger.
Und ihre Rechnung dessen, was die Gemeinden noch dazu zu
leisten haben, dürfte auch etwas zu rosig sein. Nach der Be-
rechnung anderer Freunde des Gesetzes wird dasselbe den Staat
jährlich 75,000 Fr. kosten und ebenso viel die Gemeinden; also
müssen die Bürger jährlich wieder ca. 150,000 Fr. mehr
zusammensteuern. Fürsprech Heinrich Scherrer, ein Befürworter
des Gesetzes, berechnet 160,000 Fr. Wir glauben, die Gesammt-
summe dürfte in Wirklichkeit sich noch erhöhen. Und das soll
eine Kleinigkeit sein für ein Volk, das jetzt schon mit Steuern
so sehr belastet ist, wie das St. Gallische? Und das in
einer Zeit, wo Handel und Verkehr stocken, wo der Verdienst
immer geringer und die sonstigen Ausgaben des Staates und
der Gemeinden immer größer werden? Während der Kanton
St. Gallen die schwersten Steuerlasten hat vor allen Kantonen
und die Politiker anderer Kantone nicht begreifen können, wie
das St. Gallische Volk sie mit so lammfrommer Geduld ertrage,
wie uns ein erfahrener Politiker letzthin mittheilte, wissen unsere
Staatsmänner nichts Besseres zu thun, als neue Steuern zu
schaffen. Und schon denken sie darauf, nach Annahme des Be-
erdigungsgesetzes neue Postulate zu bringen, die neuen Steuern
rufen. Das heißt dem Volke Steine statt Brod reichen. Da
müßte das St. Gallische Volk wirklich verblendet sein, wenn es
durch Annahme des Gesetzes diese Geldverschleuderung sanktionirte.
-- Oder soll etwa das eine Beruhigung sein für den gewöhnlichen
Mann, wenn man ihm sagt, die reiche Stadt St. Gallen zahlt
zwei Drittel der Staatssteuer? Aber die erhöhten Gemeinde-
steuern bezahlt sie nicht. Und was nützt es dem gemeinen Mann,
wenn er hohe, ihm schwer fallende Steuern bezahlen muß, was
dat er davon, denken zu können, ja die reichen St. Galler Herren
bezahlen noch viel mehr? Damit wird sein ohnehin magerer
Geldbeutel nicht wieder gefüllt. Den reichen St. Galler Herren
thut es freilich nichts; sie suchen nur etwas mehr Vermögen zu
verheimlichen, und wenn man sie gar zu arg schröpfen will, packen
sie zusammen und ziehen nach Constanz oder sonstwohin, wo die
Herren Millionärs besser traktirt werden. Was nützen uns hohe
Steuern, wenn sie am Ende eine große Kapitalflucht veranlassen?

Wenn Sie ferner meinen, die unentgeltliche Beerdigung werde
bewirken, daß für das Kirchliche mehr gethan werde, so dürften
Sie auch hierin im Irrthum sein. Die Vermöglichen werden
wegen ca. 30 Fränklein, die sie bei Beerdigungen von Staat und
Gemeinden erhalten, keinen Centimes mehr ausgeben als bisher.
Die von der Hand in den Mund Lebenden werden diese noch
eher zum Luxus verwenden. Wird ja in dieser Hinsicht ohnehin
bei Beerdigungen für zu kostbare Särge, Kränze, Essen, Grab-
steine u. dgl. ein schweres Geld unnöthig verschwendet. Und
gerade die, welche gerne auf Kosten anderer leben, wollen bei
solchen Anlässen immer die Noblen spielen. Hier hätten die
Herren eine verdienstliche Aufgabe, wenn sie diesem Luxus steuern,
der den Verstorbenen nichts nützt und nur der Eitelkeit der
Lebenden schmeichelt. In einem Jahr könnte da mindestens
zweimal so viel erspart werden, als das neue Gesetz Steuern
veranlaßt, die nur wenigen einen kleinen Vortheil bringen.

Auch die Gefahr ist nicht zu unterschätzen, daß es später
beißt: "Wer zahlt, befiehlt". Die gleichen Elemente, welche
darauf gedrungen, daß das Beerdigungswesen den Konfessionen
entrissen werde, werden darauf drängen, daß nun auch Friedhof
und Beerdigung ganz verstaatlichet werde, d. h. in ihrem Sinn,
daß alles religiöse davon fern gehalten werde. Sie werden
Schritt für Schritt vorwärts steuern, bis Friedhof und Beerdigung
ein religionsloses, trostloses Gepräge erhalten. Ist es doch unter
der Herrschaft des jetzigen Gesetzes wiederholt vorgekommen, daß
man den Katholiken verboten hat, mitten in ihrem Friedhof ein
großes Kreuz, wie üblich, zu stellen.

Wie Hohn ist uns Ihre Berufung auf Leo XIII., den
glorreich regierenden Papst, den erlauchtesten Kirchenfürsten der
Gegenwart, den unvergeßlichen Ketteler rc., vorgekommen. Wohl
verlangen diese Koryphäen des Katholizismus eingreifende, stattliche
Thätigkeit zu Gunsten der arbeitenden Klasse, wie jeder, der
ein christl. Herz besitzt; aber wo verlangen dieselben Gesetze, die
allen christlichen Grundsätzen Hohn sprechen? Wo verlangen sie
Gesetze, welche die strebsamen Bürger aussaugen zu Gunsten der
leichtlebigen Elemente?

Es ist uns schwer angekommen, gegen Sie, die Führer des
kathol. Volkes, eine solche Sprache zu führen. Aber unser
Gewissen trieb uns an, auch unser Scherflein nach unsern Kräften
beizutragen, daß in sozial-politischen Dingen eine bessere Er-
kenntniß wach werde.

Es war vielleicht unbescheiden von uns, Ihnen zuzumuthen,
von uns Belehrung entgegen zu nehmen, da sie an Talent, wie
an Kenntnissen uns überragen und hohe Ehrenstellen bekleiden,
die wir mit unsern bescheidenen Talenten und geringen Kennt-
nissen zu übernehmen uns nicht getrauten (nebenbei bemerkt, es
ist freilich keine Gefahr, daß sie uns angetragen werden).
Dennoch glauben wir ohne Anmaßung in solchen Dingen ein
besseres Urtheil uns zutrauen zu dürfen. Wir entstammen selbst
der ärmeren Klasse, gehören ihr jetzt noch an und sind seit einer
Reihe von Jahren immer in allseitigem Verkehr mit ihr gestanden;
wir haben also wohl bessere Gelegenheit gehabt, deren Bedürfoisse
kennen zu lernen als Sie. Wir haben ferner in guten philo-
sophischen Büchern ein wenig uns umgesehen, wo die Grundlagen
der Volkswohlfahrt theoretisch besprochen waren. Wir haben
auch historische Werke gelesen, welche diese Grundlagen durch die
beste Lehrmeisterin, die Erfahrung insbesondere im Volksleben des
Mittelalters als bewährt uns zeigten. Dann haben wir durch
dieselbe beste Lehrmeisterin die entgegengesetzten modern-liberalen
Staatsideen als nur destrultio wirkend erkannt. Urtheilen Sie
selbst, ob es da noch große Anmaßung sei, wenn wir einmal
aus unserm gewohnten Stillleben heraustraten und auch ein

[Spaltenumbruch]
St. Galliſches.



