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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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der Briefe kann also in angezeigter Maaße von ei¬
nigen Nutzen seyn. -- Hingegen ist das Cito auf
den Briefen gewöhnlich ohne Nutzen und Wirkung.
Die Postbedienten können keinen Brief von einem
Orte zum andern mit der ordinären Post geschwin¬
der befördern, als die Post reitet, oder fährt. Die
ordinären Posten werden immer zu ihrer einmal
bestimmten Zeit, so wie es der Zusammenhang des
Postwesens des Orts erfordert und verstattet, abge¬
fertiget; sie reiten oder fahren in der, nach Maa߬
gabe der Entfernung der Oerter und nach Beschaf¬
fenheit der Wege berechneten und festgesetzten Zeit
und Stundenzahl, können also auch nie früher, aber
wegen unvorhergesehener Zufälle bisweilen später
eintreffen; mithin kann es eigentlich nichts nützen,
auf Briefe cito zu schreiben, denn die Post kann
und wird deshalben keine Minute schneller gehen. --
Wünscht jedoch Jemand, daß sein Brief etwas
früher, als gewöhnlich, in die Hände seines Cor¬
respondenten gelange; so muß er auf der Addresse
des Briefs, oder durch ein beigefügtes Promemoria
die Post ersuchen, den Brief am Orte seiner Be¬
stimmung sogleich nach Ankunft der Post besonders
abgeben zu lassen. Hierdurch wird er bewirken, daß
der Brief nicht erst durch die Hände der Briefträ¬
ger gehe und von denselben nach der ihnen gewöhn¬

der Briefe kann alſo in angezeigter Maaße von ei¬
nigen Nutzen ſeyn. — Hingegen iſt das Cito auf
den Briefen gewoͤhnlich ohne Nutzen und Wirkung.
Die Poſtbedienten koͤnnen keinen Brief von einem
Orte zum andern mit der ordinaͤren Poſt geſchwin¬
der befoͤrdern, als die Poſt reitet, oder faͤhrt. Die
ordinaͤren Poſten werden immer zu ihrer einmal
beſtimmten Zeit, ſo wie es der Zuſammenhang des
Poſtweſens des Orts erfordert und verſtattet, abge¬
fertiget; ſie reiten oder fahren in der, nach Maa߬
gabe der Entfernung der Oerter und nach Beſchaf¬
fenheit der Wege berechneten und feſtgeſetzten Zeit
und Stundenzahl, koͤnnen alſo auch nie fruͤher, aber
wegen unvorhergeſehener Zufaͤlle bisweilen ſpaͤter
eintreffen; mithin kann es eigentlich nichts nuͤtzen,
auf Briefe cito zu ſchreiben, denn die Poſt kann
und wird deshalben keine Minute ſchneller gehen. —
Wuͤnſcht jedoch Jemand, daß ſein Brief etwas
fruͤher, als gewoͤhnlich, in die Haͤnde ſeines Cor¬
respondenten gelange; ſo muß er auf der Addreſſe
des Briefs, oder durch ein beigefuͤgtes Promemoria
die Poſt erſuchen, den Brief am Orte ſeiner Be¬
ſtimmung ſogleich nach Ankunft der Poſt beſonders
abgeben zu laſſen. Hierdurch wird er bewirken, daß
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[63/0071] der Briefe kann alſo in angezeigter Maaße von ei¬ nigen Nutzen ſeyn. — Hingegen iſt das Cito auf den Briefen gewoͤhnlich ohne Nutzen und Wirkung. Die Poſtbedienten koͤnnen keinen Brief von einem Orte zum andern mit der ordinaͤren Poſt geſchwin¬ der befoͤrdern, als die Poſt reitet, oder faͤhrt. Die ordinaͤren Poſten werden immer zu ihrer einmal beſtimmten Zeit, ſo wie es der Zuſammenhang des Poſtweſens des Orts erfordert und verſtattet, abge¬ fertiget; ſie reiten oder fahren in der, nach Maa߬ gabe der Entfernung der Oerter und nach Beſchaf¬ fenheit der Wege berechneten und feſtgeſetzten Zeit und Stundenzahl, koͤnnen alſo auch nie fruͤher, aber wegen unvorhergeſehener Zufaͤlle bisweilen ſpaͤter eintreffen; mithin kann es eigentlich nichts nuͤtzen, auf Briefe cito zu ſchreiben, denn die Poſt kann und wird deshalben keine Minute ſchneller gehen. — Wuͤnſcht jedoch Jemand, daß ſein Brief etwas fruͤher, als gewoͤhnlich, in die Haͤnde ſeines Cor¬ respondenten gelange; ſo muß er auf der Addreſſe des Briefs, oder durch ein beigefuͤgtes Promemoria die Poſt erſuchen, den Brief am Orte ſeiner Be¬ ſtimmung ſogleich nach Ankunft der Poſt beſonders abgeben zu laſſen. Hierdurch wird er bewirken, daß der Brief nicht erſt durch die Haͤnde der Brieftraͤ¬ ger gehe und von denſelben nach der ihnen gewoͤhn¬

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/71>, abgerufen am 29.04.2024.