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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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nicht die Correspondenten sich eine genauere Kennt¬
niß von den Posttaxen verschaffen und dadurch das
Verfahren der Post beurtheilen lernen. Inzwischen
kann man im Allgemeinen voraussetzen, daß die Post¬
officianten nicht so leicht hierbei vorsätzlich unrichtig
verfahren werden, da sie stets befürchten müssen,
daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr
bald zur Sprache kommen werde, denn das Pub¬
likum ist auf die Post sehr wachsam, beobachtet das
Verfahren der Postbedienten größtentheils sehr scharf
und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur
Last zu legen.

Bei ankommenden Briefen ist etwa
Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das
auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld be¬
zahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein
solcher Abzug lediglich der Tasche des Postoffician¬
ten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht
Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter dessel¬
ben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.

Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto ange¬
setzt sei, welches allerdings aus Uebereilung und
Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen ge¬
schehen müssen, zuweilen der Fall seyn kann; so
darf und muß man auch darüber sich beschweren,
Aufklärung und Schadloshaltung suchen. Am be¬

nicht die Correspondenten ſich eine genauere Kennt¬
niß von den Poſttaxen verſchaffen und dadurch das
Verfahren der Poſt beurtheilen lernen. Inzwiſchen
kann man im Allgemeinen vorausſetzen, daß die Poſt¬
officianten nicht ſo leicht hierbei vorſaͤtzlich unrichtig
verfahren werden, da ſie ſtets befuͤrchten muͤſſen,
daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit ſehr
bald zur Sprache kommen werde, denn das Pub¬
likum iſt auf die Poſt ſehr wachſam, beobachtet das
Verfahren der Poſtbedienten groͤßtentheils ſehr ſcharf
und iſt geneigt, der Poſt mehr, als billig iſt, zur
Laſt zu legen.

Bei ankommenden Briefen iſt etwa
Folgendes zu beobachten. Der Empfaͤnger muß das
auf den Brief vom Poſtamte geſetzte Poſtgeld be¬
zahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein
ſolcher Abzug lediglich der Taſche des Poſtoffician¬
ten zur Laſt fallen wuͤrde. Denn dieſer iſt nicht
Herr des Poſtgeldes, ſondern nur Verwalter deſſel¬
ben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.

Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto ange¬
ſetzt ſei, welches allerdings aus Uebereilung und
Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen ge¬
ſchehen muͤſſen, zuweilen der Fall ſeyn kann; ſo
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[45/0053] nicht die Correspondenten ſich eine genauere Kennt¬ niß von den Poſttaxen verſchaffen und dadurch das Verfahren der Poſt beurtheilen lernen. Inzwiſchen kann man im Allgemeinen vorausſetzen, daß die Poſt¬ officianten nicht ſo leicht hierbei vorſaͤtzlich unrichtig verfahren werden, da ſie ſtets befuͤrchten muͤſſen, daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit ſehr bald zur Sprache kommen werde, denn das Pub¬ likum iſt auf die Poſt ſehr wachſam, beobachtet das Verfahren der Poſtbedienten groͤßtentheils ſehr ſcharf und iſt geneigt, der Poſt mehr, als billig iſt, zur Laſt zu legen. Bei ankommenden Briefen iſt etwa Folgendes zu beobachten. Der Empfaͤnger muß das auf den Brief vom Poſtamte geſetzte Poſtgeld be¬ zahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein ſolcher Abzug lediglich der Taſche des Poſtoffician¬ ten zur Laſt fallen wuͤrde. Denn dieſer iſt nicht Herr des Poſtgeldes, ſondern nur Verwalter deſſel¬ ben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen. Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto ange¬ ſetzt ſei, welches allerdings aus Uebereilung und Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen ge¬ ſchehen muͤſſen, zuweilen der Fall ſeyn kann; ſo darf und muß man auch daruͤber ſich beſchweren, Aufklaͤrung und Schadloshaltung ſuchen. Am be¬

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/53>, abgerufen am 29.04.2024.