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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
stehen, der Kirchenversammlung zu gehorchen. Sie
mußten zwar ihre bisherige Wohnplätze verlaßen,
fanden aber noch anderwärts Unterstützung, Gre-
gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict
zu Perpignan von der Krone Spanien. Was
außerdem von der Reformation der Kirche und Ab-
helfung der Beschwerden über den päbstlichen Stuhl
zu Pisa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen-
falls auf eine anderweite neue Kirchenversammlung
ausgesetzt.


X.

Zum Glück endigte sich indessen die auch über
die Kaiserwürde zwischen Wenzel und Ruprecht ent-
standene Trennung, da der letztere (1410. May 19.)
starb, und Wenzel endlich geschehen ließ, daß sein
Bruder Sigismund, der anfangs seinen Vetter
Jobst von Mähren, vermöge einer von einigen
Churfürsten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte-
ten Kaiserwahl, noch gegen sich gehabt hatte, nach
dessen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun-
mehr die kaiserliche Regierung allein zu führen
übernahm. Doch der Erfolg von dieser Regierung
verdient nun noch eine besondere Erörterung.




VI.

III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
ſtehen, der Kirchenverſammlung zu gehorchen. Sie
mußten zwar ihre bisherige Wohnplaͤtze verlaßen,
fanden aber noch anderwaͤrts Unterſtuͤtzung, Gre-
gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict
zu Perpignan von der Krone Spanien. Was
außerdem von der Reformation der Kirche und Ab-
helfung der Beſchwerden uͤber den paͤbſtlichen Stuhl
zu Piſa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen-
falls auf eine anderweite neue Kirchenverſammlung
ausgeſetzt.


X.

Zum Gluͤck endigte ſich indeſſen die auch uͤber
die Kaiſerwuͤrde zwiſchen Wenzel und Ruprecht ent-
ſtandene Trennung, da der letztere (1410. May 19.)
ſtarb, und Wenzel endlich geſchehen ließ, daß ſein
Bruder Sigismund, der anfangs ſeinen Vetter
Jobſt von Maͤhren, vermoͤge einer von einigen
Churfuͤrſten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte-
ten Kaiſerwahl, noch gegen ſich gehabt hatte, nach
deſſen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun-
mehr die kaiſerliche Regierung allein zu fuͤhren
uͤbernahm. Doch der Erfolg von dieſer Regierung
verdient nun noch eine beſondere Eroͤrterung.




VI.
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[286/0320] III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. ſtehen, der Kirchenverſammlung zu gehorchen. Sie mußten zwar ihre bisherige Wohnplaͤtze verlaßen, fanden aber noch anderwaͤrts Unterſtuͤtzung, Gre- gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict zu Perpignan von der Krone Spanien. Was außerdem von der Reformation der Kirche und Ab- helfung der Beſchwerden uͤber den paͤbſtlichen Stuhl zu Piſa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen- falls auf eine anderweite neue Kirchenverſammlung ausgeſetzt. Zum Gluͤck endigte ſich indeſſen die auch uͤber die Kaiſerwuͤrde zwiſchen Wenzel und Ruprecht ent- ſtandene Trennung, da der letztere (1410. May 19.) ſtarb, und Wenzel endlich geſchehen ließ, daß ſein Bruder Sigismund, der anfangs ſeinen Vetter Jobſt von Maͤhren, vermoͤge einer von einigen Churfuͤrſten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte- ten Kaiſerwahl, noch gegen ſich gehabt hatte, nach deſſen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun- mehr die kaiſerliche Regierung allein zu fuͤhren uͤbernahm. Doch der Erfolg von dieſer Regierung verdient nun noch eine beſondere Eroͤrterung. VI.

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/320>, abgerufen am 29.04.2024.