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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Le Material des chemins de fer a l'Exposition de Bruxelles 1910, Paris 1913. - Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin, 1911. Geschichte der Eisenbahnen der österr.-ungar. Monarchie. Wien 1908, VI. Bd.; The Car Builders' Dictionary. New York 1906. Weitere Abhandlungen und Ausstellungsberichte finden sich in den Zeitschriften: Organ. Wiesbaden; Glasers Ann., Berlin; Ztschr. dt. Ing., Berlin; Rev. gen. d. chem. Paris; Rivista Tecnica delle Ferrovie Italiane. Rom; L'Ingegneria Ferrovieria. Rom; Railw. Eng. London; Railw. and Enegg. Rev. Chicago; Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. Brüssel.

(Schützenhofer)-Citnonetti.


Güterwagenparkverzeichnisse (etats de materiel roulant; elenchio generali dei veicoli) sind Nachweise der den einzelnen Bahnverwaltungen gehörenden oder in ihren Wagenpark eingestellten Güterwagen. Von den dem VDEV. angehörenden Bahnverwaltungen werden G. auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung des VDEV. vom 31. Juli 1882 nach einheitlichen Grundsätzen zusammengestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereines herausgegeben. Die Verzeichnisse führen die Güterwagen entweder nach der Nummernfolge oder nach Gattungen getrennt, einzeln oder unter reihenweiser Zusammenfassung der Wagennummern auf. Sie müssen nach dem genannten Vereinsbeschluß folgende Angaben enthalten: Gattung und Nummer der Wagen, Zahl der Wagen mit Bremse und ohne Bremse, Achsenzahl, innere Länge, Breite und Höhe der Seitenwände, Ladefläche, Laderaum, Radstand, durchschnittliches Eigengewicht und Ladegewicht. Außerdem ist stets anzugeben, ob die Wagen mit Vereinslenkachsen versehen sind. Die Angaben über den Laderaum sind nicht nur für bedeckte, sondern auch für offene Wagen mit Bordwänden zu machen, soweit es sich nicht um Plattformwagen oder um Wagen handelt, deren Seitenbords weniger als 200 mm hoch sind. Schmalspurwagen, Bahndienst- und Arbeitswagen werden neuerdings nicht mehr anfgenommen. Die Verzeichnisse, die durch Nachträge auf dem Laufenden zu erhalten sind, werden für Zwecke der Wagenverteilung und Wagenbenutzung, bei Abrechnung der Wagenmieten und der Wiederherstellungskosten sowie der Erledigung von Erstattungsansprüchen und Beschwerden verwendet.

Marx.


Güterzüge (goods trains, freight trains; trains de marchandises; treni merci), zur Beförderung von Gütern oder Tieren bestimmte Züge. Soweit der Umfang des Verkehrs es irgend gestattet, werden für den Personenverkehr und den Güterverkehr besondere Züge eingerichtet. Dabei gelten die vorwiegend der Personenbeförderung dienenden Züge als Personenzüge, die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden Züge als G., auch wenn jene zur Güterbeförderung, diese zur Personenbeförderung mitbenutzt werden (s. Gemischte Züge). Die G. unterscheiden sich von den Personenzügen durch geringere Fahrgeschwindigkeit, erheblich höhere Wagenzahl oder Zuglast sowie durch die Verwendung besonderer für die Beförderung großer Lasten mit geringerer Geschwindigkeit geeigneter Lokomotiven.

Auf den deutschen Eisenbahnen werden nach § 29 der Beförderungsvorschriften des DEVV., abgesehen von Viehzügen, Eilgüterzügen (s. d.), unterschieden:

a) Ferngüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen geschlossen auf größere Entfernungen durchzuführen (s. Fahrplan, Fernzüge);

b) Durchgangsgüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen auf weitere Entfernungen zu befördern, deshalb nur auf wichtigeren Stationen, insbesondere Abzweigungsstationen halten und gleichzeitig deren Verkehr untereinander vermitteln (s. Durchgangszug und Durchgehende Wagen);

c) Nahgüterzüge, die dem Nahverkehr, insbesondere der kleineren Stationen dienen und deshalb möglichst auf allen Stationen halten. - Nahgüterzüge die zur Beförderung von Frachtgutkurswagen bestimmt sind, heißen Stückgüterzüge.