— * Samuel Hilf!

Ein Einſender in der „Oſtſchweiz“
möchte dem neuen „Zivilbeſtattungsgeſetz“ das Mäntelchen
chriſtlicher Charitas“ umhängen. Eitle Liebesmühe!
Es braucht doch fruchtbar wenig Verſtand dazu, um eingeſehen
zu haben, daß das Geſetz nicht aus „chriſtlicher Nächſtenliebe“,
ſondern aus grundſätzlichem Haß gegen die chriſtliche Be-
erdigung,
nach den bekannten Rezepten der Freimaurerei und
des antichriſtlichen Sozialismus hervorgegangen. Der Staats-
beitrag von Fr. 15 bildete gewiſſermaßen nur eine Art Be-
ſtechung, um es den Großräthen ab dem Lande annehmbarer
zu machen. Die Mitwirkung| einiger konſervativer Führer war
eine Konzeſſion an die Sozialdemokraten. Was hat aber das Volk
von dieſen „Speckartikeln“, die es mit ſeinem Steuerbeutel
doppelt bezahlen muß? Statt einer Wohlfahrt nach unten, iſt
es vielmehr eine Ungerechtigkeit für den Bauern- und Mittel-
ſtand überhaupt, der ja nicht blos für die Armen, ſondern
auch für die Reichen herhalten muß; denn auch die Reichen
ſollen auf Koſten der Gemeinde beerdiget werden und nicht blos
die Armen. Auch die Leichenverbrennung hat doch ſpottwenig
mit der „chriſtlichen Charitas“ zu thun. Hat man aber
einmal auch den Mittelſtand, in dem faſt allein noch die chriſt-
liche Tradition mit ihren Wurzeln der Religion und der Moral
etwelchen Halt hat, decimirt, ſo wird man bald bei „Mathä
am Letzten“ ſein.

Von der Weltgeſchichte ſcheint der Herr in der „Oſtſchweiz“
gleichfalls einen ſehr dunkeln Begriff zu haben, ſonſt würde er
nicht behaupten wollen, die franzöſiſche Revolution ſei deswegen
entſtanden, weil man für die untern Volksklaſſen nichts
gethan habe
. O Röhrle! Weißt Du denn nicht, daß die
franzöſiſche Revolution aus der antichriſtlichen Literatur
(Voltaire, Encyclopediſten u. dgl.) hervorgegangen und daß die
Gottesleugnerei in Form einer ausgeſchämten Straßendirne auf
dem Altar gehoben wurde? Die „Noth“ in den untern
Klaſſen war offenbar ſehr unſchuldig an den blutigen Opfern
der franz. Revolution; nicht aber der hohe Wohlfahrts-
Ausſchuß
in den hohen Kreiſen. Si tacuisses, lieber Freund!
philosophus mansisses!

Regierungsrathsverhandlungen vom 29. Juli 1892.

Der ſt. galliſchen Fohlenweiden-Genoſſenſchaft wird an die Koſten
einer projektirten Alpverbeſſerung auf Unterbächen, Gemeinde Ebnat, ein
Staatsbeitrag von 25 Proz. zugeſichert; zugleich wird beim Bundesrath
das Geſuch um Zuerkennung eines gleichhohen Bundesbeitrages geſtellt.

An 18 Elementargeſchädigte aus verſchiedenen Gemeinden werden
aus der Kantonshülfskaſſe Unterſtützungen im Geſammtbetrage von
Fr. 1240 verabfolgt.

Dem Bundesrath wird über die für das Jahr 1893 projektirten
Schutzbauten an Wildwaſſern Bericht erſtattet.

Die vom Kantonsingenieur ausgearbeiteten Planvorlagen für eine
neue Verbauung des Auerbaches bei Eichberg werden genehmigt und
dem Bundesrath zur Prüfung und behufs Erwirkung einer Bundes-
ſubvention vorgelegt.

Dem Krankenhaus Wattwil wird ein Staatsbeitrag von Fr. 3000
zuerkannt.

— Der Regierungsrath hat unterm 22. Juli d. I. in
theilweiſer Reviſion der Hebammenordnung behufs noth-
wendiger Weiterbildung von älteren Hebammen Repetitions-
kurſe vorgeſchrieben, welchen nach und nach alle diejenigen
Hebammen beizuwohnen haben, welche in den letzten 10 Jahren
weder eine Prüfung noch einen ſolchen Kurs durchgemacht haben.
Dieſe Kurſe ſollen die Dauer einer Woche haben und in der
Regel im Frühjahr und im Herbſt für eine Zahl von 20 Theil-
nehmerinnen in St. Gallen ſtattfinden. Die Aufforderung zur
Theilnahme geſchieht auf Anordnung der Sanitätskommiſſion
durch die betreffenden Bezirksärzte. Außer dem Unterrichte wird
eine Nachſchau über den Zuſtand der Berufsgeräthſchaften der
Repeditionsſchülerinnen vorgenommen werden.

Das Kantonsgericht hält am 30. Auguſt einen
Plenaraugenſchein in Uznach, am 31. Auguſt iſt Präſidial-
augenſchein in Weeſen, vom 1. bis und mit 20. September
Sitzung im Kantonsgerichtsſaal in St. Gallen.

Cäcilianiſches.

Für die Abhaltung des kantonalen
Cäcilienvereinsfeſtes in Flums iſt nun ſchon ordentlich vor-
gearbeitet. Das Programm iſt fertig geſtellt. Das Feſt ſoll
Montag, den 10. Oktober 1. Jahres abgehalten werden. Ver-
ſchiedene Umſtände wirkten mit, daß der Zeitpunkt der Ab-
haltung hinausgeſchoben werden mußte. Am Vorabend des be-
ſagten Tages (Sonntag Abend) iſt die erſte Produktion mit
Andacht, an welcher ſich die Chöre von Flums, Wallenſtadt,
Berſchis, eventuell Mels ſich betheiligen werden. Am Feſttage
ſelber wird der Chor von Chur das Requiem und der Chor von
Uznach eine Meſſe (von Stehle?) beim Hochamt vortragen, woran
ſich Einzelproduktionen von Chören aus dem Bezirk ſich an-
ſchließen werden. Nachmittags (den 10.) iſt Veſper von Kühne,
vorgetragen von den Chören des Bezirkes.

St. Gallen.

Die ſt. galliſche Sanitätskommiſſion
hat ſich durch die leidige Ueberhandnahme der Maul- und
Klauenſeuche in Innerrhoden veranlaßt geſehen, den Verkehr
zwiſchen dem Kanton St. Gallen, bezw. dem Rheinthal und
Werdenberg und den an dieſe Landestheile anſtoßenden inner-
rhodiſchen Alpen zu ſperren. Der Beſuch des Hohenkaſtens vom
ſt. galliſchen Gebiete aus iſt nicht geſtattet und auch der Abſtieg
gegen dieſe Seite durchaus verwehrt. Die Gefährde, welche in
einer Verſchleppung der Krankheit auf hierſeitiges Gebiet ent-
ſtehen würde, iſt eine ſo enorme, daß wohl gehofft werden darf,
es werde der Verfügung der genannten Behörde ſtrenge Nach-
achtung zu theil.

