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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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schweigischen Posten trägt ein solcher rekommandir¬
ter Brief doppeltes Porto. Bei besonders wichti¬
gen Briefen sorgen die Postämter auch, daß die
Empfänger die Ablieferung derselben bescheinigen
müssen. -- Bei Briefen, worin Wechsel, oder an¬
dere Papiere von Werth geschlossen sind, ist es
rathsam, solches und wenn es geschehen kann, den
Werth der Beischlüße auf der Addreße anzugeben.
Der Kürze wegen pflegt man in diesem Falle auch
wohl nur ein NB. auf den Brief zu setzen und die
Postämter sind dann auch so aufmerksam, dieses
NB. in der Postkarte zu bemerken. -- Also auf
der Post kann nicht füglich ein Brief verlohren
gehen. Geschieht es, so könnte es eher durch die
Briefträger geschehen. Jedoch diese werden solches
um so mehr verhüten, da sie für die ihnen zur
Bestellung überlieferten Briefe, das Postgeld be¬
zahlen müssen und auch selbst für jeden abgeliefer¬
ten Brief ein Accidenz von dem Empfänger zu er¬
warten haben. Am häufigsten gehen Briefe in den
Häusern der Correspondenten selbst und durch die
Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist
nicht selten, daß Briefe, welche durchs Gesinde zur
Post gebracht werden sollten, auf der Gasse gefun¬
den wurden. --

Das Rekommendiren und Notabeniren

ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬
ter Brief doppeltes Porto. Bei beſonders wichti¬
gen Briefen ſorgen die Poſtaͤmter auch, daß die
Empfaͤnger die Ablieferung derſelben beſcheinigen
muͤſſen. — Bei Briefen, worin Wechſel, oder an¬
dere Papiere von Werth geſchloſſen ſind, iſt es
rathſam, ſolches und wenn es geſchehen kann, den
Werth der Beiſchluͤße auf der Addreße anzugeben.
Der Kuͤrze wegen pflegt man in dieſem Falle auch
wohl nur ein NB. auf den Brief zu ſetzen und die
Poſtaͤmter ſind dann auch ſo aufmerkſam, dieſes
NB. in der Poſtkarte zu bemerken. — Alſo auf
der Poſt kann nicht fuͤglich ein Brief verlohren
gehen. Geſchieht es, ſo koͤnnte es eher durch die
Brieftraͤger geſchehen. Jedoch dieſe werden ſolches
um ſo mehr verhuͤten, da ſie fuͤr die ihnen zur
Beſtellung uͤberlieferten Briefe, das Poſtgeld be¬
zahlen muͤſſen und auch ſelbſt fuͤr jeden abgeliefer¬
ten Brief ein Accidenz von dem Empfaͤnger zu er¬
warten haben. Am haͤufigſten gehen Briefe in den
Haͤuſern der Correspondenten ſelbſt und durch die
Unvorſichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es iſt
nicht ſelten, daß Briefe, welche durchs Geſinde zur
Poſt gebracht werden ſollten, auf der Gaſſe gefun¬
den wurden. —

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[62/0070] ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬ ter Brief doppeltes Porto. Bei beſonders wichti¬ gen Briefen ſorgen die Poſtaͤmter auch, daß die Empfaͤnger die Ablieferung derſelben beſcheinigen muͤſſen. — Bei Briefen, worin Wechſel, oder an¬ dere Papiere von Werth geſchloſſen ſind, iſt es rathſam, ſolches und wenn es geſchehen kann, den Werth der Beiſchluͤße auf der Addreße anzugeben. Der Kuͤrze wegen pflegt man in dieſem Falle auch wohl nur ein NB. auf den Brief zu ſetzen und die Poſtaͤmter ſind dann auch ſo aufmerkſam, dieſes NB. in der Poſtkarte zu bemerken. — Alſo auf der Poſt kann nicht fuͤglich ein Brief verlohren gehen. Geſchieht es, ſo koͤnnte es eher durch die Brieftraͤger geſchehen. Jedoch dieſe werden ſolches um ſo mehr verhuͤten, da ſie fuͤr die ihnen zur Beſtellung uͤberlieferten Briefe, das Poſtgeld be¬ zahlen muͤſſen und auch ſelbſt fuͤr jeden abgeliefer¬ ten Brief ein Accidenz von dem Empfaͤnger zu er¬ warten haben. Am haͤufigſten gehen Briefe in den Haͤuſern der Correspondenten ſelbſt und durch die Unvorſichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es iſt nicht ſelten, daß Briefe, welche durchs Geſinde zur Poſt gebracht werden ſollten, auf der Gaſſe gefun¬ den wurden. — Das Rekommendiren und Notabeniren

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/70>, abgerufen am 29.04.2024.