Auf den Hauptgleisen stattfindende Fahrten zur Überführung von Wagen zwischen benachbarten Bahnhöfen, nach Werkstätten und gewerblichen Anlagen werden als Übergabezüge bezeichnet.

In anderen Ländern (s. Fahrplan) werden die G. in ähnlicher Weise unterschieden. Die außerdem vorkommenden Bezeichnungen, wie Schleppzug, Kohlenzug, Erzzug oder Fisch-, Milch-, Rüben-, Schotter-, Pulver- u. s. w. Zug, werden hier und da angewandt, um den besonderen Zweck einzelner G. hervorzuheben. Fahrdienstlich werden alle diese Züge als G. behandelt.

Ob und wie weit die aufgeführten Arten von G. im Fahrplan einer Bahnstrecke Anwendung finden, hängt vom Umfang des Verkehrs ab. So erwünscht eine gesonderte Behandlung jeder Verkehrsart auch sein mag, so kann sie nur so weit durchgeführt werden, als die Wirtschaftlichkeit des Betriebs es gestattet (s. Betriebssystem). Diese erfordert aber unter allen Umständen Beschränkung der Zugzahl auf das notwendige Maß oder Ausnutzung der Lokomotivkraft, also die Ablassung

Le Material des chemins de fer à l'Exposition de Bruxelles 1910, Paris 1913. – Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin, 1911. Geschichte der Eisenbahnen der österr.-ungar. Monarchie. Wien 1908, VI. Bd.; The Car Builders' Dictionary. New York 1906. Weitere Abhandlungen und Ausstellungsberichte finden sich in den Zeitschriften: Organ. Wiesbaden; Glasers Ann., Berlin; Ztschr. dt. Ing., Berlin; Rev. gén. d. chem. Paris; Rivista Tecnica delle Ferrovie Italiane. Rom; L'Ingegneria Ferrovieria. Rom; Railw. Eng. London; Railw. and Enegg. Rev. Chicago; Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. Brüssel.

(Schützenhofer)-Citnonetti.


Güterwagenparkverzeichnisse (états de materiel roulant; elenchio generali dei veicoli) sind Nachweise der den einzelnen Bahnverwaltungen gehörenden oder in ihren Wagenpark eingestellten Güterwagen. Von den dem VDEV. angehörenden Bahnverwaltungen werden G. auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung des VDEV. vom 31. Juli 1882 nach einheitlichen Grundsätzen zusammengestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereines herausgegeben. Die Verzeichnisse führen die Güterwagen entweder nach der Nummernfolge oder nach Gattungen getrennt, einzeln oder unter reihenweiser Zusammenfassung der Wagennummern auf. Sie müssen nach dem genannten Vereinsbeschluß folgende Angaben enthalten: Gattung und Nummer der Wagen, Zahl der Wagen mit Bremse und ohne Bremse, Achsenzahl, innere Länge, Breite und Höhe der Seitenwände, Ladefläche, Laderaum, Radstand, durchschnittliches Eigengewicht und Ladegewicht. Außerdem ist stets anzugeben, ob die Wagen mit Vereinslenkachsen versehen sind. Die Angaben über den Laderaum sind nicht nur für bedeckte, sondern auch für offene Wagen mit Bordwänden zu machen, soweit es sich nicht um Plattformwagen oder um Wagen handelt, deren Seitenbords weniger als 200 mm hoch sind. Schmalspurwagen, Bahndienst- und Arbeitswagen werden neuerdings nicht mehr anfgenommen. Die Verzeichnisse, die durch Nachträge auf dem Laufenden zu erhalten sind, werden für Zwecke der Wagenverteilung und Wagenbenutzung, bei Abrechnung der Wagenmieten und der Wiederherstellungskosten sowie der Erledigung von Erstattungsansprüchen und Beschwerden verwendet.

Marx.