St. Gallen. Erdbeben.

Montag Morgen 5
Uhr wurde hier ein ſtarker Erdſtoß in der Richtung von Weſten
nach Oſten verſpürt. Während man denſelben in Goßau 3
Minuten vor 5 Uhr gewahrte, wurde er hier um 5 Uhr und
in Altſtätten um 5 Uhr 10 Min. bemerkt und zwar überall
mit gleicher Heftigkeit, ſo daß in den Zimmern die Möbel ſtark
gewiegt wurden und die Wände und Mauern krachten.

Goßau.

Die Volksverſammlung vom letzten Sonn-
tag in Sachen des Beerdigungsgeſetzes war überaus zahlreich
beſucht. In ſachlicher und ſehr gewandter Weiſe referirten
Herr Dr. Thürlemann gegen und Herr Schuhmacher für das
Geſetz. In der Diskuſſion vertraten die Herren Nationalrath
Staub, Gemeindeammann Ruggli, Kantonsrath Högger, Land-
wirth Niedermann und Gerichtsſchreiber Geeſer den gegneriſchen,
[Spaltenumbruch] Herr Scherrer und Redaktor Baumberger den annehmenden
Standpunkt. — Goßau wird ohne Zweifel verwerfen.

Geſtern referirte Herr
Kurer von St. Fiden vor einer Verſammlung von zirka 80
Mann über das Beerdigungsgeſetz. Die Mehrheit ſoll gegen
das Geſetz ſein.

Die heutige Volksverſamm-
lung zur Beſprechung des Beerdigungsgeſetzes war von ca. 200
Mann beſucht. Gegen das Geſetz ſprachen die HH. Bezirks-
ammann Schönenberger, Pfarrer Kellenberger von Bütſchwil,
Pfarrer Bühler und Lehrer Köppel, während Hr. Kantonsrath
Meßmer für dasſelbe eintrat. Eine Abſtimmung fand nicht
ſtatt. Nach den Beifallsbezeugungen zu urtheilen, war eine
Mehrheit gegen das Geſetz.

Bei dem heftigen Gewitter von
geſtern Nacht ſchlug der Blitz in das Haus des Landwirthes
Scherrer in Botsberg, jedoch ohne zu zünden. Das Kamin
wurde total zertrümmert und im angebauten Stalle eine Kuh
erſchlagen.

Mels.

Die veranſtaltete „Volksverſammlung“ zur
Beſprechung des Beerdigungsgeſetzes war von ca. 60 (!) Mann
beſucht.

Kathol. Geſellenverein.

Sonntag den 30. Aug.
begehen die kath. Geſellenvereine Wil, St. Gallen und
Rorſchach gemeinſam in Wil das 25jährige Stiftungsfeſt,
verbunden mit der Weihe einer neuen Vereinsfahne für den
Verein von Wil.

Die Drahtſeilbahn Ragaz-Wartenſtein wurde
am 1. Auguſt eröffnet. Bei der Kollaudation fanden ſowohl
die Geſammtanlage, der Unterbau mit dem ſtattlich repräſen-
tirenden 7 Bogen-Viadukt und den 2 Tunels als auch der
ſolid angelegte Oberbau (Eiſenſchwellen, Schienen, Zahnſtangen,
Seilführung und Ausweichung) große Anerkennung. Gut be-
währten ſich desgleichen die 2 Wagen, jeder eingetheilt in ein
Koupe erſter Klaſſe für 8 Perſonen und 2 Koupe’s zweiter
Klaſſe, von dieſen das eine zu 8 Sitzplätzen und das andere
zu 12 Stehplätzen. Für Ragaz-Pfäfers wird dieſe Drahtſeil-
bahn eine angenehme und vortheilhafte Neuerung ſein.

Flums.

Der 29. Juli war für die Gemeinde Flums
ein wahrer Unglückstag, ſchreibt man der „N. Gl. Ztg.“ Eine
Frau Lori hatte mit Petrol Feuer angemacht und ließ die
damit gefüllte Kanne zu nahe am Feuer ſtehen. Auf einmal
gab es einen Knall, die Kanne zerplatzte, und Frau Lori ſtand
in hellen Flammen. Sie verbrannte ſich gräßlich. Die linke
Hand ſoll ganz ſchwarz ausſehen und die Muskeln an Leib
und Armen hingen in Fetzen herunter.

Ein 3—4jähriger Knabe von Herrn Maler Gämperli fiel
heute mit einem Teller ſo unglücklich zu Boden, daß er auf
einer Scherbe des Tellers die Naſe entzwei ſchnitt und die
Stirn nicht unerheblich verletzte.

Auf dem hieſigen Bahnhof ſchoben einige Arbeiter einen
Wagen, welchen ſie beladen hatten, vorwärts, um einem andern
Platz zu machen. Auf einmal hörten ſie einen Jammerruf,
und als ſie nachſahen, gewahrten ſie einen Knaben, welcher
hinten aufgeſeſſen und heruntergefallen war, mit einem Bein
im Rade. Schwer verletzt wurde er nach Hauſe verbracht. —

— In der Nähe von Flums fand am Samſtag ein
Felsabſturz ſtatt und verſchüttete mehrere weidende Kühe.

— * Amden.

Heute (1. Auguſt) langte der ſehnlich
erwartete erſte Poſtwagen an, feſtlich bekränzt und von Böller-
ſchüſſen begrüßt. Das ganze Dorf war beflaggt. Als erſte
Paſſagiere ſtiegen aus ein fremder Herr und eine Dame
(Touriſten). Ammons abgehärtete kräftige Bewohner werden
wohl noch lange den Weg zu Fuß machen, dagegen werden
wohl Aerzte, Kranke, Reiſende gerne das Poſtroß benutzen. —
Morgens 5 Uhr vernahm man hier 3 ſtarke Erdſtöße, die mit
dumpfem unterirdiſchem Donner verbunden waren.

Amden.

Der am 1. Auguſt begonnene Doppel-Poſt-
kurs zwiſchen Amden und Weeſen wird ſo ausgeführt, daß der
zweiſpännige Poſtwagen Morgens um 5 Uhr 15 Minuten und
Nachmittags um 3 Uhr 30 Minuten von Amden abfährt, von
wo er jeweilen nach 3 Viertelſtunden am Bahnhof in Weeſen
eintrifft. Die Rückfahrt von hier, je um 10 Uhr 10 Minuten
Vormittags und 4 Uhr 30 Minuten Nachmittags, wird in 1
Stunde nnd 25 Minuten vollzogen.

Weeſen.

(Korreſp.)

