Entlegenheit der Oerter nicht wohl können? Ob es nur ein Bündniß ist auf eine kurtze Zeit, zu Erreichung einer gewissen Absicht, oder aber auf eine sehr lange, u. s. w. Denn, nachdem die- se und andere mehrere Umstände beschaffen, nachdem ist diese Frage zu affirmiren oder zu negiren, und nachdem kan sich ein Christlicher Landes-Herr bey dergleichen Kriege und Alli- anz GOttes Gnade und Seegen, oder aber Un- seegen versichert halten. Wir finden in dem al- ten Testamente unterschiedne Exempel derer von Rechtgläubigen mit abgöttischen Völckern aufgerichteten Bündnisse, als Jacobs mit La- ban, Davids und Salomons mit Hiram, und ist auch aus den Gründen des Evangelii über- haupt eben nicht zu judiciren, daß solche Alli- anz bey allen Umständen vor unzuläßig und un- gewissenhafft geachtet werden solte. Die alte und neue weltliche Historie ist deren voll, davon einige vor rechtmäßig, andere aber vor unrecht- mäßig geschlossene zu achten, welches aber in ap- plicatione specialiter zu zeigen meine Conve- nienz nicht leiden will. Es ist auch bey derglei- chen Allianzen ferner dahin zu sehen, daß solche Verbindung den Gemüthern nicht schädlich seyn möge, und die Macht der Ungläubigen, zum grossen Praejudiz der Christlichen, nicht gar zu sehr gestärcket und vermehret werde.
§. 11.
Entlegenheit der Oerter nicht wohl koͤnnen? Ob es nur ein Buͤndniß iſt auf eine kurtze Zeit, zu Erreichung einer gewiſſen Abſicht, oder aber auf eine ſehr lange, u. ſ. w. Denn, nachdem die- ſe und andere mehrere Umſtaͤnde beſchaffen, nachdem iſt dieſe Frage zu affirmiren oder zu negiren, und nachdem kan ſich ein Chriſtlicher Landes-Herr bey dergleichen Kriege und Alli- anz GOttes Gnade und Seegen, oder aber Un- ſeegen verſichert halten. Wir finden in dem al- ten Teſtamente unterſchiedne Exempel derer von Rechtglaͤubigen mit abgoͤttiſchen Voͤlckern aufgerichteten Buͤndniſſe, als Jacobs mit La- ban, Davids und Salomons mit Hiram, und iſt auch aus den Gruͤnden des Evangelii uͤber- haupt eben nicht zu judiciren, daß ſolche Alli- anz bey allen Umſtaͤnden vor unzulaͤßig und un- gewiſſenhafft geachtet werden ſolte. Die alte und neue weltliche Hiſtorie iſt deren voll, davon einige vor rechtmaͤßig, andere aber vor unrecht- maͤßig geſchloſſene zu achten, welches aber in ap- plicatione ſpecialiter zu zeigen meine Conve- nienz nicht leiden will. Es iſt auch bey derglei- chen Allianzen ferner dahin zu ſehen, daß ſolche Verbindung den Gemuͤthern nicht ſchaͤdlich ſeyn moͤge, und die Macht der Unglaͤubigen, zum groſſen Præjudiz der Chriſtlichen, nicht gar zu ſehr geſtaͤrcket und vermehret werde.
§. 11.
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Entlegenheit der Oerter nicht wohl koͤnnen?
Ob es nur ein Buͤndniß iſt auf eine kurtze Zeit,
zu Erreichung einer gewiſſen Abſicht, oder aber
auf eine ſehr lange, u. ſ. w. Denn, nachdem die-
ſe und andere mehrere Umſtaͤnde beſchaffen,
nachdem iſt dieſe Frage zu affirmiren oder zu
negiren, und nachdem kan ſich ein Chriſtlicher
Landes-Herr bey dergleichen Kriege und Alli-
anz GOttes Gnade und Seegen, oder aber Un-
ſeegen verſichert halten. Wir finden in dem al-
ten Teſtamente unterſchiedne Exempel derer
von Rechtglaͤubigen mit abgoͤttiſchen Voͤlckern
aufgerichteten Buͤndniſſe, als Jacobs mit La-
ban, Davids und Salomons mit Hiram, und
iſt auch aus den Gruͤnden des Evangelii uͤber-
haupt eben nicht zu judiciren, daß ſolche Alli-
anz bey allen Umſtaͤnden vor unzulaͤßig und un-
gewiſſenhafft geachtet werden ſolte. Die alte
und neue weltliche Hiſtorie iſt deren voll, davon
einige vor rechtmaͤßig, andere aber vor unrecht-
maͤßig geſchloſſene zu achten, welches aber in ap-
plicatione ſpecialiter zu zeigen meine Conve-
nienz nicht leiden will. Es iſt auch bey derglei-
chen Allianzen ferner dahin zu ſehen, daß ſolche
Verbindung den Gemuͤthern nicht ſchaͤdlich
ſeyn moͤge, und die Macht der Unglaͤubigen, zum
groſſen Præjudiz der Chriſtlichen, nicht gar zu
ſehr geſtaͤrcket und vermehret werde.
§. 11.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1470>, abgerufen am 17.06.2024.
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