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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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von selbst, daß ihm ein Postillon mitgegeben wer¬
den muß. Denn keinem Posthalter kann zugemu¬
thet werden, einen solchen Mann, der gewöhnlich
fremd und unbekannt ist, sein Pferd anzuvertrauen;
auch würde der Courier oft in Gefahr kommen, sich
auf dem Wege zu verirren und immer würde es
mit Beschwerlichkeiten verknüpft seyn, das Pferd
wieder in seine Heimath zurück zu schaffen. Da¬
her wird dem Courier beständig ein Postillion zuge¬
geben, welcher in der Postmontur und mit den
Postinsignien vor ihm her reitet, und nach dessen
Anweisung sich der Courier auf dem Wege richten
muß. Ein Courier darf auch einen Mantelsack von
30 bis 40 Pfund bei sich führen und denselben auf
des Postillons Pferd legen; er kann auch verlan¬
gen, daß der Postillon ihn die richtige Straße führe
und ordnungsmäßig reite, aber es ist ihm nicht er¬
laubt, auf die Pferde zu schlagen und dem Postil¬
lon mit Gewalt und durch unerlaubte Mittel zum
übermäßigen Reiten zu reitzen, noch vor demselben
voraus zu reiten.

Manche Couriers bedienen sich auch, statt des
Reitpferdes, eines Wagens, besonders wenn sie zu¬
gleich Sachen mit sich führen, welche nicht füglich
auf Pferden fortgebracht werden können, und weil
auch auf weiten Reisen nicht leicht ein Mensch sol¬

von ſelbſt, daß ihm ein Poſtillon mitgegeben wer¬
den muß. Denn keinem Poſthalter kann zugemu¬
thet werden, einen ſolchen Mann, der gewoͤhnlich
fremd und unbekannt iſt, ſein Pferd anzuvertrauen;
auch wuͤrde der Courier oft in Gefahr kommen, ſich
auf dem Wege zu verirren und immer wuͤrde es
mit Beſchwerlichkeiten verknuͤpft ſeyn, das Pferd
wieder in ſeine Heimath zuruͤck zu ſchaffen. Da¬
her wird dem Courier beſtaͤndig ein Poſtillion zuge¬
geben, welcher in der Poſtmontur und mit den
Poſtinſignien vor ihm her reitet, und nach deſſen
Anweiſung ſich der Courier auf dem Wege richten
muß. Ein Courier darf auch einen Mantelſack von
30 bis 40 Pfund bei ſich fuͤhren und denſelben auf
des Poſtillons Pferd legen; er kann auch verlan¬
gen, daß der Poſtillon ihn die richtige Straße fuͤhre
und ordnungsmaͤßig reite, aber es iſt ihm nicht er¬
laubt, auf die Pferde zu ſchlagen und dem Poſtil¬
lon mit Gewalt und durch unerlaubte Mittel zum
uͤbermaͤßigen Reiten zu reitzen, noch vor demſelben
voraus zu reiten.

Manche Couriers bedienen ſich auch, ſtatt des
Reitpferdes, eines Wagens, beſonders wenn ſie zu¬
gleich Sachen mit ſich fuͤhren, welche nicht fuͤglich
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[75/0083] von ſelbſt, daß ihm ein Poſtillon mitgegeben wer¬ den muß. Denn keinem Poſthalter kann zugemu¬ thet werden, einen ſolchen Mann, der gewoͤhnlich fremd und unbekannt iſt, ſein Pferd anzuvertrauen; auch wuͤrde der Courier oft in Gefahr kommen, ſich auf dem Wege zu verirren und immer wuͤrde es mit Beſchwerlichkeiten verknuͤpft ſeyn, das Pferd wieder in ſeine Heimath zuruͤck zu ſchaffen. Da¬ her wird dem Courier beſtaͤndig ein Poſtillion zuge¬ geben, welcher in der Poſtmontur und mit den Poſtinſignien vor ihm her reitet, und nach deſſen Anweiſung ſich der Courier auf dem Wege richten muß. Ein Courier darf auch einen Mantelſack von 30 bis 40 Pfund bei ſich fuͤhren und denſelben auf des Poſtillons Pferd legen; er kann auch verlan¬ gen, daß der Poſtillon ihn die richtige Straße fuͤhre und ordnungsmaͤßig reite, aber es iſt ihm nicht er¬ laubt, auf die Pferde zu ſchlagen und dem Poſtil¬ lon mit Gewalt und durch unerlaubte Mittel zum uͤbermaͤßigen Reiten zu reitzen, noch vor demſelben voraus zu reiten. Manche Couriers bedienen ſich auch, ſtatt des Reitpferdes, eines Wagens, beſonders wenn ſie zu¬ gleich Sachen mit ſich fuͤhren, welche nicht fuͤglich auf Pferden fortgebracht werden koͤnnen, und weil auch auf weiten Reiſen nicht leicht ein Menſch ſol¬

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/83>, abgerufen am 29.04.2024.