Die Berggemeinde Amden hat
endlich die Schranken der Iſolirung gebrochen. Durch die Poſt,
die den 2. d. M. ihren Kurs eröffnete, iſt ſie in den Bund der
ziviliſirten Welt getreten und zum Theil auf die Höhe ihrer er-
ſehnten irdiſchen Wünſche gelangt. Das goldene Zeitalter rückt
nun in die Gemeinde ein. Licht, Fortſchritt und alle ihre
Schweſtern brauchen jetzt vor dem ſtrengen Wege auf Amon’s
Höhen und vor dem Schwitzen nicht zu ſchaudern; ſie können
nun auf ſchönen und weich gepolſterten Sitzen dorthin gelangen
und ihre Tabernakula aufſchlagen. Die Faktoren, welche die
Verbindung mit der Außenwelt vermitteln, überſteigen alle Er-
wartungen. Man erwartete eine Kaleſche aus den erſten Zeiten
der turntaxiſchen Erfindung, ſchwere Mecklenburger und in dem
Poſtillon einen aus der franzöſiſchen Revolution ſtammenden
Invaliden und ſtatt deſſen erblickte man eine feine, moderne,
zwar etwas ſchwerfällige Kutſche, feurige Roſſe à la ächte Araber,
die Karl May mit ſeinem Freunde Halef bei ſeinem Ritte
durch die Wüſte ſicher nicht verſchmäht hätte, und einen Roſſe-
lenker, der ſein Metier gründlich verſteht. Dieſe Fürſorge der
hohen Poſtverwaltung für das Publikum iſt kein Wunder; die
Menſchen wollen ja fein und modern ſogar in den Himmel
ſpedirt werden! Die Brautfahrt ging durch die Straßen des
Städtchens und unter Bewunderung vieler Zuſchauer flott von
Statten. Der erſte Eindruck berechtigt zu der ſicheren Er-
wartung, daß die Poſt das reiſeluſtige Publikum befriedigen
werde. Wohl, auf nach Amden, man braucht nicht zu Fuß zu
gehen und der Genuß, den die Schönheit der Natur dem Auge
dort bietet, wiegt die geringen Koſten der Reiſe tauſendfach auf!

Uznach.

Den 1. Auguſt, Morgens nach 5 Uhr, ver-
ſpürte man hier ein Erdbeben, nach einem von halb 12 bis
1 Uhr vorausgegangenen intenſiven Gewitter. Der Erdſtoß
wurde in der ganzen Oſt- und Zentralſchweiz mehr oder
weniger beobachtet.




[Spaltenumbruch]
Zweites offenes Wort an den leitenden Ausſchuß der
konſervativen Partei des Kantons St. Gallen.



(Schluß.)

Wir verwerfen das neue Geſetz ferner auch, weil es den
Gemeinden wieder eine bedeutende Steuerlaſt aufbürdet. Sie
meinen zwar, das habe nicht viel zu bedeuten, da ja der Staat
im Durchſchnitt zwei Drittheile der Koſten auf ſich nimmt.
Iſt es möglich, daß einſichtige Staatsmänner ſo etwas hinſchreiben
können! Woher nimmt denn der Staat das Geld? Woher
anders als aus den Geldbeuteln der Bürger? Alſo haben die
neuen Laſten des Staates wohl etwas zu bedeuten für die Bürger.
Und ihre Rechnung deſſen, was die Gemeinden noch dazu zu
leiſten haben, dürfte auch etwas zu roſig ſein. Nach der Be-
rechnung anderer Freunde des Geſetzes wird dasſelbe den Staat
jährlich 75,000 Fr. koſten und ebenſo viel die Gemeinden; alſo
müſſen die Bürger jährlich wieder ca. 150,000 Fr. mehr
zuſammenſteuern. Fürſprech Heinrich Scherrer, ein Befürworter
des Geſetzes, berechnet 160,000 Fr. Wir glauben, die Geſammt-
ſumme dürfte in Wirklichkeit ſich noch erhöhen. Und das ſoll
eine Kleinigkeit ſein für ein Volk, das jetzt ſchon mit Steuern
ſo ſehr belaſtet iſt, wie das St. Galliſche? Und das in
einer Zeit, wo Handel und Verkehr ſtocken, wo der Verdienſt
immer geringer und die ſonſtigen Ausgaben des Staates und
der Gemeinden immer größer werden? Während der Kanton
St. Gallen die ſchwerſten Steuerlaſten hat vor allen Kantonen
und die Politiker anderer Kantone nicht begreifen können, wie
das St. Galliſche Volk ſie mit ſo lammfrommer Geduld ertrage,
wie uns ein erfahrener Politiker letzthin mittheilte, wiſſen unſere
Staatsmänner nichts Beſſeres zu thun, als neue Steuern zu
ſchaffen. Und ſchon denken ſie darauf, nach Annahme des Be-
erdigungsgeſetzes neue Poſtulate zu bringen, die neuen Steuern
rufen. Das heißt dem Volke Steine ſtatt Brod reichen. Da
müßte das St. Galliſche Volk wirklich verblendet ſein, wenn es
durch Annahme des Geſetzes dieſe Geldverſchleuderung ſanktionirte.
— Oder ſoll etwa das eine Beruhigung ſein für den gewöhnlichen
Mann, wenn man ihm ſagt, die reiche Stadt St. Gallen zahlt
zwei Drittel der Staatsſteuer? Aber die erhöhten Gemeinde-
ſteuern bezahlt ſie nicht. Und was nützt es dem gemeinen Mann,
wenn er hohe, ihm ſchwer fallende Steuern bezahlen muß, was
dat er davon, denken zu können, ja die reichen St. Galler Herren
bezahlen noch viel mehr? Damit wird ſein ohnehin magerer
Geldbeutel nicht wieder gefüllt. Den reichen St. Galler Herren
thut es freilich nichts; ſie ſuchen nur etwas mehr Vermögen zu
verheimlichen, und wenn man ſie gar zu arg ſchröpfen will, packen
ſie zuſammen und ziehen nach Conſtanz oder ſonſtwohin, wo die
Herren Millionärs beſſer traktirt werden. Was nützen uns hohe
Steuern, wenn ſie am Ende eine große Kapitalflucht veranlaſſen?

Wenn Sie ferner meinen, die unentgeltliche Beerdigung werde
bewirken, daß für das Kirchliche mehr gethan werde, ſo dürften
Sie auch hierin im Irrthum ſein. Die Vermöglichen werden
wegen ca. 30 Fränklein, die ſie bei Beerdigungen von Staat und
Gemeinden erhalten, keinen Centimes mehr ausgeben als bisher.
Die von der Hand in den Mund Lebenden werden dieſe noch
eher zum Luxus verwenden. Wird ja in dieſer Hinſicht ohnehin
bei Beerdigungen für zu koſtbare Särge, Kränze, Eſſen, Grab-
ſteine u. dgl. ein ſchweres Geld unnöthig verſchwendet. Und
gerade die, welche gerne auf Koſten anderer leben, wollen bei
ſolchen Anläſſen immer die Noblen ſpielen. Hier hätten die
Herren eine verdienſtliche Aufgabe, wenn ſie dieſem Luxus ſteuern,
der den Verſtorbenen nichts nützt und nur der Eitelkeit der
Lebenden ſchmeichelt. In einem Jahr könnte da mindeſtens
zweimal ſo viel erſpart werden, als das neue Geſetz Steuern
veranlaßt, die nur wenigen einen kleinen Vortheil bringen.

Auch die Gefahr iſt nicht zu unterſchätzen, daß es ſpäter
beißt: „Wer zahlt, befiehlt“. Die gleichen Elemente, welche
darauf gedrungen, daß das Beerdigungsweſen den Konfeſſionen
entriſſen werde, werden darauf drängen, daß nun auch Friedhof
und Beerdigung ganz verſtaatlichet werde, d. h. in ihrem Sinn,
daß alles religiöſe davon fern gehalten werde. Sie werden
Schritt für Schritt vorwärts ſteuern, bis Friedhof und Beerdigung
ein religionsloſes, troſtloſes Gepräge erhalten. Iſt es doch unter
der Herrſchaft des jetzigen Geſetzes wiederholt vorgekommen, daß
man den Katholiken verboten hat, mitten in ihrem Friedhof ein
großes Kreuz, wie üblich, zu ſtellen.

