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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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den nicht einschränken; man will und kann es ihnen
nicht verwehren, statt Extrapost zu nehmen, mit ge¬
mietheten Pferden zu reisen, wenn sie dabei ihren
Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden glau¬
ben. Wenn sie also diese vorziehen; so sollen die
Postfuhrleute, welche zum Dienste des reisenden
Publikums immer mit Kosten Pferde unterhalten
müssen, darunter nicht leiden, sondern auf eine bil¬
lige Weise gewissermaßen entschädigt werden. --

Wenn man die Sache aus diesem Gesichts¬
punkte betrachtet, so wird man diese Einrichtung
nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgebühr
nicht unbillig finden. Es fällt in die Augen, daß
eine solche geringe Vergütung, als jene wenigen
Pfennige vom Pferde auf die Meile sind, noch bei
weitem keine hinreichende Entschädigung für die Post¬
halter seyn könne, gegen den Verdienst, der ihnen
auf diese Weise durch die Miethsfuhrleute genommen
wird. Durch das Stationsgeld sollen sie nur eini¬
germaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutscher
abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu
übernehmen. -- Daher soll auch die Entrichtung
der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur
Last fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhr¬
leuten geleistet werden. Diese werden sich freilich
in den meisten Fällen deshalb wieder an den Rei¬
senden erholen. Daher ist es aber auch nicht immer
wohlfeiler, statt Extrapost, einen Miethkutscher zu
nehmen. -- Rechnet der Reisende die zu erlegende

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den nicht einſchraͤnken; man will und kann es ihnen
nicht verwehren, ſtatt Extrapoſt zu nehmen, mit ge¬
mietheten Pferden zu reiſen, wenn ſie dabei ihren
Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden glau¬
ben. Wenn ſie alſo dieſe vorziehen; ſo ſollen die
Poſtfuhrleute, welche zum Dienſte des reiſenden
Publikums immer mit Koſten Pferde unterhalten
muͤſſen, darunter nicht leiden, ſondern auf eine bil¬
lige Weiſe gewiſſermaßen entſchaͤdigt werden. —

Wenn man die Sache aus dieſem Geſichts¬
punkte betrachtet, ſo wird man dieſe Einrichtung
nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgebuͤhr
nicht unbillig finden. Es faͤllt in die Augen, daß
eine ſolche geringe Verguͤtung, als jene wenigen
Pfennige vom Pferde auf die Meile ſind, noch bei
weitem keine hinreichende Entſchaͤdigung fuͤr die Poſt¬
halter ſeyn koͤnne, gegen den Verdienſt, der ihnen
auf dieſe Weiſe durch die Miethsfuhrleute genommen
wird. Durch das Stationsgeld ſollen ſie nur eini¬
germaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutſcher
abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu
uͤbernehmen. — Daher ſoll auch die Entrichtung
der Stationsgelder eigentlich nicht den Reiſenden zur
Laſt fallen, ſondern vielmehr lediglich von den Fuhr¬
leuten geleiſtet werden. Dieſe werden ſich freilich
in den meiſten Faͤllen deshalb wieder an den Rei¬
ſenden erholen. Daher iſt es aber auch nicht immer
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nehmen. — Rechnet der Reiſende die zu erlegende

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[81/0089] den nicht einſchraͤnken; man will und kann es ihnen nicht verwehren, ſtatt Extrapoſt zu nehmen, mit ge¬ mietheten Pferden zu reiſen, wenn ſie dabei ihren Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden glau¬ ben. Wenn ſie alſo dieſe vorziehen; ſo ſollen die Poſtfuhrleute, welche zum Dienſte des reiſenden Publikums immer mit Koſten Pferde unterhalten muͤſſen, darunter nicht leiden, ſondern auf eine bil¬ lige Weiſe gewiſſermaßen entſchaͤdigt werden. — Wenn man die Sache aus dieſem Geſichts¬ punkte betrachtet, ſo wird man dieſe Einrichtung nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgebuͤhr nicht unbillig finden. Es faͤllt in die Augen, daß eine ſolche geringe Verguͤtung, als jene wenigen Pfennige vom Pferde auf die Meile ſind, noch bei weitem keine hinreichende Entſchaͤdigung fuͤr die Poſt¬ halter ſeyn koͤnne, gegen den Verdienſt, der ihnen auf dieſe Weiſe durch die Miethsfuhrleute genommen wird. Durch das Stationsgeld ſollen ſie nur eini¬ germaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutſcher abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu uͤbernehmen. — Daher ſoll auch die Entrichtung der Stationsgelder eigentlich nicht den Reiſenden zur Laſt fallen, ſondern vielmehr lediglich von den Fuhr¬ leuten geleiſtet werden. Dieſe werden ſich freilich in den meiſten Faͤllen deshalb wieder an den Rei¬ ſenden erholen. Daher iſt es aber auch nicht immer wohlfeiler, ſtatt Extrapoſt, einen Miethkutſcher zu nehmen. — Rechnet der Reiſende die zu erlegende 6

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/89>, abgerufen am 29.04.2024.