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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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(Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere
beide jedoch als besondere, von dem gewöhnlichen Un-
terrichte getrennte Disciplinen.

3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge-
fährlichkeit vermeidender Uebergang vom Leichten zum
Schweren statt.

4) Es werden die Uebungen während des gan-
zen Jahres
mit Ausschluß von je einigen Wochen
Ferien in den Monaten April und September, fort-
gesetzt. Jm Winter finden dieselben in einem ent-
sprechend geheizten Saale statt.

5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während
der unter 4) gedachten Ferien statt, und es wird, be-
sonders wegen der zu bewirkenden Eintheilung der ver-
schiedenen Abtheilungen, um recht zeitige Anmeldung
der Zöglinge gebeten, indem während der Zwischenzeit
die Aufnahme nur bedingt und ausnahmsweise erfolgen
könnte.

6) Der für einen halben Jahres-Kursus an die
Anstalt zu entrichtende Geldbetrag ist mit Rücksicht auf
die von Hohem Senat für diejenigen Knaben, welche
hiesige öffentliche Schulanstalten besuchen, vorbehal-
tene Vergünstigung wie folgt festgesetzt worden:

a) Für solche Knaben und Jünglinge, welche
keine öffentlichen Lehranstalten be-
suchen     fl. 5. 24 kr.
b) Für die Schüler des Gym-
nasiums, der Selecten-, Mu-
ster- und Mittelschule     " 2. 42 "
c) Für die Schüler der Weiß-
frauen-, Allerheiligen-, Dom-
und Dreikönigsschule     " 1. 48. "
d) Für Erwachsene     " 3. 30."

7) Der vorstehend gedachte Geldbetrag, wird
beim Einschreiben für ein halbes Jahr voraus ent-
richtet.
Weitere Kosten sind mit den gymnastischen
Uebungen, (excl. der Anschaffung einer Turnjacke und
eines, die Gesetze, Spiele, Lieder und Uebungen enthal-

(Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere
beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen Un-
terrichte getrennte Disciplinen.

3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge-
fährlichkeit vermeidender Uebergang vom Leichten zum
Schweren ſtatt.

4) Es werden die Uebungen während des gan-
zen Jahres
mit Ausſchluß von je einigen Wochen
Ferien in den Monaten April und September, fort-
geſetzt. Jm Winter finden dieſelben in einem ent-
ſprechend geheizten Saale ſtatt.

5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während
der unter 4) gedachten Ferien ſtatt, und es wird, be-
ſonders wegen der zu bewirkenden Eintheilung der ver-
ſchiedenen Abtheilungen, um recht zeitige Anmeldung
der Zöglinge gebeten, indem während der Zwiſchenzeit
die Aufnahme nur bedingt und ausnahmsweiſe erfolgen
könnte.

6) Der für einen halben Jahres-Kurſus an die
Anſtalt zu entrichtende Geldbetrag iſt mit Rückſicht auf
die von Hohem Senat für diejenigen Knaben, welche
hieſige öffentliche Schulanſtalten beſuchen, vorbehal-
tene Vergünſtigung wie folgt feſtgeſetzt worden:

a) Für ſolche Knaben und Jünglinge, welche
keine öffentlichen Lehranſtalten be-
ſuchen     fl. 5. 24 kr.
b) Für die Schüler des Gym-
naſiums, der Selecten-, Mu-
ſter- und Mittelſchule     〃 2. 42 〃
c) Für die Schüler der Weiß-
frauen-, Allerheiligen-, Dom-
und Dreikönigsſchule     〃 1. 48. 〃
d) Für Erwachſene     〃 3. 30.〃

7) Der vorſtehend gedachte Geldbetrag, wird
beim Einſchreiben für ein halbes Jahr voraus ent-
richtet.
Weitere Koſten ſind mit den gymnaſtiſchen
Uebungen, (excl. der Anſchaffung einer Turnjacke und
eines, die Geſetze, Spiele, Lieder und Uebungen enthal-

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[58/0062] (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen Un- terrichte getrennte Disciplinen. 3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge- fährlichkeit vermeidender Uebergang vom Leichten zum Schweren ſtatt. 4) Es werden die Uebungen während des gan- zen Jahres mit Ausſchluß von je einigen Wochen Ferien in den Monaten April und September, fort- geſetzt. Jm Winter finden dieſelben in einem ent- ſprechend geheizten Saale ſtatt. 5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während der unter 4) gedachten Ferien ſtatt, und es wird, be- ſonders wegen der zu bewirkenden Eintheilung der ver- ſchiedenen Abtheilungen, um recht zeitige Anmeldung der Zöglinge gebeten, indem während der Zwiſchenzeit die Aufnahme nur bedingt und ausnahmsweiſe erfolgen könnte. 6) Der für einen halben Jahres-Kurſus an die Anſtalt zu entrichtende Geldbetrag iſt mit Rückſicht auf die von Hohem Senat für diejenigen Knaben, welche hieſige öffentliche Schulanſtalten beſuchen, vorbehal- tene Vergünſtigung wie folgt feſtgeſetzt worden: a) Für ſolche Knaben und Jünglinge, welche keine öffentlichen Lehranſtalten be- ſuchen fl. 5. 24 kr. b) Für die Schüler des Gym- naſiums, der Selecten-, Mu- ſter- und Mittelſchule 〃 2. 42 〃 c) Für die Schüler der Weiß- frauen-, Allerheiligen-, Dom- und Dreikönigsſchule 〃 1. 48. 〃 d) Für Erwachſene 〃 3. 30.〃 7) Der vorſtehend gedachte Geldbetrag, wird beim Einſchreiben für ein halbes Jahr voraus ent- richtet. Weitere Koſten ſind mit den gymnaſtiſchen Uebungen, (excl. der Anſchaffung einer Turnjacke und eines, die Geſetze, Spiele, Lieder und Uebungen enthal-

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/62>, abgerufen am 27.04.2024.