Wie Hohn iſt uns Ihre Berufung auf Leo XIII., den
glorreich regierenden Papſt, den erlauchteſten Kirchenfürſten der
Gegenwart, den unvergeßlichen Ketteler rc., vorgekommen. Wohl
verlangen dieſe Koryphäen des Katholizismus eingreifende, ſtattliche
Thätigkeit zu Gunſten der arbeitenden Klaſſe, wie jeder, der
ein chriſtl. Herz beſitzt; aber wo verlangen dieſelben Geſetze, die
allen chriſtlichen Grundſätzen Hohn ſprechen? Wo verlangen ſie
Geſetze, welche die ſtrebſamen Bürger ausſaugen zu Gunſten der
leichtlebigen Elemente?

Es iſt uns ſchwer angekommen, gegen Sie, die Führer des
kathol. Volkes, eine ſolche Sprache zu führen. Aber unſer
Gewiſſen trieb uns an, auch unſer Scherflein nach unſern Kräften
beizutragen, daß in ſozial-politiſchen Dingen eine beſſere Er-
kenntniß wach werde.

Es war vielleicht unbeſcheiden von uns, Ihnen zuzumuthen,
von uns Belehrung entgegen zu nehmen, da ſie an Talent, wie
an Kenntniſſen uns überragen und hohe Ehrenſtellen bekleiden,
die wir mit unſern beſcheidenen Talenten und geringen Kennt-
niſſen zu übernehmen uns nicht getrauten (nebenbei bemerkt, es
iſt freilich keine Gefahr, daß ſie uns angetragen werden).
Dennoch glauben wir ohne Anmaßung in ſolchen Dingen ein
beſſeres Urtheil uns zutrauen zu dürfen. Wir entſtammen ſelbſt
der ärmeren Klaſſe, gehören ihr jetzt noch an und ſind ſeit einer
Reihe von Jahren immer in allſeitigem Verkehr mit ihr geſtanden;
wir haben alſo wohl beſſere Gelegenheit gehabt, deren Bedürfoiſſe
kennen zu lernen als Sie. Wir haben ferner in guten philo-
ſophiſchen Büchern ein wenig uns umgeſehen, wo die Grundlagen
der Volkswohlfahrt theoretiſch beſprochen waren. Wir haben
auch hiſtoriſche Werke geleſen, welche dieſe Grundlagen durch die
beſte Lehrmeiſterin, die Erfahrung insbeſondere im Volksleben des
Mittelalters als bewährt uns zeigten. Dann haben wir durch
dieſelbe beſte Lehrmeiſterin die entgegengeſetzten modern-liberalen
Staatsideen als nur deſtrultio wirkend erkannt. Urtheilen Sie
ſelbſt, ob es da noch große Anmaßung ſei, wenn wir einmal
aus unſerm gewohnten Stillleben heraustraten und auch ein