Güterzüge (goods trains, freight trains; trains de marchandises; treni merci), zur Beförderung von Gütern oder Tieren bestimmte Züge. Soweit der Umfang des Verkehrs es irgend gestattet, werden für den Personenverkehr und den Güterverkehr besondere Züge eingerichtet. Dabei gelten die vorwiegend der Personenbeförderung dienenden Züge als Personenzüge, die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden Züge als G., auch wenn jene zur Güterbeförderung, diese zur Personenbeförderung mitbenutzt werden (s. Gemischte Züge). Die G. unterscheiden sich von den Personenzügen durch geringere Fahrgeschwindigkeit, erheblich höhere Wagenzahl oder Zuglast sowie durch die Verwendung besonderer für die Beförderung großer Lasten mit geringerer Geschwindigkeit geeigneter Lokomotiven.

Auf den deutschen Eisenbahnen werden nach § 29 der Beförderungsvorschriften des DEVV., abgesehen von Viehzügen, Eilgüterzügen (s. d.), unterschieden:

a) Ferngüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen geschlossen auf größere Entfernungen durchzuführen (s. Fahrplan, Fernzüge);

b) Durchgangsgüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen auf weitere Entfernungen zu befördern, deshalb nur auf wichtigeren Stationen, insbesondere Abzweigungsstationen halten und gleichzeitig deren Verkehr untereinander vermitteln (s. Durchgangszug und Durchgehende Wagen);

c) Nahgüterzüge, die dem Nahverkehr, insbesondere der kleineren Stationen dienen und deshalb möglichst auf allen Stationen halten. – Nahgüterzüge die zur Beförderung von Frachtgutkurswagen bestimmt sind, heißen Stückgüterzüge.

Auf den Hauptgleisen stattfindende Fahrten zur Überführung von Wagen zwischen benachbarten Bahnhöfen, nach Werkstätten und gewerblichen Anlagen werden als Übergabezüge bezeichnet.

In anderen Ländern (s. Fahrplan) werden die G. in ähnlicher Weise unterschieden. Die außerdem vorkommenden Bezeichnungen, wie Schleppzug, Kohlenzug, Erzzug oder Fisch-, Milch-, Rüben-, Schotter-, Pulver- u. s. w. Zug, werden hier und da angewandt, um den besonderen Zweck einzelner G. hervorzuheben. Fahrdienstlich werden alle diese Züge als G. behandelt.

Ob und wie weit die aufgeführten Arten von G. im Fahrplan einer Bahnstrecke Anwendung finden, hängt vom Umfang des Verkehrs ab. So erwünscht eine gesonderte Behandlung jeder Verkehrsart auch sein mag, so kann sie nur so weit durchgeführt werden, als die Wirtschaftlichkeit des Betriebs es gestattet (s. Betriebssystem). Diese erfordert aber unter allen Umständen Beschränkung der Zugzahl auf das notwendige Maß oder Ausnutzung der Lokomotivkraft, also die Ablassung

