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Sattler, Basilius: Auslegung der Histori von der Erklerung Christi. Helmstedt, 1582.

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sein Leib vnd Blut mittheilen wolte / es sey also den eigenschafften der Menschen natur entgegen / daß der Leib Christi nicht könte ein warer Leib sein / Er könte nicht im Himel sein / wenn er vns also sein Leib vnd Blut auff Erden also zu essen vnd zu trincken gebe / das ist zwar der vernunfft gar ehnlich / aber das hat der nicht gesagt / den der Vater von Himel zuhören befohlen hat / stehet auch weder in Mosis noch der Propheten oder Apostel Schrifften.

Sie sagen wol es sey ein sonderliche weise zu reden von allen Sacramenten / das ist / heisse souiel / als bedeutet / Aber aus Gottes Wort können sie solche allgemeine Regel in ewigkeit nicht beweisen. Nun muß fürwar ein Mensch / der für Gottes Gericht vnerschrocken erscheinen wil / Gottes helles vnd klares Wort haben.

Daher der hochgelerte Man / Herr Philippus Melanthon / Anno 30. an Fridericum Myconium / gantz Christlich geschrieben / Ich finde kein vrsach die gnugsam sey / darumb wir von dieser meinung (die die Wort des Abendmals Christi nach dem Buchstaben geben) abweichen solten. Es kan wol geschehen / daß einem sichern Hertzen / eine andere meinung mehr beliebe / die der vernunfft ehnlicher ist / sonderlich wenn dieselbige mit gelerten vernünfftigen argumentis vnd beweisungen gezieret vnd geschmücket wird. Was wil aber in der anfechtung geschehen / wenn das Gewissen fragen wird / Was man für vrsach gehabt / von der gewohnlichen meinung der Kirchen abzuweichen? Da werden diese Wort / Das ist mein Leib / eitel Donnerschleg sein / Was wil dawider ein erschrocken Hertz auff bringen / Mit was Schrifften vnd Wort Gottes wil es sich verwaren / vnd beweisen daß man solche Wort anders denn sie lauten verstehen müsse / etc. Das heist doch diese Wort des Himlischen Vaters / Den solt jr hören / in diesem Artickel recht erwegen.

sein Leib vnd Blut mittheilen wolte / es sey also den eigenschafften der Menschen natur entgegen / daß der Leib Christi nicht könte ein warer Leib sein / Er könte nicht im Himel sein / wenn er vns also sein Leib vnd Blut auff Erden also zu essen vnd zu trincken gebe / das ist zwar der vernunfft gar ehnlich / aber das hat der nicht gesagt / den der Vater von Himel zuhören befohlen hat / stehet auch weder in Mosis noch der Propheten oder Apostel Schrifften.

Sie sagen wol es sey ein sonderliche weise zu reden von allen Sacramenten / das ist / heisse souiel / als bedeutet / Aber aus Gottes Wort können sie solche allgemeine Regel in ewigkeit nicht beweisen. Nun muß fürwar ein Mensch / der für Gottes Gericht vnerschrocken erscheinen wil / Gottes helles vnd klares Wort haben.

Daher der hochgelerte Man / Herr Philippus Melanthon / Anno 30. an Fridericum Myconium / gantz Christlich geschrieben / Ich finde kein vrsach die gnugsam sey / darumb wir von dieser meinung (die die Wort des Abendmals Christi nach dem Buchstaben geben) abweichen solten. Es kan wol geschehen / daß einem sichern Hertzen / eine andere meinung mehr beliebe / die der vernunfft ehnlicher ist / sonderlich wenn dieselbige mit gelerten vernünfftigen argumentis vnd beweisungen gezieret vnd geschmücket wird. Was wil aber in der anfechtung geschehen / wenn das Gewissen fragen wird / Was man für vrsach gehabt / von der gewohnlichen meinung der Kirchen abzuweichen? Da werden diese Wort / Das ist mein Leib / eitel Donnerschleg sein / Was wil dawider ein erschrocken Hertz auff bringen / Mit was Schrifften vnd Wort Gottes wil es sich verwaren / vnd beweisen daß man solche Wort anders denn sie lauten verstehen müsse / etc. Das heist doch diese Wort des Himlischen Vaters / Den solt jr hören / in diesem Artickel recht erwegen.

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sein Leib vnd Blut mittheilen wolte / es sey also den eigenschafften der Menschen natur entgegen / daß der Leib Christi nicht könte ein warer Leib sein / Er könte nicht im Himel sein / wenn er vns also sein Leib vnd Blut auff Erden also zu essen vnd zu trincken gebe / das ist zwar der vernunfft gar ehnlich / aber das hat der nicht gesagt / den der Vater von Himel zuhören befohlen hat / stehet auch weder in Mosis noch der Propheten oder Apostel Schrifften.</p>
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[0053] sein Leib vnd Blut mittheilen wolte / es sey also den eigenschafften der Menschen natur entgegen / daß der Leib Christi nicht könte ein warer Leib sein / Er könte nicht im Himel sein / wenn er vns also sein Leib vnd Blut auff Erden also zu essen vnd zu trincken gebe / das ist zwar der vernunfft gar ehnlich / aber das hat der nicht gesagt / den der Vater von Himel zuhören befohlen hat / stehet auch weder in Mosis noch der Propheten oder Apostel Schrifften. Sie sagen wol es sey ein sonderliche weise zu reden von allen Sacramenten / das ist / heisse souiel / als bedeutet / Aber aus Gottes Wort können sie solche allgemeine Regel in ewigkeit nicht beweisen. Nun muß fürwar ein Mensch / der für Gottes Gericht vnerschrocken erscheinen wil / Gottes helles vnd klares Wort haben. Daher der hochgelerte Man / Herr Philippus Melanthon / Anno 30. an Fridericum Myconium / gantz Christlich geschrieben / Ich finde kein vrsach die gnugsam sey / darumb wir von dieser meinung (die die Wort des Abendmals Christi nach dem Buchstaben geben) abweichen solten. Es kan wol geschehen / daß einem sichern Hertzen / eine andere meinung mehr beliebe / die der vernunfft ehnlicher ist / sonderlich wenn dieselbige mit gelerten vernünfftigen argumentis vnd beweisungen gezieret vnd geschmücket wird. Was wil aber in der anfechtung geschehen / wenn das Gewissen fragen wird / Was man für vrsach gehabt / von der gewohnlichen meinung der Kirchen abzuweichen? Da werden diese Wort / Das ist mein Leib / eitel Donnerschleg sein / Was wil dawider ein erschrocken Hertz auff bringen / Mit was Schrifften vnd Wort Gottes wil es sich verwaren / vnd beweisen daß man solche Wort anders denn sie lauten verstehen müsse / etc. Das heist doch diese Wort des Himlischen Vaters / Den solt jr hören / in diesem Artickel recht erwegen.

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Auslegung der Histori von der Erklerung Christi. Helmstedt, 1582, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_auslegung_1582/53>, abgerufen am 01.05.2024.