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Seilführung und Ausweichung) große Anerkennung. Gut be-<lb/>
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bahn eine angenehme und vortheilhafte Neuerung &#x017F;ein.</p>
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(Touri&#x017F;ten). Ammons abgehärtete kräftige Bewohner werden<lb/>
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&#x017F;ehnten irdi&#x017F;chen Wün&#x017F;che gelangt. Das goldene Zeitalter rückt<lb/>
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Schwe&#x017F;tern brauchen jetzt vor dem &#x017F;trengen Wege auf Amon&#x2019;s<lb/>
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Po&#x017F;tillon einen aus der franzö&#x017F;i&#x017F;chen Revolution &#x017F;tammenden<lb/>
Invaliden und &#x017F;tatt de&#x017F;&#x017F;en erblickte man eine feine, moderne,<lb/>
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Men&#x017F;chen wollen ja fein und modern &#x017F;ogar in den Himmel<lb/>
&#x017F;pedirt werden! Die Brautfahrt ging durch die Straßen des<lb/>
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I&#x017F;t es möglich, daß ein&#x017F;ichtige Staatsmänner &#x017F;o etwas hin&#x017F;chreiben<lb/>
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&#x017F;umme dürfte in Wirklichkeit &#x017F;ich noch erhöhen. Und das &#x017F;oll<lb/>
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Staatsmänner nichts Be&#x017F;&#x017F;eres zu thun, als neue Steuern zu<lb/>
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[2/0002] St. Galliſches. — * Samuel Hilf! Ein Einſender in der „Oſtſchweiz“ möchte dem neuen „Zivilbeſtattungsgeſetz“ das Mäntelchen „chriſtlicher Charitas“ umhängen. Eitle Liebesmühe! Es braucht doch fruchtbar wenig Verſtand dazu, um eingeſehen zu haben, daß das Geſetz nicht aus „chriſtlicher Nächſtenliebe“, ſondern aus grundſätzlichem Haß gegen die chriſtliche Be- erdigung, nach den bekannten Rezepten der Freimaurerei und des antichriſtlichen Sozialismus hervorgegangen. Der Staats- beitrag von Fr. 15 bildete gewiſſermaßen nur eine Art Be- ſtechung, um es den Großräthen ab dem Lande annehmbarer zu machen. Die Mitwirkung| einiger konſervativer Führer war eine Konzeſſion an die Sozialdemokraten. Was hat aber das Volk von dieſen „Speckartikeln“, die es mit ſeinem Steuerbeutel doppelt bezahlen muß? Statt einer Wohlfahrt nach unten, iſt es vielmehr eine Ungerechtigkeit für den Bauern- und Mittel- ſtand überhaupt, der ja nicht blos für die Armen, ſondern auch für die Reichen herhalten muß; denn auch die Reichen ſollen auf Koſten der Gemeinde beerdiget werden und nicht blos die Armen. Auch die Leichenverbrennung hat doch ſpottwenig mit der „chriſtlichen Charitas“ zu thun. Hat man aber einmal auch den Mittelſtand, in dem faſt allein noch die chriſt- liche Tradition mit ihren Wurzeln der Religion und der Moral etwelchen Halt hat, decimirt, ſo wird man bald bei „Mathä am Letzten“ ſein. Von der Weltgeſchichte ſcheint der Herr in der „Oſtſchweiz“ gleichfalls einen ſehr dunkeln Begriff zu haben, ſonſt würde er nicht behaupten wollen, die franzöſiſche Revolution ſei deswegen entſtanden, weil man für die untern Volksklaſſen nichts gethan habe. O Röhrle! Weißt Du denn nicht, daß die franzöſiſche Revolution aus der antichriſtlichen Literatur (Voltaire, Encyclopediſten u. dgl.) hervorgegangen und daß die Gottesleugnerei in Form einer ausgeſchämten Straßendirne auf dem Altar gehoben wurde? Die „Noth“ in den untern Klaſſen war offenbar ſehr unſchuldig an den blutigen Opfern der franz. Revolution; nicht aber der hohe Wohlfahrts- Ausſchuß in den hohen Kreiſen. Si tacuisses, lieber Freund! philosophus mansisses! — Regierungsrathsverhandlungen vom 29. Juli 1892. Der ſt. galliſchen Fohlenweiden-Genoſſenſchaft wird an die Koſten einer projektirten Alpverbeſſerung auf Unterbächen, Gemeinde Ebnat, ein Staatsbeitrag von 25 Proz. zugeſichert; zugleich wird beim Bundesrath das Geſuch um Zuerkennung eines gleichhohen Bundesbeitrages geſtellt. An 18 Elementargeſchädigte aus verſchiedenen Gemeinden werden aus der Kantonshülfskaſſe Unterſtützungen im Geſammtbetrage von Fr. 1240 verabfolgt. Dem Bundesrath wird über die für das Jahr 1893 projektirten Schutzbauten an Wildwaſſern Bericht erſtattet. Die vom Kantonsingenieur ausgearbeiteten Planvorlagen für eine neue Verbauung des Auerbaches bei Eichberg werden genehmigt und dem Bundesrath zur Prüfung und behufs Erwirkung einer Bundes- ſubvention vorgelegt. Dem Krankenhaus Wattwil wird ein Staatsbeitrag von Fr. 3000 zuerkannt. — Der Regierungsrath hat unterm 22. Juli d. I. in theilweiſer Reviſion der Hebammenordnung behufs noth- wendiger Weiterbildung von älteren Hebammen Repetitions- kurſe vorgeſchrieben, welchen nach und nach alle diejenigen Hebammen beizuwohnen haben, welche in den letzten 10 Jahren weder eine Prüfung noch einen ſolchen Kurs durchgemacht haben. Dieſe Kurſe ſollen die Dauer einer Woche haben und in der Regel im Frühjahr und im Herbſt für eine Zahl von 20 Theil- nehmerinnen in St. Gallen ſtattfinden. Die Aufforderung zur Theilnahme geſchieht auf Anordnung der Sanitätskommiſſion durch die betreffenden Bezirksärzte. Außer dem Unterrichte wird eine Nachſchau über den Zuſtand der Berufsgeräthſchaften der Repeditionsſchülerinnen vorgenommen werden. — Das Kantonsgericht hält am 30. Auguſt einen Plenaraugenſchein in Uznach, am 31. Auguſt iſt Präſidial- augenſchein in Weeſen, vom 1. bis und mit 20. September Sitzung im Kantonsgerichtsſaal in St. Gallen. — Cäcilianiſches. Für die Abhaltung des kantonalen Cäcilienvereinsfeſtes in Flums iſt nun ſchon ordentlich vor- gearbeitet. Das Programm iſt fertig geſtellt. Das Feſt ſoll Montag, den 10. Oktober 1. Jahres abgehalten werden. Ver- ſchiedene Umſtände wirkten mit, daß der Zeitpunkt der Ab- haltung hinausgeſchoben werden mußte. Am Vorabend des be- ſagten Tages (Sonntag Abend) iſt die erſte Produktion mit Andacht, an welcher ſich die Chöre von Flums, Wallenſtadt, Berſchis, eventuell Mels ſich betheiligen werden. Am Feſttage ſelber wird der Chor von Chur das Requiem und der Chor von Uznach eine Meſſe (von Stehle?) beim Hochamt vortragen, woran ſich Einzelproduktionen von Chören aus dem Bezirk ſich an- ſchließen werden. Nachmittags (den 10.) iſt Veſper von Kühne, vorgetragen von den Chören des Bezirkes. — St. Gallen. Die ſt. galliſche Sanitätskommiſſion hat ſich durch die leidige Ueberhandnahme der Maul- und Klauenſeuche in Innerrhoden veranlaßt geſehen, den Verkehr zwiſchen dem Kanton St. Gallen, bezw. dem Rheinthal und Werdenberg und den an dieſe Landestheile anſtoßenden inner- rhodiſchen Alpen zu ſperren. Der Beſuch des Hohenkaſtens vom ſt. galliſchen Gebiete aus iſt nicht geſtattet und auch der Abſtieg gegen dieſe Seite durchaus verwehrt. Die Gefährde, welche in einer Verſchleppung der Krankheit auf hierſeitiges Gebiet ent- ſtehen würde, iſt eine