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[36/0046] Le Material des chemins de fer à l'Exposition de Bruxelles 1910, Paris 1913. – Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin, 1911. Geschichte der Eisenbahnen der österr.-ungar. Monarchie. Wien 1908, VI. Bd.; The Car Builders' Dictionary. New York 1906. Weitere Abhandlungen und Ausstellungsberichte finden sich in den Zeitschriften: Organ. Wiesbaden; Glasers Ann., Berlin; Ztschr. dt. Ing., Berlin; Rev. gén. d. chem. Paris; Rivista Tecnica delle Ferrovie Italiane. Rom; L'Ingegneria Ferrovieria. Rom; Railw. Eng. London; Railw. and Enegg. Rev. Chicago; Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. Brüssel. (Schützenhofer)-Citnonetti. Güterwagenparkverzeichnisse (états de materiel roulant; elenchio generali dei veicoli) sind Nachweise der den einzelnen Bahnverwaltungen gehörenden oder in ihren Wagenpark eingestellten Güterwagen. Von den dem VDEV. angehörenden Bahnverwaltungen werden G. auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung des VDEV. vom 31. Juli 1882 nach einheitlichen Grundsätzen zusammengestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereines herausgegeben. Die Verzeichnisse führen die Güterwagen entweder nach der Nummernfolge oder nach Gattungen getrennt, einzeln oder unter reihenweiser Zusammenfassung der Wagennummern auf. Sie müssen nach dem genannten Vereinsbeschluß folgende Angaben enthalten: Gattung und Nummer der Wagen, Zahl der Wagen mit Bremse und ohne Bremse, Achsenzahl, innere Länge, Breite und Höhe der Seitenwände, Ladefläche, Laderaum, Radstand, durchschnittliches Eigengewicht und Ladegewicht. Außerdem ist stets anzugeben, ob die Wagen mit Vereinslenkachsen versehen sind. Die Angaben über den Laderaum sind nicht nur für bedeckte, sondern auch für offene Wagen mit Bordwänden zu machen, soweit es sich nicht um Plattformwagen oder um Wagen handelt, deren Seitenbords weniger als 200 mm hoch sind. Schmalspurwagen, Bahndienst- und Arbeitswagen werden neuerdings nicht mehr anfgenommen. Die Verzeichnisse, die durch Nachträge auf dem Laufenden zu erhalten sind, werden für Zwecke der Wagenverteilung und Wagenbenutzung, bei Abrechnung der Wagenmieten und der Wiederherstellungskosten sowie der Erledigung von Erstattungsansprüchen und Beschwerden verwendet. Marx. Güterzüge (goods trains, freight trains; trains de marchandises; treni merci), zur Beförderung von Gütern oder Tieren bestimmte Züge. Soweit der Umfang des Verkehrs es irgend gestattet, werden für den Personenverkehr und den Güterverkehr besondere Züge eingerichtet. Dabei gelten die vorwiegend der Personenbeförderung dienenden Züge als Personenzüge, die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden Züge als G., auch wenn jene zur Güterbeförderung, diese zur Personenbeförderung mitbenutzt werden (s. Gemischte Züge). Die G. unterscheiden sich von den Personenzügen durch geringere Fahrgeschwindigkeit, erheblich höhere Wagenzahl oder Zuglast sowie durch die Verwendung besonderer für die Beförderung großer Lasten mit geringerer Geschwindigkeit geeigneter Lokomotiven. Auf den deutschen Eisenbahnen werden nach § 29 der Beförderungsvorschriften des DEVV., abgesehen von Viehzügen, Eilgüterzügen (s. d.), unterschieden: a) Ferngüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen geschlossen auf größere Entfernungen durchzuführen (s. Fahrplan, Fernzüge); b) Durchgangsgüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen auf weitere Entfernungen zu befördern, deshalb nur auf wichtigeren Stationen, insbesondere Abzweigungsstationen halten und gleichzeitig deren Verkehr untereinander vermitteln (s. Durchgangszug und Durchgehende Wagen); c) Nahgüterzüge, die dem Nahverkehr, insbesondere der kleineren Stationen dienen und deshalb möglichst auf allen Stationen halten. – Nahgüterzüge die zur Beförderung von Frachtgutkurswagen bestimmt sind, heißen Stückgüterzüge. Auf den Hauptgleisen stattfindende Fahrten zur Überführung von Wagen zwischen benachbarten Bahnhöfen, nach Werkstätten und gewerblichen Anlagen werden als Übergabezüge bezeichnet. In anderen Ländern (s. Fahrplan) werden die G. in ähnlicher Weise unterschieden. Die außerdem vorkommenden Bezeichnungen, wie Schleppzug, Kohlenzug, Erzzug oder Fisch-, Milch-, Rüben-, Schotter-, Pulver- u. s. w. Zug, werden hier und da angewandt, um den besonderen Zweck einzelner G. hervorzuheben. Fahrdienstlich werden alle diese Züge als G. behandelt. Ob und wie weit die aufgeführten Arten von G. im Fahrplan einer Bahnstrecke Anwendung finden, hängt vom Umfang des Verkehrs ab. So erwünscht eine gesonderte Behandlung jeder Verkehrsart auch sein mag, so kann sie nur so weit durchgeführt werden, als die Wirtschaftlichkeit des Betriebs es gestattet (s. Betriebssystem). Diese erfordert aber unter allen Umständen Beschränkung der Zugzahl auf das notwendige Maß oder Ausnutzung der Lokomotivkraft, also die Ablassung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/46>, abgerufen am 20.05.2024.