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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836.

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Heimfall von Urbino.
barten Staaten wetteiferten sie durch Begünstigungen, Be-
soldungen, Subsidien in Ergebenheit zu erhalten.

Man bemerkte in dem Lande, daß der Fürst mehr ein-
bringe, als er koste.

Zwar wurden wohl auch hier wie allenthalben Versuche
gemacht die Abgaben zu erhöhen: aber es zeigten sich hiebei
so große Schwierigkeiten, vor allem in Urbino selbst, daß man
es doch am Ende, halb aus gutem Willen, halb weil man
nicht anders konnte, bei dem Herkömmlichen bewenden ließ.
Auch die Privilegien, die Statuten blieben unangetastet.
Unter dem Schutze dieses Hauses bewahrte San Marino
seine unschuldige Freiheit 1). Während in dem übrigen Ita-
lien allenthalben das Fürstenthum freier, ungebundener,
mächtiger wurde, blieb es hier in seinen alten Schranken.

Daher kam es, daß die Einwohner sich auf das engste
an ihre Dynastie anschlossen; sie waren ihr um so ergebe-
ner, weil eine Vereinigung mit dem Kirchenstaate ohne Zwei-
fel die Aufhebung aller hergebrachten Verhältnisse herbei-
führen mußte.

Eine Landesangelegenheit von der größten Wichtigkeit
war demnach die Fortpflanzung des herzoglichen Geschlechtes.

Wir sahen, welch einen entscheidenden Einfluß Lucre-
zia von Este auf das Schicksal, die Auflösung des Her-
zogthums von Ferrara hatte. Auch in die urbinatischen
Angelegenheiten finden wir sie auf das unglücklichste ver-
flochten.


1) "Ha humore d'esser republica", sagt ein Discorso a N.
S. Urbano VIII sopra lo stato d'Urbino
von S. Marino. Bei
dem Uebergang an den Kirchenstaat erweiterte es noch seine Privi-
legien.

Heimfall von Urbino.
barten Staaten wetteiferten ſie durch Beguͤnſtigungen, Be-
ſoldungen, Subſidien in Ergebenheit zu erhalten.

Man bemerkte in dem Lande, daß der Fuͤrſt mehr ein-
bringe, als er koſte.

Zwar wurden wohl auch hier wie allenthalben Verſuche
gemacht die Abgaben zu erhoͤhen: aber es zeigten ſich hiebei
ſo große Schwierigkeiten, vor allem in Urbino ſelbſt, daß man
es doch am Ende, halb aus gutem Willen, halb weil man
nicht anders konnte, bei dem Herkoͤmmlichen bewenden ließ.
Auch die Privilegien, die Statuten blieben unangetaſtet.
Unter dem Schutze dieſes Hauſes bewahrte San Marino
ſeine unſchuldige Freiheit 1). Waͤhrend in dem uͤbrigen Ita-
lien allenthalben das Fuͤrſtenthum freier, ungebundener,
maͤchtiger wurde, blieb es hier in ſeinen alten Schranken.

Daher kam es, daß die Einwohner ſich auf das engſte
an ihre Dynaſtie anſchloſſen; ſie waren ihr um ſo ergebe-
ner, weil eine Vereinigung mit dem Kirchenſtaate ohne Zwei-
fel die Aufhebung aller hergebrachten Verhaͤltniſſe herbei-
fuͤhren mußte.

Eine Landesangelegenheit von der groͤßten Wichtigkeit
war demnach die Fortpflanzung des herzoglichen Geſchlechtes.

Wir ſahen, welch einen entſcheidenden Einfluß Lucre-
zia von Eſte auf das Schickſal, die Aufloͤſung des Her-
zogthums von Ferrara hatte. Auch in die urbinatiſchen
Angelegenheiten finden wir ſie auf das ungluͤcklichſte ver-
flochten.


1) „Ha humore d’esser republica“, ſagt ein Discorso a N.
S. Urbano VIII sopra lo stato d’Urbino
von S. Marino. Bei
dem Uebergang an den Kirchenſtaat erweiterte es noch ſeine Privi-
legien.
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[5/0017] Heimfall von Urbino. barten Staaten wetteiferten ſie durch Beguͤnſtigungen, Be- ſoldungen, Subſidien in Ergebenheit zu erhalten. Man bemerkte in dem Lande, daß der Fuͤrſt mehr ein- bringe, als er koſte. Zwar wurden wohl auch hier wie allenthalben Verſuche gemacht die Abgaben zu erhoͤhen: aber es zeigten ſich hiebei ſo große Schwierigkeiten, vor allem in Urbino ſelbſt, daß man es doch am Ende, halb aus gutem Willen, halb weil man nicht anders konnte, bei dem Herkoͤmmlichen bewenden ließ. Auch die Privilegien, die Statuten blieben unangetaſtet. Unter dem Schutze dieſes Hauſes bewahrte San Marino ſeine unſchuldige Freiheit 1). Waͤhrend in dem uͤbrigen Ita- lien allenthalben das Fuͤrſtenthum freier, ungebundener, maͤchtiger wurde, blieb es hier in ſeinen alten Schranken. Daher kam es, daß die Einwohner ſich auf das engſte an ihre Dynaſtie anſchloſſen; ſie waren ihr um ſo ergebe- ner, weil eine Vereinigung mit dem Kirchenſtaate ohne Zwei- fel die Aufhebung aller hergebrachten Verhaͤltniſſe herbei- fuͤhren mußte. Eine Landesangelegenheit von der groͤßten Wichtigkeit war demnach die Fortpflanzung des herzoglichen Geſchlechtes. Wir ſahen, welch einen entſcheidenden Einfluß Lucre- zia von Eſte auf das Schickſal, die Aufloͤſung des Her- zogthums von Ferrara hatte. Auch in die urbinatiſchen Angelegenheiten finden wir ſie auf das ungluͤcklichſte ver- flochten. 1) „Ha humore d’esser republica“, ſagt ein Discorso a N. S. Urbano VIII sopra lo stato d’Urbino von S. Marino. Bei dem Uebergang an den Kirchenſtaat erweiterte es noch ſeine Privi- legien.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste03_1836/17>, abgerufen am 29.04.2024.