ſo enorme, daß wohl gehofft werden darf, es werde der Verfügung der genannten Behörde ſtrenge Nach- achtung zu theil. — St. Gallen. Erdbeben. Montag Morgen 5 Uhr wurde hier ein ſtarker Erdſtoß in der Richtung von Weſten nach Oſten verſpürt. Während man denſelben in Goßau 3 Minuten vor 5 Uhr gewahrte, wurde er hier um 5 Uhr und in Altſtätten um 5 Uhr 10 Min. bemerkt und zwar überall mit gleicher Heftigkeit, ſo daß in den Zimmern die Möbel ſtark gewiegt wurden und die Wände und Mauern krachten. — Goßau. Die Volksverſammlung vom letzten Sonn- tag in Sachen des Beerdigungsgeſetzes war überaus zahlreich beſucht. In ſachlicher und ſehr gewandter Weiſe referirten Herr Dr. Thürlemann gegen und Herr Schuhmacher für das Geſetz. In der Diskuſſion vertraten die Herren Nationalrath Staub, Gemeindeammann Ruggli, Kantonsrath Högger, Land- wirth Niedermann und Gerichtsſchreiber Geeſer den gegneriſchen, Herr Scherrer und Redaktor Baumberger den annehmenden Standpunkt. — Goßau wird ohne Zweifel verwerfen. — Bernhardzell, 1. Aug. Geſtern referirte Herr Kurer von St. Fiden vor einer Verſammlung von zirka 80 Mann über das Beerdigungsgeſetz. Die Mehrheit ſoll gegen das Geſetz ſein. — Kirchberg, 31. Juli. Die heutige Volksverſamm- lung zur Beſprechung des Beerdigungsgeſetzes war von ca. 200 Mann beſucht. Gegen das Geſetz ſprachen die HH. Bezirks- ammann Schönenberger, Pfarrer Kellenberger von Bütſchwil, Pfarrer Bühler und Lehrer Köppel, während Hr. Kantonsrath Meßmer für dasſelbe eintrat. Eine Abſtimmung fand nicht ſtatt. Nach den Beifallsbezeugungen zu urtheilen, war eine Mehrheit gegen das Geſetz. — Flawil, 1. Auguſt. Bei dem heftigen Gewitter von geſtern Nacht ſchlug der Blitz in das Haus des Landwirthes Scherrer in Botsberg, jedoch ohne zu zünden. Das Kamin wurde total zertrümmert und im angebauten Stalle eine Kuh erſchlagen. — Mels. Die veranſtaltete „Volksverſammlung“ zur Beſprechung des Beerdigungsgeſetzes war von ca. 60 (!) Mann beſucht. — Kathol. Geſellenverein. Sonntag den 30. Aug. begehen die kath. Geſellenvereine Wil, St. Gallen und Rorſchach gemeinſam in Wil das 25jährige Stiftungsfeſt, verbunden mit der Weihe einer neuen Vereinsfahne für den Verein von Wil. — Die Drahtſeilbahn Ragaz-Wartenſtein wurde am 1. Auguſt eröffnet. Bei der Kollaudation fanden ſowohl die Geſammtanlage, der Unterbau mit dem ſtattlich repräſen- tirenden 7 Bogen-Viadukt und den 2 Tunels als auch der ſolid angelegte Oberbau (Eiſenſchwellen, Schienen, Zahnſtangen, Seilführung und Ausweichung) große Anerkennung. Gut be- währten ſich desgleichen die 2 Wagen, jeder eingetheilt in ein Koupe erſter Klaſſe für 8 Perſonen und 2 Koupe’s zweiter Klaſſe, von dieſen das eine zu 8 Sitzplätzen und das andere zu 12 Stehplätzen. Für Ragaz-Pfäfers wird dieſe Drahtſeil- bahn eine angenehme und vortheilhafte Neuerung ſein. — Flums. Der 29. Juli war für die Gemeinde Flums ein wahrer Unglückstag, ſchreibt man der „N. Gl. Ztg.“ Eine Frau Lori hatte mit Petrol Feuer angemacht und ließ die damit gefüllte Kanne zu nahe am Feuer ſtehen. Auf einmal gab es einen Knall, die Kanne zerplatzte, und Frau Lori ſtand in hellen Flammen. Sie verbrannte ſich gräßlich. Die linke Hand ſoll ganz ſchwarz ausſehen und die Muskeln an Leib und Armen hingen in Fetzen herunter. Ein 3—4jähriger Knabe von Herrn Maler Gämperli fiel heute mit einem Teller ſo unglücklich zu Boden, daß er auf einer Scherbe des Tellers die Naſe entzwei ſchnitt und die Stirn nicht unerheblich verletzte. Auf dem hieſigen Bahnhof ſchoben einige Arbeiter einen Wagen, welchen ſie beladen hatten, vorwärts, um einem andern Platz zu machen. Auf einmal hörten ſie einen Jammerruf, und als ſie nachſahen, gewahrten ſie einen Knaben, welcher hinten aufgeſeſſen und heruntergefallen war, mit einem Bein im Rade. Schwer verletzt wurde er nach Hauſe verbracht. — — In der Nähe von Flums fand am Samſtag ein Felsabſturz ſtatt und verſchüttete mehrere weidende Kühe. — * Amden. Heute (1. Auguſt) langte der ſehnlich erwartete erſte Poſtwagen an, feſtlich bekränzt und von Böller- ſchüſſen begrüßt. Das ganze Dorf war beflaggt. Als erſte Paſſagiere ſtiegen aus ein fremder Herr und eine Dame (Touriſten). Ammons abgehärtete kräftige Bewohner werden wohl noch lange den Weg zu Fuß machen, dagegen werden wohl Aerzte, Kranke, Reiſende gerne das Poſtroß benutzen. — Morgens 5 Uhr vernahm man hier 3 ſtarke Erdſtöße, die mit dumpfem unterirdiſchem Donner verbunden waren. — Amden. Der am 1. Auguſt begonnene Doppel-Poſt- kurs zwiſchen Amden und Weeſen wird ſo ausgeführt, daß der zweiſpännige Poſtwagen Morgens um 5 Uhr 15 Minuten und Nachmittags um 3 Uhr 30 Minuten von Amden abfährt, von wo er jeweilen nach 3 Viertelſtunden am Bahnhof in Weeſen eintrifft. Die Rückfahrt von hier, je um 10 Uhr 10 Minuten Vormittags und 4 Uhr 30 Minuten Nachmittags, wird in 1 Stunde nnd 25 Minuten vollzogen. — Weeſen. (Korreſp.) Die Berggemeinde Amden hat endlich die Schranken der Iſolirung gebrochen. Durch die Poſt, die den 2. d. M. ihren Kurs eröffnete, iſt ſie in den Bund der ziviliſirten Welt getreten und zum Theil auf die Höhe ihrer er- ſehnten irdiſchen Wünſche gelangt. Das goldene Zeitalter rückt nun in die Gemeinde ein. Licht, Fortſchritt und alle ihre Schweſtern brauchen jetzt vor dem ſtrengen Wege auf Amon’s Höhen und vor dem Schwitzen nicht zu ſchaudern; ſie können nun auf ſchönen und weich gepolſterten Sitzen dorthin gelangen und ihre Tabernakula aufſchlagen. Die Faktoren, welche die Verbindung mit der Außenwelt vermitteln, überſteigen alle Er- wartungen. Man erwartete eine Kaleſche aus den erſten Zeiten der turntaxiſchen Erfindung, ſchwere Mecklenburger und in dem Poſtillon einen aus der franzöſiſchen Revolution ſtammenden Invaliden und ſtatt deſſen erblickte man eine feine, moderne, zwar etwas ſchwerfällige Kutſche, feurige Roſſe à la ächte Araber, die Karl May mit ſeinem Freunde Halef bei ſeinem Ritte durch die Wüſte ſicher nicht verſchmäht hätte, und einen Roſſe- lenker, der ſein Metier gründlich verſteht. Dieſe Fürſorge der hohen Poſtverwaltung für das Publikum iſt kein Wunder; die Menſchen wollen ja fein und modern ſogar in den Himmel ſpedirt werden! Die Brautfahrt ging durch die Straßen des Städtchens und unter Bewunderung vieler Zuſchauer flott von Statten. Der erſte Eindruck berechtigt zu der ſicheren Er- wartung, daß die Poſt das reiſeluſtige Publikum befriedigen werde. Wohl, auf nach Amden, man braucht nicht zu Fuß zu gehen und der Genuß, den die Schönheit der Natur dem Auge dort bietet, wiegt die geringen Koſten der Reiſe tauſendfach auf! — Uznach. Den 1. Auguſt, Morgens nach 5 Uhr, ver- ſpürte man hier ein Erdbeben, nach einem von halb 12 bis 1 Uhr vorausgegangenen intenſiven Gewitter. Der Erdſtoß wurde in der ganzen Oſt- und Zentralſchweiz mehr oder weniger beobachtet. Zweites offenes Wort an den leitenden Ausſchuß der konſervativen Partei des Kantons St. Gallen. (Eingeſandt