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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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tenden Turnbüchleins zu 18 kr") nicht verbunden, da
alle übrigen Erfordernisse Seitens der Anstalt geliefert
werden.

8) Die gewöhnlichen Unterrichtsstunden sind im
Sommer von 5 bis halb 7 und von halb 7 bis 8
Uhr Abends; im Winter von 4 bis 5 und von 5 bis
6, von 6 bis 7, von halb 6 bis 7 und von 7 bis
halb 9 Abends und werden einer Abtheilung je wö-
chentlich zweimal ertheilt. Ueber die Wahl der Stun-
den und Tage findet beim Einschreiben nähere Ver-
ständigung statt.

Den gymnastischen Unterricht für Mädchen
betreffend.

9) Es versteht sich von selbst, daß zwischen den
Turnübungen für die männliche Jugend und den für
die Mädchen bestimmten gymnastischen Anstands-, Ge-
lenkigkeits- und Kraftübungen ein wohl zu beachten-
der Unterschied stattfindet. -- Ueber die Wahl der
Unterrichtsstunden (wöchentlich zweimal) wird sich beim
Einschreiben verständigt. Halbjährig sind fl. 5. 24 kr.
voraus zu entrichten. Besonderer Vorrichtungen in
der Bekleidung bedarf es nicht.

Den Fechtunterricht für Erwachsene betreffend.

10) Es finden allgemeine und besondere Fecht-
stunden statt. Für die ersteren, zu welchen wöchentlich
für je eine Abtheilung nach näherer Verständigung
zwei Stunden bestimmt sind, und an denen bis zu 16
Personen, die im Fechten schon geübt sind und auf
einen regelmäßigen Unterricht des übrigens anwesen-
den Fechtmeisters keinen Anspruch machen, theilneh-
men können, wird pr. Semester mit fl. 4. 30. kr. vor-
aus zahlbar abonnirt.

11) Das Honorar für besonderen Fechtun-

tenden Turnbüchleins zu 18 kr„) nicht verbunden, da
alle übrigen Erforderniſſe Seitens der Anſtalt geliefert
werden.

8) Die gewöhnlichen Unterrichtsſtunden ſind im
Sommer von 5 bis halb 7 und von halb 7 bis 8
Uhr Abends; im Winter von 4 bis 5 und von 5 bis
6, von 6 bis 7, von halb 6 bis 7 und von 7 bis
halb 9 Abends und werden einer Abtheilung je wö-
chentlich zweimal ertheilt. Ueber die Wahl der Stun-
den und Tage findet beim Einſchreiben nähere Ver-
ſtändigung ſtatt.

Den gymnaſtiſchen Unterricht für Mädchen
betreffend.

9) Es verſteht ſich von ſelbſt, daß zwiſchen den
Turnübungen für die männliche Jugend und den für
die Mädchen beſtimmten gymnaſtiſchen Anſtands-, Ge-
lenkigkeits- und Kraftübungen ein wohl zu beachten-
der Unterſchied ſtattfindet. — Ueber die Wahl der
Unterrichtsſtunden (wöchentlich zweimal) wird ſich beim
Einſchreiben verſtändigt. Halbjährig ſind fl. 5. 24 kr.
voraus zu entrichten. Beſonderer Vorrichtungen in
der Bekleidung bedarf es nicht.

Den Fechtunterricht für Erwachſene betreffend.

10) Es finden allgemeine und beſondere Fecht-
ſtunden ſtatt. Für die erſteren, zu welchen wöchentlich
für je eine Abtheilung nach näherer Verſtändigung
zwei Stunden beſtimmt ſind, und an denen bis zu 16
Perſonen, die im Fechten ſchon geübt ſind und auf
einen regelmäßigen Unterricht des übrigens anweſen-
den Fechtmeiſters keinen Anſpruch machen, theilneh-
men können, wird pr. Semeſter mit fl. 4. 30. kr. vor-
aus zahlbar abonnirt.

11) Das Honorar für beſonderen Fechtun-

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[59/0063] tenden Turnbüchleins zu 18 kr„) nicht verbunden, da alle übrigen Erforderniſſe Seitens der Anſtalt geliefert werden. 8) Die gewöhnlichen Unterrichtsſtunden ſind im Sommer von 5 bis halb 7 und von halb 7 bis 8 Uhr Abends; im Winter von 4 bis 5 und von 5 bis 6, von 6 bis 7, von halb 6 bis 7 und von 7 bis halb 9 Abends und werden einer Abtheilung je wö- chentlich zweimal ertheilt. Ueber die Wahl der Stun- den und Tage findet beim Einſchreiben nähere Ver- ſtändigung ſtatt. Den gymnaſtiſchen Unterricht für Mädchen betreffend. 9) Es verſteht ſich von ſelbſt, daß zwiſchen den Turnübungen für die männliche Jugend und den für die Mädchen beſtimmten gymnaſtiſchen Anſtands-, Ge- lenkigkeits- und Kraftübungen ein wohl zu beachten- der Unterſchied ſtattfindet. — Ueber die Wahl der Unterrichtsſtunden (wöchentlich zweimal) wird ſich beim Einſchreiben verſtändigt. Halbjährig ſind fl. 5. 24 kr. voraus zu entrichten. Beſonderer Vorrichtungen in der Bekleidung bedarf es nicht. Den Fechtunterricht für Erwachſene betreffend. 10) Es finden allgemeine und beſondere Fecht- ſtunden ſtatt. Für die erſteren, zu welchen wöchentlich für je eine Abtheilung nach näherer Verſtändigung zwei Stunden beſtimmt ſind, und an denen bis zu 16 Perſonen, die im Fechten ſchon geübt ſind und auf einen regelmäßigen Unterricht des übrigens anweſen- den Fechtmeiſters keinen Anſpruch machen, theilneh- men können, wird pr. Semeſter mit fl. 4. 30. kr. vor- aus zahlbar abonnirt. 11) Das Honorar für beſonderen Fechtun-

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/63>, abgerufen am 27.04.2024.