aus dem Toggenburg.) (Schluß.) Wir verwerfen das neue Geſetz ferner auch, weil es den Gemeinden wieder eine bedeutende Steuerlaſt aufbürdet. Sie meinen zwar, das habe nicht viel zu bedeuten, da ja der Staat im Durchſchnitt zwei Drittheile der Koſten auf ſich nimmt. Iſt es möglich, daß einſichtige Staatsmänner ſo etwas hinſchreiben können! Woher nimmt denn der Staat das Geld? Woher anders als aus den Geldbeuteln der Bürger? Alſo haben die neuen Laſten des Staates wohl etwas zu bedeuten für die Bürger. Und ihre Rechnung deſſen, was die Gemeinden noch dazu zu leiſten haben, dürfte auch etwas zu roſig ſein. Nach der Be- rechnung anderer Freunde des Geſetzes wird dasſelbe den Staat jährlich 75,000 Fr. koſten und ebenſo viel die Gemeinden; alſo müſſen die Bürger jährlich wieder ca. 150,000 Fr. mehr zuſammenſteuern. Fürſprech Heinrich Scherrer, ein Befürworter des Geſetzes, berechnet 160,000 Fr. Wir glauben, die Geſammt- ſumme dürfte in Wirklichkeit ſich noch erhöhen. Und das ſoll eine Kleinigkeit ſein für ein Volk, das jetzt ſchon mit Steuern ſo ſehr belaſtet iſt, wie das St. Galliſche? Und das in einer Zeit, wo Handel und Verkehr ſtocken, wo der Verdienſt immer geringer und die ſonſtigen Ausgaben des Staates und der Gemeinden immer größer werden? Während der Kanton St. Gallen die ſchwerſten Steuerlaſten hat vor allen Kantonen und die Politiker anderer Kantone nicht begreifen können, wie das St. Galliſche Volk ſie mit ſo lammfrommer Geduld ertrage, wie uns ein erfahrener Politiker letzthin mittheilte, wiſſen unſere Staatsmänner nichts Beſſeres zu thun, als neue Steuern zu ſchaffen. Und ſchon denken ſie darauf, nach Annahme des Be- erdigungsgeſetzes neue Poſtulate zu bringen, die neuen Steuern rufen. Das heißt dem Volke Steine ſtatt Brod reichen. Da müßte das St. Galliſche Volk wirklich verblendet ſein, wenn es durch Annahme des Geſetzes dieſe Geldverſchleuderung ſanktionirte. — Oder ſoll etwa das eine Beruhigung ſein für den gewöhnlichen Mann, wenn man ihm ſagt, die reiche Stadt St. Gallen zahlt zwei Drittel der Staatsſteuer? Aber die erhöhten Gemeinde- ſteuern bezahlt ſie nicht. Und was nützt es dem gemeinen Mann, wenn er hohe, ihm ſchwer fallende Steuern bezahlen muß, was dat er davon, denken zu können, ja die reichen St. Galler Herren bezahlen noch viel mehr? Damit wird ſein ohnehin magerer Geldbeutel nicht wieder gefüllt. Den reichen St. Galler Herren thut es freilich nichts; ſie ſuchen nur etwas mehr Vermögen zu verheimlichen, und wenn man ſie gar zu arg ſchröpfen will, packen ſie zuſammen und ziehen nach Conſtanz oder ſonſtwohin, wo die Herren Millionärs beſſer traktirt werden. Was nützen uns hohe Steuern, wenn ſie am Ende eine große Kapitalflucht veranlaſſen? Wenn Sie ferner meinen, die unentgeltliche Beerdigung werde bewirken, daß für das Kirchliche mehr gethan werde, ſo dürften Sie auch hierin im Irrthum ſein. Die Vermöglichen werden wegen ca. 30 Fränklein, die ſie bei Beerdigungen von Staat und Gemeinden erhalten, keinen Centimes mehr ausgeben als bisher. Die von der Hand in den Mund Lebenden werden dieſe noch eher zum Luxus verwenden. Wird ja in dieſer Hinſicht ohnehin bei Beerdigungen für zu koſtbare Särge, Kränze, Eſſen, Grab- ſteine u. dgl. ein ſchweres Geld unnöthig verſchwendet. Und gerade die, welche gerne auf Koſten anderer leben, wollen bei ſolchen Anläſſen immer die Noblen ſpielen. Hier hätten die Herren eine verdienſtliche Aufgabe, wenn ſie dieſem Luxus ſteuern, der den Verſtorbenen nichts nützt und nur der Eitelkeit der Lebenden ſchmeichelt. In einem Jahr könnte da mindeſtens zweimal ſo viel erſpart werden, als das neue Geſetz Steuern veranlaßt, die nur wenigen einen kleinen Vortheil bringen. Auch die Gefahr iſt nicht zu unterſchätzen, daß es ſpäter beißt: „Wer zahlt, befiehlt“. Die gleichen Elemente, welche darauf gedrungen, daß das Beerdigungsweſen den Konfeſſionen entriſſen werde, werden darauf drängen, daß nun auch Friedhof und Beerdigung ganz verſtaatlichet werde, d. h. in ihrem Sinn, daß alles religiöſe davon fern gehalten werde. Sie werden Schritt für Schritt vorwärts ſteuern, bis Friedhof und Beerdigung ein religionsloſes, troſtloſes Gepräge erhalten. Iſt es doch unter der Herrſchaft des jetzigen Geſetzes wiederholt vorgekommen, daß man den Katholiken verboten hat, mitten in ihrem Friedhof ein großes Kreuz, wie üblich, zu ſtellen. Wie Hohn iſt uns Ihre Berufung auf Leo XIII., den glorreich regierenden Papſt, den erlauchteſten Kirchenfürſten der Gegenwart, den unvergeßlichen Ketteler rc., vorgekommen. Wohl verlangen dieſe Koryphäen des Katholizismus eingreifende, ſtattliche Thätigkeit zu Gunſten der arbeitenden Klaſſe, wie jeder, der ein chriſtl. Herz beſitzt; aber wo verlangen dieſelben Geſetze, die allen chriſtlichen Grundſätzen Hohn ſprechen? Wo verlangen ſie Geſetze, welche die ſtrebſamen Bürger ausſaugen zu Gunſten der leichtlebigen Elemente? Es iſt uns ſchwer angekommen, gegen Sie, die Führer des kathol. Volkes, eine ſolche Sprache zu führen. Aber unſer Gewiſſen trieb uns an, auch unſer Scherflein nach unſern Kräften beizutragen, daß in ſozial-politiſchen Dingen eine beſſere Er- kenntniß wach werde. Es war vielleicht unbeſcheiden von uns, Ihnen zuzumuthen, von uns Belehrung entgegen zu nehmen, da ſie an Talent, wie an Kenntniſſen uns überragen und hohe Ehrenſtellen bekleiden, die wir mit unſern beſcheidenen Talenten und geringen Kennt- niſſen zu übernehmen uns nicht getrauten (nebenbei bemerkt, es iſt freilich keine Gefahr, daß ſie uns angetragen werden). Dennoch glauben wir ohne Anmaßung in ſolchen Dingen ein beſſeres Urtheil uns zutrauen zu dürfen. Wir entſtammen ſelbſt der ärmeren Klaſſe, gehören ihr jetzt noch an und ſind ſeit einer Reihe von Jahren immer in allſeitigem Verkehr mit ihr geſtanden; wir haben alſo wohl beſſere Gelegenheit gehabt, deren Bedürfoiſſe kennen zu lernen als Sie. Wir haben ferner in guten philo- ſophiſchen Büchern ein wenig uns umgeſehen, wo die Grundlagen der Volkswohlfahrt theoretiſch beſprochen waren. Wir haben auch hiſtoriſche Werke geleſen, welche dieſe Grundlagen durch die beſte Lehrmeiſterin, die Erfahrung insbeſondere im Volksleben des Mittelalters als bewährt uns zeigten. Dann haben wir durch dieſelbe beſte Lehrmeiſterin die entgegengeſetzten modern-liberalen Staatsideen als nur deſtrultio wirkend erkannt. Urtheilen Sie ſelbſt, ob es da noch große Anmaßung ſei, wenn wir einmal aus unſerm gewohnten Stillleben heraustraten und auch ein

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Benjamin Fiechter, Susanne Haaf: Bereitstellung der digitalen Textausgabe (Konvertierung in das DTA-Basisformat). (2018-01-26T13:38:42Z)
grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z)

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 62, Uznach, 03. 08. 1892, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller62_1892/2>, abgerufen am 29.04.2024.